ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Riesen Problem nach Autoverkauf

Riesen Problem nach Autoverkauf

Themenstarteram 24. September 2009 um 8:18

Hallo,

ich hoffe mir kann hier jemand einen Ratschlag geben. Und zwar habe ich am Montag mein Auto an einen Händler verkauft. Der Wagen sollte am Mittwoch bereits in den Export gehen und das Angebot war sehr gut. Da ich den Fahrzeugbrief zu der Uhrzeit nicht mehr organisieren konnte, sollte dieser am Dienstag nachgeschickt werden. Der Händler nahm meine Kennzeichen mit, hatte jedoch eine rote Nummer drauf und wollte mein Fahrzeug dann für mich abmelden. Alles lief auch gut, nun sieht es so aus, dass von Montag auf Dienstag bei ihm das Auto vor der Türe aufgebrochen wurde, Airbag und Navigationssystem wurden entwendet. Ich habe auch ein Aktenzeichen bei der Polizei und diese sagte mir, dass soetwas öfter vorkommen würde in letzter Zeit. Nunja ...

Jetzt ist es so, dass der Verkäufer eine Abtrittserklärung des Schadens von mir haben will, meine Versicherung soll den Schaden dann bezahlen. Vorher würde er mein Auto nicht abmelden, obwohl im Vertrag steht, dass er es innerhalb einer Woche tun muss. Nun schlug ich ihm vor, dass ein Gutachter raus kommt, dieser den Schaden bewertet und im Anschluss daran trete ich den Schaden an ein Autohaus ab, dann wird es repariert und fertig.

Das will er aber alles nicht so ganz oder versteht es nicht und besteht darauf, dass ich ihm die Abtrittserklärung zufaxe.

Was soll ich da machen ? Ich kann ja nicht blanko etwas überschreiben, wo ich nichtmal den Schaden kenne, auch wenn es ein Teilkaskoschaden zu sein scheint.

Jemand eine Ahnung was ich tun soll, da irgendwo Betrugsverdacht besteht für mich.

Gruß,

Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Ich würde den Fall erstmal Deiner Versicherung schildern. Die sind schließlich diejenigen, die in der Haftung stehen, solange das Fahrzeug eben noch angemeldet ist und somit bei denen versichert ist...

War der Wagen teilkasko versichert? Denn das ist ja ein ganz klarer Teilkasko-Schaden, und da es bei der Teilkasko ja keine Schadensfreiheitsklassen gibt würde es auch, wenn Deine Versicherung den Schaden übernimmt, für Dich keine Nachteile, sprich Rückstufung oder sowas, geben.

Aber ansonsten dürfte sich Deine Versicherung dann mit dem Händler auseinandersetzen, um die Lage zu klären.

Gruß, Jens

Selten so viel Müll am Stück zu lesen (sorry, aber das musste mal raus).

Mit dem Kaufvertrag (Vorteil wenn die Uhrzeit drin steht) gehen die Pflichten auf den Käufer über. Deine Versicherung ist komplett aussen vor. Ich würde meiner Versicherung gar nix melden, da meinem Wagen auch nix passiert ist, gehört jetzt ja jemanden anderen. Und dem zur Folge gibt es auch nix zu unterschreiben.

In jedem Standart Kfz.-Verkaufsvertrag steht u.a.

"Schon mit dem Eigentum am KFZ geht die Versicherung auf den Käufer über. Deshalb beeinträchtigt ein nach der Eigentumsübertragung vom Käufer verursachten Unfallschaden nicht den Schadenfreihheitsrabatt des Verkäufers, auch wenn das Kfz noch nicht umgeschrieben ist."

Quelle: ----> klick

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Mit dem Verkauf des Fahrzeuges gehen sämtliche Pflichten aber auch Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Und das bezieht sich nicht nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung sondern auch auf die Kaskoversicherung. Hier benötigt der Käufer des Fahrzeuges keine Abtretungserklärung, um die Rechte aus dem Versicherungsvertrag wahrzunehmen - er kann seine Rechte auf Schadenersatz mit der Vorlage des Kaufvertrages begründen.

Rechtsgrundlage dafür?!

am 25. September 2009 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer

Rechtsgrundlage dafür?!

§ 95 VVG

Themenstarteram 25. September 2009 um 20:06

Oder in den AKB der Versicherung.

am 27. September 2009 um 0:17

Da ich letzte Woche mein neues Auto angemeldet und das alte an einen Kumpel verkauft habe war ich bei meiner Versicherung.

Und die meinten solange er den Wagen nicht abmeldet geht bei einem Unfall den er verschuldet etc. alles auf mich, trotz Kaufvertrag.

