Richtiger Umgang mit DSG-7-Ganggetriebe DQ200
Hallo Forum,
ich will nochmal zu dem Thema DQ200 nachhaken. Es gibt ja eine ganze Reihe Threads dazu und auch Hinweise wie man damit umgehen soll. Mir ist noch nicht so richtig klar, was wirklich sinnvoll und praktikabel ist.
Wie ich es verstanden habe, ist das Problem, dass die Kupplung im 1. und 2. Gang zu lange schleift.
Folgende Hinweise habe ich hier im Forum gefunden und zitiere sie mal:
- "Im Stop and Go Verkehr einfach in den Manuellen Modus gehen."
- "Das Bergland meistern das Getriebe im normalen Modus."
- "Je weniger Du die Kupplung, durch Fuß auf der Bremse, im Schleifzustand hälst, dasto besser. Beim Bremsen im Stop'n'Go heißt das natürlich, daß man richtig die Bremse bis zum Halten durchtritt oder, soweit möglich, los läßt."
...ist das alles sinnvoll und richtig?
Habt Ihr noch mehr Hinweise, wie man Fahren sollte/könnte?
Wieviele von Euch fahren bei stop+go im manuellen Modus? Ich habe das probiert und fand es ziemlich unhandlich. Ist vielleicht eine Übungssache.
Was ist im Stop and go tue: Ich versuche wenig die Bremse zu halten und warte deswegen länger bis ich wieder anfahre und bremse dann komplett ab und warte dann wieder etwas länger.
Was ich noch probiere ist, dass ich wenn ich sehe, dass eine Ampel in z.B. 400 Metern rot wird aus dem 5. Gang oder 4. Gang direkt in den Leerlauf N schalte und dann ausrollen lasse, damit ich nicht über die Motorbremse in den 2. und 1. Gang schalten muss. Macht das Sinn? (Wahrscheinlich erhöht sich der Bremsen-Verschleiss dadurch etwas).
Bei meinem Golf wird demnächst das synthetische Öl durch mineralisches getauscht. Ist das eine einmalige Aktion oder ist so ein Getriebeöl-Tausch bei dem DQ200 eine regelmässige Sache?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@WQ33 schrieb am 20. März 2017 um 09:24:45 Uhr:
[.....]
Da ich, speziell mit dem DQ200, sehr zufrieden bin, ist es für mich unerträglich,
wenn dies als Fehlkonstruktion o.ä. bezeichnet wird.
[.....]
Und das ist Grund genug für dich, anderen Usern immer wieder ihre Probleme mit dem DQ200 abzusprechen und als reine "Stimmungsmache" gegen dein geliebtes DSG abzustempeln?!
Genau das ist für MICH unerträglich und wenn du zukünftig die Bezeichnung Fehlkonstruktion nicht mehr lesen möchtest, musst du mich auf die Igno-Liste setzen, denn eine Kupplung die unter bestimmten Fahrprofilen nur 30.000km hält ist und bleibt eine Fehlkonstruktion.
1531 Antworten
Zitat:
Die Kupplungsscheiben bzw. deren Verschleiß sind natürlich leider von der langen Garantie ausgenommen
Waren denn die Kupplungen bis jetzt in der " langen" Garantie mit abgedeckt bzw. sind sie das weiter ?
Wenn ja dann würde das heißen daß man der Automatik weniger von Haus aus zutraut als einem Handschalter.
Oder sind Kupplungen die eigentlich Verschleißteile sind sowieso von der Langzeitgarantie immer ausgenommen gewesen ? Das ist vielleicht nur nie jemandem aufgefallen weil Kupplungen im Normalfall locker die 5 Jahre aushalten und Garantiebedingungen keiner richtig durchliest.
7 Jahre sind meines Wissens von Zusatzbedingungen abhängig. 7 Jahre Garantie ohne Einschränkung ?
Bei Hyundai.at habe ich Garantiebedingungen gefunden. Unter eingeschränkte Garantie steht unter anderem auf Kupplungen 24 Monate Garantie. Jetzt weiß man nicht ob dies nur für manuelle Kupplungen gilt oder auch für automatisierte Getriebe?
Zitat:
@Ugolf schrieb am 18. September 2015 um 07:26:28 Uhr:
Waren denn die Kupplungen bis jetzt in der " langen" Garantie mit abgedeckt bzw. sind sie das weiter ?Zitat:
Die Kupplungsscheiben bzw. deren Verschleiß sind natürlich leider von der langen Garantie ausgenommen
Wenn ja dann würde das heißen daß man der Automatik weniger von Haus aus zutraut als einem Handschalter.
