Roller mit Papieren die mit der Rahmennummer übereinstimmen aber die Motornummer nicht

Rex 50 ccm RS

Hallo,

Ich brauche etwas hilfe...

Ich habe einen Rex Roller mit Papieren. Die Rahmennummer stimmt mit den Papieren überein. Als der Motor kaputt gegangen ist hat mein Dad einen anderen Rex Roller gekauft ohne Papiere, wo jedoch der Motor funktionierte. Er hat den Motor umgebaut und der Roller fährt wieder. Nun stimmt natürlich die Motornummer nicht mit dieser in den Papieren überein.

Da es keinen Kaufvertrag etc. gibt für den Roller ohne Papiere, weiß ich nicht woher ich die Papiere bekomme bzw. welchen schritt ich als nächstes machen muss damit ich mit dem Roller fahren darf.

Ich hoffe ich könnt mir helfen.

Mit freundlichem Gruß

Beste Antwort im Thema

Bei Autos und Motorrädern muß ein baugleicher Motor NICHT eingetragen bzw abgenommen werden. Die Motornummer steht auch nicht in den Papieren.
Wie das bei Rollern ist, weiß ich nicht. Ist die Motor-Nummer in den Papieren explizit angegeben? Falls nicht, ist eine Umtragung auch nicht nötig. Die Motornummer ist NICHT die Rahmennummer - also wenn Du nur eine Nummer in den Papieren hast, kannst Du fahren.

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Ja, das Sprichwort kenne ich durchaus. Deswegen mein Zusatz "auch juristisch".
Es gibt so einiges, das kannst du verändern, ohne irgend wen fragen zu müssen. Du darfst das FZ anmalen, bekleben, Spiegel montieren die den Vorgaben entsprechen, Reifen anderer Hersteller montieren solange load- und speedindex sowie die Dimensionen passen usw.
Natürlich gibt es auch Dinge, da darf man das eben nicht einfach so. Ein anderer Lenker ohne typenbezogene ABE zB, der muss vom Sachverständigen abgenommen werden, aus den Papieren des Lenkers geht hervor, ob nach §19 oder §21.

Motortausch (wir reden hier immer noch von einem baugleichen) wird auch bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nicht eingetragen, trotz anderer Nummer. Merkt man beim Gebrauchtkauf, der Verkäufer erzählt etwas von Austauschmotor, kann man glauben, kann er vielleicht mit Quittungen belegen, in den Fahrzeugpapieren steht davon nichts.
Baut man natürlich einen aus technischer Sicht anderen Motor ein, ist das natürlich wieder etwas ganz anderes.

Danke, Chrom!

So ist es. Aber Kodiac2 wird uns das eh nicht glauben und lässt beim nächsten Ölwechsel den neuen Ölfilter eintragen! 😁

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 10. Juni 2018 um 12:20:26 Uhr:


Ist aber irgendwie widersprüchlich .
Man darf nichtmal die Spiegel ohne ABE wechseln ,aber ein kompletter Motor interessiert kein Schwein nur weil die Motornummer nicht eingetragen ist.
Wie klappt das denn dann mit den Euro-Klassifizierungen?
Darauf muss ja auch geachtet werden.
Hab z.B. nen E4 Motor aber nur nen AT-Motor mit E3 ansonsten baugleich.
Würde spätestens bei der nächsten AU auffallen,wenn Vorschrift,aber solange könnte mann....

Noch was ,einige Roller haben einen Aufkleber mit Motordaten ,was haben die zu sagen?

Ohne jetzt in die kerbe hauen zu wollen, aber das E4 scheint mitnichten Euro4 zu bedeuten. Hab vorhin am Roller gearbeitet und da steht auch E4 auf dem Motorschild. Ich weiss aber ganz sicher dass der Roller nur Euro2 hat. Das scheint also eher die prüfnummer zu sein.

In speziellen Fall 139qmb Motor gibt es zwar verschiedene Abgasreinigungsarten und Euro-Klassen. Allerdings ist der grundmotor immer gleich und beliebig umrüstbar. Einzig der Zylinderkopf (und Auspuff/Führung des SLS, aber das ist hier unerheblich) unterscheidet sich bei manchen (SLS oder nicht) in einem anschluss.

