Rettungswagen im Stau - Sondersignal angeordnet?

Da es hier ja mehrere Mitarbeiter von Rettungsdiensten gibt (@Caravan16V etc.):

Letzte Woche stand ich im Baustellenstau zwischen Dreieck Karlsruhe und Bruchsal. Von hinten näherte sich ein RTW des ASB mit Pforzheimer Kennzeichen mit Sondersignal. Ich konnte noch recht gut Platz machen, da links von mir nur mit Baken abgesperrt war zwischen die ich fahren konnte. Weiter vorne musste sich der RTW aber durchkämpfen, da die beiden verengten Fahrstreifen links und rechts mit den massiven Stahlwänden begrenzt waren.

Einige Kilometer hinter der Baustelle habe ich den RTW wieder überholt, jetzt aber ohne Sondersignal. Der Beifahrersitz war unbesetzt. Demnach war der Kollege also hinten, ergo wurde ein Patient transportiert. Allem Anschein nach hatte der RTW das SoSi also nur benutzt, um schneller durch den Stau zu kommen. Es handelte sich auch anscheinend um einen Krankentransport bzw. eine Verlegungsfahrt, nicht um einen Rettungsdiensteinsatz. Warum sonst sollte ein RTW aus Pforzheim an Karlsruhe vorbei weiter in Richtung Norden fahren?

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen: Kann die Leitstelle die Nutzung des Sondersignals in einem solchen Fall anordnen? Immerhin muss beim Rettungsdienst (im Gegensatz zu Feuerwehr und Polizei) die Nutzung des Sondersignals durch die Leitstelle angeordnet bzw. genehmigt werden, der Fahrer des RTW darf darüber nicht frei entscheiden. Oder handelt es sich hier um missbräuchliche Verwendung des Sondersignals?

Ich stelle die Frage rein interessehalber. Es geht mir ausdrücklich nicht darum, die Kollegen anzuschei... o.ä. Könnte ich auch nicht, ich habe mir weder Kennzeichen noch Funkrufnummer etc. gemerkt.

Beste Antwort im Thema

Keiner weiß, ob das eine Verlegungsfahrt war oder ein Transport mit Notarzt, keiner weiß ob außer dem Fahrer überhaupt jemand an Bord war.

Was soll denn "der Rettungsdienst" antworten, wenn der auch keine Details kennt? Jede Antwort wird Spekulation bleiben.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 18:28:51 Uhr:


ist er nur mit Blaulicht unterwegs, hat er zwar §35 Sonderrechte, aber eben kein Wegerecht.

Die Sonderrechte sind nicht ans Blaulicht gekoppelt, die hat er auch so.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 3. August 2015 um 11:03:34 Uhr:


Kurzum: Wenn ein Fahrer so blöd ist und mißbraucht das SoSi ist ihm nicht mehr zu helfen und das ist dann auch gut so.

So ist es. Wobei ich aber eben in dem von Dir angenommenen Fall, dass es eine vorübergehende Verschlechterung des Zustands des Patienten gab, keinen Missbrauch annehmen würde, wenn mit SoSi weitergefahren wird. Wie gesagt: die Verschlechterung kann ja jederzeit wieder auftreten.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2015 um 11:18:13 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 3. August 2015 um 11:03:34 Uhr:


Kurzum: Wenn ein Fahrer so blöd ist und mißbraucht das SoSi ist ihm nicht mehr zu helfen und das ist dann auch gut so.
So ist es. Wobei ich aber eben in dem von Dir angenommenen Fall, dass es eine vorübergehende Verschlechterung des Zustands des Patienten gab, keinen Missbrauch annehmen würde, wenn mit SoSi weitergefahren wird. Wie gesagt: die Verschlechterung kann ja jederzeit wieder auftreten.

Diese Entscheidung müsste dann der Transportbegleiter ja treffen. Aber aufgrund seiner ihm zu dem Moment vorliegenden Informationen. Vielleicht ist der Patient auch währenddessen verstorben; k.a.

Offenbar ist er auf jeden Fall auf welcher Grundlage oder med. Indikation auch immer zu der Entscheidung gelangt dass Wegerecht nicht mehr gerechtfertigt war. Warum weiß er/sie :-) Offensichtlich hat er auch den Fahrer angewiesen ohne SoSi weiter zu fahren. Der Fahrer war so klug und hat sich daran gehalten. Ansonsten hätte er massenweise Verkehrsverstöße begangen und hätte dafür vollumfänglich gerade stehen müssen.

Und ja: Natürlich sieht es für Außenstehende blöd aus wenn man gerade noch von einem Fahrzeug mit SoSi überholt wurde und wenig später ist das Gedöns aus. Aber na und ? Das ist weder einen Grund für andere VT beim nächsten mal nicht unverzüglich Platz zu schaffen weil man denkt "Ach ja, wieder eilig zum Bäcker" oder sonst wie meint den Grund in irgendeiner Form beurteilen zu müssen noch für uns ein Grund bei solchen Fällen eben bewusst und dann grundlos mit weiter zu fahren.

