Richter schießen übers Ziel hinaus
Ja spinnen denn die?
Man beachte dieses tolle Urteil .
Es gibt noch ein neueres Urteil aus Bayern (gestern im Radio gehört), bei dem in der Begründung noch weiter gegangen wird und wo schon allein der Blick aufs Display, ohne das Handy in die Hand zu nehmen, als verkehrsgefährdend eingestuft wird.
Wenn man also beide Hände zum Führen des Fahrzeugs frei haben und immer schön auf die Straße gucken soll, müssen dann jetzt alle Radios, Navis, Klimaanlagen etc. stillgelegt werden?
Manchmal sind Richter etwas weltfremd, glaube ich.
Gruß
DeWeDo - der überlegt, ob er zukünftig lieber nur noch zu Fuß geht
75 Antworten
Wheelies sind definitiv nicht verboten.
Es gibt genug Dinge im Straßenverkehr,
die zwar nicht verboten sind,
aber u.U. negative Haftungsfolgen haben.
Wheelies fördern sicher nicht die Verkehrssicherheit.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ein Kraftrad ist so zu fahren, daß der Fahrzeugführer jederzeit die volle Lenkkontrolle ausüben kann.Dieser Punkt ist bei einem Wheelie definitiv nicht zu erfüllen.
Der erste Satz entstammt vermutlich Drahkes law,
der zweite ist ein dadurch bedingter Folgeirrtum.
Zu Mal Motoräder ohnehin überwiegend durch Gewichtsverlagerung gelenkt werden.
Ausnahme sind sehr langsame Geschwindigkeiten und Rangieren. 😉
Hallo,
ruhig die Kirche im Dorf lassen.
Was sagt das Urteil denn aus? Ablenkung am Steuer ist nicht erlaubt. Leuchtet ein, da bei den typischen Geschwindigkeiten kleinere "Unaufmerksamkeiten" große Wirkungen hervorrufen können. Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Unfallverursacher vorher "stundenlang" auf ein Display gestarrt hat, kommt der sicher auch nicht straffrei davon, nur weils bis dahin noch kein Urteil gab. Wer erwischt wird, und das geschieht sicher nicht allzu häufig, hat halt Pech gehabt.
P.S. Bei uns in der Stadt wird fleissigst im Auto mit dem Handy telefoniert, den Leuten ist es offensichtlich egal, dass sie sich und andere gefährden.
Zitat:
Original geschrieben von harryman1946
P.S. Bei uns in der Stadt wird fleissigst im Auto mit dem Handy telefoniert, den Leuten ist es offensichtlich egal, dass sie sich und andere gefährden.
nicht nur bei Dir 😉 ... ich wollte heute Mittag mal aus langweile zählen wie viele Leute ich in einer halben Stunde auf dem Heimweg durch die Stadt mit einem Handy in der Hand Auto fahren sehe ... nach über 50 (ich glaubs kaum) habe ich das Zählen aufgegeben. Es wird nicht erwischt, dann wird nicht bestraft … dann kann man´s wohl machen … ich lasse es trotzdem lieber, denn ich weis, ich bin zu ungeschickt mit der Banane am Ohr durch die Stadt zu kurven 😉
Es geht natürlich kein My um Ablenkung, Verkehrssicherheit usw., wenn jemand irgend ein Ding in die Hand nimmt und es anguckt. Wären morgen Kartenspielen im Auto beliebt, dann dürfte man in absehbarer Zeit nicht einmal mehr Spielkarten im Auto mit sich führen.
Da müssen unsinnige Urteile herauskommen. Selbst wenn irgendeiner eine tatsächlich jedem plausible Begründung dafür ablieferte, warum er das Telefon in der Hand hatte, müßte das ignoriert werden. Jeder würde dann natürlich diese Ausrede benutzen und die Bestrafung der Handynutzung könnte man sich schenken. Damit wäre aber auch dem schon eher Gefährlichen, nämlich dem tatsächlichen Telefonieren mit dem Handy in der Hand, nichts mehr im Wege, was dann eben schon sicherheitsrelevant sein könnte.
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Zitat:
Original geschrieben von V-Hindernis
Da müssen unsinnige Urteile herauskommen.
