Richtiges Verhalten beim Rechtsüberholen in einer Kreuzung

Moin,

Ich frage mich wie man sich in folgender Situation regelkonform verhält:

An einer normalen Ampelkreuzung (ein Fahrstreifen pro Richtung, keine Abbiegerstreifen) steht die eigene Fahrtrichtung auf grün. Eigene Fahrtrichtung ist geradeaus. Vor einem ist ein Fahrzeug, das nach links blinkt. Aus der Gegenrichtung kommt ebenfalls ein Fahrzeug, das anzeigt nach links abbiegen zu wollen. Beide Linksabbieger rollen in den Kreuzungsbereich ein.

Ich hatte immer gedacht, dass man am Vordermann, der abbiegen will, nicht rechts vorbeifahren darf. Auch wenn das die meisten tun. Jetzt habe ich zufällig StVO §5 Abs 7 gelesen: „Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.“

Was heißt das nun konkret? Wann hat man sich eingeordnet? Ist das in obigem Beispiel der Fall? Wenn ja, dann darf rechts überholt werden. Wie muss ich mich dann zum Linksabbieger im Gegenverkehr verhalten? Der kann mich ja vmtl. noch gar nicht sehen. Er kreuzt aber ja meinen Fahrtweg und sieht ggf. nur dass sein Gegenüber ebenfalls links abbiegt.

In der Praxis sehe ich das Rechtsüberholen ständig. Ich kenne eine Kreuzung, wo man als Linksabbieger immer bis zum Ende der Grünphase stehen muss, weil aus beiden Richtungen die Geradeausfahrer durchfahren. Meist steht man da mit einem Gegenüber, dass auch links abbiegt. Gefährlich ist dabei übrigens, dass man wegen der Enge beim Rechtsüberholen zwangsläufig auf den Fahrradüberweg kommt, was viele Fahrer nicht zu bemerken scheinen.

Sicher ist das irgendwie geregelt, aber je nach Kreuzung scheint es unterschiedliche lokale Gepflogenheiten zu geben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hon-da15 schrieb am 9. August 2020 um 23:07:12 Uhr:


Mal kurz ne andere Frage... Selbe Kreuzung. 2 Linksabbieger treffen sich..Frage, weil es als zu unterschiedlichen Situationen kommt.
- biegt man VOR dem anderen Linksabbieger in die Straße ab, oder fährt man praktisch aneinander vorbei und biegt dann ab?
Ich mache immer das 2. Denn der Gegenverkehr, der gerade aus will, hat ja Vorrang .
Wenn ich VOR dem Linksabbieger Fahrzeug abbiege, dann nehme ich ja ggf dem Fahrzeug das hinter dem Linksabbieger kommt und geradeaus will in dem Moment die Vorfahrt, oder?
Wenn man praktisch erst aneinander vorbei fährt, kann man nun warten, bis der geradeaus Verkehr durch ist und dann abbiegen.

Willkommen in den 50ern.

Schon als ich vor mittlerweile 31 Jahren den Führerschein gemacht habe, wurde ausschließlich das "amerikanische Abbiegen", also voreinander, gelehrt.

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Danke für eure Antworten. Zunächst zur Beruhigung der besorgten Teilnehmer: Der Threadersteller kommt im Verkehr ganz gut zurecht und seit über 20 Jahren unfallfrei. 🙂 Die Frage bezieht sich auf die faktische Regelung und ihre Grundlage.

Ich merke, dass meine Frage in der Tat mehr auf die Situation bezogen werden muss, damit sie Sinn ergibt.

Beim geräumigen Einmündungen, in denen man auch ohne eingezeichnete Fahrspuren nebeneinander an der Haltelinie stehen kann ist das in der Tat klar und vor allem einfach. Da sieht man den Geradeausfahrer und lässt ihn durch.

Bei den meisten Kreuzungen in meiner Gegend geht es wegen des Platzes gar nicht den Abbieger rechts zu überholen. Oder man kommt deswegen nicht auf die Idee das zu tun.

