Rohr o.ä. auf der Straße. Pflicht zum wegräumen?
Guten Morgen
Ich bin eben (also ca. 1 Uhr nachts) bei uns über ne Landstraße gefahren so mit 80. Als ich um eine Kurve fuhr lag da mitten auf meiner Spur ein Teil, wahrscheinlich ein Bleirohr so wie es aussah. Ich konnte zum Glück ausweichen. <ironie>Als pflichttreuer Bürger</ironie> hab ich die Polizei angerufen und wollte denen bescheid sagen das da was auf der Straße liegt.
Also hier das Gedächtnisprotokoll des Gesprächs.
P: Polizeinotruf [nach 6 mal klingeln und schon "gut" gelaunt ]
ICH: Guten Morgen mein Name ist.... und zwar liegt auf der Landstraße zwischen..... und ....irgenwas auf der Fahrbahn, sieht so aus wie ein Metallrohr.
P: Ja geben sie mir mal Ihre Adresse
ICH: [meine Adresse]
P: Gut dann haben wir einen an den wir uns wenden können.
ICH: Glauben sie etwa ich hätte das da verloren?
P:Nein das nicht, aber warum haben sie es nicht weggeräumt?
ICH: Ich halte doch nicht nachts um 1 mitten auf der Straße an und räum das Teil weg und lass mich dabei noch übern Haufen fahren. [ich muss dazusagen das sich auf dieser Straße schon mehrere tödliche Unfälle ereignet haben und die Strecke sehr zum Rasen verleiten kann]
P: Sie hätten das wegräumen müssen, ich kann erst in einer halben Stunde eine Besatzung da hinschicken, wenn da jetzt in der Zwischenzeit jemand drüberfährt...
ICH: Das mit der Besatzung ist aber nicht mein Problem, ich wollte nur sagen das da was auf der Straße liegt.
P:Schönen Abend noch [und legt auf]
Also:
Bin ich verpflichtet anzuhalten und das Teil wegzuräumen?
Irgendwo hab ich mal gelernt (Fahrschule, Feuerwehr, Erste-Hilfe-Kurs etc... ) das man sich bei solchen Situationen nicht selbst in Gefahr zu bringen braucht. Selbst wenn da ein Auto im Straßengraben gelegen hätte wäre ich meiner Hilfeleistungspflicht schon nachgekommen wenn ich den Rettungsdienst verständigt hätte. Um jetzt nicht zu sagen ich würde keine erste Hilfe leisten, aber es ist doch schon was anderes wenn ein Auto um Straßengraben liegt oder ein Rohr oder so auf der Straße.
Wenn die Polizei nicht genügend Leute zur Verfügung hat um Ihren Pflichten nachzukommen ist das nicht mein Problem, da müssen die sich bei ihrem Innenminister beschweren und nicht bei mir. Ich riskiere nicht meine Gesundheit nur weil die Polizei unterbesetzt ist.
Können die mir nun irgendwas anhängen von wegen unterlassener Hilfeleistung oder sowas oder kann mich der Fahrer des Wagen der da evtl drüberfährt haftbar machen?
Danke schonmal
joker
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Joker-TDI
Ich für meinen Teil stell mich nicht nachts auf ne Straße und räum da irgendwas weg und lass mich übern haufen fahren.
aha...
bist aber nach eigenen aussagen selbst in einer hilforganisation tätig...
dann lieber nen kompletten löschzug mit 30mann nachts aussm schlaf reißen, um malwieder mit "blaulicht" fahren zu dürfen, damit ein einziger dann (warscheinlich auch noch du) das ding dann von der straße räumt..... 🙄
dass der einsatz, dann um ein vielfaches länger dauert, anstatt wenn du dich mal mit warnweste und warnblinker an den straßenrand stellt und das ding wegräumst ist dir dann also auch egal....
Ich denke mal, es kommt einfach auf die Situation an. Man kann von niemand verlangen, auf einer viel vefahrenen Strasse an einer total unübersichtlichen Stelle einen 10 Meter langen Ast in den Graben zu wuchten. Im Gegenzug sollte es kein Problem sein, mal schnell was von der Strasse zu ziehen, wenn die Strasse schnurgerade und total ausgestorben ist. Eine allgemeine Lösung denk kann man hier nicht finden, man muss die Situation entsprechen abwägen. Und da jeder nun eigene Einschätzungen des Gefahrenpotentials hat, fallen diese Abwägungen unterschiedlich aus. Obs für den Rest Sinn macht oder nicht, für diese Person war es die naheliegende und logische Lösung.
noch ne Idee (vielleicht hat das schonmal jemand erwähnt, ich hab jetzt nicht alles gelesen)
jemand legt absichtlich was auf die Straße, um einen pflichtbewussten Autofahrer anzuhalten und raubt ihn dann aus
wird selten vorkommen, ist aber theoretisch möglich. Ich weiß auchnicht, ob ich nachts was von der Straße räumen würde.
Ein Anruf bei der Polizei etc. sollte genug sein
Grüße,
Eric
Wenn du selber keine Dampflok bist und keine Paranoia vor Amerikanischen Ureinwohnern hast, duerfte das recht selten passieren.
