Riss im Reifen übersehen und bei ebay VERKAUFT - Was nun?
Hallo,
ich habe bei ebay meinen Satz Winterreifen für meinen alten A4 verkauft. Heute erhielte ich die Nachricht vom Käufer, dass ein Riss im Reifen sei. Da alle 4 Reifen aus der gleichen Produktion sind, will er alle Reifen aus Sicherheitsgründen zurückschicken. Ich habe Rücknahme usw schriftlich in der Auktion ausgeschlossen. Beim Überprüfen meiner eigenen Bilder konnte ich den Riss sogar entdecken, das gleiche Bild war allerdings auch auf der ebay Auktion zu sehen.
Ich möchte keinen Betrügen oder abziehen, aber einfach zu sagen, ich schicke die Reifen zurück ohne mich zu fragen ist meiner Meinung auch nicht so einfach.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Ist der Riss ein Rücksendegrund? Wer würde die Versandkosten bezahlen?
Bitte um Rat...
Beste Antwort im Thema
Vielleicht sollte man in solchen Fällen nicht nur nach Paragraphen sondern auch nach Anstand und Moral handeln. Wenn ich etwas verkaufe, das einen Mangel hat, den ich nicht explizit angegeben habe, man aber eventuell auf einem Foto sieht, daß der Mangel schon vor der Übergabe bestanden hat, dann nehm ich das zurück, schließlich will ich nicht vom Käufer verlangen, daß er nun jedes Bild akribisch nach Fehlern absucht.
Soweit meine Einstellung zu sowas. Rechtlich wäre mir sicher nicht beizukommen, wenn es hart auf hart käme, aber ich bin eben Meinung, daß man das, was einem selbst nicht angetan werden sollte, auch anderen nicht antun sollte.
43 Antworten
Richtig 2 Reifen kannste für 15 Euro versenden. Dann sind die aber ohne Felgen. Bel Kompletträdern ist ein viel höheres Gewicht (um die 15-20 KG pro Rad) dementsprechend hohe Versandkosten.
Da in dem Reifen wohl noch ein Teil des Fremdkörpers drin ist, ist der Hersteller komplett unbeteiligt.
Zitat:
@Chaos1994 schrieb am 1. Oktober 2015 um 07:53:41 Uhr:
Da in dem Reifen wohl noch ein Teil des Fremdkörpers drin ist, ist der Hersteller komplett unbeteiligt.
Was du da siehst dürfte wohl die
Karkassesein.
Gruß Metalhead
Moin, Moin!
Ach, ein Mercedesfahrer! Das wissen aber nicht nur Mercedesfahrer. Anhand des Fotos sieht es aber so aus, als wenn er nicht irgend wo rüber gefahren ist.
G
HJÜ
Hallo.
Ich würde dem Käufer nicht weiter entgegen kommen.
Die 75 Euro sind ein faires Angebot, die Rücknahme hätte ich erst gar nicht angeboten.
Er hat gebrauchte Reifen gekauft von privat. Punkt.
Ein Laie kann diesen Fehler oft gar nicht erkennen.
So wie es aussieht, geht der Riss bis in die Karkasse und von den Spuren her, gab's da noch nicht mal Kontakt mit 'nem Fremdkörper.
Der Käufer hat also das Risiko.
Der Beweis des Verschweigens des Mangels ist schwer zu führen. Vor allem, da der TE dem Käufer einen Ausgleich angeboten hat, sind die Argumente eher dünn.
Wenn der Käufer sich so gut auskennt, dann weiß er auch, dass man gebrauchte Reifen aus dem Hause Dunlop mit Vorsicht zu genießen hat.
In diesem Sinne
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Der Gewährleistungsausschluß privat an privat kann hier nicht angewendet werden. Der Reifen ist nicht nur mangelhaft, sondern gänzlich unbrauchbar und für den erstrebten Zweck untauglich.
Ich gehe jetzt mal davon aus daß du die vier Reifen gleichzeitig, also als "ein Paket" an den Käufer geschickt hast. Man könnte jetzt der Auffassung sein daß durch den einen Reifen die ganze Paketlieferung gewandelt werden muß da der Käufer genau vier (gebrauchte aber intakte) Reifen wollte.
Versuche nochmal eine auch für dich kostengünstige Lösung zu erhalten, im Zweifel mußt du alle Reifen zurücknehmen und auch noch das Rücksendeporto übernehmen.
Gruß, Zelirodu
Allerdings schreibt der TE hier, dass das Foto 1:1 in der Auktion zu sehen war, also haben 4 Augen den Riss nicht gesehen? Und dieser ist ja nun wirklich nicht zu übersehen.
Moin, Moin!
Ich verstehe das ganze "herumgeeiere" in dieser Frage nicht. Selbstverständlich ist, wenn der Verkäufer hier einen Reifen als Ersatz schickt, den Reifen zurückerhält und dann den Hersteller kontaktiert. Ich meine das Kaufdatum liegt noch innerhalb der Gewährleistung und/ oder der Garantie. Wenn der Hersteller sich weigert Ersatz zu liefern, RA und Sachverständigen konsultieren.
G
HJü
Laß den Käufer auf Deine Kosten einen neuen Reifen seiner Wahl erwerben und zahle die Ummontage.