Ausser er ist fair und meldet es seiner Versicherung und erklärt die Umstände (Fahrzeug kauf, noch nicht umgemeldet usw.)

 

Also für mich heist das dann im Fall des Threaderstellers, dass wenn dieser "Käufer" ein Arschloch ist, der Schaden am "Verkäufer" hängen bleibt, oder bin ich da jetzt falsch informiert?

Zitat:

Original geschrieben von L2daX

Also für mich heist das dann im Fall des Threaderstellers, dass wenn dieser "Käufer" ein Arschloch ist, der Schaden am "Verkäufer" hängen bleibt, oder bin ich da jetzt falsch informiert?

Du bist falsch informiert, erschreckend das du bei deiner Versicherung eine solche Fehlinformation bekommst.

Ab Datum / Uhrzeit Kaufvertrag, steigst nicht mehr du in der SFR Klasse, sondern der Käufer.

Daher beim Verkauf eines angemeldeten Autos immer das Datum und Uhrzeit mitangeben im KV, und den Vertrag in Kopie der Versicherung zukommen lassen.

Themenstarteram 27. September 2009 um 10:28

Die Versicherung sagte mir ebenfalls, dass ich den Nachteil hätte bei einem Haftpflichtschaden des Käufers. Bei der Polizei wurde mir selbiges berichtet. Um Klarheit zu bekommen habe ich mit einem Anwalt gesprochen und dieser verwies mich auf die AKB §6, dort steht unter "Veräusserung" nämlich, dass sämtliche Rechte und Pflichten ab Verkaufszeitpunkt auf den Käufer übergehen.

Fazit: Der Käufer springt für einen quasi ein, die Versicherung fragt beim Verkäufer an ob dieser den Vertrag weiterführen möchte, ansonsten muss ab- oder umgemeldet werden.

Nun ist die Frage wie ich den Käufer dazu zwingen kann das Fahrzeug abzumelden, lt. Vertrag muss er dies bis morgen getan haben. Sollte er dies nicht tun werde ich ihn anrufen und ihm nochmals eine Frist bis Mittwoch geben. Ist er dieser nicht nachgekommen gehe ich zum Rechtsanwalt und dieser soll ihn in Verzug setzen.

Das Straßenverkehrsamt schreibt den Käufer ebenfalls an und ermutigt ihn zur Ab- oder Ummeldung. Bei meiner Versicherung wurde mir gesagt, dass nach 4 Wochen das KFZ zwangsstillgelegt werden kann, der Anwalt erwähnte einen Zeitraum von bis zu einem Jahr, weiss hier jemand genaueres ?

Themenstarteram 29. September 2009 um 13:19

Noch eine kurze Frage: Bei einem Teilkaskoschaden des Käufers, muss ich da die SB zahlen ?

Zitat:

Original geschrieben von A1exxx

Noch eine kurze Frage: Bei einem Teilkaskoschaden des Käufers, muss ich da die SB zahlen ?

Warum solltest du die SB bezahlen sollen ?

Du nimmst die TK gar nicht in Anspruch.

Wenn es sich um eine Probefahrt handelt, und der Wagen noch nicht verkauft wurde sieht dies natürlich anders aus.

Themenstarteram 29. September 2009 um 13:44

Ich glaube ich sollte die Versicherung wechseln, diese hat mir das so mitgeteilt. Jetzt wo du es sagst, dass ich die TK ja garnicht in Anspruch nehme kann dem nicht so sein.

Danke!

am 29. September 2009 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von A1exxx

Noch eine kurze Frage: Bei einem Teilkaskoschaden des Käufers, muss ich da die SB zahlen ?

Natürlich musst Du die SB nicht bezahlten - du hast dein Auto verkauft und der Versicherungsvertrag ist auf den Käufer übergegangen. Er hat nun die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag und ihm wird die SB bei der Schadenregulierung abgezogen.

am 29. September 2009 um 21:29

@ TE

Was geht Dich fremdes Leid an? Ist Doch das Pech des Käufers, wenn ihm die Karre "unversichert" aufgebrochen wird. Wenn er dann denkt, dass er von deiner Versicherung noch Geld bekommt, soll er sich doch selbst drum kümmern. Der Versicherer wird Deinen Vertrag und die AKB am besten kennen und alle bestens verarzten. Oder hast Du ihm die versicherungsleistung zugesichert?

@ alle

warum ist der Anwalt ne "Drohung"? Egal auf welcher Seite man steht, mit schläft sich ruhiger als ohne....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Riesen Problem nach Autoverkauf