Kaufe ich einen Austauschmotor der kein SLS (und rein fiktiv euro1) hat und baue einen originalen Zylinderkopf mit der dazugehörigen Peripherie (deren Spender dann fiktiv Euro2 hatte) an, hat der Austauschmotor jetzt auch Euro2 und passt trotz unpassender Motornummer jetzt hoch amtlich zu der typzulassung des Rollers.

Zitat:

@Bamako schrieb am 11. Juni 2018 um 20:01:37 Uhr:[/

Ohne jetzt in die kerbe hauen zu wollen, aber das E4 scheint mitnichten Euro4 zu bedeuten. Hab vorhin am Roller gearbeitet und da steht auch E4 auf dem Motorschild. Ich weiss aber ganz sicher dass der Roller nur Euro2 hat. Das scheint also eher die prüfnummer zu sein.

In speziellen Fall 139qmb Motor gibt es zwar verschiedene Abgasreinigungsarten und Euro-Klassen. Allerdings ist der grundmotor immer gleich und beliebig umrüstbar. Einzig der Zylinderkopf (und Auspuff/Führung des SLS, aber das ist hier unerheblich) unterscheidet sich bei manchen (SLS oder nicht) in einem anschluss.

Kaufe ich einen Austauschmotor der kein SLS (und rein fiktiv euro1) hat und baue einen originalen Zylinderkopf mit der dazugehörigen Peripherie (deren Spender dann fiktiv Euro2 hatte) an, hat der Austauschmotor jetzt auch Euro2 und passt trotz unpassender Motornummer jetzt hoch amtlich zu der typzulassung des Rollers.

E4 auf dem Schild ,ist jetzt die E-Nummer von der ich glaube hier auch gesprochen habe .
Heisst das das Teil das mit E4 bezeichnet ist ,in Holland zugelassen wurde.
Wäre das z.B. der Auspuff ,dann hat der eine Zulassung.
Nur was soll das Schild ?Ich habs mal auf dem Filterkasten kleben sehen.Muss ich jetzt den Kasten wechseln,weil defekt, ist es weg,dementsprechend die Daten auch.
Eigentlich sollte eine E-Nummer auf dem entsprechenden Teil angebracht sein.

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Zitat:

@Passarati-Turbo schrieb am 11. Juni 2018 um 19:48:10 Uhr:


Danke, Chrom!

So ist es. Aber Kodiac2 wird uns das eh nicht glauben und lässt beim nächsten Ölwechsel den neuen Ölfilter eintragen! 😁

Ist dir eigentlich klar, was für einen Schwachsinn du schreibst ?

Die meisten Roller haben keinen Ölfilter,sondern nur ein Filternetz ,das nicht gewechselt werden muss.

Ausserdem hat Chrom im Grunde nichts anderes geschrieben als ich .

Das jedes Teil sei's ein Spiegel ,Gewichte ,Riemen ,Beleuchtung ,Bremsbacken,Bremsscheibe,Vergaser der Betriebserlaubnis etc.entsprechen müssen ,sonst dürfen sie nicht eingebaut werden.

Das Angebot von Spiegeln ist im Netz z.B. sehr gross ,aber such mal nach der Zulassung ,meist ist das Tuningzubehör ohne Zulassung.

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 11. Juni 2018 um 22:25:23 Uhr:


Die meisten Roller haben keinen Ölfilter,sondern nur ein Filternetz ,das nicht gewechselt werden muss.

Ja? Dein Chinakracher villeicht. Meine SUZUKI FL 125 hat sehr wohl einen Öfilter. 😉

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Babbel halten. 😉

In diesem Sinne: Viel Spaß noch beim Bremsbeläge eintragen. 😁

Du meinst weil dein Fahrzeug eine Ausnahme bildet ,kannst die Nase hoch tragen.
Es gibt sehr viele Markenroller die auch keinen Filter besitzen.

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 11. Juni 2018 um 22:52:01 Uhr:


Du meinst weil dein Fahrzeug eine Ausnahme bildet ,kannst die Nase hoch tragen.
Es gibt sehr viele Markenroller die auch keinen Filter besitzen.

Ich meine: Du solltest aufhören Mist zu verzapfen. Du machst dich nur selbst lächerlich.

Baugleiche Ersatzteile. Auch wenn es Motoren sind, bedürfen keiner technischen Abnahme, weil baugleich. Dein TÜV Prüfer vor Ort erklärt dir das gerne noch mal im Detail. Falls du dem denn glaubst, was ich nach meinen Erfahrungen in diesem Thread bezweifel.