Wie geschrieben: Blaulicht und Martin-Horn heißt für alle anderen Platz machen. Alles andere hat irgendjemanden in dem Moment schlicht und einfach nicht zu interessieren zumal kein anderer auch nur annähernd fähig ist den Grund zu beurteilen.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 3. August 2015 um 11:34:52 Uhr:


… Und ja: Natürlich sieht es für Außenstehende blöd aus wenn man gerade noch von einem Fahrzeug mit SoSi überholt wurde und wenig später ist das Gedöns aus. …

Das gibt es auch, wenn ein Einsatz auf der Hinfahrt abgebrochen wurde.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 3. August 2015 um 13:02:40 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 3. August 2015 um 11:34:52 Uhr:


… Und ja: Natürlich sieht es für Außenstehende blöd aus wenn man gerade noch von einem Fahrzeug mit SoSi überholt wurde und wenig später ist das Gedöns aus. …
Das gibt es auch, wenn ein Einsatz auf der Hinfahrt abgebrochen wurde.

Eben. Gibt viele Gründe. Kann z.B. auch sein das die Pol. zu einem gemeldeten Einbruch unterwegs ist und es ja sein kann dass ein Täter noch im Objekt ist: Dann wird die Pol. das Gedöns einige Zeit vor Erreichen des Tatortes abstellen. Fw und RD sind zu Pers. droht unterwegs: Auch dann wird man frühzeitig das Gedöns ausschalten. Die nachrückenden bzw. auf Anfahrt befindlichen Kräfte werden nach Lageerkundung durch den Einsatzleiter zwar aufgefordert anzufahren aber ohne Eile oder gleich abbestellt.... usw.

Schwarze Schafe gibt es immer und überall. Aber freiwillig fährt normaler Weise keiner mit Musik. Zum einen wegen der im Vergleich zu normalen Fahrten vielfach höheren Unfallgefahr und zum anderen nervt es die die drinnen sitzen auch gewaltig wenn wenige Zentimeter überm Kopf die Tröte läuft und der Kompressor summt :-)

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2015 um 10:38:33 Uhr:


Wo habe ich wem irgend etwas unterstellt?

Hier:

Zitat:

Solche Leute unterstellen einem doch unterschwellig sowieso, dass man nur aus Jux und Dollerei mit Sondersignal umherfährt.

Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass es keine unrechtmäßigen SoSi-Fahrten gibt. Nicht nur grauzonig (von reinen Gesetzestext unzulässig, in der Sache einer schnellen Hilfeleistung aber moralisch gerechtfertigt), sondern echtes schwarzes Schaf mit purem Eigeninteresse.

Du hast doch selbst massive Zweifel, ob die von Dir erlebte Situation tatsächlich "sauber" war und bist doch selbst bei "solchen Leuten". Unterschied ist ausschließlich die persönliche Zielrichtung in der Fragestellung: Du suchst hier nach juristischen wie medizinischen Entlastungsgründen, warum der Fahrer legal gehandelt haben könnte.

Was auch nur eine persönliche Beruhigungs- bei Anderen Aufregungspille ist, denn ob hier tatsächlich eine zulässige SoSi-Nutzung vorgelegen hat oder der Insassen nur keine Lust auf Stau hatten, wird sich ohnehin nicht klären lassen.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 3. August 2015 um 14:09:50 Uhr:


Aber freiwillig fährt normaler Weise keiner mit Musik.

Das sag mal den hoch motivierten jüngeren Einsatzkräften. Ich war in den ersten Jahren auch nicht anders 😉

Zitat:

Zum einen wegen der im Vergleich zu normalen Fahrten vielfach höheren Unfallgefahr und zum anderen nervt es die die drinnen sitzen auch gewaltig wenn wenige Zentimeter überm Kopf die Tröte läuft und der Kompressor summt :-)

Vor allem bei größeren Sachen, wenn der Fahrzeugf

ü

hrer (nicht der F

a

hrer) sich auf der Anfahrt am Funk versucht ein Bild von der Lage zu machen...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2015 um 14:17:47 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 3. August 2015 um 14:09:50 Uhr:


Aber freiwillig fährt normaler Weise keiner mit Musik.
Das sag mal den hoch motivierten jüngeren Einsatzkräften. Ich war in den ersten Jahren auch nicht anders 😉

:-) Da müssen se durch. (Feuerwehr)leben ist kein Wunschkonzert

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 3. August 2015 um 14:17:47 Uhr:



Zitat:

Zum einen wegen der im Vergleich zu normalen Fahrten vielfach höheren Unfallgefahr und zum anderen nervt es die die drinnen sitzen auch gewaltig wenn wenige Zentimeter überm Kopf die Tröte läuft und der Kompressor summt :-)

Vor allem bei größeren Sachen, wenn der Fahrzeugführer (nicht der Fahrer) sich auf der Anfahrt am Funk versucht ein Bild von der Lage zu machen...

