ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Restwertkäufer abbestellen-geht das noch?

Restwertkäufer abbestellen-geht das noch?

Themenstarteram 8. Mai 2006 um 9:27

Moin Moin, am Donnerstag soll der Rest unseres Wagens von dem im Gutachten genannten Käufer abgehollt werden.

Ich habe nun aber einen evtl. anderen Käufer, der sich den Wagen noch zum Anhänger umbauen will.

Kann ich nun den Käufer aus dem Gutachten anrufen und Ihm einach absagen? Oder hat er nach der Terminvereinbahrung nun anspruch auf den Wagen?

Vielen Dank mfg

Ähnliche Themen
23 Antworten
am 8. Mai 2006 um 11:27

nein, er hat keinen anspruch. die versicherung rechnet aber mit dem wert ab, der in der restwertbörse erreicht wurde. wenn der käufer, den du da hast, das gleiche (oder sogar mehr) zahlt, hast du keine probleme. der kaufpreis laut restwertbörse wird direkt von der auszahlungssumme der versicherung abgezogen, mit dem auto kannst du machen, was du willst

Wenn bereits ein Vertrag zwischen Aufkäufer und Geschädigtem geschlossen wurde,

so können durch den Käufer durchaus Ansprüche geltend gemacht werden.

 

Also prüfen bzw. einvernehmlich telefonisch lösen.

Nicht vergessen:

Spatz in der Hand ist besser als Taube auf dem Dach.

am 9. Mai 2006 um 7:17

Zitat:

Original geschrieben von silver75

... die versicherung rechnet aber mit dem wert ab, der in der restwertbörse erreicht wurde...

Und das ist natürlich laut höchstrichterlicher Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht erlaubt! Denn der Restwert darf nicht in einer Online-Restwertbörse ermittelt werden, sondern nur auf dem örtlichen/regionalen seriösen Gebrauchtwagen- bzw. Unfallwagenmarkt.

Was den Verkauf des Unfallwagens anbetrifft, sollten Sie sich zunächst fragen, in wessen Vermögen sich dieses Fahrzeug befindet. Sofern es Teil Ihres Vermögens ist, haben natürlich nur Sie zu entscheiden, was Sie mit Ihrem Vermögen tun. Niemand würde einen anderen (erst recht nicht denjenigen, der einem den Vermögensschaden ersetzen muss) über sein Eigentum bestimmen lassen - oder ???

am 9. Mai 2006 um 23:51

Hallo,

Zitat:

sondern nur auf dem örtlichen/regionalen seriösen Gebrauchtwagen- bzw. Unfallwagenmarkt.

Hab gehört autoonline ändert sein Programm dahingehend, dass nur Aufkäufer aus der Umgebung bieten dürfen.

(oder im Auftrag anderer bieten dürfen?)

„Schöne“ neue Welt der Schadensregulierung.

am 10. Mai 2006 um 4:38

Hi,

nur kurz nebenher gefragt:

Was issn jetz dagegen einzuwenden wenn nur Aufkäufer aus der Region in Betracht kommen?

Grüße

Schreddi

Restwertbörse

 

Hallo,

scheinbar soll oder will die" Restwertbörse" jetzt einen "nur" örtlichen Markt vorspiegeln den es aber mit diesen Mechanismen nicht geben kann.

Die Restwertaufkäufer(oder deren Hintermänner) wissen, dass sie oft auf Fahrzeuge bieten sollen,welche gar nicht verkäuflich sind u bieten deshalb unrealistische Preise.

Das ist auch eine der bedenklichsten Schwachstellen der Restwertbörsen!

Als SV kann u. darf ich nur einen Unfallwagen in eine Restwertbörse stellen,wenn der Geschädigte zustimmt u. auch bereit ist sein Fahrzeug zu verkaufen.Das ist in der Regel nicht der Fall.

Wer Fahrzeuge in eine Restwertbörse stellt,obwohl sie im nicht gehören, (meistens weis der Eigentümer nichts davon)aber sie dennoch zum Verkauf anbietet, handelt nicht rechtens.Das ist bereits datenschutzrechtlich sehr bedenklich.

Dies sind nur wenige aber aussagekräftige Einwände gegen die Restwertbörsen.

Zum Nachdenken:

Morgen mache ich vielleicht eine Wiederbeschaffungswert-Börse auf u. ermittele in Zukunft den Wert der Fahrzeuge so nach dem Höchstgebot.Es wird sich dann immer wer finden,(wie bei den Restwerten) der "meinen" im Gutachten festgelegten evtl. zu hohen Wiederbeschaffungswert(Restwert) bestätigt ,mit der Kenntnis dass sich das Gebot auf ein Fahrzeug, welches überhaupt nicht oder nicht mehr verkäuflich ist, bezieht.

Welchen Wert haben solche Gebote?

