Roller verkauf

Habe mein defekten Roller 125 ccm nicht fahrbereit bei Kleinanzeigen reingestellt zum Verkauf! Jetzt meldet sich jemand ! Der will ihn kaufen bezahlen Schilder und Papiere mitnehmen ummelden! …. und dann erst abholen! Frag mich wer meldet ein defekten Roller um wo er nicht mal weiß ob er reparabel ist ? Hat da jemand Erfahrung? Mit freundlichen Grüßen

76 Antworten

Zitat:

@garssen schrieb am 7. April 2022 um 11:11:23 Uhr:


Die hälfte der Beiträge betrifft 50ger das ist hier irrelevant, es geht um einen Zulassungspflichtigen 125ger!

Das war anfangs unklar. Und was spricht dagegen diese allgemeine Problematik für verschiedene Konstellationen zu besprechen? Kann ja sein, dass das mal jemand mit einem Moped liest.

Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 7. April 2022 um 09:47:02 Uhr:



Zitat:

@prinzimotep schrieb am 7. April 2022 um 09:41:16 Uhr:


Der ist 125 ccm !

... Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) ist jedoch ein Eigentumsnachweis, den sollte man erst nach Zahlung des Kaufpreises herausgeben.

Mir ist jetzt nicht ganz klar, wo Du mögliche Probleme siehst, sofern vor Übergabe der Unterlagen die Bezahlung erfolgt?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) ist entgegen weit verbreiteter Meinung kein (!) Eigentumsnachweis, das steht sogar in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 so drin.

Der "Tipp" mit dem Abmelden vor dem Verkauf eines zulassungspflichtigen fahrbereiten Fahrzeugs ist Blödsinn!
Wie soll dann z. B. eine Probefahrt möglich sein?

Es ist eindeutig geregelt, dass die endgültige Überlassung (Verkauf) des Fahrzeugs meldepflichtig ist. Im Internet kann man Kaufverträge für Fahrzeuge runterladen, u. a. vom ADAC, die die Meldung an die Versicherung und die Zulassungsstelle mit drinhaben.

Wenn man einen solchen Kaufvertrag sorgfältig und vollständig (sogar Uhrzeit wird gefragt) ausfüllt und die Ausfertigungen unverzüglich zur Versicherung und auch Zulassungsstelle gibt (!!!), geht die Haftung auf den Käufer mit der Übergabe des Fahrzeuges über. Bei Schäden wird die eigene Versicherung nicht zurück gestuft und wenn der Käufer mit dem Fahrzeug gegen Vorschriften verstößt, muss er dafür geradestehen, nicht der Verkäufer.

Für einen 125er fallen sowieso keine Kfz.-Steuer an, so dass man die nicht beachten braucht.

Sehr wichtig ist der sorgfältig und vollständig ausgefüllte Kaufvertrag und die unverzügliche Weitergabe der entsprechenden Ausfertigungen davon an die Zulassungsstelle und die Versicherung.

Das Thema wurde hier im Forum schon öfter, teils kontrovers, diskutiert.
Schißhasen können natürlich das Fahrzeug abmelden, sie haben aber keine Nachteile, wenn sie das nicht tun.

Diverse Erfahrungen von verschieden Teilnehmern, stehen auch hier im Forum, zeigen aber, dass man sein angemeldetes Fahrzeug so übergeben kann.
Probleme entstanden immer nur dann, wenn man nicht mal den Kaufvertrag richtig und vollständig ausgefüllt hat.

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 7. April 2022 um 11:32:51 Uhr:



Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 7. April 2022 um 09:47:02 Uhr:


... Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) ist jedoch ein Eigentumsnachweis, den sollte man erst nach Zahlung des Kaufpreises herausgeben.

Mir ist jetzt nicht ganz klar, wo Du mögliche Probleme siehst, sofern vor Übergabe der Unterlagen die Bezahlung erfolgt?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) ist entgegen weit verbreiteter Meinung kein (!) Eigentumsnachweis, das steht sogar in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 so drin.

Da hast Du recht. Aber man kann mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 das Fahrzeug verkaufen und der Käufer kann das Fahrzeug gutgläubig erwerben, selbst wenn der Verkäufer nicht Eigentümer war. Man sollte diese also erst herausgeben, wenn man sein Geld bekommen hat. So richtig?

