Rettungswagen im Stau - Sondersignal angeordnet?
Da es hier ja mehrere Mitarbeiter von Rettungsdiensten gibt (@Caravan16V etc.):
Letzte Woche stand ich im Baustellenstau zwischen Dreieck Karlsruhe und Bruchsal. Von hinten näherte sich ein RTW des ASB mit Pforzheimer Kennzeichen mit Sondersignal. Ich konnte noch recht gut Platz machen, da links von mir nur mit Baken abgesperrt war zwischen die ich fahren konnte. Weiter vorne musste sich der RTW aber durchkämpfen, da die beiden verengten Fahrstreifen links und rechts mit den massiven Stahlwänden begrenzt waren.
Einige Kilometer hinter der Baustelle habe ich den RTW wieder überholt, jetzt aber ohne Sondersignal. Der Beifahrersitz war unbesetzt. Demnach war der Kollege also hinten, ergo wurde ein Patient transportiert. Allem Anschein nach hatte der RTW das SoSi also nur benutzt, um schneller durch den Stau zu kommen. Es handelte sich auch anscheinend um einen Krankentransport bzw. eine Verlegungsfahrt, nicht um einen Rettungsdiensteinsatz. Warum sonst sollte ein RTW aus Pforzheim an Karlsruhe vorbei weiter in Richtung Norden fahren?
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen: Kann die Leitstelle die Nutzung des Sondersignals in einem solchen Fall anordnen? Immerhin muss beim Rettungsdienst (im Gegensatz zu Feuerwehr und Polizei) die Nutzung des Sondersignals durch die Leitstelle angeordnet bzw. genehmigt werden, der Fahrer des RTW darf darüber nicht frei entscheiden. Oder handelt es sich hier um missbräuchliche Verwendung des Sondersignals?
Ich stelle die Frage rein interessehalber. Es geht mir ausdrücklich nicht darum, die Kollegen anzuschei... o.ä. Könnte ich auch nicht, ich habe mir weder Kennzeichen noch Funkrufnummer etc. gemerkt.
Beste Antwort im Thema
Keiner weiß, ob das eine Verlegungsfahrt war oder ein Transport mit Notarzt, keiner weiß ob außer dem Fahrer überhaupt jemand an Bord war.
Was soll denn "der Rettungsdienst" antworten, wenn der auch keine Details kennt? Jede Antwort wird Spekulation bleiben.
71 Antworten
Möglich ist vieles. Ohne Details zu kennen, ist eine Frage nach der missbräuchlichen Verwendung mangels einer funktionierenden Glaskugel eher müßig.
Zitat:
@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 12:22:54 Uhr:
Möglich ist vieles. Ohne Details zu kennen, ist eine Frage nach der missbräuchlichen Verwendung mangels einer funktionierenden Glaskugel eher müßig.
Deswegen frage ich ja Rettungsdienst-Mitarbeiter. Wenn das so zulässig ist, müsste es ja öfter vorkommen und durch die Leitstelle angeordnet werden...
Kann natürlich auch bei Verlegungsfahrten vorkommen, der RTW-Fahrer kann die Dauer des Staus ja nicht einschätzen also wird mit SoSi gefahren. Wenn man das Fahrzeug danach noch überholen kann hat man Glück gehabt, man hätte auch länger im Stau stehen können. Und ja, es kommt öfters vor.
Das SoSi (im Sinne von §38) muss nicht durch die Leitstelle angeordnet werden. Der mitfahrende Notarzt kann das auch unterwegs anordnen, wenn es die Umstände erfordern.
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@bischerl: Auf einer Verlegungsfahrt wird in den meisten Fällen kein Notarzt anwesend sein.
Wir sollten hier das Spekulieren lassen und mal auf eine Antwort aus dem Rettungsdienst warten.
Keiner weiß, ob das eine Verlegungsfahrt war oder ein Transport mit Notarzt, keiner weiß ob außer dem Fahrer überhaupt jemand an Bord war.
