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Roller 50(!)km/h

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 18:02

Hallo,

ich bin auf der suche nach einem Roller der legal 50(!)km/h fährt (also vor 2002), der 2 Sitze hat, und den man leicht auf 25 km/h drosseln kann.

Mein Plan ist es meine Prima 5 zu verkaufen, dann ein Jahr lang diesen Roller fahren mit 25km/h (Hab nur Mofa Prüfbescheinigung)(Grund ist, dass die Prima 5 leider nur 1 Sitz hat) und dann mit 17 den Autoführerschein zu machen und damit dann den Roller mit 50(!)km/h zu fahren. (es sollten 50 sein, damit ich im Stadtverkehr besser mithalten kann.)

Ursprünglich wollte ich mit 16 den AM-Führerschein machen und mir ne Simson kaufen (wegen 60 km/h), aber dann haben wir festgestellt, dass der ja so verdammt teuer ist... (min. 600€ für nur 1 Jahr???(danach hab ich ihn ja eh zusammen mit dem B)) Daher diese Entscheidung.

MfG

Anton

Beste Antwort im Thema

Der TE hat Recht, seit kurzem darf man tatsächlich zu 2. auf dem Mofa fahren.

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am 8. Februar 2018 um 18:27

Eine Schwalbe von Simson wollte ich Dir gerade vorschlagen, oder auch Star, Spatz, Simson B1 , Simson B 2,

Oder auch per Handschaltung ein Simson SR 1 oder SR2. sind meist schon preisgünstig zu bekommen.

Oder aber auch eine Geländemaschine von Simson mit Straßenzulassung Simson BS3.

am 8. Februar 2018 um 18:35

Ich bin früher einen piaggio zip fast gefahren... der lief prima! Unverbastelt nach Tacho 65kmh, zu zweit immer noch 60kmh.

Den gibt es auch Serie als 25kmh Roller, sollte also leicht zu drosseln gehen.

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 18:58

Zitat:

@Bomber50 schrieb am 8. Februar 2018 um 19:27:44 Uhr:

Eine Schwalbe von Simson wollte ich Dir gerade vorschlagen, oder auch Star, Spatz, Simson B1 , Simson B 2,

Oder auch per Handschaltung ein Simson SR 1 oder SR2. sind meist schon preisgünstig zu bekommen.

Oder aber auch eine Geländemaschine von Simson mit Straßenzulassung Simson BS3.

naja... wollte ich ja auch anfangs... aber der AM-Führerschein ist ja so teuer... und ich will Jetzt ein anderes Fahrzeug und dann nicht in einem Jahr nochmal was neues... daher 50km/h roller und bis ich 17 bin als 25km/h Mofa... :) ;)

Zitat:

@antonbb123 schrieb am 8. Februar 2018 um 19:02:36 Uhr:

(Hab nur Mofa Prüfbescheinigung)(Grund ist, dass die Prima 5 leider nur 1 Sitz hat)

Hallo,

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung bringt dir ein zweiter Sitz doch nichts, darfst sowieso niemanden mitnehmen, bzw. wenn der Roller gedrosselt wird muss auch der zweite Sitz "unbrauchbar" gemacht werden.

Themenstarteram 8. Februar 2018 um 20:03

Zitat:

@kine050683 schrieb am 8. Februar 2018 um 20:55:28 Uhr:

Hallo,

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung bringt dir ein zweiter Sitz doch nichts, darfst sowieso niemanden mitnehmen, bzw. wenn der Roller gedrosselt wird muss auch der zweite Sitz "unbrauchbar" gemacht werden.

Das muss ich leider Korrigieren:

Seit ende Dez. 2016 darf man jemanden mitnehmen... haben wir in der Fahrschule so gelernt ;):)

am 8. Februar 2018 um 20:18

Auszug aus der Straßenverkehrsordung:

Ein Mofa ist einsitzig. Sollte es eine zweisitzige Sitzbank haben, muss diese durch die sog. "Mofatasche" verkürzt werden. Wer dennoch ein zweisitziges Fahrzeug führt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG, eine Straftat!) strafbar. (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV)

Denn dann wäre es keine Mofa mehr sondern ein Mokick mit einer zweisitzigen Sitzbank, die übrigens mindest. 60cm haben muss für 2 Personen.