Mir ist nicht ganz klar, was ein redlicher Mensch dagegen haben kann, wenn er für seinen "Restwert" einen höheren Erlös erzielen kann als z.B. bei seinen Aufkäufern in seiner 5.000 Seelengemeinde.

Gewissen, ja ich bleibe ungenau, Forumisten sei mitgeteilt, dass es nicht verborgen bleibt, dass sie auch nur ihre eigene Flamme am Flackern halten möchten und mehr nicht. Die Rolle des selbstvergessenen "Chefanklägers" nehmen denen allenfalls Leute ab, die keine Erfahrungen mit der "Szene" haben.

Zur Erinnerung. Die Aufgabenverteilung sieht vor, dass der Kfz-Sachverständige (z.B. Qualifikation durch ein paar WE-Kurse, erlernter Beruf Friseur) die Funktion hat den Schaden am beschädigten Kfz zu ermitteln, mehr nicht.

Und genau diese Berufsgruppe hat keine Profession für das Klären von versicherungsrechtlichen, juristischen Haftungs- und Entschädigungsproblematiken.

Unser @rechterwächter, sich selbst als Guru auf allen Gebieten darstellend, kann noch nicht einmal zwischen Sachschäden und Vermögensschäden (in einem anderen Thread) unterscheiden!

Ich schlage deshalb vor, dass sich die Herren Sachverständige in ein Forum begeben wollen, dass ihrer Zielsetzung angemessener ist.

Rechtsberatung, außer denen die dafür zugelassen sind, darf hier ohnehin niemand geben. Solide Beratung ist auch ohne Detailkenntnis nicht möglich, wer trotzdem Hinweise gibt, erklärt allenfalls seine geringe Beratungsqualität. Und zu dieser, für Fachleute leicht erkennbar, lassen sich in letzter Zeit hier im Forum einige verleiten.

beukeod/Restwert

 

Zitat:

Mir ist nicht ganz klar, was ein redlicher Mensch dagegen haben kann, wenn er für seinen "Restwert" einen höheren Erlös erzielen kann als z.B. bei seinen Aufkäufern in seiner 5.000 Seelengemeinde.

Zitat:

Zur Erinnerung. Die Aufgabenverteilung sieht vor, dass der Kfz-Sachverständige (z.B. Qualifikation durch ein paar WE-Kurse, erlernter Beruf Friseur) die Funktion hat den Schaden am beschädigten Kfz zu ermitteln, mehr nicht.

Zitat:

Ich schlage deshalb vor, dass sich die Herren Sachverständige in ein Forum begeben wollen, dass ihrer Zielsetzung angemessener ist.

Hallo Beukeod,

weder redliche noch unredliche Menschen haben von dem höheren Erlösen ihrer "Restwerte" etwas davon.

Der einzige, welcher davon etwas hat ist die Assekuranz weil dadurch ihr Schadenersatz verringert wird!

Was versuchst Du also hier darzustellen und zu verbreiten?

Liefere doch einmal einen sachlichen Beitrag zur Restwertproblematik und werde nicht gleich ausfallend.

Von Polemik hast Du wesentlich mehr Ahnung als von Kfz.-SV und deren Aufgaben.

Vielleicht erzählt Dir Dein Friseur bei der Kopfmassage ,dass er auch Kfz.-SV ist, aber das berechtigt Dich noch lange nicht, eine Berufsgruppe welche ihre Qualifikation nachgewiesen hat so abwertend .darzustellen.Es gibt keine ö.b.u.v. Kfz.-Sv, welche Friseure usw. sind!

Das solltest Du wissen u. ich unterstelle Dir auch dass Du das weist. Oder behauptest Du da Dinge ohne über das erforderliche Wissen darüber zu verfügen?

Dann wärst Du nicht nur ein Polemiker, sondern auch noch ein Faker,oder Schwätzer.

Zur Erstellung eines qualifizierten GA gehört mehr als Du da den Lesern vermitteln möchtest. Ohne die gesetzlichen Grundlagen zu beachten kann selbst ein einfaches Schadengutachten nicht erstellt werden.

Und zudem haben Kfz.-SV wesentlich mehr Aufgabengebiete als die "Beulenzählerei".

 

Die Herren Sachverständige sind in diesem Forum genau richtig, solange es die falsche Darstellungen eines Beukeod gibt. Also gib Dir in Zukunft etwas mehr Mühe, lese folgendes und lerne dazu.

Ein SV der SSH(Schadenschnellhilfe) Organisation hat im Auftrag der Versicherung einen Kaskoschaden begutachtet und ein "Gutachten" erstellt.

Schaden überschlägig € 9000,00

Wiederbeschaffungswert € 5850,00

Restwert laut Börse € 6.200,00

Antwort der Versicherung: Das Gutachten liegt nun vor. Da der Restwert höher ist als der Wiederbeschaffungswert,sind wir Leistungsfrei!

Das hat ein redlicher Mensch davon ,wenn sein Fahrzeugwert von versicherungstreuen SV über sogenannte Börsen ermittelt wird.