Ähnliche Themen

Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 7. April 2022 um 11:46:23 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 7. April 2022 um 11:32:51 Uhr:


Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) ist entgegen weit verbreiteter Meinung kein (!) Eigentumsnachweis, das steht sogar in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 so drin.

Da hast Du recht. Aber man kann mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 das Fahrzeug verkaufen und der Käufer kann das Fahrzeug gutgläubig erwerben, selbst wenn der Verkäufer nicht Eigentümer war. Man sollte diese also erst herausgeben, wenn man sein Geld bekommen hat. So richtig?

Super, genauso sehe ich das auch!

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 7. April 2022 um 11:39:02 Uhr:


Der "Tipp" mit dem Abmelden vor dem Verkauf eines zulassungspflichtigen fahrbereiten Fahrzeugs ist Blödsinn!
Wie soll dann z. B. eine Probefahrt möglich sein?

Es ist eindeutig geregelt, dass die endgültige Überlassung (Verkauf) des Fahrzeugs meldepflichtig ist. Im Internet kann man Kaufverträge für Fahrzeuge runterladen, u. a. vom ADAC, die die Meldung an die Versicherung und die Zulassungsstelle mit drinhaben.

Wenn man einen solchen Kaufvertrag sorgfältig und vollständig (sogar Uhrzeit wird gefragt) ausfüllt und die Ausfertigungen unverzüglich zur Versicherung und auch Zulassungsstelle gibt (!!!), geht die Haftung auf den Käufer mit der Übergabe des Fahrzeuges über. Bei Schäden wird die eigene Versicherung nicht zurück gestuft und wenn der Käufer mit dem Fahrzeug gegen Vorschriften verstößt, muss er dafür geradestehen, nicht der Verkäufer.

Für einen 125er fallen sowieso keine Kfz.-Steuer an, so dass man die nicht beachten braucht.

Sehr wichtig ist der sorgfältig und vollständig ausgefüllte Kaufvertrag und die unverzügliche Weitergabe der entsprechenden Ausfertigungen davon an die Zulassungsstelle und die Versicherung.

Das Thema wurde hier im Forum schon öfter, teils kontrovers, diskutiert.
Schißhasen können natürlich das Fahrzeug abmelden, sie haben aber keine Nachteile, wenn sie das nicht tun.

Diverse Erfahrungen von verschieden Teilnehmern, stehen auch hier im Forum, zeigen aber, dass man sein angemeldetes Fahrzeug so übergeben kann.
Probleme entstanden immer nur dann, wenn man nicht mal den Kaufvertrag richtig und vollständig ausgefüllt hat.

Ich gebe Dir weitgehend recht, allerdings bleibt noch die gesamtschuldnerische Haftung für Versicherungsbeiträge im laufenden Jahr.

https://www.computerbild.de/.../...f-neuen-Besitzer-ueber-8157267.html

Wer aber nicht so gut mit Papierkram umgehen kann (und ich bin sicher, davon gibt es viele), für den ist es eine einfache Lösung, das Fahrzeug erst nach nachgewiesener Ummeldung zu übergeben.

Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 7. April 2022 um 11:17:30 Uhr:



Zitat:

@garssen schrieb am 7. April 2022 um 11:11:23 Uhr:


Die hälfte der Beiträge betrifft 50ger das ist hier irrelevant, es geht um einen Zulassungspflichtigen 125ger!

Das war anfangs unklar. Und was spricht dagegen diese allgemeine Problematik für verschiedene Konstellationen zu besprechen? Kann ja sein, dass das mal jemand mit einem Moped liest.

Nun ist aber gut, es steht schon in der allerersten Zeile im Startpost das es ein 125ger ist.
Lesen........

Zitat:

@garssen schrieb am 7. April 2022 um 13:08:33 Uhr:



Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 7. April 2022 um 11:17:30 Uhr:


Das war anfangs unklar. Und was spricht dagegen diese allgemeine Problematik für verschiedene Konstellationen zu besprechen? Kann ja sein, dass das mal jemand mit einem Moped liest.

Nun ist aber gut, es steht schon in der allerersten Zeile im Startpost das es ein 125ger ist.
Lesen........

