Restwertbörse: Angebot ablehnen ?
Hallo,
nach einem wirtschaftlichen Totalschaden wurde mein KFZ in eine Restwertbörse gesetzt, die Angebote fielen sehr unterschiedlich aus, bewegten sich aber benahe alle in einem gewissen Rahmen, jedoch ein Angebot war ca. 4000, EUR höher, was eigentlich keinen Sinn ergibt oder aber der Händler hat diverse Teile bereits vorrätig gehabt.
Jetzt habe ich gehört, dass der Gutachter das erste Angebot auch ablehnen kann, stimmt dies und wenn ja unter welchen Voraussetzungen ?
Meine zweite Frage wäre, dass bspw. 10 Angebote bei 4000,- EUR liegen und eines nur bei 8000,- EUR, ist dieses eine Angebot dann wirklich repräsentativ ? In meinem Fall mal konkrete Zahlen:
WBW: 10.000,- EUR
Restwert 8x 3000-4000,- EUR geboten, 1x 8000,- EUR
Schaden liegt bei über 11.000,- EUR
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Entscheidend ist , was Du danach mit dem Auto machen willst.
Aus meiner Sicht ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, ein Auto, das einen so hohen Schaden erlitten hat, zu behalten oder gar -teilweise auf eigene Kosten- zu reparieren.
Der Wagen ist danach doch kaum noch verkäuflich.
Nimm die 10.000 und such Dir ein vernünftiges Ersatzfahrzeug. Damit bist Du sicher besser bedient.
15 Antworten
Also ich glaube wenn ein Gebot von 8000€ vorliegt kann die Versicherung das höchste Gebot auch nehmen was sie wahrscheinlich auch tun wird! Wolltest du allerdings nach Gutachten abrechnen und selbst instandsetzen haste den Zonk gezogen weil es sich dann nicht mehr rechnet da dir die VS bestimmt die 8000€ abzieht ! Dann lieber über die 130% regelung machen lassen!
Haftpflicht oder Kaskoschaden?
UND
Was begeehrst Du?
- Reparatur
- Wiederbeschaffung eines neuen.
- fiktive Auszahlung des Schadens.
Kasko- oder Haftpflichtschaden bitte auseinanderhalten, u. a. wegen der 130%.
Ist ein Kaskoschaden, daher leider keine 130% Regelung. Ich wollte eigentlich nach Gutachten abrechnen. Denke werde jetzt jedoch bis zum WBW auf Rechnung reparieren lassen.
Man kann ja nicht viel dazu sagen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand 8000,- EUR auf ein 10000,- EUR Auto bietet, das einen 11.000,- EUR Schaden hat, wenn alle anderen Bieter deutlich darunter liegen.
Ähnliche Themen
Grundsätzlich sind Angebote in der Restwertbörse verbindlich.
Zitat:
@silk schrieb am 7. September 2015 um 15:39:09 Uhr:
Denke werde jetzt jedoch bis zum WBW auf Rechnung reparieren lassen.
Wir sind hier im Kasko Bereich!
Zitat:
@silk schrieb am 7. September 2015 um 15:39:09 Uhr:
Ist ein Kaskoschaden, daher leider keine 130% Regelung. Ich wollte eigentlich nach Gutachten abrechnen. Denke werde jetzt jedoch bis zum WBW auf Rechnung reparieren lassen.Man kann ja nicht viel dazu sagen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand 8000,- EUR auf ein 10000,- EUR Auto bietet, das einen 11.000,- EUR Schaden hat, wenn alle anderen Bieter deutlich darunter liegen.
danke für info:
dann gilt:
Die Reparatur ist nach marktgängigen Bedingungen bis zum WBW möglich. Das heißt die erste Alternative ist die 1000€ darauf zu legen und reparieren zu lassen. Alternativ, kannst Du schon versuchen eine Werkstatt zu finden, die für 10000€ repariert. Das würde ich aber absprechen mit der Versicherung. Die Reparatur muss sach- und fachgerecht erfolgen.
Nicht Reparatur:
Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden, bei dem Du aus Gesetz heraus grundsätzlich ein Recht auf den gutachterlich ermittelt Restwert hast, bewegen wir uns hier im Vertragsrecht. Dann gilt WBW - RW. Wenn jemand 8000€ bietet dann hast Du "Pech", wobei auch das eigetnlich nicht stimmt, weil Du ja 8000€ vom Aufkäufer und 2000€ von der Versicherung und somit den Fahrzeugwert ersetzt bekommst. Doof ist nur, wenn man das Auto behalten will. Dann muss man sich den Restwert halt anrechnen lassen.
