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Roller mit Papieren die mit der Rahmennummer übereinstimmen aber die Motornummer nicht

Rex 50 ccm RS
Themenstarteram 9. Juni 2018 um 20:42

Hallo,

Ich brauche etwas hilfe...

Ich habe einen Rex Roller mit Papieren. Die Rahmennummer stimmt mit den Papieren überein. Als der Motor kaputt gegangen ist hat mein Dad einen anderen Rex Roller gekauft ohne Papiere, wo jedoch der Motor funktionierte. Er hat den Motor umgebaut und der Roller fährt wieder. Nun stimmt natürlich die Motornummer nicht mit dieser in den Papieren überein.

Da es keinen Kaufvertrag etc. gibt für den Roller ohne Papiere, weiß ich nicht woher ich die Papiere bekomme bzw. welchen schritt ich als nächstes machen muss damit ich mit dem Roller fahren darf.

Ich hoffe ich könnt mir helfen.

Mit freundlichem Gruß

Beste Antwort im Thema
am 10. Juni 2018 um 6:46

Bei Autos und Motorrädern muß ein baugleicher Motor NICHT eingetragen bzw abgenommen werden. Die Motornummer steht auch nicht in den Papieren.

Wie das bei Rollern ist, weiß ich nicht. Ist die Motor-Nummer in den Papieren explizit angegeben? Falls nicht, ist eine Umtragung auch nicht nötig. Die Motornummer ist NICHT die Rahmennummer - also wenn Du nur eine Nummer in den Papieren hast, kannst Du fahren.

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du solltest im vorrauseilendem Gehorsam sicherheitshalber schon einmal eine Selbstanzeige bei der Polizei erstatten.

Dort wird man dich schmunzelnd wieder nach Hause schicken.

am 10. Juni 2018 um 14:45

Kodiac2. Warum so paranoid?

Nix paranoid ,nur realistisch.

Ihr könnt gerne weiter träumen.

am 10. Juni 2018 um 14:55

Ziemlich paranoid. ;)

Haste nen anderen Motor drunter und nicht eingetragen oder warum weigerst du dich so penetrant die realität an zu erkennen?

am 10. Juni 2018 um 15:22

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 10. Juni 2018 um 17:10:59 Uhr:

Haste nen anderen Motor drunter und nicht eingetragen oder warum weigerst du dich so penetrant die realität an zu erkennen?

Du bist leider der einzige mit der Meinung. Alle anderen in diesem Thread haben versucht dir nahezulegen, dass du falsch liegst.

Ich hatte sogar schon ein Auto, dass beim Hersteller in der Garantie einen Austauschmotor bekommen hat.

Das wird nicht eingetragen weil baugleicher Motor und somit keine technische Änderung! Aber scheinst du nicht verstehen zu können.

Lässt du dir eigentlich auch deine neuen Bremsscheiben eintragen nachdem du sie gewechselt hast?

Wird technisch am Motor was verändert, aber in der gleichen Fahrzeugserie verbaut bekommt er einen anderen Kennbuchstaben. Ich sehe das bei meinen beiden Red Devils aus unterschiedlichen Baujahren. Der eine darf 50km/h laufen und hat einen anderen Kennbuchstaben als der, der nur 45km/h laufen darf. Motoren die jeweils den gleichen Buchstaben haben sind identisch und verhalten sich auch gleich im Betrieb. Das ist doch hier das Ausschlaggebende. Wenn man sich bei einer Kontrolle verdächtig verhält könnte ich mir vorstellen, dass die Motorennummer mal überprüft wird ob ein Diebstahl oder so vorliegt. Mehr wird da nicht passieren, gibt es auch keinen Anlass. Also überprüfe die Kennbuchstaben und wenn die passen, fahr!

Hier ist genau dass Gegenteil von den meisten. (tuning)

Dein Vater soll nur schauen das der Roller im erlaubten Kmh bereich fährt und gut ist es.

Das Schildchen was da gezeigt wurde ist praktisch nur welche Ausführung der Motor ist. Der Motor bleibt gleich und dann kommt mit NLS oder ohne,Vergaser mit Beschleunigerpumpe usw. also alles was an den Anbauteilen da mal geändert wurden.

Wenn der Tacho schneller als 50 Kmh anzeigt drossel einbauen.

