Roller ans Auto gekippt- Jahres Versicherung ausgelaufen - Was nun?
Hallo Leute, mein Roller stand den ganzen Winter vom Haus und ist Zwei Wochen her blöder weise beim Sturm umgekippt und hatte einen Auto beschädigt.
Der Roller stand ganz normal auf seinem Ständer die ganze Winterzeit ( Vespa ET2 ) und war mit der Plane bedeckt. Der war auch Ordnungsgemäßes abgestellt.
Der Wind an dem Tag war etwa stärker, so dass der umkippte.
Die Polizei war auch vor Ort und hat dies ganzes Protokoliert.
Das Auto hatte bereits genau da (8-10 cm von der Schadensstelle) , eine NICHT reparierte ziemlich Größe Unfallstelle gehabt!
Der Besitzer des Autos will nun das Geld von mir für die Reparatur, ruft immer wieder an und redet von der Reparatur in der Summe von über 1.000 Euro??? . Das kann man irgendwie NICHT verstehen. So viel Geld für die 2-3 Kratzer, bzw. eine kleine Delle ?? Ist es wirklich möglich? Bilder sind im Anhang . Alles deutet darauf hin, dass er jetzt sein vorschaden durch dies zu gute machen will.
Das doofe in dem Ganzen ist aber, dass seit dem 28.02.2018 meine Mofa Versicherung beendet hat, was mir aber erst aufgefallen ist, nach dem Polizei bei mir klingelte um mich bzgl. den Schaden zu informieren. Aus dem Grund, dass meine Versicherung ausgelaufen war , will meine jahrelange Roller Versicherung NICHT mit der Sache zu tun haben und hat mich abgelehnt. Ich kann es nachvollziehen, irgendwie aber auch nicht, da ich weiterhin bei dem der Kunde bin (seit 10 Jahren) und 2 Tagen nach dem Ereignis meine Versicherung weiterhin verlängert habe!
Ich habe meine Haftpflicht Versicherung sofort informiert und das ganze schriftlich geschildert (auch mit den Bildern im Anhang). Die sagten, Haftpflicht haftet nicht in solchen Fällen und der Fall wird sicherlich abgelehnt. Seit Zwei Wochen noch keine schriftliche Antwort von den.
Was nun? Muss ich für die Schaden Kosten alleine aufkommen? oder meine Haftpflichtversicherung kann den Schaden bedecken, oder ist dies ganzes wegen höherer Gewalt nicht meine Schuld?
Rechtsschutz habe ich leider nicht da ich keine Streitperson bin und mit solchen Sachen im Leben bis jetzt nie konfrontiert war.
Was kommt mir jetzt zu, kann seit Tagen nicht ruhig schlafen, es macht mich total fertig dies ganzes…
Der Typ droht mit den extra Anwaltkosten u.s.w. und will sehr viel Geld von mir.
Bitte um Hilfe.
Wie soll ich weiter verfahren?
Danke vorab
Beste Antwort im Thema
hatte so einen ähnlichen fall. hab ihm gesagt das er sein geld bekommt wenn sich das ein von ihm beauftragter gutachter anschaut. der war da stellte fest was vorher war und was neu und das er sich an den kosten beteiligen soll da es aus lackierer Gründen nicht nur ein klecks machen lässt. er hat dann aufgegeben...
49 Antworten
Kann ich nicht nachvollziehen...
Warum sollte die Versicherung nach Ablauf Leistungen gewähren?
Und nein, nicht angriff... Wer sich nicht selbst verteidigen kann, sollte das dem profi überlassen. Zumal er auch mit "anwalt" bedroht wurde...
Zitat:
@Bamako schrieb am 1. April 2018 um 10:16:50 Uhr:
Die Versicherung persönlich anzuschreiben wäre ja ein Versuch die Versicherung zur Vernunft zu bringen (ich weiss, fast schon lächerlich, das sind Arschlochkapitalisten der Extraklasse).
Die Versicherung ist nicht die allgemeine Wohlfahrt, sondern hat gewisse Handlungsrichtlinien. Dazu gehört nur für das Risiko zu zahlen, was auch versichert wurde.
Das ist Vernunft!Und warum soll ausgerechnet die alte Versicherung zahlen? Warum nicht seine Eltern oder der Papst, die haben genauso viel (also nichts!) damit zu tun.
Sonst müssten die Versicherungsprämien ins Uferlose erhört werden.
Krieg in Syrien, Brandkatastrophe in Rußland, ... es gibt überall etwas zu bezahlen.
Von so einer Versicherung würde ich mich sowohl als Kunde, aber auch als Mitarbeiter oder Anteilseigner schnell zurückziehen!
Zahl Du doch!Oder bist Du selbst ein
?Zitat:
... Arschlochkapitalisten der Extraklasse).
Arbeitest du in der Versicherungsbranche TomS? 😛
Ich kenne nur den Fall, in dem die langjährige private Unfallversicherung meines Nachbarn noch gezahlt hat, obwohl die alte Versicherung schon gekündigt war und die neue beim anderen Versicherer noch nicht bestand.
In diesem Falle hat sich die Versicherung kulant gezeigt und lediglich noch einen weiteren Monatsbeitrag gefordert.