Interessant ist der Bereich dazwischen: Wenn es eben gerade so passt um den Abbieger in der Kreuzung herumzufahren und es für den Gegenverkehr nicht möglich ist vorherzusehen, was das zweite Fahrzeug gegenüber tut. Entweder weil es größtenteils verdeckt hinter dem Abbieger steht oder weil es schon halb daneben ist und daher gar nicht sichtbar. Das passiert auf besagter Kreuzung permanent. Es wird oft mit sicher 30-40 km/h vorbeigefahren.

Ich denke hier werden also einerseits dieselben Regeln gelten wie sonst zum Rechtsüberholen. Andererseits werden beim Unfall dann vermutlich andere Kategorien gezogen wie Fahrlässigkeit, weil man sich nicht der Gefahrensituation angemessen verhalten hat.

Zitat:

@hon-da15 schrieb am 9. August 2020 um 23:07:12 Uhr:


Mal kurz ne andere Frage... Selbe Kreuzung. 2 Linksabbieger treffen sich..Frage, weil es als zu unterschiedlichen Situationen kommt.
- biegt man VOR dem anderen Linksabbieger in die Straße ab, oder fährt man praktisch aneinander vorbei und biegt dann ab?
Ich mache immer das 2. Denn der Gegenverkehr, der gerade aus will, hat ja Vorrang .
Wenn ich VOR dem Linksabbieger Fahrzeug abbiege, dann nehme ich ja ggf dem Fahrzeug das hinter dem Linksabbieger kommt und geradeaus will in dem Moment die Vorfahrt, oder?
Wenn man praktisch erst aneinander vorbei fährt, kann man nun warten, bis der geradeaus Verkehr durch ist und dann abbiegen.

Die STVO §9 (4) schreibt das voreinander Abbiegen als Regelfall vor.

Zitat:

Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

In meiner Frage geht es im Übrigen - ohne auf die Diskussion eingehen zu wollen - um das Abbiegen voreinander.

Zitat:

@Speedophot schrieb am 10. August 2020 um 08:19:15 Uhr:



Interessant ist der Bereich dazwischen: Wenn es eben gerade so passt um den Abbieger in der Kreuzung herumzufahren

[...]

Das passiert auf besagter Kreuzung permanent. Es wird oft mit sicher 30-40 km/h vorbeigefahren.

Erkennst Du den Widerspruch?

Aber grundsätzlich:
Der Linksabbieger hat entgegenkommende Geradeausfahrer durchzulassen, diese wiederum dürfen an Linksabbiegern vor sich rechts vorbeifahren. Damit ist der rechtliche Rahmen abgesteckt.

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Nein erkenne den Widerspruch nicht.

Zitat:

@Speedophot schrieb am 10. August 2020 um 08:19:15 Uhr:


Das passiert auf besagter Kreuzung permanent. Es wird oft mit sicher 30-40 km/h vorbeigefahren.

Wenn das in der Geschwindigkeit möglich ist, dann fährt der vorsichtige Fahrer eben nur mit 25km/h vorbei, dann bekommt dieser auch nicht auf den Kopf wenns kracht.

Zitat:

@Speedophot schrieb am 10. August 2020 um 08:42:57 Uhr:


Nein erkenne den Widerspruch nicht.

Wenn es gerade so passt, würde sich mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigetastet. Wenn oft mit 30 - 40 km/h vorbeigefahren wird, kann es so eng nicht sein.

Ach so, du glaubst mir nicht. Dann muss ich mir das wohl Jahrelang beim Arbeitsweg eingebildet haben.

Zitat:

@Speedophot schrieb am 10. August 2020 um 09:03:22 Uhr:


Ach so, du glaubst mir nicht. Dann muss ich mir das wohl Jahrelang beim Arbeitsweg eingebildet haben.

Nö, eher eine Schwäche Geschwindigkeiten und / oder Platzverhältnisse richtig einzuschätzen. Wenn es wirklich eng wird, fahren nur noch wenige verstrahlte mit 40 vorbei.

Wie auch immer:
Den Schwarzen Peter hat alleine der Linksabbieger. Ist wie bei RvL an der unübersichtlichen Kreuzung. Auch wenn ich von links komme und nach rechts nichts sehe: derjenige, der von rechts kommt, hat trotzdem Vorfahrt.

