RNS510, Festplatte defekt?
Hilfe wer kann mir helfen?
Ich kann auf mein RNS510 keine Musik speichern. Die Funktion Festplatte ist grau hinterlegt und kann nicht ausgewählt werden. Beim Einlegen einer Cd wird auch keine Auswahl angezeigt ob ich speichern will.
Im Hinweis steht dass auf der Festplatte 18 GB frei sind und 0 GB belegt.
Was kann ich tun?
Von einer SD Karte kann ich auch nicht abspielen da der Slot defekt ist (so gekauft, Mitarbeiterfahrzeug). VW will es nicht als Garantie abwickeln da der fehlerhafte Slot zu 99% ein Bedienungsfehler ist.
21 Antworten
Ist das Fahrzeug noch in der 2 jährigen Garantiezeit? Dann würde ich wegen dem SD-Slot einfach zu einer anderen Werkstatt fahren.
Da der Sharan 7N erst seit September 2010 auf dem Markt ist, stellt sich die Frage, ob er noch in der Garantiezeit ist, eher nicht. 😁 Wenn allerdings die SD-Card mit Gewalt falsch herum in den Slot gepresst wurde, könnte es auch kein Garantiefall sein, zumal in der BDA explizit davor gewarnt wird. 🙄
Das Auto ist noch in der Garantie, aber ..
Vw sagt dass es zu 99% ein Bedienfehler war und vom Benutzer falsch behandelt wude, deshalb kein Garantiefall!
Ich habe das Auto aber so vom Händler in Nabburg geholt und erst 2 Tage später festgestellt dass der Slot defekt ist. Ich weiss wie man einen Slot bedient aber der Vorgänger ein Mitarbeiter von VW anscheinend nicht, er hats auch nicht gemeldet. Und jetzt wills keiner zahlen! Ich würde den Slot aber gerne benutzen.....
Zitat:
Original geschrieben von autonomoZitat:
da der fehlerhafte Slot zu 99% ein Bedienungsfehler ist
Wenn allerdings die SD-Card mit Gewalt falsch herum in den Slot gepresst wurde, könnte es auch kein Garantiefall sein, zumal in der BDA explizit davor gewarnt wird. 🙄
Ich denke, dass es kein Garantiefall ist und es offensichtlich auch nicht als solcher verkauft werden kann.
Keine Ahnung, wie teuer eine Reparatur sein würde, aber ich vermute, dass es sich nicht wirklich lohnt, wenn ich mir die normalen VW-Preise anschaue. Ich denke, dass man auch ganz gut ohne auskommt. Es gibt ja zahlreiche andere Möglichkeiten, Musik raufzuladen.
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Zitat:
Original geschrieben von HanneD
Das Auto ist noch in der Garantie, aber ..
Vw sagt dass es zu 99% ein Bedienfehler war und vom Benutzer falsch behandelt wude, deshalb kein Garantiefall!
Ich habe das Auto aber so vom Händler in Nabburg geholt und erst 2 Tage später festgestellt dass der Slot defekt ist. Ich weiss wie man einen Slot bedient aber der Vorgänger ein Mitarbeiter von VW anscheinend nicht, er hats auch nicht gemeldet. Und jetzt wills keiner zahlen! Ich würde den Slot aber gerne benutzen.....
Aber wenn Dir der Fehler beim Kauf nicht bekannt war fällt das doch unter die 1-jährige gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers, oder? Dort heißt es in etwa:
"Nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln haftet der Verkäufer für diejenigen Mängel, welche bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden, dem Käufer jedoch nicht bekannt sind.
Ein Mangel liegt nach § 434 BGB u.a. dann vor, wenn das Fahrzeug von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei einem Fahrzeug der gleichen Art üblich ist und erwartet werden kann."
Ich an Deiner Stelle würde da mal einen freundlichen Brief vom Anwalt des Vertrauens aufsetzen lassen.
EDIT: Im Normalfall versichern sich im übrigen die Autohäuser für genau solche Gewährleistungsfälle. Der Händler zahlt das also nicht mal aus eigener Tasche!
Super Danke, das mit dem Gesetz ist ein guter Tipp. Werde ich im nächsten Schreiben mit reinsetzen. Bin auch schon mit der Beschwerdestelle von VW in Kontakt, aber den Slot wollen sie nicht zahlen. Dann komm ich eben mit dem Gesetz! Schade, da hat man an sich ein super Auto und dann machen sie es einem so Madig...
Ganz wichtig weise auf die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr hin und erwähne das die ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Beweispflicht ist und dir somit nachweisen muss das der Slot bei Übergabe des Fahrzeugs nicht defekt war. Das kann er nicht und deshalb muss er zahlen. Vom 7-12 Monat dreht sich die Beweispflicht um und der Käufer muss nachweisen das es defekt war, was der meist wiederum auch nicht kann, wodurch man effektiv also nur 6 Monate Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie) hat.
Du bist ja aber noch in den ersten 6 Monaten und somit dürfte alles klar sein.