Sie glauben das nicht?

Nachzulesen im WWW.Captain-huk.de unter "Unglaubliches"!

am 10. Mai 2006 um 10:40

Spätestens jetzt müsste es jeder Wissen!

Ignore beukeod!

Wer auf so jemand hört, kann sich gleich von der zahlungspflichtigen Versicherung beraten lassen!

Eine derartige Unverschämtheit eine ganze Berufsgruppe zu verunglimpfen!

Fällt dir nix besseres ein?

Leute wie du sind Schuld daran, dass an Fahrzeugrestwerten nur noch das Ausland und miese Geschäftemacher verdienen. Mit realer und rechtmäßiger Restwertermittlung hat die Restwertbörse nichts zu tun.

Gelesen und für unbeachtlich bewertet, Sorry.

.....und Danke für die netten Worte.

Zitat:

.....man muss nicht alles wissen, es reicht, wenn man sich das Richtige merken kann

"zumindest sollte man das Richtige wissen,wenn man sich sonst nichts merken will"

am 10. Mai 2006 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Eine derartige Unverschämtheit eine ganze Berufsgruppe zu verunglimpfen!

Hallo Ihr "Verbraucherschützer" vom Schlage "Captain-HUK" und "gutachteronline". Das ist der Punkt, wo Ihr Euch mal an die eigene Nase fassen dürft! Was von Eurer Seite hier schon an Verunglimpfungen der Versicherungen losgelassen wurde, spottet jeder Beschreibung! Also erstmal vor der eigenen Tür kehren!

Und nochwas: Der Markt für Unfallfahrzeuge im Ausland ist nunmal vorhanden und läßt sich nicht wegdiskutieren. Auch ohne Restwertbörsen würden die meisten Fahrzeuge dort landen, dann halt über mehrere Zwischenhändler, die alle daran verdienen! Kein Vertragshändler baut mehr einen wirtschaftlichen Totalschaden auf, um ihn sich anschließend hier in Deutschland als Gebrauchten auf den Hof zu stellen. Also würden die Fahrzeuge so oder so als Unfallfahrzeuge weiterverkauft.

Die Einzigen, die gegen Restwertbörsen was einzuwenden

haben, sind diejenigen, die dann selbst weniger am Verkauf dieser Autos verdienen können! Das ist aber nicht Aufgabe der Versicherer dafür zu sorgen, daß alle, die an einem Schadenfall verdienen wollen, ihre Schäfchen im trockenen haben!

An Alle:

Stay cool.

Die Diskussion geht wieder einmal am Thema vorbei.

Die Frage hier ist ein konkreter Bedarf,

und da ist zunächst zu prüfen,

ob bereits ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht.

Eine Rückmeldung mit Fakten erfolgte durch den Fragesteller nicht.

Restwertbörsen

 

Zitat:

Hallo Ihr "Verbraucherschützer" vom Schlage "Captain-HUK" und "gutachteronline". Das ist der Punkt, wo Ihr Euch mal an die eigene Nase fassen dürft! Was von Eurer Seite hier schon an Verunglimpfungen der Versicherungen losgelassen wurde, spottet jeder Beschreibung! Also erstmal vor der eigenen Tür kehren!

Hi Schusti 2,

manche von Euch haben ein Problem weil sie grundsätzlich die Rechtsprechung ignorieren oder nicht kennen!

Statt dass Ihr Euch darüber informiert über den Wahrheitsgehalt dessen was wir hier einstellen, heisst es gleich wieder wir verunglimpfen die Versicherungen.Ist das Eure einzige Argumentation wenn es um Tatsachenberichte geht?

Ich kann mir nicht vorstellen,dass Ihr (nicht alle) tatsächlich so vernagelt sein könnt auch die ständige u. höchstrichterliche Rechtsprechung zu ignorieren?

Wenn wir diese Rechtsprechung zitieren ,spiegelt sich doch nur das was rechtens ist und das Regulierungsverhalten einiger Versicherer wieder.Wollt Ihr das tatsächlich uns SV ankreiden? Doch nicht wirklich, oder?

Kaufe Dir doch Zeitschriften wie NJW,Recht u. Schaden, Zfs, Verkehrsunfall u. Fahrzeugtechnik,DAR,das BGB,das VVG,die AKB usw.dann bist Du informierter und kannst auch in der Liga qualifizierter Leute mitreden. Verfolge die ständige Rechtsprechung des Schadenersatzes im Haftpflicht u. Kaskofall , nimm was in Dich auf und überlege in Zukunft erst ,bevor Du immer den gleichen gehaltlosen Nonsens vorträgst.

Sag mir doch ohne Polemik, was daran falsch ist, Leute auf Ihre verbrieften Rechte hinzuweisen.

Was gefällt Euch daran nicht?

Glaube mir, dass die Leser in diesem Forum schnell erkennen wo es lang geht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Restwertkäufer abbestellen-geht das noch?