Das Urteil ist sinnvoll und korrekt und inzwischen auch ständige Rechtsprechung der OLGs.
Natürlich gibt es Spezies,
die zwar das jeweils neueste Handy haben müssen,
aber keine Asche für die FSE haben.
Die wollen "die Uhrzeit kostenlos" ablesen können.
Nur sollten sie Spezies nicht glauben den Rest der Republik für doof halten zu können. 😁
Wann fällt es denn (z.B. der Polizei) überhaupt auf, daß man das Handy in der Hand hat? Doch wohl nur, wenn man es in Fesnterhöhe hält, so daß es von außen zu sehen ist.
Ein kurzer Blick aufs Handy, das in der Mittelkonsole liegt, sollte dagegen kein Problem sein --- weil es niemand von außen bemerken wird.
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Ein kurzer Blick aufs Handy, das in der Mittelkonsole liegt, sollte dagegen kein Problem sein --- weil es niemand von außen bemerken wird.
Was Probleme macht ist der lange Blick nach unten,
und das zu kurze Argument nur kurz auf die Uhr geschaut zu haben. 😁
Irgendwie komisch, habe ich ein Wecker im Auto liegen, kann ich alles damit machen, incl. in die Hand nehmen und Uhrzeit ablesen. Habe ich ein Handy und benutze es auf die gleiche Art, ist es verboten. Ist das Handy-Rassismus ?
Der Versuch mancher, die “Recht“ sprechen alles als verkehrsgefährdend zu definieren, ist nicht nur inkonsequent da fast alles verboten werden musste: Radiobedienung u.s.w., sondern auch zusätzlich inkonsequent gegenüber anderen Gefahren wie falsche Automobilwahl (kein Spitzenreiter beim Bremstest), falsche Strecke oder unnötige Fahrt – hätte ja gereicht 1 mal in der Woche grösser einzukaufen und nicht täglich ….
Das Argument, die Uhrzeit ablesen wäre eine Ausrede und es hätte eine andere Benutzung des Mobiltelefons stattgefunden, ist kein Argument. Ist die strafbare Handlung nicht endgültig bewiesen, gilt im Zweifel für den Angeklagten und er ist freizusprechen. Wo kommen wir da hin, dass etwas im Voraus als „war bestimmt Ausrede“ abgelehnt wird, jetzt mal vom betr. Fall abstrahierend.
Es ist egal, wie oft Polizisten welche Ausreden hören, man gilt als „neuer Fall“ und seine vorangegangene Verbitterung ist wohl kein Grund etwas bei mir oder sonst wem, anzunehmen. Gegenteiliges Verhalten ist kein Kompliment für das Naturell.
Ein Richter der eine Vermutung! des Beamten zur Nutzungsart hört und eine gegenteilige Aussage des Beklagten, kann doch nicht ernsthaft verurteilen, man stelle sich das überall angewendet vor.
Zitat:
"rgendwie komisch, habe ich ein Wecker im Auto liegen, kann ich alles damit machen, incl. in die Hand nehmen und Uhrzeit ablesen. Habe ich ein Handy und benutze es auf die gleiche Art, ist es verboten."
Wenn Du beim Betrachten des Weckers jemanden auffährst oder dadurch eine Gefährdung produzierst, und das kann nachgewiesen werden (schwierig,klar), bist Du "dran".
Der Handyfreak hat sich halt erwischen lassen. Gilt auch für Spielkarten, Freundinnen, Haustiere, Bildzeitung und sonst noch für alles Wichtige und Schöne im Leben 🙂. Auch FSE produzieren nach neueren Untersuchungen kräftige Ablenkungen, wahrscheinlich besonders bei Männern 🙂 (meine pers. Vermutung), da deren Multitaskingfähigkeit gegenüber Frauen deutlich reduziert ist.
Also einfach nur fahren, das reicht doch auch.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ist mir sowieso ein Rätsel, welch verschiedene Dinge alle unbedingt am Steuer erledigt werden müssen. Ob das nun Rauchen, Essen, Trinken, Schminken oder sonstwas ist. Entweder such ich mir für sowas ein Parkplatz oder mache das halt vor Fahrtantritt...Kann doch echt nicht so schwer sein...