In diesem Sinne: Viel Spaß noch beim Zündkerze eintragen. 😁

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 11. Juni 2018 um 22:2:42 Uhr:


E4 auf dem Schild ,ist jetzt die E-Nummer von der ich glaube hier auch gesprochen habe .
Heisst das das Teil das mit E4 bezeichnet ist ,in Holland zugelassen wurde.
Wäre das z.B. der Auspuff ,dann hat der eine Zulassung.
Nur was soll das Schild ?Ich habs mal auf dem Filterkasten kleben sehen.Muss ich jetzt den Kasten wechseln,weil defekt, ist es weg,dementsprechend die Daten auch.
Eigentlich sollte eine E-Nummer auf dem entsprechenden Teil angebracht sein.*

In der Tat haben Nachlaufluftfilterkästen z.b. keine E-nr.
Bei meinen steht z.b. "ZN50QT" und "E4" drauf.

Somit sind streng genommen Nachlaufteile, die nicht z.b. passend über den Importeur bestellt werden, nicht zugelassen.
Praktisch ist das jedem TÜV-prüfer (sollte ein fuffi jemals einen erleben) sicherlich schnuppe.

Ganz anders kann das bei nachbau-auspuffanlagen aussehen, vor allem wenn das Original einen Katalysator hat!
Da kann theoretisch sogar die BE erlöschen, wenn der neue Auspuff die abgas- und Geräuschemissionen verändert und das Teil keine ABE hat.

In der Praxis wird das aber keinen Prüfer oder Polizisten jemals stören, wenn es seriennah bleibt.
Mit nem 2T-Kreischer und super duper Edelstahl racingtröte kann man aber natürlich auch Mal auflaufen.

@Kodiac2

Wir haben NICHT das Gleiche geschrieben.
Es gibt keine Spiegel mit "Zulassung", es gibt welche, die den Vorschriften entsprechen (Spiegelfläche > 60cm², keine scharfen Kanten etc) und welche, die das nicht tun. Die einen dürfen einfach so montiert werden, die anderen bekäme man nicht einmal eingetragen und darf sie gar nicht nutzen.
Spiegel die man haben darf, werden auch nicht eingetragen, die baut man dran und fertig.
Ähnliches gilt für zB Beleuchtungseinrichtungen, da ist es fast einfacher. da muss man nichts messen, steht ein E-Prüfzeichen drauf, ist alles gut. Ausname: Man muss wissen, als was die Laterne geprüft ist. So kann sie zB eine Zulassung als Zusatzscheinwerfer haben, kann man dann natürlich nicht als Hauptscheinwerfer nutzen.
Beispiel? Ich war unlängst mit meinem Motorrad beim TÜV, HU, Lenker und Bremsleitungen eintragen lassen. Jetzt hab ich einen Scheinwerfereinsatz eingebaut, der eigentlich für einen Golf 1 ist. Nachbau, Klarglas, schwarz getönt, mit E-Prüfzeichen. Da war ich mir selbst nicht so ganz sicher, ist ja kein Motorradscheinwerfer. Prüfer gefragt, kein Problem, ist ein geprüfter H4 Hauptscheinwerfer (bei Xenon oder sowas wäre das wieder was anderes), stabil montiert, Lichtmuster und Einstellung passt, kein Eintrag nötig, ist so in Ordnung.

Zitat
Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.

Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.

Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.
Zitat ende

Diese Vorraussetzungen muss ein Rückspiegel erfüllen.

Zitat:

@Chrom666 schrieb am 11. Juni 2018 um 23:03:14 Uhr:


@Kodiac2

Wir haben NICHT das Gleiche geschrieben.
Es gibt keine Spiegel mit "Zulassung", es gibt welche, die den Vorschriften entsprechen (Spiegelfläche > 60cm², keine scharfen Kanten etc) und welche, die das nicht tun. Die einen dürfen einfach so montiert werden, die anderen bekäme man nicht einmal eingetragen und darf sie gar nicht nutzen.
Spiegel die man haben darf, werden auch nicht eingetragen, die baut man dran und fertig.
Ähnliches gilt für zB Beleuchtungseinrichtungen, da ist es fast einfacher. da muss man nichts messen, steht ein E-Prüfzeichen drauf, ist alles gut. Ausname: Man muss wissen, als was die Laterne geprüft ist. So kann sie zB eine Zulassung als Zusatzscheinwerfer haben, kann man dann natürlich nicht als Hauptscheinwerfer nutzen.
Beispiel? Ich war unlängst mit meinem Motorrad beim TÜV, HU, Lenker und Bremsleitungen eintragen lassen. Jetzt hab ich einen Scheinwerfereinsatz eingebaut, der eigentlich für einen Golf 1 ist. Nachbau, Klarglas, schwarz getönt, mit E-Prüfzeichen. Da war ich mir selbst nicht so ganz sicher, ist ja kein Motorradscheinwerfer. Prüfer gefragt, kein Problem, ist ein geprüfter H4 Hauptscheinwerfer (bei Xenon oder sowas wäre das wieder was anderes), stabil montiert, Lichtmuster und Einstellung passt, kein Eintrag nötig, ist so in Ordnung.

