richtiges Blinken im Kreisverkehr

Wie mir jeden Tag auffällt, scheint so gut wie jeder nicht in der Lage zu sein das richtige blinken im Kreisverkehr zu kapieren...

Wäre heute beinahe einem reingefahren, der meinte er müsse frühzeitig den Blinker setzen ist aber doch nicht auf meine Straße eingebogen sondern erst die zweite Ausfahrt....

Noch schlimmer sind allerdings die BLINKMUFFEL, die meinen ihren blinker gar nicht zu nutzen. Da wird teils dermaßen der flüssige Verkehrsfluss aufgehalten. Man kann ja nich ahnen wo der/ die abfahren will.

Genauso verählt es sich auch bei abbiegenden Vorfahrtstraßen bzw. überhaubt beim abbiegen. Es scheint grad so als wäre der Blinker nur n teures Zusatzgerät das sich kaum einer leisten kann....

Beste Antwort im Thema

Wie mir jeden Tag auffällt, scheint so gut wie jeder nicht in der Lage zu sein das richtige blinken im Kreisverkehr zu kapieren...

Wäre heute beinahe einem reingefahren, der meinte er müsse frühzeitig den Blinker setzen ist aber doch nicht auf meine Straße eingebogen sondern erst die zweite Ausfahrt....

Noch schlimmer sind allerdings die BLINKMUFFEL, die meinen ihren blinker gar nicht zu nutzen. Da wird teils dermaßen der flüssige Verkehrsfluss aufgehalten. Man kann ja nich ahnen wo der/ die abfahren will.

Genauso verählt es sich auch bei abbiegenden Vorfahrtstraßen bzw. überhaubt beim abbiegen. Es scheint grad so als wäre der Blinker nur n teures Zusatzgerät das sich kaum einer leisten kann....

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und hier noch die passende Grafik, besser zum "begreifen" auch wenn ich jetzt wahrscheilich den weeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeiträuming umfahren würde *g*

mmmh, s gibt da auch noch auf Wiki ne Grafik mit roten und blauen Pfeilen, da wirds richtig eklig.

mmmh ich nehme an du meinst diese hier.

also da blickt echt kein schw..n mehr durch 😕

Jep, die mein ich.
iwie. ists mir bissel Schwurbelig im Kopp....😁

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grinz. je öfter und länger ich mir dir Grafik betrachte um die Regelung hier zu verstehn, umso weniger begreif ich... 🙄

Zitat:

grinz. je öfter und länger ich mir dir Grafik betrachte um die Regelung hier zu verstehn, umso weniger begreif ich... 🙄

Musste wohl mal durchgefahren sein um..... ach lassen wir das 😁

Zum Thema abknickende Vorfahrt ist ja schon alles gesagt worden. Zu der Sache mit dem "rechts blinken" hätte ich dann doch noch was zu sagen... an DIESER Abknickenden Vorfahrt kommt der meiste Verkehr aus der "Nebenstrasse" (Gelbe Linie), die Vorfahrt hat jedoch der Verkehr der von rechts kommt (aus südlicher Richtung gesehen).

Auch wenn dort nicht geblinkt werden muss weil es für den Verkehr der von Norden her kommt geradeaus geht, wird es dennoch sehr häufig gemacht um dem Entgegenkommenden Verkehr aus der Seitenstrasse zu signalisieren, das er fahren kann. Sonst würde dieser unnütz stehen und den Stau hinter ihm unnötig noch weiter verlängern wie er eh schon ist. Schön zu sehen das es doch miteinander und nicht immer gegeneinander geht 😉

Thema Kreisel: Ich würde ja zu gern mal sehen, was ihr für Augen machen würdet, wenn ihr mal im Saarland unterwegs wärt; dort ist es nämlich Gang und Gebe das wenn man in einen Kreisel einfährt aus dem man nach einer Dreivieteldrehung (also quasi Links) wieder rauswill nach links Blinkt !!! Als ich es das erste mal sah war ich zuerst der Meinung der Kollege wollte die "Abkürzung" über die Kurze Tangente nehmen. Anscheinend wurde das eine ganze Zeit in Saarländischen Fahrschulen so unterrichtet. Generell sind Saarländer meiner Erfahrung nach eher Blinkfaul/Unwissend und blinken, wann es ihnen gerade in den Sinn kommt. (Was nix gegen sie persönlich und verallgemeinernd gemeint ist 😉)