Der TE hat Recht, seit kurzem darf man tatsächlich zu 2. auf dem Mofa fahren.

Bist du dir ganz sicher, dass du mit 18 und dem B-Schein in der Tasche Sommer wie Winter mit nem maximal 50km/h schnellen Roller fahren willst? Ich kenne keinen, der es dann wirklich durchgezogen hat. Da werden dann abgerockte Autos für 1000-2000 Euro gekauft und der Roller wandert für schmales Geld an den nächsten 15-16jährigen... oder verstaubt in der Garage.

Ich denke, an deiner Stelle würde ich mir das Fahrzeug meiner Wahl einfach nach den aktuellen Anforderungen holen.

Abgesehen davon, dass ich es überholt und gefährlich finde, mit 25km/h durch die Gegend zu tuckern (ist aber halt leider Gesetz) - aber wenn du jetzt einen fahrbaren Untersatz benötigst, würde ich mir auch einen für jetzt kaufen...

Der TE will während der BF17 Zeit mit 50km/h unterwegs sein. Und das geht eben nur ab 16 mit dem AM Führerschein oder ab 17 eben mit dem BF17. Ab 18 kommt dann der Roller weg und das Auto her. Hab es damals genauso gemacht, allerdings hab ich damals das 25er Moped verkauft und einfach ein 50er angeschafft.

Zitat:

@ChrisnBreak schrieb am 08. Feb. 2018 um 19:35:40 Uhr:

Ich bin früher einen piaggio zip fast gefahren... der lief prima! Unverbastelt nach Tacho 65kmh, zu zweit immer noch 60kmh.

Das bringt dem TE nur leider nichts. Fahren darf auch die zip nur 50 km/h, auch wenn sie im Serienzustand mehr schafft. Dann müsste man sie halt drosseln.

am 9. Februar 2018 um 7:45

Die Tachos sind auch ziemliche Schätzeisen ;)

Den Roller kann man übrigens auch gut behalten, wenn man auch schon ein Auto hat. Unterhalt sehr wenig, Verbrauch auch idR weniger als beim Auto und mir hat das auch zu meiner Autofahrerzeit noch Spaß gemacht. Wäre ich nicht gehbehindert (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis), würde ich immer noch einen 50er Roller haben.

am 9. Februar 2018 um 9:51

Auszug aus der Straßenverkehrsordung:

Ein Mofa ist einsitzig. Sollte es eine zweisitzige Sitzbank haben, muss diese durch die sog. "Mofatasche" verkürzt werden. Wer dennoch ein zweisitziges Fahrzeug führt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG, eine Straftat!) strafbar. (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV)

Denn dann wäre es keine Mofa mehr sondern ein Mokick mit einer zweisitzigen Sitzbank, die übrigens mindest. 60cm haben muss für 2 Personen.

Das ist nicht mehr aktuell! Mofas welche schon immer nur eine Sitzbank für eine Person hatten dürfen nach wie vor nur von einer Person gefahren werden. Die machen im Straßenverkehr aber nur noch einen Bruchteil aus. Hier der neue und gültige Auszug:

 

FeV §4 Absatz 1 Satz 1b.:

„zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist:“

 

„Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.„

 

Quelle: http://www.bikersfashion24.de/blog/mofa-roller-jetzt-zu-zweit-fahren/

Moin,

Das Hauptproblem für dich wird wohl sein noch so einen Roller zu finden. Ich meine die sind bald 20 Jahre als und wurden genutzt. Daher kann man dir kaum etwas spezielles empfehlen - du bist quasi gezwungen zu nehmen, was verfügbar ist. Ausnahmen sind da nur so 2-3 Kultmarken, sonst werden Roller auch selten älter als 10 Jahre.

Viel Erfolg

LG Kester

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