Das Problem hat man dann meist bei überörtlicher Hilfe wenn zudem dann über Funk auch noch ein gewisses Chaos herrscht :-)

Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 13:54:05 Uhr:


Das SoSi (im Sinne von §38) muss nicht durch die Leitstelle angeordnet werden. Der mitfahrende Notarzt kann das auch unterwegs anordnen, wenn es die Umstände erfordern.

Der mitfahrende Notarzt kann das sehr wohl anordnen. Hat aber seine Entscheidung der Leitstelle mitzuteilen, daß eine Sondersignalfahrt stattfindet.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 31. Juli 2015 um 14:34:22 Uhr:



Hinsichtlich deiner SoSi-Ausführungen würde ich dir recht geben und noch dahingehend ergänzen, dass die letztliche Entscheidung über "an oder aus" immer noch der Fahrer des Transportmittels trifft.

Wenn der "nein" sagt, kann ihm weder der Arbeitgeber, noch Leitstelle oder NA irgendwas. Die finale Verantwortung für die sichere Durchführung der Fahrt hat der Fahrer und sonst keiner.

Ob ein "nein" sinnvoll oder nicht ist - steht hier (meinerseits) definitiv nicht zur Diskussion.

Das wäre mir neu, daß der Fahrer entscheidet ob er im Notfall mit Sondersignal fahren möchte oder nicht.

Der Fahrer, der sich nicht zutraut mit Sondersignal zu fahren hat meines Erachtens nach auf einem RTW oder KTW nichts verloren.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. August 2015 um 11:09:22 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 18:28:51 Uhr:


ist er nur mit Blaulicht unterwegs, hat er zwar §35 Sonderrechte, aber eben kein Wegerecht.
Die Sonderrechte sind nicht ans Blaulicht gekoppelt, die hat er auch so.

Vollkommen richtig. Deswegen schrieb ich ja "Hat er Blaulicht an, dann hat er zwar Sonderrechte …" und nicht "er hat nur Sonderrechte, wenn er Blaulicht an hat".

Es ist immer wieder amüsant, wie in der Sache völlig Unbedarfte den Stein der Weisen herbeizaubern und mit Inbrunst die Wahrheiten verkünden 😁.

Wie es läuft, wann und warum das SoSi auf wessen Geheiß im zur Diskussion stehenden Fall RTW genutzt oder trotz prinzipieller Indikation vllt. doch lieber NICHT genutzt wird, ist bereits geschildert worden. Aber jawoll, am besten noch ein paar §§ herbeizitieren und mit wichtigen Worten untermalen 😁.

Noch einmal für die Diskutanten, denen die 4 Seiten in ihrer Gesamtheit zu umfangreich sind
-bei einem Pat.-Transport entscheidet allein und ganz allein der anfordernde oder transportbegleitende Arzt, ob und wann der Christbaum glüht
-es ist unbestritten, dass die Unfallgefahr bei SoSi exorbitant steigt, so dass es gelebte Praxis ist, bei freier Strecke lieber auf Lalelü zu verzichten, obwohl die Fahrt ursprünglich unter BLAU gemeldet ist
-kein verantwortungsbewusster Einsatzfahrer wird ohne Grund und ohne Indikation das SoSi nutzen, da entsprechend zu dokumentieren ist und im Missbrauchsfall dienstrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind

Und jetzt darf gern weiter theoritisiert und Glaubenszeugnis abgelegt werden.

Zitat:

@twindance schrieb am 3. August 2015 um 18:38:37 Uhr:


Es ist immer wieder amüsant, wie in der Sache völlig Unbedarfte den Stein der Weisen herbeizaubern und mit Inbrunst die Wahrheiten verkünden 😁.

Wieso über andere lästern wenn du gerade genau das gleiche tust?

Eure Sorgen möcht ich haben ! Als wenn es irgendeinen interessieren würde, ob ein Sondersignal berechtigt oder unberechtigt benutzt wurde. Wie will man sowas nachweisen ? Und auch: Warum ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. August 2015 um 17:45:11 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 13:54:05 Uhr:


Das SoSi (im Sinne von §38) muss nicht durch die Leitstelle angeordnet werden. Der mitfahrende Notarzt kann das auch unterwegs anordnen, wenn es die Umstände erfordern.
Der mitfahrende Notarzt kann das sehr wohl anordnen. Hat aber seine Entscheidung der Leitstelle mitzuteilen, daß eine Sondersignalfahrt stattfindet.

Hä? Hast du da irgendwo ein "nicht" reininterpretiert?

Gruß Metalhead

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