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Richtige Reifendimension für A6 Avant (Michelin Crossclimate)

Hi,

ich möchte mir für nächstes Jahr einen Satz Michelin Crossclimate für meinen A6 Avant holen. Ich muss gestehen, dass ich keine große Ahnung von Reifen und Felgen habe :D Ich möchte die Reifen auf meine Alufelgen aufziehen lasse, die ich bisher für die Sommerreifen in der Dimension 235-45-17 genutzt habe.

Da es die Crossclimate bisher nur in 225er-Größe gibt, würde ich die nehmen. Daher nun die Frage, ob diese hier die richtige und zulässige Dimension haben.

Im Felgengutachten steht bei zulässiger Reifengröße: 225/45R17-91T37

Im Fahrzeugschein wurde nachträglich eingetragen: 235/45r1791v

Siehe auch die beiden angehängten Fotos. Theoretisch denke ich, dass das passen sollte. Aber ich würde es mir gerne von euch Fachmännern hier bestätigen lassen.

Merci!

Meuti

 

Schein
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Beste Antwort im Thema

Moin, Moin!

Natürlich nicht, die sind ja eingetragen. Wenn ich auf einen 225 für den Winter umrüsten würde, dann aber einen 225/ 50 auf die "Sommerfelge", damit der Abrollumfang nahezu identisch bleibt. (...) muss aber auch eingetragen werden. Abgesehen davon würde ich bei der 235er Größe belieben, damm eben mit einem anderen Fabrikat .

G

HJü

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Zitat:

Theoretisch denke ich, dass das passen sollte.

Ja.

Allerdings ist eine erneute Abnahme (TÜV) und Eintragung (Zulassungsstelle) fällig.

 

Huch, wieso denn das? Wäre das auch bei 235ern nötig? Eventuell macht es dann Sinn, bis nächstes Jahr zu warten, da dann ja weitere Größen rauskommen sollen.

Moin, Moin!

Natürlich nicht, die sind ja eingetragen. Wenn ich auf einen 225 für den Winter umrüsten würde, dann aber einen 225/ 50 auf die "Sommerfelge", damit der Abrollumfang nahezu identisch bleibt. (...) muss aber auch eingetragen werden. Abgesehen davon würde ich bei der 235er Größe belieben, damm eben mit einem anderen Fabrikat .

G

HJü

Danke schon mal für die schnellen Antworten. Das bedeutet also, ich darf ohne Neueintrag in jedem Falle nur die im Schein eingetragene Größe fahren. Auf den 17-Zöllern die 235-45-17 und auf den 16ern die 205er. Die weiteren Größen im Felgengutachten sind in dieser Hinsicht dann ja eigentlich überflüssig.

Ich dachte naiverweise im Schein stünde vielleicht nur die Maximalgröße oder sowas und kleiner geht immer. In jedem Falle habe ich heute was dazu gelernt und verstehe jetzt auch, warum es so viele Reifenthreads gibt :D

am 29. September 2015 um 16:09

Da deine originale Ausgangsgröße ja 205/55 16 ist passt auf einer 17 Zoll Felge auch ein 225/45 17. Den müsstest du wie schon geschrieben eintragen lassen.Allerdings sind in besagter Größe auch wahrscheinlich die Reifen etwas günstiger.

Wenn man wenig Ahnung hat, wirst Du bald merken, dass man hier ggf. Gegensätzliches antwortet und Dich das noch viel weniger weiterbringt und die Fragzeichen größer werden als sie schon sind.

225/50/17 zu empfehlen ist doch völliger Unsinn. Das macht 4% Abrollumfangdifferenz. Die 225/45/17 machen zur Serienbereifung nur 0,4% Abrollumfangdifferenz. Klar, was man nimmt. Keine 225/50/17. Bei so einer Berechnung muss man immer von der Serienbereifung ausgehen und nicht von einer bereits geänderten Bereifung. In Deinem Fall ist also 205/55/16 die Sollgröße.

Noch etwas: Wenn Dein Fahrzeug im Serienzustand ist und keine Veränderungen vorgenommen wurden, dann dient die ABE als wie der Name schon sagt, als Allgemeine Betriebserlaubnis. Alle in der ABE des Felgenherstellers aufgeführten Abmessungen zu den in der ABE benannten Felge zu gerade dem Fahrzeugtyp und Schlüsselnummern darfst Du fahren, weil diese durch ein Prüfingenieur, an einem Fahrzeug was in der ABE aufgeführt ist, geprüft wurde. Es kann sein, dass bestimmte Fahrzeuge (Motorisierungen) nur bestimmte Felgen und bestimmte Reifengrößen zulassen, während andere Modelle der gleichen Baureihe andere Rad/Reifenkombinationen zulassen.

Wenn also die ABE das aussagt was drin steht, dann kannst Du das machen. Nur - und jetzt kommt die Einschränkung, wenn Du bereits ein anderes Fahrzeugbauteil was nicht original ist und durch ein Zubehörteil mit schon einer ABE ersetzt hast, dann musst Du die andere Reifengröße abnehmen und eintragen lassen. Zum Beispiel: Tieferlegung mit ABE. Denn dann gilt die weitere ABE nicht. ABEs gelten immer nur an Fahrzeugen in Serienzustand.

