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Autoverkauf ohne Vertrag

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 15:01

Hi,

bin etwas verzweifelt weil ich mein altes Auto gerade verkauft habe das aber ohne Vertrag.

Wagen ist auch schon abgemeldet worden in meinem beisein. Sind dann mit dem abgemeldeten Fahrzeug bei Ihm vor die Garage und dann hat er mich rausgelassen.

Kann ich jetzt noch drangekriegt werden, wenn er mit dem abgemeldeten Auto scheisse baut ?

BIn gerade etwas ratlos. Würde dem Käufer nämlich nicht 100% trauen.

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24 Antworten
am 13. Juni 2007 um 15:14

Ab oder umgemeldet ? Bei Abgemeldet gehört er Dir ja noch, bei umgemeldet nicht mehr.

buba

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 15:16

abgemeldet wurde es.

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 15:58

weis denn sonst keiner bescheid?

am 13. Juni 2007 um 16:21

Ein Kaufvertrag bedarf keiner schriftform, allerdings ist es ohne Zeugen natürlich schlecht etwas zu beweisen. Wenn du dem Käufer nicht traust hättest einen schriftlichen Vertrag machen müssen.

Aber das hilft dir jetzt auch nicht mehr....

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 16:28

jo könnte mich auch in den arsch beissen.

Bei sowas kann ich nicht schlafen...

am 13. Juni 2007 um 18:48

ich möchte dich auch ein wenig beruhigen.

aus dem gröbsten bist du mit der abmeldung schon mal raus. wenn der käufer jetzt ohne anmeldung rumfährt, misst baut und den karren unter der nächsten laterne abstellt, kann man dich als halter ja nicht mehr belangen (bist du ja nicht mehr). aus dem verkauf wird es ja wohl (hoffentlich!!!) ne quittung geben oder sowas. damit ist der neue eigentümer für weiteren mist verantwortlich.

Und noch eins: wenn was passiert und der käufer sagt "gehört mir nicht" muss er ja kontakt mit dir aufnehmen. dann müsstest du ihn ja wieder drankriegen können.

kannst beruhigt schlafen gehen... :-)

am 13. Juni 2007 um 19:26

Zitat:

Original geschrieben von wolffilein

ich möchte dich auch ein wenig beruhigen.

aus dem gröbsten bist du mit der abmeldung schon mal raus. wenn der käufer jetzt ohne anmeldung rumfährt, misst baut und den karren unter der nächsten laterne abstellt, kann man dich als halter ja nicht mehr belangen (bist du ja nicht mehr). aus dem verkauf wird es ja wohl (hoffentlich!!!) ne quittung geben oder sowas. damit ist der neue eigentümer für weiteren mist verantwortlich.

Und noch eins: wenn was passiert und der käufer sagt "gehört mir nicht" muss er ja kontakt mit dir aufnehmen. dann müsstest du ihn ja wieder drankriegen können.

kannst beruhigt schlafen gehen... :-)

Ähm wenn es nicht umgemeldet wurde sondern nur stillgelegt steht er doch immer noch im Brief,oder?

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 20:16

Keine Quittung :-(

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 21:10

Unglaublich wie so etwas einen wurmen kann.

War gerade gucken. der Wagen steht immer noch da mit meinen Kennzeichen.....

Aber hinter der windschutzscheibe. sodass man sie nicht abmachen kann.

War eingetlich auch ummeldung geplant gewesen aber als er die papiere in der hand hatte meinte er direkt meins und naja hatten auch eigentlich nix wegen den kennzeichen ausgemacht. Die meinte er gehörtem ihm dann auch.

Vorteilhaft ist, dass das Auto wenigstens stillgelegt wurde.

Umgekehrt kann der Käufer ohne Vertrag, Quittung und Zeugen auch nicht seine Eigentümerstellung beweisen.

Das Schriftliche kann/sollte nachgeholt werden.

1. Zeige Deinem Versicherer und der Zulassungsstelle mit Datum, Namen und der Adresse des Erwerbers den Eigentumsübergang an. Idealerweise unterschreibt Dein Käufer diese Mitteilungen auch.

Du musst wissen, solange Dein Versicherer keine Kenntnis vom Verkauf hat, dass Du weiterhin sein Versicherungsnehmer bist. Auch bei der jetzt gültigen beitragsfreien Ruheversicherung hat man vertragliche Obliegenheitsverpflichtungen. Kraft Gesetz geht beim Fahrzeugverkauf der bestehende Versicherungsvertrag auf den Käufer über, d. h., die Folgen von Obliegenheitsverletzungen hätte auch nur dieser zu verantworten.

Den Mangel, dass Du den Fahrzeugverkauf nicht unter Beweis stellen kannst, solltest Du beseitigen.

 

Zitat:

Original geschrieben von wolffilein

 

.....kann man dich als halter ja nicht mehr belangen (bist du ja nicht mehr). aus dem verkauf wird es ja wohl (hoffentlich!!!) ne quittung geben oder sowas. damit ist der neue eigentümer für weiteren mist verantwortlich.

Wie kann der Veräußerer hier den Verkauf einer Behörde gegbüber beweisen? Hier nicht!

Belangt wird nicht der Eigentümer eines Fahrzeuges sondern immer der Halter oder Fahrer. Kleiner aber feiner Unterschied.

 

@wolffilein, kannst beruhigt schlafen gehen... :-) ich könnte es bei diesen Umständen nicht.

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 21:22

Ok, also ich stimme dir so zu.

Das einzige problem ist halt, dass ich ihn wohl nicht dazu überredet kriegen werde mir eine Unterschrift zu geben ??

 

Hilft vllt eine eidesstaatliche aussage beim Notar oder ähnliches weiter ??

(Vielen Dank übrigens für die Hilfe!)

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 21:26

Natürlich bin ich etwas/sehr Naiv an die SAche gegangen aber war mir sicher wenn er abgemeldet ist ist da kein Risiko mehr für mich.

Bitte, Bitte.

Auch ohne Käuferunterschrift würde ich die Mitteilungen versenden.

Eine eidesstattliche Versicherung kann hilfreich sein ob sie es wiederum in jedem Einzelfall ist, möchte ich bezweifeln.

Schließlich könnte ein Halter sein unbrauchbar gewordenes Fahrzeug auf diese Art mit der unwahren Behauptung, es verkauft zu haben, kostenlos "entsorgen".

Warum sollte der Käufer sich eigentlich für die Unterschrift querstellen?

Themenstarteram 13. Juni 2007 um 21:40

Ab dem moment wo er die FAhrzeugpapiere in der Hand hielt war er unfreundlich und wir hatten uns dann auch ein wenig gestritten. Er wollte halt die Kennzeichen nicht hergeben. Ich denke das er jeglichen Kontaktversuch mit mir abblocken wird.

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