Oh, das hatte ich überlesen. Ich finde es trotzdem nicht schlimm, wenn man diese allgemeine Frage auch für 50ccm-Roller bespricht, das gibt es hier schließlich auch.

Zitat:

@garssen schrieb am 7. April 2022 um 13:08:33 Uhr:



Zitat:

@Roller50ccm45kmh schrieb am 7. April 2022 um 11:17:30 Uhr:


Das war anfangs unklar. Und was spricht dagegen diese allgemeine Problematik für verschiedene Konstellationen zu besprechen? Kann ja sein, dass das mal jemand mit einem Moped liest.

Nun ist aber gut, es steht schon in der allerersten Zeile im Startpost das es ein 125ger ist.
Lesen........

Pinzimotep hat die 125 ccm erst später hineineditiert. In meiner ersten Antwort, bei der ich ihn zitiere, stand das noch nicht drin.

Ich dachte das ich es übersehen habe. ;(
Also alles gut mit Augen. 🙂

Wurde spätestens im 4. Beitrag korrigiert! Aber nein, Tanja und andere labern lieber weiter über Fuffis ohne Ahnung und Kenntnis! Hauptsache was im Internet gelesen...

Roadrunner-07 hat es klar auf den Punkt gebracht!

Und auch der andere Punkt ist nicht unbedeutend: Bezahlen, ummelden und dann zuhause vor die Türe stellen. Wenn öffentliches Land, geht das nur so.
Die Schisshasen behalten das Kennzeichen und melden es ab! Muß der Käufer mit rote, Überführungskennzeichen oder Hänger kommen. Geht genauso beim Zweirad...
Manche haben auch Wunschkennzeichen, was ans nächste Fahrzeug soll.

Ich habe mehr als 17 Autos in 30 Jahren besessen und immer angemeldet verkauft! Genau dieser ADAC Kaufvertrag mit Uhrzeit und Datum und Abschnitte für die Zulassung und Versicherung sichern jeden richtig ab!

Die abgemeldeten Fahrzeuge sind im übrigen die, die lange zum Verkauf stehen...
Neue Fahrzeuge laufen auf die alte/neue Versicherung, das zu verkaufene läuft solange Parallel weiter bis es verkauft ist, also ist eine Abmeldung vorher nie notwendig und äußerst schlecht zum weiter verkauf.

Mal davon abgesehen das es am Anfang nicht klar war das es sich um ein 125er handelt und das ab dem 4. Beitrag es geändert wurde, es gehen nicht alle auf Anfang zurück um zu schauen ob sich was geändert hat.
Wenn dann einer eine Antwort auf den Ablauf von einer 50er gegeben hat und bekommt dann Antwort darauf, dann ist es eben so und braucht nicht verkehrt zu sein oder Blödsinn.
Bis dann rumgegangen ist das es eine 125er ist, sind eben ganz andere Dinge wichtig.
Warum sollte ich ein defektes Teil angemeldet lassen, es ist noch nicht einmal für eine Probefahrt tauglich. Ein Roller abschleppen geht auch nicht und wenn ich das Kennzeichen behalten möchte weil ich mir ein anderes Fahrzeug zugelegt habe und nicht ein neues Schild kaufen möchte oder ein Wunschkennzeichen ist. Also gibt es verschiedenes zu beachten was jeder für sich selbst entscheiden muss.

Jetzt ist hier aber mal Ruhe im Karton. Es wird ab sofort und ausschließlich auf die eigentliche Frage des TE eingegangen oder sich auf die eigenen Finger gesetzt.

Das ganze Nebenrauschen ist im Nirwana, ich bitte freundlich um ein Auftreten, das erwachsenen und sozialkomptenten Bürgern würdig ist
Danke

Man die Versicherung eines 50ers durchaus abmelden, bekommt das Geld dann anteilig für die restlichen Monate erstattet, nur nicht für den laufenden Monat. Das ist gängige Praxis.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, warum der vermeintliche Käufer sich das Fahrzeug nicht erstmal vor Ort anschauen möchte. Versicherungsabschluss sollte in jeder umliegenden Filiale des jeweiligen Versichereres möglich sein, wenn man nicht gerade um 18 Uhr zur Besichtigung kommt.

Und noch einer der nicht kapiert das es um 125ger geht.

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