Roller mit Papieren die mit der Rahmennummer übereinstimmen aber die Motornummer nicht

Rex 50 ccm RS

Hallo,

Ich brauche etwas hilfe...

Ich habe einen Rex Roller mit Papieren. Die Rahmennummer stimmt mit den Papieren überein. Als der Motor kaputt gegangen ist hat mein Dad einen anderen Rex Roller gekauft ohne Papiere, wo jedoch der Motor funktionierte. Er hat den Motor umgebaut und der Roller fährt wieder. Nun stimmt natürlich die Motornummer nicht mit dieser in den Papieren überein.

Da es keinen Kaufvertrag etc. gibt für den Roller ohne Papiere, weiß ich nicht woher ich die Papiere bekomme bzw. welchen schritt ich als nächstes machen muss damit ich mit dem Roller fahren darf.

Ich hoffe ich könnt mir helfen.

Mit freundlichem Gruß

Beste Antwort im Thema

Bei Autos und Motorrädern muß ein baugleicher Motor NICHT eingetragen bzw abgenommen werden. Die Motornummer steht auch nicht in den Papieren.
Wie das bei Rollern ist, weiß ich nicht. Ist die Motor-Nummer in den Papieren explizit angegeben? Falls nicht, ist eine Umtragung auch nicht nötig. Die Motornummer ist NICHT die Rahmennummer - also wenn Du nur eine Nummer in den Papieren hast, kannst Du fahren.

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Ich wäre schon eine Woche damit am fahren ohne auch nur einen Gedanken damit zu verschwenden.

... und ich hätte schon vor einer Woche mal kurz beim TüV angerufen und nachgefragt.

Übrigens fürchte ich, daß der TE bereits weg ist...... warscheinlich Rollerfahren.

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 11. Juni 2018 um 22:52:01 Uhr:


Du meinst weil dein Fahrzeug eine Ausnahme bildet ,kannst die Nase hoch tragen.
Es gibt sehr viele Markenroller die auch keinen Filter besitzen.

Hm, meine C1 hat auch nen Ölfilter... ist das jetzt ne Ausnahme ?
Dann wären nämlich noch 5 andere Roller von verschiedenen Herstellern Ausnahmen, da alle den gleichen Motor besitzen .... Rotax lässt grüssen 😁

Übrigens: In meiner C1 hats auch den Motor nach 52.000km hoch genommen, Steuerkette gerissen. Der Austauschmotor wurde NICHT eingetragen obschon bei der MFK nachgefragt. Begründung: Baugleich.
Und jetzt ?

Zitat:

@dobifan schrieb am 15. Juni 2018 um 15:56:29 Uhr:



Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 11. Juni 2018 um 22:52:01 Uhr:


Du meinst weil dein Fahrzeug eine Ausnahme bildet ,kannst die Nase hoch tragen.
Es gibt sehr viele Markenroller die auch keinen Filter besitzen.

Hm, meine C1 hat auch nen Ölfilter... ist das jetzt ne Ausnahme ?
Dann wären nämlich noch 5 andere Roller von verschiedenen Herstellern Ausnahmen, da alle den gleichen Motor besitzen .... Rotax lässt grüssen 😁

Übrigens: In meiner C1 hats auch den Motor nach 52.000km hoch genommen, Steuerkette gerissen. Der Austauschmotor wurde NICHT eingetragen obschon bei der MFK nachgefragt. Begründung: Baugleich.
Und jetzt ?

Und jetzt wird Kodiac2 den 23 Leuten in diesem Thread immer noch nicht glauben. 😉

Ähnliche Themen

Hab nur was rechtliches für zulassungspflichtige Motorräder gefunden:
Zitat:

35 Motortausch : KFG § 42 (2)
Für ausgetauschte Motoren ist bei typengleichen Hubraum- und Leistungsdaten keine Neutypisierung erforderlich. EU-genehmigte Kraftfahrzeuge haben nur mehr eine Motortypennummer, es entfällt daher die Meldeverpflichtung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde .
Wenn in der Zulassungsbescheinigung jedoch eine Motornummer angeführt ist, muss auch eine geänderte Motornummer eingetragen werden.
Bei Motoren mit anderen Hubraum- und Leistungsdaten ist vor der Eintragung eine Typisierung erforderlich.

Zitat ende.

Anzumerken sei noch, das bei zulassungspflichtigen Krafträdern die Motornummer in aller Regel NICHT in den Papieren steht, es sei denn, es wurde mal ein komplett anderer Motor verbaut und eingetragen

Die yp250 keinen, ist das jetzt ein Chinakracher?
Ausserdem ist der GY6 der typische Chinakrachermotor ein Nachbau von Honda,kommt also dem Original in der bauweise gleich.
Zu dem ist die FL nur ein abklatsch von der Cup,später Innova,der schon in den 50er Jahren von Honda gebaut wurde und noch nichtmals ein Roller.

Zitat:

@Chrom666 schrieb am 15. Juni 2018 um 18:35:57 Uhr:


Hab nur was rechtliches für zulassungspflichtige Motorräder gefunden:
Zitat:

35 Motortausch : KFG § 42 (2)
Für ausgetauschte Motoren ist bei typengleichen Hubraum- und Leistungsdaten keine Neutypisierung erforderlich. EU-genehmigte Kraftfahrzeuge haben nur mehr eine Motortypennummer, es entfällt daher die Meldeverpflichtung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde .
Wenn in der Zulassungsbescheinigung jedoch eine Motornummer angeführt ist, muss auch eine geänderte Motornummer eingetragen werden.
Bei Motoren mit anderen Hubraum- und Leistungsdaten ist vor der Eintragung eine Typisierung erforderlich.

Zitat ende.

Anzumerken sei noch, das bei zulassungspflichtigen Krafträdern die Motornummer in aller Regel NICHT in den Papieren steht, es sei denn, es wurde mal ein komplett anderer Motor verbaut und eingetragen

Also gibt es nicht nur schwarz oder weiss,ja oder nein,wenn man davon ausgeht das es auch bei den zulassungsfreien Fahrzeugen so ist.
In akuten Fall scheint ja eine Motornummer eingetragen zu sein.

Ich glaube ihr könnt die Diskussion beenden. Der TE ist seit Seite 2 oder so nicht mehr mit im Spiel und fährt vermutlich einfach, und keine Sau interessiert was er für einen Motor dran hat. Ich werde den fred jetzt auch deabonieren.

Thread kann jetzt in "Kodiac, Chrom, Passerati Prügelecke" umbenannt werden

Zitat:

@Bamako schrieb am 16. Juni 2018 um 12:33:13 Uhr:


Thread kann jetzt in "Kodiac, Chrom, Passerati Prügelecke" umbenannt werden

Ich will auch mithauen,um was geht es hier eigentlich?? 😁😁

Du bist bekloppt.🙂🙂
Lass uns doch in Ruhe ausdiskutieren ,nur so kann wirklich alles geklärt werden.
Und Passerati hat keine Ahnung von Rollern ,der fährt ne FL mit Ölfilter.

Ich habe eine Sonnenbrille mit AV- oder UV-Filter ,zählt das auch?

Kann man damit auch fahren ? Dann ja.

Also mein Platz kann neu besetzt werden, ich bin raus - und außerdem viel zu alt zum Prügeln 😁

Zitat:

@Chrom666 schrieb am 16. Juni 2018 um 14:39:33 Uhr:


Also mein Platz kann neu besetzt werden, ich bin raus - und außerdem viel zu alt zum Prügeln 😁

Ich schlage immer nur zweimal,einmal mit dem Kopf auf dem Pflaster und einmal im Krankenhaus die Augen auf.

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