Das zeigt, es ist möglich. Natürlich nur wenn man freundlich mit den Leuten redet.
Ich sag ja nicht die Versicherung muss, ganz im Gegenteil, das schrieb ich davor schon. Es ging hier um eine Versicherung rückwirkend zum 1.3. beim selben Versicherer abzuschliessen.
Der Versuch würde nix kosten und wäre es wert. Fragen kostet nix.
Zitat:
@Bamako schrieb am 1. April 2018 um 15:42:12 Uhr:
Arbeitest du in der Versicherungsbranche TomS? 😛
Nicht mehr. Aber ich weiß ein kleines bißchen, wie eine gewisse Versicherung (die mit dem blauen Adler) sich die Prämien ausrechnet. Versicherungsmathematisch und juristisch.
Aber nochmal zurück: Warum bezahlst Du nicht? 😉
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Weil ich kein Versicherer bin!
Entweder ich verstehe nicht was du meinst oder du verstehst nicht was ich meinte. 😮
Ohne schuldhaftes Verhalten keine Haftung. So einfach ist das. Der Autofahrer muss dir ein solch schuldhaftes Verhalten nachweisen, was schwerlich möglich sein wird, wenn an diesem Tag stürmisches Wetter war. Schuldhaft könnte das Abstellen deines Rollers eigentlich nur sein, wenn dies nicht standsicher geschah (also an einer ungeeigneten Stelle oder bei defektem Ständer etc.) Also, ganz locker bleiben, mal, wie schon empfohlen, zur Erstberatung zum Rechtsanwalt gehen, und gut ist.
Herzlichen Gruß
Lars
Schulthaft ist doch schon das abstellen im öffentlichen verkehrsraum ohne gesetzlich geforderte Versicherung! Weiterhin geht von der sache eine Gefahr aus, immer! Generell!. Das kann austretender betriebsstoff etc sein. Daher auch die Pflicht zur Versicherung!
Das die stelle etc nicht ausreichend sicher war, ist durch den schaden bewiesen.
Aber gut, auch du bist an dem punkt, wo wir klar zum Rechtsanwalt raten...
Zitat:
@Talbot Matra schrieb am 1. April 2018 um 19:19:57 Uhr:
Ohne schuldhaftes Verhalten keine Haftung. So einfach ist das.
So einfach ist das nicht.
Hier greift die Haftung aus der Betriebsgefahr.
Nach § 7 STVG haftet der Fahrzeughalter im Falle eines Unfallereignisses allein deshalb, weil er durch das Halten eines Kfz eine Gefahrenquelle eröffnet.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 1. April 2018 um 19:36:30 Uhr:
Schulthaft ist doch schon das abstellen im öffentlichen verkehrsraum ohne gesetzlich geforderte Versicherung!
Aber diese Verletzung eines Rechtsgutes ist nicht ursächlich für das Umkippen. 😉
Man kann sich auch nicht irgendeinen Falschparker oder Einäugigen "ausgucken", um einen x-beliebigen Schaden zu übernehmen. Kausalität sollte schon gegeben sein.
So ist es tomS! Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob das Fahrzeug versichert war oder nicht, denn das ist für das Unfallereignis vollkommen irrelevant (kann aber zu einem Bußgeld führen). Und ab Sturmstärke 8 geht die Rechtssprechung davon aus, dass auch ein einwandfrei abgestelltes Motorrad umkippen kann. Den Halter trifft hier keine Schuld.
Zitat:
@Talbot Matra schrieb am 1. April 2018 um 20:01:28 Uhr:
Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob das Fahrzeug versichert war oder nicht, denn das ist für das Unfallereignis vollkommen irrelevant...
...aber eben
nichtfür die Haftung aus der Betriebsgefahr... 🙄
Und wenn ich mir die Schäden so anschaue, dann bezweifle ich sehr stark, das die Schäden überhaupt von einem umgekippten Rollerchen stammt. So wie die Schäden aussehen, sind die enstanden, als sich das Fahrzeug noch in Vorwärtsbewegung befand.
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 01. Apr. 2018 um 20:35:58 Uhr:
Und wenn ich mir die Schäden so anschaue, dann bezweifle ich sehr stark, das die Schäden überhaupt von einem umgekippten Rollerchen stammt. So wie die Schäden aussehen, sind die enstanden, als sich das Fahrzeug noch in Vorwärtsbewegung befand.
Alles richtig lesen und du wirst verstehen.
Zitat:
@mk4x schrieb am 1. April 2018 um 20:45:24 Uhr:
Zitat:
@MiFiA4 schrieb am 01. Apr. 2018 um 20:35:58 Uhr:
Und wenn ich mir die Schäden so anschaue, dann bezweifle ich sehr stark, das die Schäden überhaupt von einem umgekippten Rollerchen stammt. So wie die Schäden aussehen, sind die enstanden, als sich das Fahrzeug noch in Vorwärtsbewegung befand.Alles richtig lesen und du wirst verstehen.
Habe ich, und genau deswegen zweifle ich an, das der Schaden durch das Rollerchen entstanden sein soll und ist.