Was soll denn "der Rettungsdienst" antworten, wenn der auch keine Details kennt? Jede Antwort wird Spekulation bleiben.
Zitat:
@birscherl schrieb am 31. Juli 2015 um 13:54:05 Uhr:
Das SoSi (im Sinne von §38) muss nicht durch die Leitstelle angeordnet werden. Der mitfahrende Notarzt kann das auch unterwegs anordnen, wenn es die Umstände erfordern.
Hinsichtlich deiner SoSi-Ausführungen würde ich dir recht geben und noch dahingehend ergänzen, dass die letztliche Entscheidung über "an oder aus" immer noch der Fahrer des Transportmittels trifft.
Wenn der "nein" sagt, kann ihm weder der Arbeitgeber, noch Leitstelle oder NA irgendwas. Die finale Verantwortung für die sichere Durchführung der Fahrt hat der Fahrer und sonst keiner.
Ob ein "nein" sinnvoll oder nicht ist - steht hier (meinerseits) definitiv nicht zur Diskussion.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Juli 2015 um 12:08:16 Uhr:
...
Immerhin muss beim Rettungsdienst (im Gegensatz zu Feuerwehr und Polizei) die Nutzung des Sondersignals durch die Leitstelle angeordnet bzw. genehmigt werden, der Fahrer des RTW darf darüber nicht frei entscheiden.
...
Belegbares Wissen mit Quelle oder Vermutung?
Bei den jährlichen Belehrungen bzgl. §§ 35/38 StVO wird (bei mir) irgendwie was anderes erzählt.
Wenn mein Feierabend gefährdet wäre, würde ich auch Sondersignal einschalten ;-) Hannes, sei vorsichtig, wenn Du zwischen die Leitbaken an Baustellen fährst. Dort können Aufbrüche, Quergräben oder frischer Fahrbahnbeton sein, dann gibt es Streit um die Kostenübernahme der Schäden. Grüße von Mischko...
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 31. Juli 2015 um 14:37:21 Uhr:
Belegbares Wissen mit Quelle oder Vermutung?Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Juli 2015 um 12:08:16 Uhr:
...
Immerhin muss beim Rettungsdienst (im Gegensatz zu Feuerwehr und Polizei) die Nutzung des Sondersignals durch die Leitstelle angeordnet bzw. genehmigt werden, der Fahrer des RTW darf darüber nicht frei entscheiden.
...Bei den jährlichen Belehrungen bzgl. §§ 35/38 StVO wird (bei mir) irgendwie was anderes erzählt.
Gelebte Praxis aus drei Landkreisen in drei Bundeländern. Allerdings mit der Einschränkung (das ist eben der Part, den man über Funk mithören kann), dass die Leitstelle die SoSi-Fahrt für den Weg zur Einsatzstelle anordnet. Nach Patientenaufnahme entscheiden Notarzt bzw. der Transportführer, melden dies aber ebenfalls der Leitstelle.
Siehe hier und hier.
Wie gesagt:
Ich wollte hier in erster Linie Praktiker aus dem Rettungsdienst fragen, ob das Vorgehen "gelebte Praxis" ist. Ich sehe das etwas kritisch: entweder der Patient ist in einem Zustand, der Sonderrechte erforderlich macht, dann SoSi an, oder er ist es nicht, dann Fahren gemäß StVO, inkl. Stehen im Stau. Wenn man hier im Forum nur mal die Kommentare in einigen Threads liest, in denen vor allem der Polizei aber auch anderen SoSi-Berechtigten missbräuchliche Nutzung unterstellt wird (mit Blaulicht zum Pizza holen) kann man erkennen, wie man / wir (auch Feuerwehr) in der Öffentlichkeit gesehen wird. Da ist die von mir geschilderte Fahrweise nicht unbedingt imagefördernd...