Wo steht denn in den Papieren welcher Motor verbaut ist? Da steht der Hubraum, die Leistung und die Schadstoffklasse. Ich finde nichts von Motornummer.

Zitat:

@He-Man42 schrieb am 10. Juni 2018 um 18:57:08 Uhr:

Wo steht denn in den Papieren welcher Motor verbaut ist? Da steht der Hubraum, die Leistung und die Schadstoffklasse. Ich finde nichts von Motornummer.

Habe ich auch nicht bei mehreren Papieren,nur das Schildchen habe ich auch irgendwo am Roller.

am 10. Juni 2018 um 17:05

@Kodiac2

 

Was hast du nur mit Spiegeln? Du darfst jeden Spiegel dranbauen. Auch ohne ABE (gibt es überhaupt welche mit) oder E-Prüfzeichen. Vorraussetzung: Spiegelfläche mindestens 60cm². Natürlich muss er so positioniert sein, das man nach hinten was drin sieht und so befestigt, das er sich von allein nicht löst/verstellt.

Bei Krafträdern über 100km/h (lt. Papiere) müssen 2 verbaut sein, bis 100Km/h reicht ein linker

am 10. Juni 2018 um 17:56

@TE: Ruf am Besten einfach morgen beim TüV an - die sagen Dir das in 2 Sekunden mit einer ungeheuren Genauigkeit. Und - falls Du den Motor eintragen mußt - sagen Dir gleich, was Du brauchst und wann Du kommen kannst.

Das hier wird alles ein wenig Larifari.

Zitat:

@Passarati-Turbo schrieb am 10. Juni 2018 um 17:22:26 Uhr:

 

 

Lässt du dir eigentlich auch deine neuen Bremsscheiben eintragen nachdem du sie gewechselt hast?

Wenn die keine ABE hat muss die eingetragen werden.Mann darf nicht einfach dran bauen was man will.

Es dürfen keine Teile gewechselt werden die keine ABE haben ,nicht abgenommen sind oder nicht den original Ersatzteilen entsprechen/freigegeben sind (sprich E-Nummer).

Es gibt hier immer wieder welche die das nicht kapieren wollen.

Mann darf streng gesehen noch nichtmal die Scheinwerferscheibe polieren wenn sie vergilbt ist.

am 10. Juni 2018 um 22:01

Woher hast du dein Wissen? Ich baue seit über 30 Jahren Fahrzeuge um, bin auch gelernter Fahrzeugbauer, aber von solchen Pauschalisierungen ist mir bislang nichts bekannt.

Meiner Erfahrung nach kommt es immer darauf an, was man wie ändern möchte. Die Bandbreite, je nachdem was verändert werden soll, reicht, auch juristisch, von "mach was du willst, interessiert keinen" bis zu "wenn man das so macht, darf dieses Fahrzeug nie wieder am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen".

Bei "mach was du willst,interessiert keinen " liegste ja bei den 50ern ,soweit richtig ,aber das heisst nicht das es erlaubt ist.Das hat sich im laufe der Jahre so eingebürgert ,das jeder meint "ich darf das ".Und diese Auffassung wird oft so vehement verteidigt ,das die Leute sogar beleidigt werden ,die sie in die Realität zurück holen.

Das Sprichwort :Wo kein Kläger ,da kein Richter "kennste bestimmt.

In meinen jugendjahren waren die 50er mit grossem Schild modern,natürlich hat man versucht sich sein Fahrzeug nach seinen Vorstellungen zu gestalten .

Hochbaulenker etc.

Man wurde damit regelmässig kontrolliert ,nach der ABE gefragt ,es wurde sogar das Metermass rausgekramt und die Masse nach den Vorgaben kontrolliert.

Wenn da was nicht stimmte ...

Das passiert heutzutage nicht mehr,heute wird nur noch die Messstation aufgebaut einmal kurz drüber geschaut ob was auffällig ist (E-Nummer nicht vorhanden)und wenn nicht kannste weiter.Mit Kleinigkeiten wird sich nicht mehr abgegeben,zu zeitaufwendig.

Heisst aber auch in diesem Falle nicht das es erlaubt ist.

Im Falle des TE würd ich sagen ,er soll damit zum Tüver ,fragen was Sache ist und gut.

Aber selbst diese Aussagen sind mit vorsicht zu geniessen,kommste dabei an die Urlaubsvertretung kann es sein das der was ganz anderes sagt.

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