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wie gehe ich weiter? kleiner unfall

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 22:20

hallo einer istmit ne leiter auf mein auto gestörtzt

er ist haftplicht versichert

heute am telefon hat er mir gesagt das er denn schaden an die versicherung gemeldet hat

wie gehts jetzt weiter??

bekomme ich ein schreiben von seine versicherung?

kann ich jetzt schon ein gutachter holen? und ihn alles machen lasse??

frage erst, net das ich dann der gutachter selber zahlen muss?.

weil es war nciht auto gegen auto, sondrn mensch gegen auto

oder schicken die mir ein gutachter?

oder lieber ein kostenvoranschlag machen gehn??

wie gehe ich am besten vor?

Beste Antwort im Thema
am 26. Mai 2009 um 10:05

Versammeln sich jetzt wieder die ganz Schlauen?

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

 

durch die Beschädigungen an deinem Fahrzeug hast du einen Schadenersatzanspruch, der in diesem Fall von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen wird.

Erstattest du dem TE das Geld, dass du hier quasi versprichst?

1. Versicherung muss zweifelsfrei feststehen, gesagt werden kann viel, wenn der Tag lang ist.

2. Die Versicherung prüft den Versicherungsschutz! Kann ja sein, dass ein Vertrag besteht, aber nicht unbedingt ist Versicherungsschutz gegeben.

3. Die Haftung wird durch die Versicherung geprüft. Keine Haftung-keine Regulierung.

Erst, wenn diese Punkte geklärt sind, wird das veranlasst oder in Anspruch genommen, was Geld kostet (Reparatur, Mietwagen, Sachverständiger) und keinen Tag vorher, wenn es nicht zwingend erforderlich ist. Im Zweifelsfall bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, wenn nur einer der drei Punkte nicht zutrifft. Dazu kommt dann noch das Thema Plausibilitätsprüfung. Das wird bei beschädigtem Kfz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gemacht werden. Wenn dann das Schadenbild nicht zum Hergang passt, ist ohnehin Ende vom Lied.

 

Für die Bezifferung des entstandenen Schadens kannst du einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen lassen. Bei Schäden über 700 Euro würde ich einen Gutachter empfehlen, da der Kostenvoranschlag nicht als Beweissicherung herangezogen werden kann. Die Kosten für den Gutachter wird die zu regulierende Versicherung im Rahmen des Wiederherstellungsaufwandes übernehmen.

Wenn es sich um ein relativ neues Fahrzeug handelt, ist ein Gutachten die bessere Wahl. Da durch den Schaden eine Wertminderung eintreten kann, welches durch den Sachverständigen beziffert werden kann.

Klar, Wertminderung bei diesem Fahrzeugalter und der Art der Beschädigung, sicher... :rolleyes:

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

hm..

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Gruß

traumzauber

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Ich würd n Kostenvoranschlag machen lassen und das komplette Ding dann der Versicherung schicken. Gleichzeitig nimmst du Kontakt mit denen auf und erklärst ihnen dein Vorgehen.

Manche Werkstätten bieten auch an das sie selbstständig Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und alles klären wenn sie die Reperatur machen dürfen....

am 26. Mai 2009 um 6:58

Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung besteht bei einer privaten Haftpflicht und bei Betriebshaftpflicht kein Direktanspruch gegenüber der Versicherung. Das heißt, die Versicherung, so überhaupt eine besteht, reguliert nur dann, wenn der Versicherungsnehmer diese Regulierung wünscht und damit den Schaden meldet.

Ich nehme an, du weißt nicht, welche Versicherungsgesellschaft es ist? Diese Information bekommst du nur vom Versicherungsnehmer. Möchte er es dir nicht sagen, kannst du ihn nicht zwingen. Dann bliebe nur der Weg, es persönlich mit ihm zu klären, evtl. auf dem Klagweg nötig.

Mach nur das, was nichts kostet, das Auto dürfte in seiner Nutzung nicht beeinträchtigt sein? Am Besten Kostenvoranschlag einholen und mit einem Anspruchschreiben an den Verursacher schicken, unter Fristsetzung natürlich. War es ein Angestellter oder eine Privatperson?

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 8:17

doch er will es mir sagen

er ist bei der vhv

ja ist privatperson und hat es schon an die versicherung gemeldet.

jetzt hat er das gemeldt, bekomme ich jetzt ein schreibe?

oder soll ich denn kostenvoransclag machen lasse und schicke?

und wie hoch schätz ihr denn schaden laut bmw?e

tür vorne grööser beule, und hinten die kleine beule,

bmw e46 bj 2000 78000 km

am 26. Mai 2009 um 8:55

traumzauber hat es schon geschrieben. "Kostenvoranschlag erstellen lassen."

Die Versicherung möchte wissen was beschädigt ist und was die Reparatur kostet.

