Richter schießen übers Ziel hinaus

Ja spinnen denn die?

Man beachte dieses tolle Urteil .

Es gibt noch ein neueres Urteil aus Bayern (gestern im Radio gehört), bei dem in der Begründung noch weiter gegangen wird und wo schon allein der Blick aufs Display, ohne das Handy in die Hand zu nehmen, als verkehrsgefährdend eingestuft wird.

Wenn man also beide Hände zum Führen des Fahrzeugs frei haben und immer schön auf die Straße gucken soll, müssen dann jetzt alle Radios, Navis, Klimaanlagen etc. stillgelegt werden?

Manchmal sind Richter etwas weltfremd, glaube ich.

Gruß
DeWeDo - der überlegt, ob er zukünftig lieber nur noch zu Fuß geht

75 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Agressor


@ madcruiser: wheelies sind definitiv verboten.

Hättest Du eine Vorschrift oder einen Bussgeld-Tatbestand als kleinen Beleg für mich? 😉

mad hat in der Hinsicht recht, dass es keinen Paragrafen gibt, der Wheelies explizit verbietet. Aber ich denke mal, dass dem Schnittlauch da genügend Pauschalparagraphen einfallen werden, mit denen sie einen mit einem Busgeld belegen können 😉
Notfalls §1.

Nun bin ich längst ein alter Mann und meine wilde Mopedzeit liegt zwei Dekaden zurück.

Heute
jage ich weder Rodelbahnen mit Tempo 100 hoch,
noch versuche ich Rekorde im Weitsprung oder Hillclimbing,
noch rase ich Treppen hoch und runter,
noch zelebriere ich besagte Wheelies
oder sonstige "Schandtaten".

Heute bin ich anders als früher juristisch verbildet.
Deswegen die Interessefrage:
Ist das Wheelie verboten?

Der Bezug zum Thema?
Die Handybenutzung ist beim Führen eines Kfz verboten.
Warum?
Weil das als besonders gefährlich erkannt wurde.
Das mag ungerecht sein - aber es gibt Parallelen:
Der Führer eines Kfz unterliegt genauso der Gefährdungshaftung wie der Halter. 😉

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Das Urteil ist sinnvoll und korrekt und inzwischen auch ständige Rechtsprechung der OLGs...

bin absolut nicht dieser meinung! halte dieses urteil für überzogen, dumm, weltfremd und völlig subjektiv!!! sinnvoll wäre es für mich, wenn er einen "quarzer" abgeurteilt hätte, der von der polizei dabei "beobachtet" worden wäre, wie er sein kind(er) vergftet!!! und nicht so eine scheisse, wie aufs handy glotzen!!! ...wer das gut findet (dieses "problem-urteil"😉...ts ts ts

gruß, heiko

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Also ich kann auch net wirklich verstehen, was daran so schlimm sein soll. In stressigen Verkehrssituationen ok, aber da schaut man eigendlich auch net aufs Handy, da ist man anderweitig beschäftigt.

MfG
Noss

Moin,

Explizit, also im Wortlaut ist ein Wheelie nicht verboten. Ein Wheelie wird aber vor Gericht mit Verkehrsgefährdung bestraft werden ... da würde Ich drauf wetten 😉 Da es meiner Meinung ähnlich bewertet werden wird, wie z.B. driften.

Ne Leute ... das URTEIL an sich iss OK. Denn wie schon festgestellt ... um auf die Uhr zu gucken ... muss ich nur schief auf die meisten Handies drauflinsen und muss die nicht vor die Augen nehmen. Der Vogel wird ne SMS gelesen haben ... und hat einfach versucht auf die Art und Weise rauszukommen aus der OWI, da er ja nicht telefoniert hatte.

Der Versuch ist sein gutes Recht gewesen ... er iss auf die Nase damit gefallen ... und alle anderen sind ein Stück weit schlauer.

MFG Kester

Insofern ist das Handy ok - das in diesem Fall WAHRSCHEINLICH (never trust the system 😉 ) mehr vorgefallen ist als nur die Uhrzeit abzulesen SMS schreiben/lesen wird wohl in der Nähe der Wahrheit liegen. Aber dann ist es trotzdem überzogen, das generelle aufs Handy blicken zu verbieten. Was, wenn ich wirklich nur auf die Uhr gucke?
Nun gut, da man das Handy meist in der Hosentasche oder in der Mittelkonsole liegen hat, dürfte es, solange man das Handy nicht vor die Augen hält, nicht so einfach sein, zu erkennen dass ich aufs Handy gucke.

was der vt nun wirklich gemacht hat, ist mir eigentlich völlig egal! mir geht es um diesen lächerlichen fakt, was da wie be-, ge-, verurteilt wurde. hier ging es meiner meinung nach nur darum, ein exempel zu statuiren, nämlich: die polizei hat immer recht und ist der anlass noch so lächerlich 😉

gruß, heiko

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Explizit, also im Wortlaut ist ein Wheelie nicht verboten. Ein Wheelie wird aber vor Gericht mit Verkehrsgefährdung bestraft werden ... da würde Ich drauf wetten 😉 Da es meiner Meinung ähnlich bewertet werden wird, wie z.B. driften.

Ne Leute ... das URTEIL an sich iss OK. Denn wie schon festgestellt ... um auf die Uhr zu gucken ... muss ich nur schief auf die meisten Handies drauflinsen und muss die nicht vor die Augen nehmen. Der Vogel wird ne SMS gelesen haben ... und hat einfach versucht auf die Art und Weise rauszukommen aus der OWI, da er ja nicht telefoniert hatte.

Der Versuch ist sein gutes Recht gewesen ... er iss auf die Nase damit gefallen ... und alle anderen sind ein Stück weit schlauer.

