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Roller fährt trotz 25er Drossel 45 km/h ?!

Themenstarteram 14. März 2015 um 21:53

Hi also ich habe folgendes Problem, Ich habe einen Keeway RY6 und ich habe eine Mechanische Drossel. Als ich ihn in der Werkstatt drosseln lassen habe auf 25km/h, hat der Mann von der Werkstatt ihn gleichzeitig zum TÜV gebracht. Als ich ihn bekommen habe war er in den Papieren als Mofa eingetragen (25km/h) und ich hatte eine Tasche auf der Sitzbank. Als ich mit ihm dann gefahren bin ist er 45km/h schnell gefahren. Ich habe nichts an meinem Roller geschraubt. Ist das legal das er 45 km/h läuft, da er ja schließlich vom TÜV als Mofa abgenommen wurde. Ich habe mal geschaut was in den papieren steht t: m. Drossel d. Auspuffkrümmer variomatikanschlag h=82 aus Hd 45, zu s1 :m. Sitzbankabdeckung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

ICH hätte da schon meine Argumente, keine Sorge.

Schon mal überlegt: Du pöbelst mich an und dann übergibst du mir dein Eigentum! Ganz clever bist du! :rolleyes:

MfG

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Zitat:

@zuckerbaecker schrieb am 15. März 2015 um 11:16:39 Uhr:

Zitat:

Wurde ja schon! Der 1. Händler will nicht...

Hallo??

Der MUSS!!

Wo steht das? Für ihn ist alles i.O.! Wenn er nicht will, musst du erst mal dein Recht einklagen. Da vergeht etwas mehr Zeit! Viel Spaß...! (Wann wollte der TE wieder fahren? Wenn er schon 3 Jahre nen PKW-Lappen hat?)

(Der MUSS, der MUSS... Nen Quark muss der! Willst ihm was auf die Brust aufsetzen und ihn zwingen?)

MfG

am 15. März 2015 um 14:23

ICH hätte da schon meine Argumente, keine Sorge.

Wenn der TE sich verarschen lässt, ist das sein Ding.

Und wenn so Leute wie Du das auch noch empfehlen - naja ........

Zitat:

ICH hätte da schon meine Argumente, keine Sorge.

Schon mal überlegt: Du pöbelst mich an und dann übergibst du mir dein Eigentum! Ganz clever bist du! :rolleyes:

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 15. März 2015 um 11:21:20 Uhr:

 

Wo steht das? Für ihn ist alles i.O.! Wenn er nicht will, musst du erst mal dein Recht einklagen. Da vergeht etwas mehr Zeit! Viel Spaß...! (Wann wollte der TE wieder fahren? Wenn er schon 3 Jahre nen PKW-Lappen hat?)

(Der MUSS, der MUSS... Nen Quark muss der! Willst ihm was auf die Brust aufsetzen und ihn zwingen?)

MfG

Er hat den Auftrag erteilt bekommen den Roller auf 25 kmh zu drosseln und den hat er NICHT ausgeführt, wenn der Roller immer noch 45 kmh fährt ! Also MUSS er NACHBESSERN ! Egal was er da für ein Papier dazugibt !

Oder hast du ihn lediglich beauftragt ein bisschen dran rumzuschrauben, aber ein Papier mit 25 kmh Bescheinigung wilst du haben ??

Wenn du mit deinem Roller und dem Papier zum TÜV gehst, wird er sicher Ärger bekommen, weil er den Beamten mit seiner Aussage "alles richtig gedrosselt" belogen hat und eben NICHT richtig gearbeitet hat!! Und wenn er nicht KURZFRISTIG seinen Murks nachbessert, kannst du ihn auch noch bei der Handwerkskammer anschwärzen !!

Mach was du willst !

Aber ich glaube fast, du belügst hier die ganze Userschaft und willst nur etwas labern und hetzen !

kbw ;)

Fakt ist:

Der TE hat den Händler schon aufgefordert. Er hat aber abgelehnt. Bleibt nur Frist setzten und danach der Gang zum Anwalt. Dafür muss aber auch erstmal die Korrektheit der Aussage geprüft werden. Ansonsten zahlt man später locker das 50-fache drauf, wenn man den Händler verklagt und es sich raus stellt, dass das doch korrekt nach Vorgabe durchgeführt wurde. Der Händler kann nach Anleitung die Drosselung vorgenommen haben. Wenn jetzt der Vorbesitzer aber andere Tuningmaßnahmen vorgenommen hat, kann der Händler gar nichts dafür. Du bleibst auf den Anwaltskosten und allen weiteren Kosten sitzen.