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@magirusdeutzulm
ich weiss nich wie das bei euch is aber bei uns wird wegen sowas nich der komplette löschzug gerufen. wir haben in unserer wehr eh nur ein staffelfahrzeug mit 6 mann besatzung. und eine mit einen feuerwehrauto abgesicherte straße(sperren darf nur die polizei) is was anderes wie ich mit einer warnweste und warnblinker. und ich weiss nich wie du das siehst aber auf ner fahrt zum einsatz hab ich sicher andere gedanken wie: geil jetzt fahr ich mal mit blaulicht und sirene
und was meinst warum ich die polizei angerufen habe. bestimmt damit die neben der nächsten stützpunktfeuerwehr auch noch den Kat.-schutz zug holen... echt jetzt
Zitat:
Original geschrieben von Joker-TDI
sperren darf nur die polizei
auch falsch....!
die feuerwehr darf enbensogut (das ist auch strenggenommen das einzisgte, was die feuerwehr im öffentlichen verkehr darf) sperren, nur im gegensatz zu polizei dürfen die den verkehr nicht leiten....
Wenn da plötzlich ein Loch nach Erdbeben entsteht und ich mein Auto querstelle damit niemand vorbei kann und reinfährt, darf ich das nicht?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auch falsch....!Zitat:
Original geschrieben von Joker-TDI
sperren darf nur die polizei
die feuerwehr darf enbensogut (das ist auch strenggenommen das einzisgte, was die feuerwehr im öffentlichen verkehr darf) sperren
Nö, du bist derjenige, der falsch liegt und Joker hat Recht...die Feuerwehr darf keine Strasse sperren, sondern lediglich absichern. Strassen sperren und freigeben darf NUR die Polizei, genauso wie Verkehr regeln und leiten, man lese dazu das Polizeiaufgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Unbeschadet davon kann die Feuerwehr das nur machen, wenn Polizei nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, und da hat man dann ne schöne Rechtsfrage... (Ob die Polizei diese Aufgaben im Einsatzfall an die Feuerwehr überträgt, ist möglich, aber zweitrangig...).
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
die Feuerwehr darf keine Strasse sperren, sondern lediglich absichern.
gut, dann hab ichs halt falsch ausgedrückt (bzw. nicht richtig durchgelesen!)....
das endet nunmal (zurecht) in der sperrung von fahrstreifen....
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Unbeschadet davon kann die Feuerwehr das nur machen, wenn Polizei nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, und da hat man dann ne schöne Rechtsfrage....
und das dürfte in einer vielzahl der fälle zutreffen in denen die polizei nicht mit in der ersten "alarmierungswelle" eingebunden ist....
fahrstreifen zumachen ja, auf die straße stellen und den verkehr regeln ganz klar nein...
uns hamse beim maschinisten lehrgang gesagt das man nicht absperren darf sondern absichern, wie gesagt . aber wenn man kann das fahrzeug quer auf die straße stellen zu absicherung. das is dann de facto gesperrt aber de jure abgesichert
Zitat:
Original geschrieben von dragon46
Eine allgemeine Lösung denk kann man hier nicht finden, man muss die Situation entsprechen abwägen. Und da jeder nun eigene Einschätzungen des Gefahrenpotentials hat, fallen diese Abwägungen unterschiedlich aus. Obs für den Rest Sinn macht oder nicht, für diese Person war es die naheliegende und logische Lösung.
Genau das ist der Kernpunkt der Angelegenheit. Und eine solche Situationseinschätzung kann die Leitstelle mit Sicherheit nicht durchführen, da sie dazu zu wenig Einzelheiten kennt.
Wieso? Der zuständige Disponent kann während des Telefonats jederzeit nachfragen, wenn etwa unklar ist. IMHO braucht er das vielleicht auch gar nicht. Er bekommt die Info, dass auf der Strasse X ein Ast liegt, der den Verkehr gefährdet und entfernt werden muss. Meiner Meinung nach reicht das. Wer hingeschickt wird ist (zumindest in Bayern) dann die Sache der Einsatzleitsoftware.
BTW: Im Leitstellenbereich Ingolstadt z. B. ist in der AAO für das Stichwort "Baum auf Strasse" ein Staffelfahrzeug vorgesehen. Ich glaub kaum, dass wegen so etwas ein ganzer Löschzug alarmiert wird.
Muß nun auch meinen Senf zugeben:
Meiner Meinung nach darf von einer Privatperson nicht verlangt werden, daß sie nachts ein Hindernis von der Straße räumt. Immerhin könnte der Fahrer auch eine Frau sein, welche dann mit dem "Hindernis" in die Büsche geschleppt wird.
Selbst wenn dieser Fall nicht oft vorkommt, ist einmal schon zuviel.
Ich hab mich neulich erst mit meiner Freundin über einen ähnlichen, hypothetischen Fall unterhalten.,Was würde sie machen, wenn ein Fahrzeug im Graben liegt, das offenbar einen Unfall hatte.
Ihre Antwort kam ziemlich schnell: "Ich als Frau würde nachts sicher nicht anhalten oder gar aussteigen."
Natürlich kommt es immer auf die äußeren Umstände an, z.B. ist es nacht, ist es ein abgeschiedenes Landstück, ist es im oder außerhalb eines Waldes, ...
Ich habe schon öfter irgendwelche Sachen von der Straße weggeräumt, aber das war immer tagsüber und an übersichtlichen Stellen. Nachts sähe das vermutlich anders aus...
also potentiell würde ich allen scheiss wegräumen wenns geht...will ja au ned mitm zweirad drübersegeln... ich mein - wenn du dein auto weit genug von der stelle wegparkst mit warnblinker an werden potentiell besoffene höchstwahrscheinlich wenn dann nur auf dein auto krachen aber nich auf dich. immerhin. ob da wohl die versicherung zahlt? ich kanns mir schon denken a la "wer is so doof und stellt sein auto nachts halb auf die landstrasse"....
naja fiese situationen mit "5 meter zurückfahren und aussteigen" hatte ich selbst schon....und ich weiss nich ob ne relativ leere strasse für sowas besser geeignet sein soll als eine wo einige autos unterwegs sind...