Ich habe mich in meiner vorherigen Feuerwehr auch immer geweigert "SoSi-Light" einzusetzen. Das wollte der Gruppenführer (nur der eine) 2x bei Hochwassereinsätzen: Fahren ohne SoSi, aber vor der roten Ampel machst Du es halt kurz an. Sehe ich anders: Entweder der Einsatz ist zeitkritisch, dann SoSi über die gesamte Fahrt, oder er ist es nicht, dann kann ich auch an der Ampel warten.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 31. Juli 2015 um 14:53:19 Uhr:
Hannes, sei vorsichtig, wenn Du zwischen die Leitbaken an Baustellen fährst. Dort können Aufbrüche, Quergräben oder frischer Fahrbahnbeton sein, dann gibt es Streit um die Kostenübernahme der Schäden. Grüße von Mischko...
Das war im Bereich der Verschwenkung auf die Gegenfahrbahn, vor den eigentlichen Bauarbeiten. Da war der Asphalt noch nicht angetastet.
Zitat:
@lemonshaker schrieb am 31. Juli 2015 um 13:49:55 Uhr:
Kann natürlich auch bei Verlegungsfahrten vorkommen, der RTW-Fahrer kann die Dauer des Staus ja nicht einschätzen also wird mit SoSi gefahren. Wenn man das Fahrzeug danach noch überholen kann hat man Glück gehabt, man hätte auch länger im Stau stehen können. Und ja, es kommt öfters vor.
Bist Du ein Praktiker aus dem Rettungsdienst? Wenn ja, wie kann man denn in diesem Fall die SoSi-Fahrt begründen? Schnell durch den Stau kommen möchten alle, SoSi ist aber nur gerechtfertigt, wenn der Zustand des Patienten Eile erfordert. Und das wäre dann ja auch noch hinter dem Stau der Fall...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Juli 2015 um 15:33:40 Uhr:
Ich habe mich in meiner vorherigen Feuerwehr auch immer geweigert "SoSi-Light" einzusetzen. Das wollte der Gruppenführer (nur der eine) 2x bei Hochwassereinsätzen: Fahren ohne SoSi, aber vor der roten Ampel machst Du es halt kurz an. Sehe ich anders: Entweder der Einsatz ist zeitkritisch, dann SoSi über die gesamte Fahrt, oder er ist es nicht, dann kann ich auch an der Ampel warten.
Hm, naja 10 Minuten früher oder Später könnte schon für den ein oder anderen Keller mehr den garaus machen.
Selbst bei Übungen ist ja das Fahren mit SoSi erlaubt.
Es reicht doch wenn man die Fahrweise etwas nach unten schraubt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Juli 2015 um 15:43:22 Uhr:
Hm, naja 10 Minuten früher oder Später könnte schon für den ein oder anderen Keller mehr den garaus machen.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 31. Juli 2015 um 15:33:40 Uhr:
Ich habe mich in meiner vorherigen Feuerwehr auch immer geweigert "SoSi-Light" einzusetzen. Das wollte der Gruppenführer (nur der eine) 2x bei Hochwassereinsätzen: Fahren ohne SoSi, aber vor der roten Ampel machst Du es halt kurz an. Sehe ich anders: Entweder der Einsatz ist zeitkritisch, dann SoSi über die gesamte Fahrt, oder er ist es nicht, dann kann ich auch an der Ampel warten.
Selbst bei Übungen ist ja das Fahren mit SoSi erlaubt.
Es reicht doch wenn man die Fahrweise etwas nach unten schraubt.
Dann ist es zeitkritisch und der Gruppenführer soll eine "normale" SoSi-Fahrt anordnen. Dass man da ein wenig langsamer macht als bei VU mit eingeklemmter Person oder beim Wohnungsbrand, ist klar. Aber das Fahren ohne alles auf eine Kreuzung zu, vor der Ampel plötzlich SoSi starten und hinter der Kreuzung wieder ausmachen ist zum einen verwirrend für die anderen Verkehrsteilnehmer, zum anderen imageschädigend.
Edit:
10 Minuten Fahrzeit einsparen durch SoSi? So groß war die Stadt bzw. der Ausrückbereich nicht 😉