Oder sind Kupplungen die eigentlich Verschleißteile sind sowieso von der Langzeitgarantie immer ausgenommen gewesen ? Das ist vielleicht nur nie jemandem aufgefallen weil Kupplungen im Normalfall locker die 5 Jahre aushalten und Garantiebedingungen keiner richtig durchliest.
7 Jahre sind meines Wissens von Zusatzbedingungen abhängig. 7 Jahre Garantie ohne Einschränkung ?
Die 7 Jahre Garantie gelten auf alle Fahrzeugteile ohne irgendwelche Zusatzbedingungen wobei Verschleiß ausgenommen ist was insbesondere für typische Verschleißteile wie z.B. Kupplungen gilt. Das war schon immer so.
Originaltext im Garantieheft dazu:
"Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen. Dies gilt für alle Teile des Kia Fahrzeugs, die im Rahmen ihrer normalen Funktion einem ständigen Verschleiß unterliegen (wie z.B. Zündkerzen, Sicherungen, Filter, Keilriemen, Kupplung, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Bremstrommeln, Stoßdämpfer, Reifen, Auspuffanlage, Katalysator, Scheibenwischerblätter, Batterie, Glühlampen, Polster, Bodenbeläge und dergleichen)."
@ronker:
Zitat:
Die Kupplungsscheiben bzw. deren Verschleiß sind natürlich leider von der langen Garantie ausgenommen und deren möglichen vorzeitigen Verschleiß auf einen anderen Defekt am DCT zurückzuführen könnte evtl. ziemlich schwierig zu beweisen werden.
Bei VW ist das Kupplungspaket eindeutig Teil des DQ200 und daher fällt es auch unter die Garantie. Eigentlich soll(te) es ein getriebelebenlang halten, eigentlich...
Die Kupplungen können direkt vom Fahrer überhaupt nicht beeinflusst werden. Wenn diese Kupplungen nicht unter die Garantie fallen würden, müsste man z.B. auch die Lamellenkupplungen, die sich in jeder aktuellen Wandlerautomatik befinden, von der Garantie ausnehmen.
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@navec, das dachte ich auch. Bis ich eines besseren belehrt wurde. Meine Garantieversicherung beteiligte sich genau mit 0 Eurocent am defekten Kupplungspaket. Allein auf die Gnade von VW selbst im Rahmen der Kulanz sich an den 1400 Euro Schaden zu beteiligen war ich angewiesen.
Nein, es wird einfach argumentiert das das Kupplungspaket ausserhalb des Getriebes sitzt!
Komisch, auch wenn mein Händler nix auf die Kette bekommen hat, den Kupplungswechsel auf die Anschlußgarantie laufen zu lassen hat (mehrmals) geklappt. Argument war vom Händler, beim Dsg ist das mit drin...
Wenn VW das Getriebe wechselt (war ihnen wohl zu teuer), ist es angeblich komplett mit Mechtronik und Kupplung komplett zusammengebaut und aufeinander abgestimmt. Laut Händler, glauben würde ich ihm nix mehr was ich nicht sehe.
Zitat:
@navec schrieb am 18. September 2015 um 19:48:47 Uhr:
Bei VW ist das Kupplungspaket eindeutig Teil des DQ200 und daher fällt es auch unter die Garantie. Eigentlich soll(te) es ein getriebelebenlang halten, eigentlich...Die Kupplungen können direkt vom Fahrer überhaupt nicht beeinflusst werden. Wenn diese Kupplungen nicht unter die Garantie fallen würden, müsste man z.B. auch die Lamellenkupplungen, die sich in jeder aktuellen Wandlerautomatik befinden, von der Garantie ausnehmen.
Das habe ich mich auch schon gefragt, ob bei Kia die Lamellenkupplungen der normalen Wandlerautomatik dann auch ausgenommen sind..
Zitat:
@pagra90 schrieb am 18. September 2015 um 20:33:27 Uhr:
@navec, das dachte ich auch. Bis ich eines besseren belehrt wurde. Meine Garantieversicherung beteiligte sich genau mit 0 Eurocent am defekten Kupplungspaket.
Ich vermute, deine Versicherung war nicht der VVD, oder?
Der VVD hat sich bei mir immer mit 100% bei meinem Kupplungs-/Getriebewechsel beteiligt!
Bist Du da so sicher ?
Ich hatte auch den VVD. Ich meine mich aber zu erinnern daß ab einer bestimmten Laufleistung nicht mehr alles voll gedeckt ist.
Kann mich aber auch täuschen.
die echte Anschlussgarantie von VW entspricht ab dem 01.01.2011 der üblichen 2-Jährigen Werks-Garantie. So ist mein Informationsstand.
Allerdings gibt es eine Kilometerbegrenzung und unterschiedliche Laufzeiten, die man ja auch selbst wählen (und bezahlen) muss.
