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Rollsplitt, Schild nicht aufgetsellt, wer haftet?

Themenstarteram 28. Juli 2012 um 17:42

Hey Leute

 

am 3.6. wurde auf einem straßenstück Bundeskraftfahrtstraße der Asphalt erneuert und Rollsplitt angewandt. Dies geschah am späten abend.

Am 4.6. fuhr ich genau auf diesem stück strecke. keinerlei hinweise auf baustelle oder rollsplitt, nur begrenzung auf tempo 60.

 

in mehr als ausreichendem abstand vor mir (ca. 60m) fuhr ein anderes fahrzeug und schleuderte splitt auf, sodass meine windschutzscheibe (da erst 3 wochen alt), motorhaube und frontschürze schaden nahmen.

 

habe mich zuerst an die baustellenfirma gewandt. diese verwies mich an die schidlerfirma... welche sich wiederum keiner schuld bewusst ist.

 

"Am 6.6. wurden dann aufgrund der gefahren durch aufgeschleuderten splitt und den tiefen temperaturen die beschilderung rollplitt und tempo 40" hinzugefügt... somit sind wir... nicht in der haftung für ihre schäden"

 

(man vergleiche das datum!!!)

 

wie sollte ich nun vorgehen weiter?

 

muss ich IMMER mit splitt rechnen wenn irgendwo mal nen stück asphalt gemacht wurde? in 8 jahren aktiven fahren is mir bisher immer alles mit schild begegnet, und wenn kein splitt genutzt wurde, dann auch kein schild da stand?

 

nebenbei, schadenshöhe: 2300€ brutto

Beste Antwort im Thema

Wenn der Split Aufgewirbelt wurde von der Strasse, und beschadigt Dein Fahrzeug, hast du fur die Strassenverhaltnisse einen zu geringen Abstand.

Die Erfahrung von 30 Jahren auf der Strasse, und etwa 3 million Miles, sagt mir, das du DICHTER wie 60m hinter dem Fahrzeug warst.

Rudiger

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Bei uns stehen dann grundsätzlich Tempo 30 Schilder mit dem Hinweis         Rollsplitt  Abstand halten.

 

MfG aus Bremen

 

 

Ich würde auch den Anwalt nehmen.

Vor allem wenn die Schilder danach geändert wurden...

Stichwort ist Verkehrssicherungspflicht.

Selber mitdenken ist wohl out.

Ellenbogengesellschaft sei dank. ;)

Nö, aber wenn du mal nach Verkehrssicherungspflicht kukeln würdest... ;)

Aber ich weiß, hier würde ja jeder der Eier in der Hose hat die 2300 aus eigener Tasche zahlen/SFR belasten auch wenn es eine Möglichkeit geben würde...

Und was hat das mit Ellenbogengesellschaft zu tun?

 

Klar seh ich das auch nicht so optimal, siehe 1. Beitrag von mir, den 2. Teil.

Irgendwann kann das dazu führen, daß da ne Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h und nen Schild 273 mit Mindestabstand 100 Meter (für LKW >3,5t gibts solche Schilder manchmal) und nen Zusatzschild Rollsplit auf Neongelbem Hintergrund steht weil sich die Behörde nicht verklagen lassen will. :cool:

Das ganze kann dann in andys blog der dümmsten Tempolimits. :)

 

Edit:

Hier mal ein Beispiel für ein 10 km/h Limit außerorts nach Klagen von Fahrern.

Zumindest ein Fahrer war sich nicht sicher ob er sich an die vorher ausgeschilderten 20 km/h gehalten hat.

http://www.augsburger-allgemeine.de/.../...chadenersatz-id6947826.html

Was soll die Gemeinde denn tun? Sie könnte noch auf 5 km/h gehen oder komplett sperren. :D

Merke, wenn in Bayern außerorts 20 steht sollte man auch 20 fahren. Wir sind nicht Brandenburg.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Aber ich weiß, hier würde ja jeder der Eier in der Hose hat die 2300 aus eigener Tasche zahlen/SFR belasten auch wenn es eine Möglichkeit geben würde...

Und was hat das mit Ellenbogengesellschaft zu tun?

Ich hätte Eier in der Hose nicht rumzujammern. Und dann nicht noch irgendein Schlupfloch zu suchen, damit jemand anders dafür grade stehen muss.

Heute will ja keiner mehr was Schuld sein.

Schaut euch mal die Blitzer Threads an: "MUSS ich zahlen?" Zahlen muss der, der schuld ist. Aber der Geblitze will es aller anschein nach nicht sein...

Und so ist es mit dem Split: Ich habe nicht aufgepasst, ärgere mich über den Schaden. "Hmmmm..., wie muss ich ihn nicht selbst bezahlen??? Da stand kein Schild. MUSS denn ein Schild da stehen? Denn wenn ja, dann muss ich ja ggf. den Schaden nicht bezahlen..." usw.

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy

Da stand kein Schild. MUSS denn ein Schild da stehen? Denn wenn ja, dann muss ich ja ggf. den Schaden nicht bezahlen..." usw.

Sehr richtig. Verkehrssicherungspflicht.

Mir ging's ja auch mehr um den moralischen Aspekt.

Ob da jetzt eine "Mitschuld" eines Dritten vorliegt wage ich aber zu bezweifeln. :)

Es wird ja gerade zu akribisch nach einem Deppen/Schuldigen gesucht. Sehe ich gerade im TV "die Versicherungsdetektive"... Da geht's zwar um's Besch****, aber die meisten suchen einen dummen, damit nicht selbst gezahlt werden muss!

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