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Riss im Reifen übersehen und bei ebay VERKAUFT - Was nun?

Hallo,

ich habe bei ebay meinen Satz Winterreifen für meinen alten A4 verkauft. Heute erhielte ich die Nachricht vom Käufer, dass ein Riss im Reifen sei. Da alle 4 Reifen aus der gleichen Produktion sind, will er alle Reifen aus Sicherheitsgründen zurückschicken. Ich habe Rücknahme usw schriftlich in der Auktion ausgeschlossen. Beim Überprüfen meiner eigenen Bilder konnte ich den Riss sogar entdecken, das gleiche Bild war allerdings auch auf der ebay Auktion zu sehen.
Ich möchte keinen Betrügen oder abziehen, aber einfach zu sagen, ich schicke die Reifen zurück ohne mich zu fragen ist meiner Meinung auch nicht so einfach.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Ist der Riss ein Rücksendegrund? Wer würde die Versandkosten bezahlen?

Bitte um Rat...

-12
K1600-reifen-16
Beste Antwort im Thema

Vielleicht sollte man in solchen Fällen nicht nur nach Paragraphen sondern auch nach Anstand und Moral handeln. Wenn ich etwas verkaufe, das einen Mangel hat, den ich nicht explizit angegeben habe, man aber eventuell auf einem Foto sieht, daß der Mangel schon vor der Übergabe bestanden hat, dann nehm ich das zurück, schließlich will ich nicht vom Käufer verlangen, daß er nun jedes Bild akribisch nach Fehlern absucht.

Soweit meine Einstellung zu sowas. Rechtlich wäre mir sicher nicht beizukommen, wenn es hart auf hart käme, aber ich bin eben Meinung, daß man das, was einem selbst nicht angetan werden sollte, auch anderen nicht antun sollte.

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§ 357 gilt umfassend, wenn der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist.

Wie ich laß, wurde das Geschäft rechtsverbindlich Privat an Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche abgeschlossen. Link: http://kanzleiblog.com/.../

Moin, Moin!
Wer kennt den Film "eine unendliche Geschichte"?
G
HJü

Zitat:

@romanusko schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:34:44 Uhr:


§ 357 gilt umfassend, wenn der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist.

Wie ich laß, wurde das Geschäft rechtsverbindlich Privat an Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche abgeschlossen. Link: http://kanzleiblog.com/.../

Ja toll, das schützt aber nicht vor Betrug (will niemandem was unterstellen, aber darauf ist das Gesetz halt auch ausgelegt).

Theoretischer Fall:
Ich als Privatverkäufer habe vier platte Reifen und verkaufe die unter Ausschluß der Gewährleistung als fast neuwertig bei Ebay. Natürlich greift hier kein Gewährleistungsausschluß!

Gruß Metalhead

Vielleicht sollte man in solchen Fällen nicht nur nach Paragraphen sondern auch nach Anstand und Moral handeln. Wenn ich etwas verkaufe, das einen Mangel hat, den ich nicht explizit angegeben habe, man aber eventuell auf einem Foto sieht, daß der Mangel schon vor der Übergabe bestanden hat, dann nehm ich das zurück, schließlich will ich nicht vom Käufer verlangen, daß er nun jedes Bild akribisch nach Fehlern absucht.

Soweit meine Einstellung zu sowas. Rechtlich wäre mir sicher nicht beizukommen, wenn es hart auf hart käme, aber ich bin eben Meinung, daß man das, was einem selbst nicht angetan werden sollte, auch anderen nicht antun sollte.

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Zitat:

@cdfcool schrieb am 7. Oktober 2015 um 12:44:43 Uhr:


Vielleicht sollte man in solchen Fällen nicht nur nach Paragraphen sondern auch nach Anstand und Moral handeln. Wenn ich etwas verkaufe, das einen Mangel hat, den ich nicht explizit angegeben habe, man aber eventuell auf einem Foto sieht, daß der Mangel schon vor der Übergabe bestanden hat, dann nehm ich das zurück, schließlich will ich nicht vom Käufer verlangen, daß er nun jedes Bild akribisch nach Fehlern absucht.

Soweit meine Einstellung zu sowas. Rechtlich wäre mir sicher nicht beizukommen, wenn es hart auf hart käme, aber ich bin eben Meinung, daß man das, was einem selbst nicht angetan werden sollte, auch anderen nicht antun sollte.

Sehr löbliche Einstellung... Aber bei Ebay erlebt man so einiges... Als Käufer wie auch als Verkäufer. Da muss man kerngesund sein 😉

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. Oktober 2015 um 07:52:44 Uhr:



Zitat:

@romanusko schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:34:44 Uhr:


§ 357 gilt umfassend, wenn der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist.

Wie ich laß, wurde das Geschäft rechtsverbindlich Privat an Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche abgeschlossen. Link: http://kanzleiblog.com/.../

Ja toll, das schützt aber nicht vor Betrug (will niemandem was unterstellen, aber darauf ist das Gesetz halt auch ausgelegt).

Theoretischer Fall:
Ich als Privatverkäufer habe vier platte Reifen und verkaufe die unter Ausschluß der Gewährleistung als fast neuwertig bei Ebay. Natürlich greift hier kein Gewährleistungsausschluß!