Was guckst Du Deine Reifen auch vor dem Verkauf nicht ganz genau an?
Zitat:
@ultrax schrieb am 30. September 2015 um 19:22:22 Uhr:
Ich habe angeboten, 75€ für einen neuen Reifen zu erstatten oder die Rücknahme für 299€ (Verkaufpreis). Er möchte die Rücknahme, d.h. insgesamt 120€ Versand für den Käufer für nichts, anstatt für 225€ 6 Monate alte Dunlop Winterreifen mit Audi Felgen zu erhalten.
In unserer Welt scheint somit alles in Bester Ordnung zu sein...(Meine ganz persönliche Meinung)
Ich denke auch das dein Angebot ok ist, du behebst damit den Sachmangel, und der Käufer steht mit einem neuen gleichen Neu-Reifen sogar besser da als wie mit einem gebrauchten Reifen.
Ich würde das Angebot nochmals wiederholen, ggf noch das Umziehen und Entsorgen des Altreifens als letzte Möglichkeit einer gütlichen Einigung anbieten.
Zitat:
@zelirodu schrieb am 1. Oktober 2015 um 17:25:40 Uhr:
im Zweifel mußt du alle Reifen zurücknehmen und auch noch das Rücksendeporto übernehmen.
Gruß, Zelirodu
Auf welcher Rechtsgrundlage denn ?
Leute, der Drops ist doch schon seit ein paar Tagen gelutscht. Der TE nimmt die Reifen komplett zurück und erstattet den Verkaufspreis, der Nicht-Käufer wird die Versandkosten hin und zurück tragen. Hier nachzulesen:
Zitat:
@ultrax schrieb am 30. September 2015 um 19:22:22 Uhr:
Ich habe angeboten, 75€ für einen neuen Reifen zu erstatten oder die Rücknahme für 299€ (Verkaufpreis). Er möchte die Rücknahme, d.h. insgesamt 120€ Versand für den Käufer für nichts ...
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 3. Oktober 2015 um 17:18:49 Uhr:
Leute, der Drops ist doch schon seit ein paar Tagen gelutscht. Der TE nimmt die Reifen komplett zurück und erstattet den Verkaufspreis, der Nicht-Käufer wird die Versandkosten hin und zurück tragen. Hier nachzulesen:
Zitat:
@HHH1961 schrieb am 3. Oktober 2015 um 17:18:49 Uhr:
Zitat:
@ultrax schrieb am 30. September 2015 um 19:22:22 Uhr:
Ich habe angeboten, 75€ für einen neuen Reifen zu erstatten oder die Rücknahme für 299€ (Verkaufpreis). Er möchte die Rücknahme, d.h. insgesamt 120€ Versand für den Käufer für nichts ...
Nun hab ich das auch verstanden, bin davon ausgegangen das es sich nur um ein Angebot handelt.Nun frage ich mich aber wie soll so eine Rückabwicklung ablaufen ?
Verkäufer schickt 299 € und wartet auf die Reifen? ich wittere hier schon wieder eine Betrugsmöglichkeit.😰
Oder Käufer geht in Vorleistung und Schickt die Reifen zuerst bekommt dann das Geld wenn die Reifen da sind.
Irgendwie verstehe ich den Käufer nicht, er könnte sich für das Geld ja schon einen neuen Reifen holen und würde vom Verkaufer 75 € für einen Reifen erhalten wenn er die Reifen nicht zurückschickt.
Der Käufer hätte somit einen Vorteil von 195 €. 😕😕😕😕
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 3. Oktober 2015 um 18:00:07 Uhr:
... irgendwie verstehe ich den Käufer nicht ...
Dem TE geht's ähnlich.
Ja, wahrscheinlich hat der TE sich bereits entschieden und hat danach erst das Thema gestartet. Darum ist der Drops gelutscht.
Ich sehe den TE als Verkäufer für Gebrauchtteile von Privat an Privat nicht in der Pflicht, die Kompletträder zurückzunehmen, weil ja mit einem Angebot auf Abstellen des Mangels (neuer Ersatzreifen) der Schaden beglichen wäre. Wenn er es nun denoch macht, ist er ein sehr sehr ordentlicher Mensch. Hier fällt mir jedoch ein Sprichwort ein: "Tue niemand etwas Gutes, dann kann Dir nichts Böses widerfahren!" Wenn der Käufer also die Reifen nicht zurück schickt, würde ich die Kohle nicht anweisen. Es besteht die Gefahr, dass Du dann beides nicht hast. Kein Geld mehr und auch keine Reifen zurück.
Zitat:
@zelirodu schrieb am 1. Oktober 2015 um 17:25:40 Uhr:
im Zweifel mußt du alle Reifen zurücknehmen und auch noch das Rücksendeporto übernehmen.
Gruß, Zelirodu
@Pepperduster: Auf welcher Rechtsgrundlage denn ?
Hallo Pepperduster, zur Vervollständigung: BGB § 357 Abs2, Satz 2, dort der letzte Halbsatz.
Gruß,Zelirodu
dies ist keine Rechtsberatung sondern die Beantwortung einer Zusatzfrage.