Wenn man in meine Werkstatt kommt und mich dort gleich erst mal anpöbelt, schmeiß ich dich vom Hof. (Hausrecht!) Selbst, wenn ich eine Arbeit nicht fehlerfrei durchgeführt habe, hast du nicht das Recht mich an zuschreien oder zu pöbeln. Ich lasse dich dann erst mal rotieren! Komm mal in einer Woche wieder... So ne Woche zu Fuss wird dich schon abkühlen. Eine Frist kann man bis zu Letzt ausreizen!

Wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es auch wieder hinaus!

Wenn man mal freundlich mit jemanden spricht und die Problem erläutert, kann man oftmals eine Lösung finden. Mit Motzen kommt man in vielen Fällen nicht weiter. Und clever ist es auch nur, wenn man dann nicht auch noch auf den Kontrahenten angewiesen ist.

Wenn man mal mit einem anderen Händler das Problem bespricht, schaut der auch oft mal kostenlos nach. Kurz den Deckel abnehmen und den Ring zu prüfen, raubt nicht die Zeit.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 15. März 2015 um 16:18:35 Uhr:

Zitat:

Aber ich glaube fast, du belügst hier die ganze Userschaft und willst nur etwas labern und hetzen!

.................]

Wenn man in meine Werkstatt kommt und mich dort gleich erst mal anpöbelt, schmeiß ich dich vom Hof. (Hausrecht!) Selbst, wenn ich eine Arbeit nicht fehlerfrei durchgeführt habe, hast du nicht das Recht mich an zuschreien oder zu pöbeln. Ich lasse dich dann erst mal rotieren! Komm mal in einer Woche wieder... So ne Woche zu Fuss wird dich schon abkühlen. Eine Frist kann man bis zu Letzt ausreizen!

Also DU unterstellst dem TE jetzt er hätte beim Meister rumgeschrien und gepöpelt weil der Meister ihn nun fast 2 Monate warten lässt ?

Fakt ist nun mal: Der Roller wurde NICHT RICHTIG auf 25 kmh gedrosselt und es wurden falsche Gutachten ausgestellt !!

Wenn der Roller keine 25 kmh fährt, darf wohl der Arbeitsaufwand für die Teile einbauen berechnet werden,

ES DARF ABER KEIN FALSCHES GUTACHTEN AUSGESTELLT WERDEN !!!

BASTA!!

....und deshalb sollte der Meister schnellstmöglich nachbessern, wenn er sich ordentlich Ärger ersparen will !! Da hat ein anderer Händler garnichts mit zu tun !!

kbw ;)

Du hast wohl ein Verständnisproblem: "ICH hätte da schon meine Argumente, keine Sorge." ist die Aussage vom "zuckerbaecker"! Darauf habe ich gemeint, es bringt dem TE nichts...

Wenn der Händler nicht will, bringt es gar nichts, die RICHTIGEN Argumente zu haben.

Der Händler wird die Drosselung nach Herstellervorgabe gemacht haben. Und damit ist dieser auf der sicheren Seite. Auch, wenn der Roller schneller unterwegs ist. Da muss man dann dem Händler nachweisen, er habe die Drosselung nicht ordentlich gemacht. Und das wirst du nicht können, wenn die Drosselung eingetragen ist und so auch vorhanden. Der Händler ist für den Rückbau der anderen Tuningmaßnahmen nicht verpflichtet. Das ist eine gesonderte Auftragslage.

Sprich: Der TE ist erst mal in der Pflicht.

Ein falsches Gutachten hat nicht der Händler ausgestellt, sondern die Prüfstelle, die das eingetragen hat. Da kannst du dem Händler auch wieder nichts.

MfG

Der TÜV-Mensch hat sich wohl auf die Aussage des "Meisters" verlassen und hat die Papiere ohne Kontrolle ausgestellt.