Ich erzähl doch die ganze Zeit nichts anders ,dreht ihr jetzt alle am Rad.

Zitat
Wenn die keine ABE hat muss die eingetragen werden.Mann darf nicht einfach dran bauen was man will.

Es dürfen keine Teile gewechselt werden die keine ABE haben ,nicht abgenommen sind oder nicht den original Ersatzteilen entsprechen/freigegeben sind (sprich E-Nummer).

Mann darf streng gesehen noch nichtmal die Scheinwerferscheibe polieren wenn sie vergilbt ist.
Zitat ende

Die Frage ist nur, was soll da eingetragen werden? Wenn sich an Leistung, Schadstoff und Hubraum nichts ändert, soll dann dort stehen, es wurde der selbe Motor nur neuer wieder eingebaut? Kann mir wer einen Schein zeigen wo ein Baugleicher Motor eingetragen wurde? Im Netz findet man dazu schon mal nichts. Oder den passenden Paragraphen, wo das steht. Das Fahrzeug wurde ja vom KBA so zugelassen, warum soll ich dann das noch mal machen

Zitat:

@Bamako schrieb am 11. Juni 2018 um 23:01:56 Uhr:


In der Tat haben Nachlaufluftfilterkästen z.b. keine E-nr.
Bei meinen steht z.b. "ZN50QT" und "E4" drauf.

Somit sind streng genommen Nachlaufteile, die nicht z.b. passend über den Importeur bestellt werden, nicht zugelassen.
Praktisch ist das jedem TÜV-prüfer (sollte ein fuffi jemals einen erleben) sicherlich schnuppe.

Ganz anders kann das bei nachbau-auspuffanlagen aussehen, vor allem wenn das Original einen Katalysator hat!
Da kann theoretisch sogar die BE erlöschen, wenn der neue Auspuff die abgas- und Geräuschemissionen verändert und das Teil keine ABE hat.

In der Praxis wird das aber keinen Prüfer oder Polizisten jemals stören, wenn es seriennah bleibt.
Mit nem 2T-Kreischer und super duper Edelstahl racingtröte kann man aber natürlich auch Mal auflaufen.

Natürlich kann und will ein Tüver nicht jede Kleinigkeit kontrollieren ,das wäre übertrieben.

Erst recht nicht beim Fuffi.

Es gibt aber auch noch andere Zeichen die eine Zulassung bestätigen .Eine wellenförmige Linie in einem Quadrat z.B. ,hab ich schon mal auf einem Blinkerglas gesehen.Teilweise brauchen auch keine Zeichen drauf zu sein ,je nachdem nach welcher Richtlinie wie oben im Zitat steht das Teil zugelassen ist.

Bei so einem Durcheinander ...

Zitat:

@He-Man42 schrieb am 12. Juni 2018 um 18:00:06 Uhr:


Die Frage ist nur, was soll da eingetragen werden? Wenn sich an Leistung, Schadstoff und Hubraum nichts ändert, soll dann dort stehen, es wurde der selbe Motor nur neuer wieder eingebaut? Kann mir wer einen Schein zeigen wo ein Baugleicher Motor eingetragen wurde? Im Netz findet man dazu schon mal nichts. Oder den passenden Paragraphen, wo das steht. Das Fahrzeug wurde ja vom KBA so zugelassen, warum soll ich dann das noch mal machen

Noch mal: Da muss auch nichts eingetragen werden, weil Baugleich!

Trägst du deine
- Zündkerze
- Bremsscheiben
- Antriebsriemen
- Steuerketten
- Blinkerbirnen
- Bremsbeläge

ein?

Nein, weil geprüftes Ersatzteil! Nicht anders verhält es sich beim Motor.

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