Bei dir steht da T37. das ist eine Auflage die im Gutachten genannt wird, also anschauen. Wenn da nix mit Tüveintragung steht darfst du die so fahren, wenn die Typ und Schlüsselnummer passt.

Zitat:

Moin, Moin!

Natürlich nicht, die sind ja eingetragen.

Wo sind die eingetragen?

Räder mit Teilegutachten sind immer abnahme- und eintragungspflichtig.

Zitat:

@romanusko schrieb am 29. September 2015 um 18:15:55 Uhr:

(...)

Wenn also die ABE das aussagt was drin steht, dann kannst Du das machen. Nur - und jetzt kommt die Einschränkung, wenn Du bereits ein anderes Fahrzeugbauteil was nicht original ist und durch ein Zubehörteil mit schon einer ABE ersetzt hast, dann musst Du die andere Reifengröße abnehmen und eintragen lassen. Zum Beispiel: Tieferlegung mit ABE. Denn dann gilt die weitere ABE nicht. ABEs gelten immer nur an Fahrzeugen in Serienzustand.

Mein Auto befindet sich ansonsten im Serienzustand. Außer den nachträglich eingetragenen 17er-Felgen gibt es keine Veränderungen. Zumindest keine mir bekannten :D

Zitat:

@chaos1994

Bei dir steht da T37. das ist eine Auflage die im Gutachten genannt wird, also anschauen. Wenn da nix mit Tüveintragung steht darfst du die so fahren, wenn die Typ und Schlüsselnummer passt.

T37 bedeutet laut Gutachten: "Für Fahrzeugausführungen, bei denen in den Fahrzeugpapieren V-Reifen eingetragen sind, sind aus Gründen der Tragfähigkeit nur ZR-, W- oder Y-Reifen zulässig."

Demnach kann ich also ohne Tüv-Prüfung und Eintragung die im Felgen-Gutachten aufgeführten Reifengrößen nutzen? Beim erwähnten CrossClimate müsste ich wegen des "T37" anstatt meiner obigen Auswahl (V-Reifen) diesen hier nehmen (W-Reifen).

Ist das korrekt? Die Fragezeichen wachsen tatsächlich, romanusko :D Vielleicht sollte ich einfach mal beim Tüv anrufen und nachfragen.

Das wäre alternativ die beste Lösung. Beim Tüv sagen se dir 100% was geht und was nicht.

Vielleicht mal direkt bei Michelin versuchen.

Ich habe hier mal den A6 2.0 Tdi angegeben:

http://www.michelin.de/.../michelin-crossclimate?xtor=SEC-3030-GOO-[CrossClimate_Exact]--S-[michelin%20crossclimate]&xts=475796&gclid=CLqg3LK8nsgCFUX4wgodEtkHsg&gclsrc=aw.ds

Zitat:

@meuti schrieb am 29. September 2015 um 17:11:14 Uhr:

 

Hi,

ich möchte mir für nächstes Jahr einen Satz Michelin Crossclimate für meinen A6 Avant holen. Ich muss ................Siehe auch die beiden angehängten Fotos. Theoretisch denke ich, dass das passen sollte. Aber ich würde es mir gerne von euch Fachmännern hier bestätigen lassen.

Merci!

Meuti

Moin, Moin!

Wieso ist das völliger Unsinn "romanusko". Es ging hier darum, die alten 17" Felgen weiter zu nutzen. Du solltes mehr auf die Frage eingehen, als hier Polemik zu betreiben.

G

HJü

am 30. September 2015 um 10:11

Zitat:

@hjluecke schrieb am 30. September 2015 um 11:45:23 Uhr:

Moin, Moin!

Wieso ist das völliger Unsinn "romanusko". Es ging hier darum, die alten 17" Felgen weiter zu nutzen. Du solltes mehr auf die Frage eingehen, als hier Polemik zu betreiben.

G

HJü

Der @romanusko hat aber Recht.... Ausgehend von der originalen Reifengröße ab Werk gehen zwar 235/45 17.... (besser eigentlich 225/45 17) aber nicht 225/50 17....

Also so, wie ich das jetzt verstehe: Im Gutachten sind die möglichen erlaubten Reifengrößen für die Felge und mein Fahrzeug aufgeführt. Eine ABE gibt es auch, die Kennnummer steht oben im Gutachten mit drin. In der "Einleitung" des Gutachtens steht, dass eine Vorführung beim TÜV obligatorisch ist. Das hat mein Vorbesitzer mit 235er-Reifen gemacht und die sind auch im Schein eingetragen worden.

Die einzige Frage, die sich mir nun noch stellt: wenn ich die 225er nehme (mit Rücksicht auf die T37-Auflage), ist dann eine erneute Vorführung notwendig oder sind die erlaubten Reifengrößen aus dem Gutachten mit abgedeckt.

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