Roller verkauf

Habe mein defekten Roller 125 ccm nicht fahrbereit bei Kleinanzeigen reingestellt zum Verkauf! Jetzt meldet sich jemand ! Der will ihn kaufen bezahlen Schilder und Papiere mitnehmen ummelden! …. und dann erst abholen! Frag mich wer meldet ein defekten Roller um wo er nicht mal weiß ob er reparabel ist ? Hat da jemand Erfahrung? Mit freundlichen Grüßen

76 Antworten

Doch, habe ich verstanden, wollte die Sache mit dem 50er-Schild richtigstellen. Bezüglich der Versicherung sollte man doch auch beim 125er eine temporäre Versicherung bekommen können oder geht das nicht?

Ich würde in jedem Fall es so machen, egal ob 50er oder 500er:

1. Musterkaufvertrag von mobile
2. Alle Daten schon vorab am Rechner eintragen, von wegen Leserlichkeit
3. Defekte, Ummeldung usw. ist alles schon als Vorschlag im Vordruck
4. Zum Vordruck gehört ein weiteres Blatt für Versicherung und Kfz Zulassungsstelle
5. Foto vom Ausweis des Käufers nicht vergessen
6. Alles abfotografieren und speichern
7. Meldung an Versicherung und Kfz Zulassungsstelle

Hier findet man den Musterkaufvertrag von mobile.de.
Ich bin mit mobile.de nicht verbunden. Auch ADAC und andere bieten diese Vordrucke an. Ggf. auch die eigene Versicherung.

So, wie ich den TE verstanden habe, bezahlt der Käufer den Roller und nimmt Papiere und Schilder mit, um ihn umzumelden. Der Roller bleibt also beim TE stehen, bis der Käufer ihn mit neuen Schildern abholt.
Übergabe der "Hardware", also Roller und Schlüssel nach vorzeigen des neuen Schildes/Zulassung
Damit ist ausgeschlossen, dass der Käufer mit der Versicherung des TE herumfährt.

Aus meiner Sicht ist diese Vorgehensweise für den Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs völlig in Ordnung.

Es sollte lediglich geklärt - und idealerweise schriftlich festgehalten - werden, zu welchem Zeitpunkt der Roller abgeholt wird.
Steht der wegen der Ummeldeaktion nämlich ohne Kennzeichen für längere Zeit im öffentlichen Raum, kann es schon mal Probleme geben.
Für den recht unwahrscheinlichen Fall, dass der Käufer den Roller dann aus irgendwelchen Gründen gar nicht abholt, hat der Verkäufer allerdings ein Problem.
Er hat das Ding dann für eine längere Zeit herumstehen und kann und darf damit erstmal nichts machen.

Er soll dir bei der Abholung einfach dein altes, entwertetes, Nummernschild mitbringen und übergeben, fertig.
Kannst ihm doch sagen, daß du es als Erinnerung behalten möchtest.

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Hi Leute,
hier in "Ö" läuft das ein wenig anders.

Hier wird vor der Übergabe abgemeldet, die Schilder gehen zurück an die An/Abmeldestelle.
Können dort für 6 Monate aufbewahrt werde, so dass der bisherige Inhaber seine Nummer wieder bekommt; beim nächsten Fahrzeug. Der Käufer nimmt die Fahrzeugpapiere mit, gegen Bezahlung, meldet an, holt sein Fahrzeug dann mit seinen Nummern ab. In erster Linie ist der Käufer verantwortlich was mit dem Fahrzeug passiert. Steht es zu lange, wird es abgeschleppt ...

Wie das in "D" mit ummelden und Kennzeichen funktioniert weiß ich nicht.
Aus den Beiträgen werd ich auch nicht wirklich schlau.

Aber ich hätte ernsthafte Bedenken einem Fremden, auch gegen Ausweisleistung, meine Kennzeichen zu überlassen. Der montiert die auf ein anderes Bike (Fahrzeug) und hebt in einer Bank ohne Konto Geld ab.

Na wer wird da als Erster befragt, wenn das Kennzeichen am betreffenden Ort war. Der Erklärungsbedarf muss erstmal befriedigt werden. Ich stelle mir gerade vor, wie angenehm das sein muss, so ein Verhör, am Polizeirevier .... 😕

Wenn's hilft ...
DB
😎

Zitat:

@Bert_H schrieb am 10. April 2022 um 12:08:58 Uhr:


Hi Leute,
hier in "Ö" läuft das ein wenig anders.

Hier wird vor der Übergabe abgemeldet, die Schilder gehen zurück an die An/Abmeldestelle.
Können dort für 6 Monate aufbewahrt werde, so dass der bisherige Inhaber seine Nummer wieder bekommt; beim nächsten Fahrzeug. Der Käufer nimmt die Fahrzeugpapiere mit, gegen Bezahlung, meldet an, holt sein Fahrzeug dann mit seinen Nummern ab. In erster Linie ist der Käufer verantwortlich was mit dem Fahrzeug passiert. Steht es zu lange, wird es abgeschleppt ...

