ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Stillgelegtes Auto soll verkauft und in ein anderes Bundesland überführt werden-wie mach ich's richt

Stillgelegtes Auto soll verkauft und in ein anderes Bundesland überführt werden-wie mach ich's richt

Themenstarteram 8. November 2022 um 22:41

Hallo liebe Leute und Achtung, jetzt wirds wirr..

Ich habe mein Auto stillgelegt und zum Verkauf angeboten.

Nach einigen Standard Fragen und Antworten meldete sich ein Interessent; der möchte kommen und das Auto holen.

Telefonat war durchaus sympathisch.

Das Fahrzeug ist Erstbesitz und dem Interessenten war es wichtig, dass das so bleibt.

Demnach fällt die Option " Ich meld ihn nochmal an und er wieder ab" weg. (Fahrzeug lief nicht auf meinen Namen).

Kurzzeitkennzeichen war die nächste Option.

Aber wer macht das? Ich ? Er? Eigentlich doch ich oder?

Er meinte wenn er das tun sollte bräuchte er vorab den Fahrzeugbrief.

Den will ich aber auch gegen Teilzahlung nicht einfach raus geben an unbekannt..

Rennereien im Vorfeld und Terminvereinbarungen bei der Zulassungsstelle könnten am Zeitbudget (Arbeit) scheitern..

Zumal kaum sozialverträgliche Termine zu kriegen sind im avisierten Zeitraum.

Wie macht man's denn richtig?

Ich hab jetzt ne Weile gegoogelt und hab nicht das Gefühl, schlauer geworden zu sein.

Bisher habe ich Zulassungsangelegenheiten immer übers Autohaus gegen einen Obolus abwickeln lassen.

Sicher bin ich aber auch einfach nur bissl konfus gerade.

War bisher eher der Endverbraucher bei Fahrzeugen.

Fazit:

Das Auto muss nach Bayern ; irgendwie so, dass keiner Angst haben muss übern Tisch gezogen zu werden,

Viele Grüße

 

Ähnliche Themen
52 Antworten

Kurzzeitkennzeichen online bestellen ist wohl die beste Option.

Die Info kannst du über diesen Link bekommen.

https://www.strassenverkehrsamt.de/

Die Kurzzeitkennzeichen gelten 5 Tage. Du besorgst die K-Kennzeichen und der Käufer holt den Wagen ab. Nach 5 Tagen werden die K-Kennzeichen automatisch ungültig.

Im Kaufvertrag muss dann auch das genaue Übergabedatum mit Uhrzeit dokumentiert sein.

(Sollte es zu einem Unfall oder gar einer Geschwindigkeitsübertretung kommen)

Hat das Fahrzeug noch eine gültige HU? ( Tüv)

Nur dann darf man mit den KZK quer durch Deutschland fahren. Wenn kein Tüv mehr drauf ist darf man nur indem Landkreis fahren in dem das Fahrzeug gerade steht und wo man auch die KZK ausgestellt hat.

KZK kann jeder überall bekommen wenn er die Papiere hat, also kann sich auch der Käufer drum kümmern.

Kommen, bezahlen und ab zur Zulassungsstelle.

Evtl. kann der Käufer die KZK auch an seinem Wohnort holen mit Kopien der Papiere, darauf lässt sich aber nicht jede Zulassungsstelle ein.

Themenstarteram 8. November 2022 um 23:55

Hallo ihr beiden und danke für die Tips! :)

Online K-Kennzeichen wääre wirklich hilfreich.

Das schau ich mir morgen genau an, für heute bin ich durch..

Das Auto hat TÜV frisch. Mag ja auch wissen was ich da genau feil biete. :)

Fürn TÜV gabs rote Nummern vom Autohaus. Regional geht das schon.

Ist das bei euch auch so, dass die Straßenverkehrsämter nur noch online Termine vergeben, die dann auf Wochen ausgebucht sind?

Kann man bei euch noch einfach so dort hin gehen?

Ich überlege gerade wer alles beglaubigen darf.

Eventuell ginge das ja von seiner Seite aus mit beglaubigen Kopien..

Guts Nächtle für heute. :)

am 9. November 2022 um 4:19

Das liest sich so als ob er das Auto will, ohne es gesehen zu haben. Ich denke auch das du nicht viel Erfahrung mit dem Autoverkauf hast. Lies mal quer in diesem Thread https://www.motor-talk.de/.../...utokauf-bzw-autoverkauf-t1246526.html Da stehen paar Dinge auf die du eventuell achten kannst.

Ansonsten so Zulassen https://www.adac.de/.../

Ich würde als Verkäufer keine Neuanmeldung (auch nicht Kurzzeitkennzeichen) machen. Solange das Fahrzeug auf DICH angemeldet ist, bist DU für alle möglichen Dummheiten und vom Käufer versehentlich verursachten Schäden haftbar. Das Kurzzeitkennzeichen kann auch er beantragen und Du bist aus dem Schneider! Du kennst den Käufer nicht. Er ist ein Fremder. Sympatische Stimmen haben auch Versicherungsverkäufer und Bankberater am Telefon.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 9. November 2022 um 06:30:09 Uhr:

Ich würde als Verkäufer keine Neuanmeldung (auch nicht Kurzzeitkennzeichen) machen. Solange das Fahrzeug auf DICH angemeldet ist, bist DU für alle möglichen Dummheiten und vom Käufer versehentlich verursachten Schäden haftbar. Das Kurzzeitkennzeichen kann auch er beantragen und Du bist aus dem Schneider! Du kennst den Käufer nicht. Er ist ein Fremder. Sympatische Stimmen haben auch Versicherungsverkäufer und Bankberater am Telefon.