Und nur so kann sie auch prüfen ob der gemeldete Schaden mit deinem Schaden übereinstimmt. :D

Also nicht spekulieren. Tatsachen schaffen.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von 320di

hallo einer istmit ne leiter auf mein auto gestörtzt

er ist haftplicht versichert

heute am telefon hat er mir gesagt das er denn schaden an die versicherung gemeldet hat

wie gehts jetzt weiter??

bekomme ich ein schreiben von seine versicherung?

kann ich jetzt schon ein gutachter holen? und ihn alles machen lasse??

frage erst, net das ich dann der gutachter selber zahlen muss?.

weil es war nciht auto gegen auto, sondrn mensch gegen auto

oder schicken die mir ein gutachter?

oder lieber ein kostenvoranschlag machen gehn??

wie gehe ich am besten vor?

Hallo,

durch die Beschädigungen an deinem Fahrzeug hast du einen Schadenersatzanspruch, der in diesem Fall von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen wird.

Für die Bezifferung des entstandenen Schadens kannst du einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen lassen. Bei Schäden über 700 Euro würde ich einen Gutachter empfehlen, da der Kostenvoranschlag nicht als Beweissicherung herangezogen werden kann. Die Kosten für den Gutachter wird die zu regulierende Versicherung im Rahmen des Wiederherstellungsaufwandes übernehmen.

Wenn es sich um ein relativ neues Fahrzeug handelt, ist ein Gutachten die bessere Wahl. Da durch den Schaden eine Wertminderung eintreten kann, welches durch den Sachverständigen beziffert werden kann.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Grüße aus Duisburg,

Metehan

am 26. Mai 2009 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Wenn es sich um ein relativ neues Fahrzeug handelt, ist ein Gutachten die bessere Wahl. Da durch den Schaden eine Wertminderung eintreten kann, welches durch den Sachverständigen beziffert werden kann.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Jau, Baujahr 2000 ist relativ neu, wenn nicht brandneu. Da wird es sicher einen großen Wertverlust geben. ;)

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Wenn es sich um ein relativ neues Fahrzeug handelt, ist ein Gutachten die bessere Wahl. Da durch den Schaden eine Wertminderung eintreten kann, welches durch den Sachverständigen beziffert werden kann.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Jau, Baujahr 2000 ist relativ neu, wenn nicht brandneu. Da wird es sicher einen großen Wertverlust geben. ;)

Gruß

Frank

Für ein gepflegtes Fahrzeug mit Baujahr 2000 wird es sicherlich noch Wertminderung geben. Es steht außer Frage, dass es sich hierbei jedoch nur um einen kleinen Betrag handeln wird.

am 26. Mai 2009 um 10:05

Versammeln sich jetzt wieder die ganz Schlauen?

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

 

durch die Beschädigungen an deinem Fahrzeug hast du einen Schadenersatzanspruch, der in diesem Fall von der Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen wird.

Erstattest du dem TE das Geld, dass du hier quasi versprichst?

1. Versicherung muss zweifelsfrei feststehen, gesagt werden kann viel, wenn der Tag lang ist.

2. Die Versicherung prüft den Versicherungsschutz! Kann ja sein, dass ein Vertrag besteht, aber nicht unbedingt ist Versicherungsschutz gegeben.

3. Die Haftung wird durch die Versicherung geprüft. Keine Haftung-keine Regulierung.

Erst, wenn diese Punkte geklärt sind, wird das veranlasst oder in Anspruch genommen, was Geld kostet (Reparatur, Mietwagen, Sachverständiger) und keinen Tag vorher, wenn es nicht zwingend erforderlich ist. Im Zweifelsfall bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, wenn nur einer der drei Punkte nicht zutrifft. Dazu kommt dann noch das Thema Plausibilitätsprüfung. Das wird bei beschädigtem Kfz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gemacht werden. Wenn dann das Schadenbild nicht zum Hergang passt, ist ohnehin Ende vom Lied.

 

Für die Bezifferung des entstandenen Schadens kannst du einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen lassen. Bei Schäden über 700 Euro würde ich einen Gutachter empfehlen, da der Kostenvoranschlag nicht als Beweissicherung herangezogen werden kann. Die Kosten für den Gutachter wird die zu regulierende Versicherung im Rahmen des Wiederherstellungsaufwandes übernehmen.

Wenn es sich um ein relativ neues Fahrzeug handelt, ist ein Gutachten die bessere Wahl. Da durch den Schaden eine Wertminderung eintreten kann, welches durch den Sachverständigen beziffert werden kann.

Klar, Wertminderung bei diesem Fahrzeugalter und der Art der Beschädigung, sicher... :rolleyes:

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

hm..

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Versammeln sich jetzt wieder die ganz Schlauen?

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

 

Erstattest du dem TE das Geld, dass du hier quasi versprichst?

1. Versicherung muss zweifelsfrei feststehen, gesagt werden kann viel, wenn der Tag lang ist.

2. Die Versicherung prüft den Versicherungsschutz! Kann ja sein, dass ein Vertrag besteht, aber nicht unbedingt ist Versicherungsschutz gegeben.