@pagra90:
Zitat:
Nein, es wird einfach argumentiert das das Kupplungspaket ausserhalb des Getriebes sitzt!
ziemlich schwache Argumentation, denn es gibt ja von VW eine offizielle SSP für das DQ200 (SSP 390) und da ist es wohl eindeutig ersichtlich, dass das Kupplungspaket fester Getriebebestandteil ist.
(So gesehen würde die mechatronic auch irgendwie außerhalb des Getriebes sitzen....)
Sorry, das vergas ich zu erwähnen. Ihr habt Recht. Es handelt sich nicht um den Vertragspartner VVD von VW. Ich habe das Fahrzeug aus einer anderen Vertragsautohausgruppe (Dürkopp) gekauft. Und bekam dazu die CarGarantie (Freiburg) die im darauffolgenden Jahr für 310 EUR verlängerte. Eigentlich auf Grund vom Getriebe.
Mein freundlicher hatte mir noch gesagt das die VVD voll die Kosten übernommen hätte.
Ich dachte noch beim 6-Gang hätte die sich nicht so rausreden können. Da sie ja im Öl läuft müsste sie ja wie beim Motorrad innerhalb des Getriebes sitzen.
Wolfsburg hat sich ja weil noch nicht 5 jährig und wenig gelaufen (defekt begann mit 50tkm) kulanterweise mit 100% Material und 40% Arbeitszeit beteiligt. Klingt nett, aber für mich doch irgendwie wie ein Schuldeingeständnis.
Am Rande: Mein 3er TDI hatte die Wandlerautomatik bis zum Verkauf bei 200tkm perfekt funktioniert.
Ich hatte ja erwähnt das ich bei meinem Getriebe das Öl der Mechatronik gewechselt hatte. Es hat doch was gebracht. Es schaltet wieder sehr weich. Kein Vegleich zu davor. Ich kann das wirklich nur jedem raten der Probleme mit seinem DQ200 hat dies zu machen. Und da es kein Hexenwerk ist kann es auch jeder der ein wenig handwerklich begabt ist machen. Noch ein Pic vom alten ÖL.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 19. September 2015 um 10:01:53 Uhr:
Bist Du da so sicher ?Ich hatte auch den VVD. Ich meine mich aber zu erinnern daß ab einer bestimmten Laufleistung nicht mehr alles voll gedeckt ist.
Kann mich aber auch täuschen.
Klar bin ich mir da sicher. 😁
Hatte aber auch erst 63.000km auf der Uhr. Wenn ich die AGB noch richtig in Erinnerung habe, fing die Selbstbeteiligung erst >100.000km an.
Wie ist das eigentlich beim langsamen Abbremsen und Ausrollen lassen z.B. an der Ampel beim DSG bzw. Doppelkupplungsgetriebe allgemein:
Wird dann einfach, wenn eine bestimmte Rollgeschwindigkeit beim Abbremsen unterschritten wird, direkt komplett ausgekuppelt und man rollt im Freilauf und erst wenn ich dann von der Bremse runter und wieder aufs Gas trete (z.B. wenn doch wieder Grün wird) wieder eingekuppelt oder wird langsam über Kupplungsschleifen ausgekuppelt und ausgerollt bis zum absoluten Halten und dann erst komplett ausgekuppelt? Ich würde bei meinem fast auf Letzteres tippen, da man, wenn man dann zum Stehen gekommen ist, sieht dass der Drehzahlmesser anschließend noch ein kleines Stück absackt -> kuppelt aus.
Das wäre doch total verschleißträchtig wenn der Antriebt sozusagen noch die ganze Zeit über eine schleifende Kupplung gegen die Bremse anschiebt wenn man den Wagen immer sanft ausrollen lässt.
Ich habe den Eindruck daß beim Ausrollen entsprechend der Geschwindigkeit die Gänge heruntergeschaltet werden und dann beim Stehenbleiben ausgekuppelt wird.
Daß man das kaum bemerkt liegt einfach daran daß keine antreibenden Kräfte vorhanden sind und der Bremsmoment des Turbomotors relativ gering ist .
Müßte ich direkt mal genau drauf achten.
wenn man in der Ebene in einer Fahrstufe ausrollt, ohne zu bremsen, bleibt man nicht stehen, denn dann kriecht das Fahrzeug theoretisch unendlich weiter.
Das DSG schaltet in D meist immer dann herunter, wenn eine Mindestdrehzahl unterschritten wird.
Bei meinem damaligen Golf 6 mit 1,2TSI-Motor waren das so 1000-1100rpm.
Erst wenn man durch bremsen kurz vor dem Stillstand ist, kuppelt das DSG komplett aus.