Gruss

Ori

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


mmmh ich nehme an du meinst diese hier.

also da blickt echt kein schw..n mehr durch 😕

Das ist ja eklig! 😰 Vor allem, die innere "Ring" gegen Uhrzeigersinn und die äußere in Uhrzeigersinn gefahren wird. Ich wäre da garantiert ein gutes Stück über die innere Ring* nichtsahnend als Geisterfahrer unterwegs. 😰

  • Hier gibt es auch 2spurige Kreisverkehr und wenn ich nach "links" möchte, fahre ich auf der linken Spur in die innere Ring rein und nach spätestens 180Grad würde ich zu äußere wechseln bevor ich die Ausfahrt rausfahre.

    Btw. Ich blinke immer erst wenn ich von Kreisverkehr rausfahren möchte. Ausnahme, ich fahre rein und gleich bei der nächsten Ausfahrt (allerdings maximal 90Grad, ansonsten blink ich erst in der Kreisverkehr) rausmöchte, dann blinke ich bereits beim reinfahren.

    cu Floh

  • Meimeimei, mit dem Kreisel hab ich hier ja was in den Raum geworfen....🙂

    Ich bin schonmal über den Magic Roundabout gefahren...war schon spannend...hatte gott sei dank einen englischen Beifahrer dabei, war fast wie beim Rallyfahren...ich wurde regelrecht durchgelotst. Um das ganze noch spannender zu machen war ich mit mein PKW aus Deutschland dort, da sieht man einfach um einiges schlechter rechts raus als wenn man rechts sitzt 😰

    Beim ersten mal wusste ich wirklich nicht wohin ich schauen sollte, es kamen von überall Autos 🙁

    Aber spätestens beim dritten mal klappt es auch alleine...ob es jemals sowas in Deutschland geben könnte 😕

    Gruß,
    Yadda

    Im Lebtag nich, jedenfalls nicht in derselben Form.

    PS. wie kommten da eig. n LKW durch??

    Zitat:

    Original geschrieben von Murksmeister


    Im Lebtag nich, jedenfalls nicht in derselben Form.

    PS. wie kommten da eig. n LKW durch??

    Obwohl die kleine Kreise für LKW eher ungünstig sind, ist trotzdem um einiges mehr Platz vorhanden als bei klassischen Kreisverkehre. Dies ist auf Google Maps gut zu sehen. Schau mal in Swindon nach, oder in Hemel Hempstead oder Colchester. In England gibt es mittlerweile einige solcher Kreisverkehre. Scheint ganz gut zu klappen. Eigentlich ist die Idee auch nicht verkehrt. Es ist möglich den Reisenkreisverkehr in beide Richtungen zu befahren, also sowohl im als auch gegen den Uhrzeigersinn.

    Zitat:

    Original geschrieben von Murksmeister


    OK, Patti

    1:0 für dich.🙂

    Auf die Idee bin ich auch nur gekommen, weil ich aufeinmal

    an meinem Kreiselunfall

    zu 100% schuld sein soll.

    Zitat aus der Anklage:

    Zitat:

    1. Als s.g. Kreuzungsräumer hatte der Kläger Vorrang gegenüber dem Beklagten zu 1..

    "Im Hinblick auf die gesteigerten Sorgfaltspflichten nach §§ 1, 11, 37 StVO n. F. kann denjenigen, der bei dem Umschalten der Ampel auf 'Grün' in die Kreuzung einfährt, ohne auf etwa noch vorhandene Nachzügler zu achten, die volle Haftung treffen, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeug des Querverkehrs kommt, dessen Fahrer ebenfalls bei 'Grün' in die Kreuzung eingefahren ist" (KG DAR 1973, 216).