Gruß Metalhead

Darum geht es ja im Thema überhaupt nicht. Jeder kann ja auf dem Bild sehen, wieviel Profil drauf ist. Es geht ja auch nicht um den Mangel in der Qualität einer Sache, die ausgeschlossen wurde, sondern vielmehr darum, dass der TE den fehlerhaften Reifen ersetzen wollte!!! Damit wäre der Mangel behoben. Damit wäre auch alles Gut gewesen. Aber der Käufer will ja nun neben diesem 1 Rad auch alle 3 übrigen Räder Felgen mit Reifen zurück geben, die völlig in Ordnung sind, nur weil er nun Angst hat, dass sie auch "rissig" werden könnten, aber jetzt noch nicht rissig sind. Darum schrieb ich, 25% Preisnachlass (als Ersatz für einen Ersatzreifen), ggf mit Ebay Käuferschutz eine Einigung finden. Damit wäre alles im grünen Bereich. Aber nein, der Käufer will alles zurück geben und der Verkäufer soll nun auch noch das zweite Mal die Versandkosten bezahlen. Also irgendwo ist Schluss mit Lustig. Was soll die Kasperei. Sind alle Käufer irgendwie Zalando Geschädigt? Schrei vor Glück oder schicks zurück. Was die Leute nicht bedenken, seit einem Jahr kann der Verkäufer dies selbst in den AGBs regeln, wer die Versandkosten trägt. Bei Privat an Privat geht das sowieso nicht, hab ich auch Zelirodu schon geschrieben. Dann darf der Käufer nicht in Gebrauchtbörsen kaufen. Es bleibt ihm ja unbenommen, im Fachhandel vor Ort zu kaufen, aber nein, es sollte ja billig sein und dann einmal quer durch Deutschland geschickt werden, weil im Nahbereich bis 50km wahrscheinlich nichts billiges gab, wo man hin fahren kann zur Selbstabholung.

@romanusko Deine Aussage klang für mich so, als könnte der Verkäufer alles verkaufen, sofern er nur die Haftung ausschließt. Dem wollte ich widersprechen.
So wie du es jetzt beschreibst, stimme ich dir zu.

Gruß Metalhead

Hätte der Käufer auch drei Reifen gekauft wenn nur drei angeboten gewesen wären oder wollte er einen kompletten Satz wie es für Autos üblich ist und der hier auch so angeboten wurde ? Kann der VK genau den gleichen (defekten) Reifen in Fabrikat, Alter, Zustand ersetzen oder will er dem Käufer zumuten mit "Mischbereifung" zu fahren? Ein Preisnachlaß von 25% nützt dem Käufer nichts.
Ich gehe nach wie vor davon aus daß es sich um eine Paketlieferung handelt und das Paket als Ganzes mangelhaft ist und dem Käufer daher ein Rücktrittsrecht zusteht.
Gewährleistungsausschluß greift nur bei Verschlechterung der Sache NACH Besitzübergang. Hier wurde aber bereits unbrauchbare Ware geliefert.

Gruß, Zelirodu

Wenn ich der Käufer gewesen wäre, dann hätte ich auch komplett zurückgeben wollen.
Was nützt mir ein neuer Reifen mit Maximalprofil, wenn gleich 3 Stück weniger Profil haben?
Wenn es dann 2 + 2 gewesen wäre.
Aber so.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Oktober 2015 um 09:39:34 Uhr:


@romanusko Deine Aussage klang für mich so, als könnte der Verkäufer alles verkaufen, sofern er nur die Haftung ausschließt. Dem wollte ich widersprechen.
So wie du es jetzt beschreibst, stimme ich dir zu.

Gruß Metalhead

Danke.

Ich bin auch ein ehrlicher Verkäufer und habe auch schon viel verkauft. Ich habe auch schon Zeug entsorgt, weil die Sachen eben Schrott waren. Manche Kunden übertreiben es aber manchmal und denken damit noch im Recht zu sein.

Bitte erst lesen, bevor ihr was schreibt.

Die Reifen sind 28/14, also kann man so einen Reifen nachordern.

Die Reifen haben nahezu volles Profil.

Und Neu ist Neu und Gebraucht ist Gebraucht. Ist nunmal so.

Ich schrieb: Im ersten Stepp 25%, oder auch 1/3. Wenn es hart auch hart kommt, auch 50%. Mehr aber nicht.

So ich klink mich jetzt aus. Ist alles gesagt.

Ich rate zur Rücknahme. Ja, du hast den Riss übersehen und wolltest niemanden betrügen, der Käufer hat den Riss aber vermutlich auf dem Bild auch nicht gesehen und sich auf deinen Verkaufstext verlassen. Wenn aus dem Text hervorgeht, dass die Reifen keine Beschädigungen haben, wirst du schlechte Karten haben und die Reifen ohnehin zurücknehmen müssen.

Nach mehr als zwei Jahren sollten sich die Geschäftspartner geeinigt haben...

Hallo MarkEif

Die Geschichte ist schon abgeschlossen!!!

MfG Micha

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