Richtig Verkaufen? Abmeldung etc.?

BMW 3er E46

Hi,

hoffentlich bin ich hier nicht falsch gelandet. 😁
Ich wollt mir demnächst ein E90 holen und verkaufe morgen mein alten E46.

Dazu hätte ich zwei Fragen:

1. Benötige ich einen Kaufvertrag, wenn ich ihn als kaputt und ohne Garantie verkaufe?
da er viele Fehler hat und wir uns darauf geeinigt haben.

2. Er ist bereit nach dem Kauf den Wagen mit roten Nummern abzuholen und ich kann die Papiere und Schein sowie meine Schilder behalten damit ich den Wagen am nächsten Tag abmelden kann.
Wäre das alles rechtens so? =)

Viele Grüße und danke im voraus =)

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Auto verkauft.

so, ich dachte ich melde mich noch mal 🙂
der ganze motor war voll mit öl, hatte ich Amateur nie bemerkt ^^

haben uns auf 800 geeinigt und im vertrag als schrott geschrieben. 🙂

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Zu der Sache mit den roten Nummern und dem anschließenden Abmelden, rein theoretisch wäre das eine Doppelzulassung, was unzulässig ist (einmal normal zugelassen und einmal über die roten Nummern zugelassen). Entweder vorher abmelden oder zugelassen abgeben und im Kaufvertrag angeben, dass der Käufer abmeldet, solange er vertrauenswürdig erscheint.

Zitat:

@E46evo schrieb am 17. Januar 2017 um 22:27:22 Uhr:



2. Ist es jetzt neu dass nur der Schein ausreicht? früher musste ich immer auch den Brief dabei haben.

Früher bräuchte man den Brief zum abmelden da es dort auch vermerkt wurde beim alten FZ Brief...

Soweit ich weiß müssen BEIDE Papiere dabei sein, der alte Schein muss ja auch entwertet werden, genauso, wie du den alten Schein auch zum Wiederanmelden brauchst.

Nein, Es reicht der Schein und die Schilder um das Auto abzumelden. Den Brief brauchst du nur bei der Anmeldung oder Ummeldung- Umschreibung oder wenn du zoll kz zwecks Überführung haben möchtest.

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Bitte nicht nur erwähnen, dass du keine Garantie gibst, sondern auch die gesetzliche Gewährleistung ausschliessen.

Einfach einen Kaufvertrag vom Adac oder von mobile ausfüllen. Wenn du dann noch die dir bekannten Mängel auflistest ist doch alles in Butter. In den Verträgen steht immer was von Ausschluss der Sachmängelhaftung es dürfen halt nur keine grob fahrlässigen Angaben gemacht werden die das Leben des Käufers gefährden könnten.
Wer für 1200€ einen BMW kauft wird schon wissen was er tut und sollte keine Wunder erwarten.

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