3. Die Haftung wird durch die Versicherung geprüft. Keine Haftung-keine Regulierung.

Erst, wenn diese Punkte geklärt sind, wird das veranlasst oder in Anspruch genommen, was Geld kostet (Reparatur, Mietwagen, Sachverständiger) und keinen Tag vorher, wenn es nicht zwingend erforderlich ist. Im Zweifelsfall bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, wenn nur einer der drei Punkte nicht zutrifft. Dazu kommt dann noch das Thema Plausibilitätsprüfung. Das wird bei beschädigtem Kfz mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gemacht werden. Wenn dann das Schadenbild nicht zum Hergang passt, ist ohnehin Ende vom Lied.

Klar, Wertminderung bei diesem Fahrzeugalter und der Art der Beschädigung, sicher... :rolleyes:

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

hm..

Grüße aus Duisburg,

Metehan

Gruß

traumzauber

Hallo Traumzauberer,

einfach mal einen Gang zurückschalten und herunterkommen.

Der Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schädiger besteht unabhängig von der Haftungsfrage des Haftpflichtversicherers, das sollte außerhalb der Diskussion sein!

Die Versicherung ist wohl in diesem Fall bekannt - VHV als Versicherer wurde dem Geschädigten mitgeteilt, ein kurzer Anruf genügt um zu verifizieren/falsifizieren ob eine Police besteht!

Der Anspruch wird seitens der Versicherung geprüft und danach die Regulierung vorgenommen, vorausgesetzt die Haftung wird akzeptiert. Plausibilitätsprüfungen im Zusammenhang mit dem Schadenverlauf und dem -umfang sind obligatorisch für jeden Schadenfall! Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um einen fingierten Schaden handelt, dass sollte man hier nicht unterstellen!

Für den Fall, dass die Haftung seitens des Versicherers nicht akzeptiert wird, so ist der Schädiger haftbar zu machen! Im schlechtesten Fall kommt es zu einem Gerichtsprozeß, Vollstreckungsbescheid etc. gegen den Schädiger!

Es ist unbestreitbar, dass der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen bleiben kann, wenn die Versicherung und der Geschädigte nicht reguliert.

Dieses Szenario ist jedoch der Worst-Case, die Erfahrung zeigt, dass über 90% der Fälle unproblematisch von dem Versicherer reguliert werden!

Was spricht gegen eine Wertminderung für ein neun Jahre altes Fahrzeug, unter dem Vorbehalt des gepflegten Fahrzeugzustandes? Die BGH-Auslegung 5 Jahre und/oder 100.000 km ist schon seit längerer Zeit keine strikte Limitation!

Grüße aus Duisburg,

Metehan

am 26. Mai 2009 um 13:03

Hallo Fenerbahceli06,

Ich brauche keinen Gang zurückschalten, weil ich genau weiß, was ich schreibe.

1. Schön, dass du als Außenstehender die Haftung beurteilen kannst und von einem gegebenen Schadenersatzanspruch daher ausgehst. Ich tue das grundsätzlich nicht, wenn mir nicht mehr bekannt ist, als "hallo einer istmit ne leiter auf mein auto gestörtzt".

2. Wenn der Geschädigte direkt bei der ihm genannten Versicherung anruft und der Verursacher selbst noch nicht gemeldet hat, wird die Versicherung ihm nicht das Vorhandensein einer Police bestätigen - Datenschutz! Soviel zur Verifizierung einer vorhandenen Police. Mal ganz davon abgesehen, dass allein aus dem Bestehen eines Vertrages kein Versicherungsschutz hergeleitet werden kann. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen, wird er selbst in einem Ablehnungsschreiben diesen Grund nicht genannt bekommen - Datenschutz!

3. Plausiprüfungen sind nur bei beschädigten Kfz fast immer obligatorisch, je nach Schadenhöhe. Ich unterstelle auch keinesfalls einen fingierten Schaden.

4. Sollte die Versicherung den Schaden wegen fehlender Haftung nicht regulieren, so kann man gern versuchen, den Schädiger direkt zu verklagen. Was anderes geht nicht mehr, weil der Versicherer seinen Kunden sehr wohl darüber informiert, warum abgelehnt wurde und dass er, sollte er in dieser Sache noch etwas vom Anspruchsteller, dessen RA oder vom Gericht hören, dieses umgehend an die Gesellschaft weiterleiten sollte. Das ist nun mal der Unterschied zwischen Haftung und Versicherungsschutz! Freiwillig wird der Verursacher hier überhaupt nichts zahlen.

Zitat:

Dieses Szenario ist jedoch der Worst-Case, die Erfahrung zeigt, dass über 90% der Fälle unproblematisch von dem Versicherer reguliert werden!

5. Woher du deine Zahlen hast, würde mich wirklich interessieren. Wir reden hier von beschädigtem Kfz, das kannst du nicht mit einem typischen Zahlschaden in einen Topf werfen. Die Realität sieht komplett anders aus. Ich sag dir auch gern, wo ich meine Erfahrung her habe: 15 Jahre Schadenregulierung über alle Sparten.

Gruß

traumzauber

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