(wird er wohl nicht mehr tun wenn das irgendwie puplik wird)

Der Meister hätte die Endgeschwindigkeit überprüfen müssen und hätte dieses Gutachten nicht verlangen dürfen !! Es bleibt alles am Meister hängen !! Je nach Auftrag, drosseln mit Gutachten, oder lediglich "Teile einbauen"!! (ohne Gutachten)

Wenn ich mein Auto nach Terminabsprache in die Werkstatt bringe zum Bremsbeläge wechseln, bezahle und merke beim heimfahren es wurde garnichts gewechselt, dann verlange ich Nachbessung SOFORT und so dass ich darauf warten kann ! Und das ist mein gutes Recht !

Und weil der Roller nach Drosselungsarbeiten dennoch NICHT gedrosselt war, hätte das Gutachten als MOFA nicht ausgestellt werden dürfen !! Bestenfalls als 45 kmh-Moped !! Nochmal BASTA !!!

kbw ;)

Oder der TE, der sich übrigens schon lange nicht mehr geäussert hat, hat nicht alles korrekt erzählt und lacht sich nun ins Fäustchen wie wir uns hier die Köpfe heißreden !! :D :rolleyes:

...und falls ein 70ccm Zylinder o.ä. eingebaut ist, hätte der Meister den TE daraufhinweisen müssen, mit Extrakosten, aber er hätte auf Grund der höheren Geschwindigkeit das Gutachten nicht fälschlicher Weise ausstellen lassen dürfen ! Fertig !

Der TE weiß jetzt was Sache ist. (ich denke er hat hier nicht alles wahrheitsgemäß erzählt)

Von wegen BASTA! Wenn Drossel im Rohr und Ring verbaut, ist die Sache für den Meister save!

Und ob und wie die Eintragung zustande gekommen ist, kannst du nur spekulieren. Von daher: Dem Meister kannst du so gar nichts.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 15. März 2015 um 17:04:09 Uhr:

Von wegen BASTA! Wenn Drossel im Rohr und Ring verbaut, ist die Sache für den Meister save!

Und ob und wie die Eintragung zustande gekommen ist, kannst du nur spekulieren. Von daher: Dem Meister kannst du so gar nichts.

MfG

DOCH !! Wenn der Meister den Auftrag bekommt: "Auf 25 kmh zu drosseln und als Mofa umschreiben lassen" Muss der Meister dafür sorgen dass das Fzg. auch tatsächlich nicht wesentlich schneller als 25 kmh fährt, andernfalls darf er es nicht als MOFA mit Mofa-Papieren rausgeben !!

Wenn der TE wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall baut, kann der Händler noch in Regress genommen werden weil er ein NICHT VERKEHRS-KONFORMES Fzg. als solches ausgibt und sich weigert, (evtl. auch gegen Mehrkosten) nachzubessern !

Aber ich glaube nicht dass ein gewissenhafter Meister sich so verhält, ich glaube eher dass der TE wichtige Fakten verschweigt !!

Ich hab' in diesem Fall jetzt auch "Ende" sofern sich der TE nicht noch aufklärend äussert !

Er hat eh schon genug verwirrende Aussagen gemacht !

kbw ;)

Erstmal weiß man gar nicht, was der genaue Auftrag war.

Und wenn die Drosseln verbaut worden sind, bist du in der Pflicht. Der Händler wird sich auf die nach Vorgabe verbauten Drosseln berufen. Und ein Gutachter wird einen anderen Grund für das Tempo finden! Das wird ein Tuning sein. Und schon kommst du als Halter wieder in die Pflicht! Denn für sein Fahrzeug ist in 1. Linie alleine der Halter verantwortlich.

Man kann versuchen mittels Gutachten nachzuweisen, ob das Tuning vor der Umrüstung da war oder nicht. Aber, ob das immer möglich ist, ist die Frage. Gerade bei bestimmten Tuningmaßnahmen kann man das meist gar nicht.

MfG

Themenstarteram 15. März 2015 um 20:53

Also ich mein wenn der TÜV den abnimmt als Mofa dann wird er ja schon überprüfen ob alle Teile verbaut sind. (In meiner Schule fahren die Mofas alle so um die 40 sachen obwohl die auch nix verändert haben)

40 lt. Tacho? Prüf doch mal mit dem GPS von deinem Handy! Vielleicht sind es nur real 30km/h... Die Tachos sind ja nicht wirklich genau.

(Oder, mittels Rollenprüfstand der Polizei! Ggf. zur Prüfstelle...)

MfG

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