    "Grünes Ampellicht entbindet den Fahrer nicht von der Pflicht, die Einfahrt in die Kreuzung zurückzustellen, wenn liegengebliebene Nachzügler sich noch im Kreuzungsbereich befinden, denen zunächst die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen ist. Zwar gilt in den sog. Kreuzungsräumfällen eine Regelhaftungsquote von 2/3 zu Lasten des Anfahrenden. Wenn der bei Grünlicht in die Kreuzung Einfahrende aber das Anfahren eines Kreuzungsräumers tatsächlich erkannt hat und er gleichwohl unter Berufung auf das grüne Ampellicht selbst anfährt, trifft ihn im Falle der Kollision die volle Haftung" (KG VRS 106, 165 f. = NZV 2004, 574).

    Auszugehen ist somit von einer vollen Haftung der Beklagten. Die Betriebsgefahr des von dem Kläger geführten Fahrzeugs tritt vollständig hinter dem grob verkehrswidrigen Verschulden des Beklagten zu 1. zurück.

    Ich pöser Pube ich, hab ich doch glatt nicht hellsehen können, das der Kläger, von der Mittelspur aus, den Kreisverkehr verlassen wollte, weil er nicht geblinkt hatte.😛

    Dass es sich bei einem Kreisel nicht um eine Kreuzung handelt und die Herren RAs sich da wohl auf etwas dünnes Eis wagen, braucht man wohl nicht erwähnen.

    Zitat:

    Original geschrieben von patti106



    Zitat:

    Original geschrieben von patti106


    Auszugehen ist somit von einer vollen Haftung der Beklagten. Die Betriebsgefahr des von dem Kläger geführten Fahrzeugs tritt vollständig hinter dem grob verkehrswidrigen Verschulden des Beklagten zu 1. zurück.

    wenn ich das in deiner beschreibung richtig lese, hat dich der kläger beim spur wechseln in die seite erwischt - dann ist das doch keine normale betriebsgefahr mehr, sondern grob fahrlässiges handeln beim spurwechsel. da hofft wohl jemand, auf dich den schaden abzuwälzen und hat dafür noch nen rechtsverdreher gefunden. ich finde es ziemlich krass, wie anwälte lügen dürfen bis sich die balken biegen...

    Zitat:

    Original geschrieben von Bucklew2



    Zitat:

    Original geschrieben von patti106

    wenn ich das in deiner beschreibung richtig lese, hat dich der kläger beim spur wechseln in die seite erwischt - dann ist das doch keine normale betriebsgefahr mehr, sondern grob fahrlässiges handeln beim spurwechsel. da hofft wohl jemand, auf dich den schaden abzuwälzen und hat dafür noch nen rechtsverdreher gefunden. ich finde es ziemlich krass, wie anwälte lügen dürfen bis sich die balken biegen...

    Den RAs mache ich keinen Vorwurf. Die wissen nur, wie sie schnell an Geld kommen.😁

    Soweit ich weiß, prüft eine Rechtschutz aber ersteinmal, bevor sie einspringt. Da muss doch einer gepennt haben.
    Aber egal, die Säbel werden geschliffen...

    Zitat:

    Original geschrieben von passionfruit83



    Zitat:

    Original geschrieben von Frank128


    Ist gar kein Problem. Wenn du die linksabknickende Vorfahrt geradeaus verlässt biegst du ab. Also blinken.
    Sollte dann noch irgendwie rechts eine Straßeneinmündung sein aus der jemand auf die Vorfahrtstraße will, muss er warten. Er ist ja nicht auf der Vorfahrtsstraße.

    Gruß
    Frank

    Vollkommen falsch, denn du fährst gerade aus und hast blinker nicht zu betätigen. Nur wenn du rechts abbiegst, bzw der links abknickenden VFS folgst. blinkst du links

    siehe hier... http://www.fahrtipps.de/frage/abknickende-vorfahrt.php

    natürlich ist es falsch, trotzdem blinke auch ich rechts, wenn ich eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße gerade aus verlasse und es rechts keine Abbiegemöglichkeit gibt....

    übrigens gilt im Kreisverkehr zunächst mal rechts vor links

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