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Richtiger Umgang mit Airbags - können diese im Postpaket explodieren?

Themenstarteram 17. Dezember 2017 um 1:21

Hallo,

Ich habe hier einmal eine Frage bezüglich Airbags, ob man diese auch in einem Postpaket versenden kann?

Hier in diesem Forum:

http://www.maxrev.de/arge-altautoplusdipl-ing-gottfriedplushoellplusrichtigerplusumgangplu-bild-373030.htm

Ist ein Link, beziehungsweise Screenshot der Firma Arge- Altauto ,

Das ist ein Informationsportal zum Thema Auto Recycling, gebrauchte Sekundär Ersatzteile, elektronisches Abfall-Register, Autoverwerter Software .....

Hochgeladen worden, mit einem Artikel eines Diplom-Ingenieurs vom 21. Juli 2009, welcher in der Arge-Altauto Webseite schreibt, dass ein Airbag im Postversand explodieren könne......

Stimmt das eigentlich so?

Beste Antwort im Thema

es ist generel verboten so etwas zu verschicken, denn jeder Hersteller hat einen Bestimmten Behälter, nur so lange nichts Passiert, sagt auch keiner etwas dazu.

nur die werden einen Vorwiederstand verbaut haben , gegen Fremdstrom !

Des weitern darf auch so etwas garnicht egal wo , so etwas Angeboten geschweige Verkauft werden. nur Original und Personen die einen Sprengstoff Schein haben dürfen damit Hantieren.

mfg

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Berühmte letzte Worte: "Das haben wir immer so gemacht. Da ist noch nie was passiert".

Zitat:

@JolRi schrieb am 19. November 2020 um 09:04:35 Uhr:

Was man hier alles für kompletten Unsinn bezüglich des Verschickens von Airbags liest ist schon sehr bedenklich. Wenn ich ein Lenkrad mit Airbag (egal ob neu oder gebraucht, egal ob vom VW-Autohaus oder einem anderen Händler) kaufe, kommt dies IMMER in einem normalen Paket (DHL, DPD etc.) ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen bzw. ohne Sicherheitsverpackung. Erfahrung bereits mehrfach gemacht.

Falsch. DHL hat Lenkräder mit Airbags ganz klar in seinen Beförderungsbestimmungen ausgeschlossen:

https://www.dhl.de/.../dhl-gefahrgutversand-infoblatt-de-092020.pdf

Wenn es trotzdem mit DHL verschickt wurde, dann hat der Versender das nicht angegeben. Nur weil man jemanden umbringen kann, heißt das nicht, dass man es darf.

vor allen dingen Darf man ohne weiteres Keine Ärbäg Verschicken oder sonst etwas !!

mfg

Zitat:

@JolRi schrieb am 19. November 2020 um 09:04:35 Uhr:

Wenn ich ein Lenkrad mit Airbag ...

Yep, da gilt der nämlich als verbaut und dein Auto darfst ja auch ohne Gefahrgutschulung bewegen. ;)

Gruß Metalhead

Wirklich, ein einzelner Airbag gilt als Gefahrgut, aber ein Airbag, der mit zwei Schrauben in einem Lenkrad befestigt ist, nicht? Das heisst auch, ich darf so viele Airbags in meinem Keller horten wie ich will, solange jeder sein eigenes Lenkrad hat? Das wäre mir neu, aber sehr interessant.

Ich habe vor ein paar Monaten einmal ein Lenkrad von einem Breaker aus UK gekauft, und beim Öffnen des Pakets steckte dann auch - ohne dass ich davon wusste - ein Airbag drin. Damals habe ich mich noch gefragt, was da jetzt wohl an meiner Stelle das "korrekte" Verhalten wäre...

Du darfst das Lenkrad aber nicht abbauen, weil der Airbag dafür raus muss. Und du wohl nicht den Schein dafür hast ;)

Der Einbau ist das gleiche Problem.

Das ist mir schon bewusst. Aber angenommen, ich lasse das Lenkrad in einer Werkstat von Fachpersonal ausbauen und mir dann inkl. Airbag aushändigen, dann darf ich das an jemanden verschicken, der es dann vor Ort von seinem Fachpersonal einbauen lässt?

Das klingt mir unsinnig, aber in seiner Unsinnigkeit schon wieder irgendwie plausibel...

Wenn du es als Gefahrgut versenden kannst. Du bist als VERSENDER übrigens für die Einhaltung aller entsprechenden Regularien sowie diesbezüglicher Transportvorschriften persönlich verantwortlich. "Woher soll ich das wissen" gilt wie üblich nicht.

Das entspricht eben auch meinem Kenntnisstand und nicht dem, was Metalhead weiter oben schrieb.

Ich frage übrigens rein theoretisch, und habe nicht vor, einen Airbag zu versenden.

Ich wollte nur explizit davor warnen. Wenn das Ding verschickt wird und "der geht unerwartet hoch", dann hat der VERSENDER ein Problem. Nicht das Transportunternehmen.

Nicht ganz – auch das Versandunternehmen ist dran. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht.

Bei einer Falschdeklaration durch den Auftraggeber ist das Versandunternehmen aus dem Schneider.

Eben. Wenn du eine Tüte Mottenkugeln mit 50kg Gewicht angibst, kann das Transportunternehmen nix dafür. Die öffnen die Pakete ja nicht, es sei denn, es muss wegen Beschädigung der Verpackung umgepackt werden.

https://www.airbag-center.eu/

Dieser Händler verschickt seine Airbags mit DHL.

Zitat:

@JolRi schrieb am 12. März 2021 um 12:58:30 Uhr:

https://www.airbag-center.eu/

Dieser Händler verschickt seine Airbags mit DHL.

In der Realen Welt kräht auch kein Hahn danach.

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