Wie das in "D" mit ummelden und Kennzeichen funktioniert weiß ich nicht.
Aus den Beiträgen werd ich auch nicht wirklich schlau.

Aber ich hätte ernsthafte Bedenken einem Fremden, auch gegen Ausweisleistung, meine Kennzeichen zu überlassen. Der montiert die auf ein anderes Bike (Fahrzeug) und hebt in einer Bank ohne Konto Geld ab.

Na wer wird da als Erster befragt, wenn das Kennzeichen am betreffenden Ort war. Der Erklärungsbedarf muss erstmal befriedigt werden. Ich stelle mir gerade vor, wie angenehm das sein muss, so ein Verhör, am Polizeirevier .... 😕

Wenn's hilft ...
DB
😎

Wenn jemand Kennzeichen für einen Banküberfall braucht, dann täuscht er in aller Regel nicht die Absicht vor ein Fahrzeug kaufen zu wollen und legt dort nebenbei noch seinen Ausweis vor. Aber trotzdem ein interessanter Gedanke.

Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 10. April 2022 um 12:15:21 Uhr:



Wenn jemand Kennzeichen für einen Banküberfall braucht, dann täuscht er in aller Regel nicht die Absicht vor ein Fahrzeug kaufen zu wollen und legt dort nebenbei noch seinen Ausweis vor. Aber trotzdem ein interessanter Gedanke.

Der Gedanke lässt sich noch weiter spinnen; der Ausweis muss ja nicht echt sein....

Jetzt kommt's - der Käufer will dem Verkäufer einen auswischen.
Holt sich das Kennzeichen, montiert das, und fährt damit jemanden um, oder richtet sonst irgend einen Schaden an.

Damit wollte ich nur meine Skepsis und Vorsicht zum Ausdruck bringen.

DB
😎

Zitat:

@schaubuehne schrieb am 9. April 2022 um 19:25:11 Uhr:



5. Foto vom Ausweis des Käufers nicht vergessen
6. Alles abfotografieren und speichern

Für diese Datenerhebung hast du kein Recht. Du darfst die Nummer abschreiben. Das unterschreiben schließlich beide.

Banküberfall...guckt ihr zu viel Krimis?

Zitat:

@Pologurke schrieb am 10. April 2022 um 19:09:06 Uhr:


Banküberfall...guckt ihr zu viel Krimis?

Zeitung lesen, Nachrichten sehen, das genügt.

DB
😎

Französische Zeitungen kann ich leider nicht lesen, bin nur dummer Deutscher!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 10. April 2022 um 18:49:40 Uhr:



Zitat:

@schaubuehne schrieb am 9. April 2022 um 19:25:11 Uhr:



5. Foto vom Ausweis des Käufers nicht vergessen
6. Alles abfotografieren und speichern

Für diese Datenerhebung hast du kein Recht. Du darfst die Nummer abschreiben. Das unterschreiben schließlich beide.

Guter Hinweis!

§ 20 Abs. 2 PAuswG:
(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Vor allem kann man mit einem abfotografierten Ausweis im Internet allerhand Geschäfte tätigen, die normalerweise nur der Inhaber des Ausweises, nicht der Inhaber des Fotos tätigen darf.

Auto/Motorrad Kaufverträge sogar ein Fahrradkaufvertrag beinhalten die Zeile der Ausweisnummer!

Kein Käufer fotografiert mein Ausweis...

Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 10. April 2022 um 19:34:02 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 10. April 2022 um 18:49:40 Uhr:


Für diese Datenerhebung hast du kein Recht. Du darfst die Nummer abschreiben. Das unterschreiben schließlich beide.

Guter Hinweis!

§ 20 Abs. 2 PAuswG:
(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Vor allem kann man mit einem abfotografierten Ausweis im Internet allerhand Geschäfte tätigen, die normalerweise nur der Inhaber des Ausweises, nicht der Inhaber des Fotos tätigen darf.

Ja und, wo ist das Problem. Mein Drucker macht Farbkopien. Und selbst wenn ich von einem Perso Fotos mache, drucke ich die anschließend aus und lösche anschliesend das Foto.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 10. April 2022 um 19:44:11 Uhr:



Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 10. April 2022 um 19:34:02 Uhr:


Guter Hinweis!

§ 20 Abs. 2 PAuswG:
(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Vor allem kann man mit einem abfotografierten Ausweis im Internet allerhand Geschäfte tätigen, die normalerweise nur der Inhaber des Ausweises, nicht der Inhaber des Fotos tätigen darf.

Ja und, wo ist das Problem. Mein Drucker macht Farbkopien. Und selbst wenn ich von einem Perso Fotos mache, drucke ich die anschließend aus und lösche anschliesend das Foto.

Wir diskutieren gerade den Vorschlag von Schaubühne:

"6. Alles abfotografieren und speichern"

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