Richtige Reifendimension für A6 Avant (Michelin Crossclimate)
Hi,
ich möchte mir für nächstes Jahr einen Satz Michelin Crossclimate für meinen A6 Avant holen. Ich muss gestehen, dass ich keine große Ahnung von Reifen und Felgen habe 😁 Ich möchte die Reifen auf meine Alufelgen aufziehen lasse, die ich bisher für die Sommerreifen in der Dimension 235-45-17 genutzt habe.
Da es die Crossclimate bisher nur in 225er-Größe gibt, würde ich die nehmen. Daher nun die Frage, ob diese hier die richtige und zulässige Dimension haben.
Im Felgengutachten steht bei zulässiger Reifengröße: 225/45R17-91T37
Im Fahrzeugschein wurde nachträglich eingetragen: 235/45r1791v
Siehe auch die beiden angehängten Fotos. Theoretisch denke ich, dass das passen sollte. Aber ich würde es mir gerne von euch Fachmännern hier bestätigen lassen.
Merci!
Meuti
Beste Antwort im Thema
Moin, Moin!
Natürlich nicht, die sind ja eingetragen. Wenn ich auf einen 225 für den Winter umrüsten würde, dann aber einen 225/ 50 auf die "Sommerfelge", damit der Abrollumfang nahezu identisch bleibt. (...) muss aber auch eingetragen werden. Abgesehen davon würde ich bei der 235er Größe belieben, damm eben mit einem anderen Fabrikat .
G
HJü
23 Antworten
Beim Tüv anrufen und fragen. Anhand der KBA Nummer der Felge und des Gutachten geben se dir schnelle, unbürokratische und Verbindliche Auskunft.
Für eine telefonische Auskunft bin ich leider zu spät nach Hause gekommen, aber ich habe jetzt Mal eine Email geschrieben. Ich berichte, sobald ich eine Antwort habe 🙂
Nur weil in der ABE verschiedene Reifengrößen aufgeführt sind, bedeutet das nicht, dass man die einfach fahren darf. Denn normalerweise steht dann folgendes in den Auflagen:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Am einfachsten ist es, wenn du die Reifengröße nimmst, die bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Zitat:
Am einfachsten ist es, wenn du die Reifengröße nimmst, die bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Trotzdem ist die Rad-/Reifenkombination auch bei einer ABE wegen der Auflage A01 abnahmepflichtig (TÜV, Dekra, …).
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Sodele, hier kommt, wie versprochen, die Auflösung 😁
Da auf meine Email beim TÜV bis heute nicht reagiert wurde, bin ich einfach mal vorbei gefahren. Als ich der Empfangsdame mein Anliegen vorgetragen hatte, erkannte sie mich witzigerweise als Schreiber der besagten Email und entschuldigte sich erstmal, dass sie noch nicht geantwortet hatte. Sie hätte es aber heute gemacht 😁
Jedenfalls hat sie mir nun auch persönlich bestätigt, dass für meine gewünschte Kombination eine erneute Vorführung und Eintragung in den Schein notwendig ist. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 91 Euro aufwärts.
Da ich ohnehin noch bis nächstes Jahr warten wollte, werde ich jetzt erstmal schauen, ob Michelin den CC in 235/45/17 rausbringen wird oder nicht. Wenn nein, überlege ich mir dann nochmal, ob sich eine Eintragung auf die 225er lohnt. Meine 205er-"Winterfelgen" sind halt schon hässlich... Mal sehen 😁
Nochmal ne kleine Zwischenfrage: Hat jemand Erfahrung, ob es ohne Probleme möglich ist, so eine Eintragung bei einem regulären TÜV-Termin einfach "mitmachen" zu lassen oder ist das soviel Aufwand, dass ein Extratermin nötig ist?
Je nach Uhrzeit und Wochentag kann es ratsam sein bei ner TÜV-STELLe mal vorher telefonisch anzufragen... Zeitaufwand sind ja höchstens 15min... aber mich haben sie letztens auch mal weggeschickt weil Termin an Termin hing bei denen...
Zitat:
@meuti schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:39:04 Uhr:
....., so eine Eintragung bei einem regulären TÜV-Termin einfach "mitmachen" zu lassen ....
Eine Abnahme bzw. eine Eintragung darf nur ein aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) vornehmen.
Bei uns hier "auf dem Land" ist er nur an zwei Tagen die Woche vor Ort.
Ansonsten "nur" die Plaketten-Ingeneure.
Von daher würde ich mal vorher anfragen.
Ich lasse den TÜV immer in meiner Werke machen. Da kommt dann meines Wissens ein Sachverständiger vorbei. Wenn man den vorher informiert, geht es vielleicht in einem Aufwasch. Aber gut, diese Antwort wird mir hier logischerweise sowieso keiner geben können 😁 Ich frag bei Gelegenheit einfach mal meinen Mechaniker, was der meint.
Danke euch trotzdem!