MFG Kester

Dann soll der Richter bei der Urteilsbegründung aber auch sagen, dass er sich vera***** fühlt und keine Pauschalisierung vornehmen. Ich habe lediglich die (imho) Unart der Richter beklagt, zu glauben in ihren Urteilsbegründungen tiefgründige, allgemein verbindliche Weisheiten von sich geben zu müssen. Hätte: "Der Angeklagte konnte nicht glaubhaft versichern, dass er lediglich die Uhrzeit ablesen wollte," nicht völlig gereicht? Mehr wollte ich gar nicht zum Ausdruck bringen.

Ich hatte ja schon ausgeführt, dass Urteile und deren Begründungen rechtsgestaltenden Charakter haben, d. h. die Lücken zwischen den Buchstaben des Gesetzes füllen. Letztdendlich kann daraus resultieren, dass zukünftig das Bedienen oder Benutzen aller nicht zwingend für das Führen eines Kfz im Straßenverkehr erforderlichen technischen Einrichtungen im und am Fahrzeug, seien sie nun fest eingebaut oder nicht, ordnungswidrig oder strafbar ist. (Wobei dann z. B. das Verstellen der Heizungsluftverteilung nicht zwingend erforderlich ist. Man braucht ja nur die Defrostereinstellung, damit die Scheiben nicht beschlagen/vereisen und man kann ja auch noch mit kalten Füßen bremsen und gasgeben.😉 ) Und die ganzen eigentlich unnötigen Instrumente verschwinden dann auch aus dem Cockpit. Man braucht ja im Prinzip nur 'nen Tacho und zwei Kontroll-Lämpchen für Fernlicht und Blinker. Tankanzeige, Temperaturanzeige, Drehzahlmesser, andere Warn-/Kontroll-Lampen? Wofür? Als Fahrzeugführer bin ich doch ohnehin verpflichtet, mich vor Fahrtantritt vom einwandfreien Zustand meines Autos zu überzeugen. Wenn ich also ein einwandfreies Auto in Betrieb nehme, ist das alles nicht zwingend erforderlich.

Na ja! Vieleicht haben die intellektuellen Fähigkeiten der Autofahrer ja wirklich so stark nachgelassen, dass das alles erforderlich wird. Als ich in grauer Vorzeit meine Fleppe gemacht habe, hat mich mein Fahrlehrer während der Fahrt Dreisatz-Aufgaben (sollten der reiferen "Vor-Pisa-Jugend" hier im Forum noch bekannt sein 😁 ) lösen lassen, um die "Multitasking-Fähigkeiten" zu trainieren. Heute sind die Fahrlehrer wahrscheinlich schon froh, wenn so ein Adept einfache Fragen mit Ja oder Nein beantworten kann.

Gruß
DeWeDo - der ab jetzt Mitfahrern Sprechverbot erteilt, damit er nicht abgelenkt wird

Zitat:

Original geschrieben von heikosh


die polizei hat immer recht und ist der anlass noch so lächerlich 😉

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit...

Moin,

Der Richter muss aber ... sein Urteil so formulieren, das es den deutschen Rechtsvorschriften, der Prozessordnung etc.pp. genügt ... und ich denke ... das da MEHR von euch reininterpretiert wird, als da wirklich gemeint ist.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo


Hätte: "Der Angeklagte konnte nicht glaubhaft versichern, dass er lediglich die Uhrzeit ablesen wollte," nicht völlig gereicht?

Das wäre dann aber gefährlich nahe an der Beweislastumkehr, denn der Angeklagte müßte nach dieser Lesart ja seine Unschuld beweisen --- was nach deutschem Strafrecht nicht sein darf.

Nun gut. Ich hab' jetzt mal nachgeguckt. § 23 Abs. 1a StVO greift nur, wenn man das Handy bei der Benutzung (auch als Uhr) in der Hand hält. Also muss es wohl journalistische Freiheit in dem Radiobeitrag, den ich gehört habe, gewesen sein und man darf ruhig auf die Uhr im Handy gaffen, wenn man es nicht in die Hand nimmt.

Was ich mir jetzt zum Thema Nummer eintippen mit dem Handy in der Hand oder in der FSE denke, schreibe ich lieber nicht. Wer weiß, wer hier mitliest und dann eventuell auf dumme Gedanken zum § 23 StVO kommt. 😉

Gruß
DeWeDo - der sich über die Leute amüsiert, die jetzt immer noch glauben, ein Headset wäre ein Ersatz für 'ne FSE

Hallo,
ohne den gescholtenen Richter in Schutz nehmen zu wollen, ich kenne den garnicht. Wer von den hier sich so aufregenden Forumsteilnehmern hat eigentlich das Urteil im vollen Wortlaut gelesen? Und hat das wohl dazugehörende juristische Fachwissen?
Also ich z.B. nicht. 🙂
Wenns ein krasses Fehlurteil wäre, z.B. Mail an Spiegel-Online oder andere Magazine schicken, die freuen sich über sowas sehr.

Zitat:

Original geschrieben von DeWeDo


Letztdendlich kann daraus resultieren, dass zukünftig das Bedienen oder Benutzen aller nicht zwingend für das Führen eines Kfz im Straßenverkehr erforderlichen technischen Einrichtungen im und am Fahrzeug, seien sie nun fest eingebaut oder nicht, ordnungswidrig oder strafbar ist.

Falsch.

Die Handybenutzung ist explizit unter Strafandrohung (OWI) verboten.

Der Richter muss letztlich nur feststellen, ob eine Benutzung vorlag oder nicht.
Was längst verschiedene OLG-Richter übereinstimmend getan haben.

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