Warum jemand soviel Geld bezahlt kann Dir egal sein, denn Du würdest es nicht ändern können, so dass jegliche Diskussion darüber sinnfrei ist.
gruß
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 7. September 2015 um 16:32:42 Uhr:
dann gilt:
Die Reparatur ist nach marktgängigen Bedingungen bis zum WBW möglich. Das heißt die erste Alternative ist die 1000€ darauf zu legen und reparieren zu lassen.
Dachte im Kasko Bereich ist das nicht möglich?
Im Kasko-Bereich gibt es nur ganz wenige pauschale Wahrheiten, es kommt immer auf den konkreten Vertrag (bzw. dessen AKB) an...
und daher - und damit bin ich immer gut gefahren - orientiere ich mich sofern kein konkretes Vertragswerk gegeben ist an den GDV-Bedingungen, nach denen eben dies möglich ist und die aus meiner Sicht für Marktgängigkeit sprechen.
Aber wenn man es genau nimmt hat hk_do natürlich recht. Man müsste sich eigentlich immer das konkrete Vertragswerk anschauen, aber dann könnte man das Forum hier auch dicht machen, weil man dann nahezu garkeine Frage mehr beantworten könnte.
GDV-Bedingungen + eigene berufliche Erfahrung, wo tendentiell Abweichungen bestehen, führt schon zu einer recht genauen Antwort.
gruß
Entscheidend ist , was Du danach mit dem Auto machen willst.
Aus meiner Sicht ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, ein Auto, das einen so hohen Schaden erlitten hat, zu behalten oder gar -teilweise auf eigene Kosten- zu reparieren.
Der Wagen ist danach doch kaum noch verkäuflich.
Nimm die 10.000 und such Dir ein vernünftiges Ersatzfahrzeug. Damit bist Du sicher besser bedient.
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 7. September 2015 um 20:43:47 Uhr:
Entscheidend ist , was Du danach mit dem Auto machen willst.Aus meiner Sicht ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, ein Auto, das einen so hohen Schaden erlitten hat, zu behalten oder gar -teilweise auf eigene Kosten- zu reparieren.
Der Wagen ist danach doch kaum noch verkäuflich.
Nimm die 10.000 und such Dir ein vernünftiges Ersatzfahrzeug. Damit bist Du sicher besser bedient.
Die Ansicht teile ich pauschal nicht.
Aus meiner Sicht kommt es auf den Schaden selbst und den Pflegezustand des Fahrzeuges an.
Wenn das Fahrzeug dermaßen beschädigt ist, dass auch nach der Reparatur ein mulmiges Gefühl verbleibt, so würde ich mich so oder so vom Auto lösen.
Aber wenn ich mein ersehntes Fahrzeug als Beispiel nehme, so kommt die Schadenhöhe schon bei einem relativen kleinen Schaden zustande. Ist das Fahrzeug jedoch stets gepflegt, gar 1. Hand dann würde ich es lieber reparieren lassen, als mich auf das Experiment Gebrauchtwagenkauf einzulassen.
Lieber ein Auto mit einem sach- und fachgerecht repariertem Unfallschaden, dass sonst stets gepflegt und entsprechend behandelt wurde, als eine Auto, von dem man nichts weiß.
Gruß
Wenn im Umgang mit Autos immer alles nur nach wirtschaftlichen und objektiv-sachlichen Überlegungen laufen würde, bräuchten wir über so Dinge wie Integritätsinteresse und 130%-Grenze sowie über die allermeisten Fälle der merkantilen Wertminderung ja erst gar nicht zu diskutieren ;-)
@Phaeti: Der Schaden übersteigt im vorliegenden Fall den Wert des Fahrzeugs. Das hat nichts mit einem hochwertigen Fahrzeug zu tun, bei dem man auch mal einen 5stelligen Schaden akzeptiert.
@hk_do: Stimmt schon. Es ist ja auch nicht verboten, einen solchen Schaden zu reparieren. Es macht aber m.E. nur dann Sinn, wenn man aufgrund des besonderen Integritätsinteresses sicher weiß, dass man den Wagen nicht mehr verkaufen will.
Für Otto Normalfahrer, der alle paar Jahre ein anderes Auto fährt, macht es eben wirtschaftlich wenig Sinn. Der Wagen verliert mit jedem Jahr an Wert. Und mit dem erheblichen Unfallschaden geht es eben noch schneller bergab. Da ist es in den meisten Fällen besser, den Wagen jetzt zu verkaufen als in drei Jahren.
Die Klientel, die einen solchen Unfallschaden selbst repariert und in drei Jahren "vergessen" hat, lassen wir jetzt mal außen vor. Das sind Kriminelle.