... und der hat bekanntlich immer Recht, nicht wahr? 😁

Zitat:

@Speedophot schrieb am 10. August 2020 um 09:20:35 Uhr:


... und der hat bekanntlich immer Recht, nicht wahr? 😁

?

Wer hat Recht? Der Geradeausfahrer, ganz klar. So lange er nicht mehr als 50 fährt. Der Linksabbieger hat aufzupassen. Ende.

Ich mag zwar derjenige sein, der hier die Frage gestellt hat, bin mir aber in einem sicher: Vorfahrt haben reicht nicht um Recht zu haben. Wenn in besagter Situation ein Unfall zwischen Geradeausfahrer und Abbieger passiert, wird es - Vorfahrt hin oder her - nicht so sein, dass der Abbieger die alleinige Schuld trägt. Wer mit 30, 40 oder mehr in eine unübersichtliche Situation prescht - wie im genannten Fall - handelt mindestens fahrlässig und gefährdend und trägt mit Sicherheit mindestens eine Teilschuld.

Das versuchte ich in meinem zweiten Beitrag hier anzudeuten. Vorfahrt offenbar klar, das reicht aber offenbar nicht, um blind durchzufahren, wenn die Situation unübersichtlich ist.

Zitat:

@Speedophot schrieb am 10. August 2020 um 09:37:22 Uhr:


Das versuchte ich in meinem zweiten Beitrag hier anzudeuten. Vorfahrt offenbar klar, das reicht aber offenbar nicht, um blind durchzufahren, wenn die Situation unübersichtlich ist.

Dann such mal ein Urteil, dass Deine Annahme belegt. Die StVO sagt das so nicht.

Immer die Analogie zu der schlecht einsehbaren RvL-Einmündung. Da bekommt der von rechts kommende auch keine Teilschuld, sofern er das TL einhält. Dass es unübersichtlich ist, ist alleine das Problem des von links kommenden.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 10. August 2020 um 08:41:19 Uhr:



Zitat:

@Speedophot schrieb am 10. August 2020 um 08:19:15 Uhr:


[...]
Das passiert auf besagter Kreuzung permanent. Es wird oft mit sicher 30-40 km/h vorbeigefahren.

Erkennst Du den Widerspruch?

Aber grundsätzlich:
Der Linksabbieger hat entgegenkommende Geradeausfahrer durchzulassen, diese wiederum dürfen an Linksabbiegern vor sich rechts vorbeifahren. Damit ist der rechtliche Rahmen abgesteckt.

Aber:

Zitat:

@Speedophot schrieb am 9. August 2020 um 22:51:40 Uhr:


Gefährlich ist dabei übrigens, dass man wegen der Enge beim Rechtsüberholen zwangsläufig auf den Fahrradüberweg kommt, was viele Fahrer nicht zu bemerken scheinen.

Gerade weil die imaginäre Fahrbahn über den Fahrradüberweg ausgeweitet wird, braucht möglicherweise die Geschwindigkeit nicht stark reduziert werden und die 30-40 km/h sind dadurch möglich.

@Speedophot
Zeige uns die Stelle doch bitte in Google Maps oder besser noch mit Mapillary, denn bei viel befahrenen Straßen kann man sich über Mapillary die Situation aus Sicht eines Autofahrers anschauen.

So hätten wir eine Basis zum weiterdiskutiert und vor allem, alle diskutieren über die selbe Situation und nicht über das, was sie sich im Kopf vorstellen.

Gruß

Uwe

Ein konkretes Urteil habe ich nicht zur Hand (und ich meine auch nix beweisen zu müssen). Aber die StVO sagt in §1:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das ist schonmal ein Grund zu schauen was die anderen tun. Darüber hinaus regeln das bürgerliche und das Strafgesetzbuch Fahrlässigkeit und Gefährdung im Straßenverkehr.

Ich bin früher Rettungswagen gefahren. Damals haben wir immer die Urteile zu Unfällen mit Sonderrechten verfolgt - der Rettungswagen hat praktisch immer Mitschuld, wenn was passiert. Und das obwohl die StVO bei Sonderrechten für ihn außer Kraft ist (StVO §35). Der Grund sind eben BGB und Strafgesetzbuch, die ebenfalls Dinge des Straßenverkehrs regeln und von jedem immer und überall Sorgfalt verlangen.

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