Rießen Ärger über Opel Händler

Opel Astra H

Jetzt wollte ich heute Morgen mein Astra wieder aus der Werkstatt abholen (TÜV + Kundendienst), da meint der Werkstattleiter: "Ja, ich hatte einen Marderschaden, und diverse Schläuche usw. mussten ausgetauscht werden. Insgesamt kommt die Rechnung auf knapp 900 Euro. Da war ich erst mal geschockt. Natürlich hat ich nicht gerade 900 Euro in bar dabei und konnt nicht zahlen.
Doch der Werkstattleiter hat mir mein Auto nicht wieder gegeben. Er meinte: "Wenn ich die Rechnung nicht gleich bezahle, bekomm ich die Schlüssel nicht und der Astra bleibt da. Ganz einfach."

HALLO??? Geht's noch. Also langsam hab ich genug. Bisher hat ich nur Probleme mit dem Astra. War schon zum 4. Mal in der Werkstatt wegen Marderschaden. Hab aber beim 2. Mal schon 2 Marderschock einbauen lassen. Und jetzt noch diese Dreistigkeit mit der Rechnung. Bin echt am überlegen, ob ich wieder zu VW wechseln soll.

22 Antworten

Also, zunächst einmal wäre es kein Diebstahl, wenn du dein Auto wiederholen würdest (du bist und bleibst Eigentümer des Fahrzeuges). Du hast einen grundsätzlichen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Fraglich ist aber, ob dieser Anspruch auch durchsetzbar ist.

Zwischen dir und deinem Händler ist ein Vertrag zustande gekommen - es ist also fraglich, was Inhalt des Vertrages war. Wenn es lediglich der TÜV und Inspektion war, ist der Händler vom Vertrag abgewichen.
Im Rahmen dessen, was innerhalb des Vertragsinhaltes geleistet wurde (hier ist offenbar ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB einschlägig), hast du als Besteller die Pflicht, die Sache abzunehmen und die Vergütung zu zahlen. Wurde als Zahlungstermin nichts anderes vereinbart (ggf. durch AGB), ist die Vergütung sofort zu zahlen (§ 641 BGB).
Dein Händler hat daher generell ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB. Das bedeutet, er kann seine Leistung so lange zurückbehalten, bis eine gebührende Gegenleistung (also deine fällige Zahlung) von dir erbracht wurde.
Daher schau in deinen Vertrag, wann dein Betrag fällig ist. Wenn nicht sofort, dann kannst du dein Auto zurückfordern.
Andernfalls schuldest du ihm zunächst nur aus dem Vertragsverhältnis die Leistungen für TÜV und Inspektion. Wenn er den Vertrag eigenmächtig erweitert hat, ist dieses so lange schwebend unwirksam, bis du ggf. nachträglich deine Zustimmung erteilst würde ich sagen.
Daher bezahl ggf. die Kosten für TÜV und Inspektion - das andere müsst ihr anderweitig klären.
Bin zwar kein Jurist, hoffe aber, dass es nicht grundlegend falsch ist ;-)

hast du Teilkasko???
Da sind , so bei mir jedenfalls Marderschäden abgedeckt.

Was aber trotzdem richtig wäre, da der Marderschaden von einer Durchsicht und einer TÜV Abnahme abweicht, hätte der Händler dir bescheid sagen müssen.

anwalt einschalten und evtl. mit ihm auch einen brief an opel verfassen.

wozu unterschreibst du einen vertrag, in dem die auszuführenden arbeiten stehen? mein FOH ruft mich öfters an als ich ihn.

barzahlung ist bei der summe außerdem unseriös und nicht die praxis.

bei kd und tüv rechnet niemand mit 900euro. ein marderbiss kommt i.d.R. auch nicht so teuer - je nachdem was defekt war. ich vermute hier abzocke.

an deiner stelle würde ich den reparatur-/KD-auftrag und die rechnung an opel schicken und den fall schildern - anwalt auch einschalten, wenn der FOH sich nicht einsichtig zeigt. sag dem auch gleich, was du vor hast, dann kann er ja überlegen, was sinnvoll ist in dem fall.

zuerst müsste er dir eine mahnung schicken - du hast also auf jeden fall mehr zeit.

bitte halte uns auf dem laufenden, was raugekommen ist. den namen des FOH kannst du mir mal per pn schicken (aus reiner interesse, welches gebiet das ist)

ich finde diesen ganzen thread unsinnig.
keiner weiss genau wie die rechnung aussah . welche arbeiten wurden definitiv durchgeführt.
alles das muß ja auf der rechnung stehen , alles andere ist doch nur spekulation.
irgendwie müßen ja die 900 € belegt sein. also ich finde das hier nur der frust über angeblich zu hohen rechnungen abgelassen wird.
wenn die rechnung sichtbar wäre könnte man sich auch ein urteil erlauben.
so sehe ich das .

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@Threadersteller:

Wie sieht's denn aus? Gib' bitte mal Rückmeldung, bin interessiert.

also meine Marderschäden spielten sich immer so im Bereich von 60-200€ ab. 900 erscheint mir auch sehr viel (gut 270€ abgezogen wegen Inspektion sind trotzdem noch über 600€).

OK Ohne Rechnung ist das alles nur Spekulatius!

Vielleicht hat der Marder ja auch den Krümmer gefressen 😁

who knows... who cares... not me!

vieleicht auch noch die motoraufhängung und der liegt nun auf der strasse.
aber spass beiseite , ohne eine hier im forum sichtbare rechnung eine beurteilung abzugeben oder ratschläge los zu lassen finde ich weit her geholte meinungs äußerung .
gruß manfred

edit: über meine 1. insp. rechnung habe ich mich auch tierisch geärgert, aber der FOH hat mich über den preis ....vorher aufgeklärt.... ca. 270 €.

So,

zum Sachverhalt:

Beinhaltend in den 900 Euro sind der Kundendienst + TÜV. Das waren ca. 210 Euro. Das ist auch vollkommen OK. Nur, was mich eben ärgerlich machte war, dass der Händler mich bzgl. der restlichen Reparaturen nicht informierte und die Schäden einfach durchführte + bei der Abholung den Astra nicht rausrücken wollte. Finanziell gesehen ist das im Nachhinein regelbar. Ich kann die restl. 690 Euro über die Vollkasko laufen lassen. Zu den 690 Euro führten eine kaputte Lambdasonde, kaputter Heizungsschlauch + weiter verbissene bzw. durchtrennte Kabel und letztlich eine Motorwäsche.

Doch in erster Linie war ich einfach geschockt, als ich ins Autohaus kam und sie mein Auto nicht rausrücken wollten. Also mittlerweile ist alles geklärt, doch beim nächsten Mal such ich wahrsch. einen anderen Händler auf.

Grüße

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