Gruß Tecci
*Beifall klatsch* 🙄
Echt klasse, wie kann man nur so denken, Essen und Trinken verbieten, nächstes Mal auf der AB wart ich einfach bis zu nächsten Raststelle...wenn ich wegen dir einen Kreislaufzusammenbruch bekomme weil mein Zucker in den Keller fällt bist DU schuld. Schminken kann ich ja verstehen (als Mann 😉 ) das muss nicht sein weil man andauernd in den Spiegel schaut, Essen und Trinken ist aber ein Grundbedürfnis des Menschen.
So long
Zitat:
Original geschrieben von AÖ-Ravenation
Essen und Trinken verbieten, nächstes Mal auf der AB wart ich einfach bis zu nächsten Raststelle...wenn ich wegen dir einen Kreislaufzusammenbruch bekomme weil mein Zucker in den Keller fällt bist DU schuld..... Essen und Trinken ist aber ein Grundbedürfnis des Menschen.
Erstens habe ich nirgends gesagt, dass man das verbieten soll, da solltest du besser lesen. Zweitens: warum kannst du das nicht vor Fahrtantritt erledigen, wenn du weisst, dass du ein solches Problem mit dem BZ bekommen kannst??? So plötzlich und unerwartet passiert das nämlich auch nicht, wie du hier die Leute glauben machen willst...Vielleicht solltest du lieber mit deinem Arzt über eine richtige Einstellung des BZ reden als hier Postings zu missinterpretieren. Und bei längeren Fahrten kann eine Planung der Pausen auch helfen...dass das klappt, sehe ich an Beispielen aus meinem privaten Umfeld...Und ob ICH schuld bin, nur weil DU total planungsunfähig bist, das mag ja mal dahin gestellt sein....Aber schön, wenn man für eigene Unfähigkeit andere verantwortlich machen kann...
Harryman, das Problem ist gerade, dass es nicht nur beim Unfall gilt. Gab es ein Unfall, egal wodurch, kann es ja Verursacher angelastet werden, dann ist mir auch egal was ursächlich war. Für mich ist es allerdings irrelevant ob grob fahrlässig oder fahrlässig, schuldig oder nicht schuldig ist die Frage und die Versicherung hat eben für Dummheiten zu haften.
Da würde ich doch nicht ernsthaft verlangen dass "der Unfall war nur wegen Handy, er ist unschuldig".
Fährst Du durch die Gegend und die Polizei erwischt Dich mit Handy ->Strafe.
Fährst Du rum und machst Du irgendwelche Sachen die stark ablenken, aber nicht explizit verboten sind, werden sie es kaum schaffen Dir eine Strafe aufzuerlegen, da muss man schon Linien überfahren damit man Dir etwas anlasten kann.
Deswegen gibt es 2 Möglichkeiten: Man verbietet alles, so dass dann das Autofahren selbst fast schon verboten ist und dennoch hat man es nicht geschafft alle Gefahren zu verbieten, aber geschafft Leuten das Leben schwer zu machen.
Oder man nimmt es hin wenn einer sagte, dass er nur die Uhrzeit abgelesen hat, solange nicht genau das Gegenteil feststeht/ beweisbar ist.
Natürlich wieder vom o.g. Fall abstrahierend.
p.s. Was ist mit rasieren (natürlich elektrisch) während der Fahrt? Verboten oder nicht ?
p.p.s. Ja, ich bin grundsätzlich gegen das die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, ich sehe wie meine Mitmenschen dann fahren – selten besser mit als ohne. Dennoch sind manche Sachen zu radikal angegangen worden, der historische Satz „Die Revolution frisst ihre eigenen Kinder auf“ kann hier fast angewendet werden.
Hallo Opelowski,
verstehe die Einwände schon, wenn einer kurz in der Nase bohrt oder einen Traubenzucker einwirft, wird kein normaler Mensch hier einen Straftatbestand sehen, Rasieren halte ich für zumindest suboptimal 🙂, da ja für längere Zeit eine Hand vom Steuer geht. Ich denke, es wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wurde, so "weltfremd" sind Juristen ja nun auch wieder nicht, die fahren doch auch Auto. Ich kann mit diesem Urteil prima leben, da es mich nicht wesentlich tangiert, bei anderen Entscheidungen könnte es ja u.U. nicht so sein, wer weiss.