Es gibt in Deutschland keine Halterhaftung. Wenn man einen ordentlichen Kaufvertrag hat in dem der Käufer drin steht ist man als Verkäufer aus der Haftung raus.

Mag sein das es bei einer regulären Zulassung bei ungünstigen Konstellationen zu Unannehmlichkeiten kommen kann aber bei einer Kurzzeitzulassung ist man als Verkäufer weitestgehend auf der sicheren Seite.

"Solange das Fahrzeug auf DICH angemeldet ist, bist DU für alle möglichen Dummheiten und vom Käufer versehentlich verursachten Schäden haftbar."

Echt jetzt? Wenn der Käufer mit 200 auf der Landstraße fährt, ist der Verkäufer seinen Schein los? Wann wurde diese Halterhaftung denn eingeführt?

Wieso macht man sich die Gedanken des Käufers? Er kennt doch die Lage und weiß, dass er ein abgemeldetes Fahrzeug abholt. Dann muss auch er sich um den Transport kümmern. So manches mal reicht auch eine Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil II. Das muss der Käufer einfach bei seiner zuständigen Zulassungsstelle erfragen.

Der Käufer soll sich mal mit seiner Zulassungsstelle in Verbindung setzen ob die auch Kopien von Brief, Schein und HU Bestätigung für ein KZK akzeptieren. Wenn ja, kann man das dann ja per Mail erledigen.

 

Grüße

Steini

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. November 2022 um 07:13:27 Uhr:

"Solange das Fahrzeug auf DICH angemeldet ist, bist DU für alle möglichen Dummheiten und vom Käufer versehentlich verursachten Schäden haftbar."

Echt jetzt? Wenn der Käufer mit 200 auf der Landstraße fährt, ist der Verkäufer seinen Schein los? Wann wurde diese Halterhaftung denn eingeführt?

Gegenfrage: den Käufer "kennt" er nur von der Telefonstimme. Weiß er, was mit dem Fahrzeug passiert und ob die vom Käufer im Kaufvertrag angegebenen Daten tatsächlich stimmen?

Wie oft hört und liest man und wird man gewarnt vor genau solchen Abläufen an krimineller Betrügerei?! Das Geschrei ist groß, ist man drauf reingefallen. Gefälschte Papiere mit Foto drauf.

Die teure Technik an meiner Arbeitsstelle schafft auch super Ergebnisse (zumindest 2 der vielen Geräte, man muss nur wissen wie und Zugang haben - ich hab).

Man kann nicht nur als Käufer böse erwachen, hat man ein geklautes Auto erworben mit gefälschten Paieren. Auch Perso und Reisepass sind für Laien nicht 100%ig als Fälschung erkennbar. Absicherung mit doppeltem Boden! - wo ist die unüberbrückbare Hürde für den Käufer, die Überführung selbst komplett zu regeln?

Den Kaufvertrag macht man natürlich vor Ort unter Vorlage von Ausweis und Fotografiert diesen auch idealerweise.

Zitat:

 

Auch Perso und Reisepass sind für Laien nicht 100%ig als Fälschung erkennbar. Absicherung mit doppeltem Boden! - wo ist die unüberbrückbare Hürde für den Käufer, die Überführung selbst komplett zu regeln?

Ich sehe das Problem nicht, selbst wenn man auf einen gefälschten Ausweis herein fällt. Für Unfug der mit dem verkauften Auto getrieben wird ist der Verkäufer nicht Zuständig sondern der Käufer.

Und diesen Käufer zu ermitteln ist im Fall der Fälle die Polizei.

Grundsätzlich hast du Recht der Käufer soll sich um die Überführung kümmern, wenn es genug Käufer gibt nimmt man als Verkäufer natürlich auch den der am wenigsten Stress verursacht.

Wenn man aber ein spezielles Fahrzeug hat und Käufer eher rar sind kann man als Verkäufer dem Käufer auch schon mal entgegen kommen.

Ich persönlich hätte kein Problem dem Käufer KZK auf meinen Namen zu besorgen, aber natürlich nur gegen Vorkasse.

Zitat:

@matze_berlin schrieb am 8. November 2022 um 23:41:06 Uhr:

Das Fahrzeug ist Erstbesitz und dem Interessenten war es wichtig, dass das so bleibt.

Demnach fällt die Option " Ich meld ihn nochmal an und er wieder ab" weg. (Fahrzeug lief nicht auf meinen Namen).

Nö, warum, die Halter werden ja nur bei Halterwechsel hochgezählt. Den kannst du 100x an- und abmelden und bist immer noch Erstbesitzer.

Zitat:

Kurzzeitkennzeichen war die nächste Option.

Aber wer macht das? Ich ? Er? Eigentlich doch ich oder?

Egal!

Zitat:

Er meinte wenn er das tun sollte bräuchte er vorab den Fahrzeugbrief.

Richtig, das kann er aber auch bei Dir auf der Zulassungsstelle machen (muß halt offen haben und ggf. ein Termin vorhanden sein).

Zitat:

Fazit:

Das Auto muss nach Bayern ; irgendwie so, dass keiner Angst haben muss übern Tisch gezogen zu werden,

Anhänger?

Gruß Metalhead

Wo ist denn das Problem?

Kurzeitkennzeichen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Stillgelegtes Auto soll verkauft und in ein anderes Bundesland überführt werden-wie mach ich's richt