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TK-Schaden Fragen Restwertbörse oder Verschrotten lassen wie gehts weiter

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 7:10

Hallo allerseits

Lese hier schon ewig mit, habe mich nun aber mal angemeldet da sich ein paar Fragen (allg. und spezielle) bei mir auftun. Habe bisher noch nie einen Teilkaskoschaden (oder überhaupt etwas in der Art) gehabt. Nun war es soweit und ich habe einige Fragen (speziell an die Spezialisten hier), die ich hoffe beantwortet zu bekommen.

Wichtig: es ist noch einiges Offen und desh. möchte ich hier auch (noch) nicht alles preisgeben/fragen. Hoffe das ist ok und steht einer Beantwortung der vorerst gestellten Fragen nicht im Wege.

Ich habe mittlerweile begriffen, was „WBW“ und „RW“ usw., bedeutet.

Schadenereignis: TK/echter Totalschaden, liegt 3 Wochen zurück, Versicherung stellt(e) Gutachter.

Während ich anfangs davon ausging, sämtliche Kosten hierfür (Gutachter) übernimmt die Versicherung, musste ich nun erfahren, dass ich sowohl Abschleppkosten (in eine Werkstatt mit Hebebühne), als auch die Aufbewahrungskosten übernehmen muss.

Ist das korrekt so, ja?

Weiterhin:

Der Werkstattinhaber sagte mir, „ab Tag der Begutachtung durch den Gutachter“, müsse ICH die Standkosten zahlen. Ist dem so?

Da mir das Gutachten noch nicht vorliegt (kann nur Mutmaßen warum das so lange dauert), kenne ich auch noch keine für mich relevanten Daten, außer den Restwert. Dieser ist sehr niedrig.

Hier nun die nächste(n) Frage(n):

 

Grundsätzlich heißt es ja, niedriger Restwert ist Gut und ich meine, angesichts des Schadens, auch realistisch aber, ist es das auch (Fahrzeug ist zerstört – unwiederbringlich und nicht fahrbereit)?

Da ich nun jeden Tag Standkosten bezahlen muss, erwäge ich den schnellen Verkauf (Daten Restwertbörse liegen mir vor), bin aber dennoch unsicher, ob ich bei einem TK-Schaden auch so handeln darf!? Daten stammen vom Gutachter, denke also schon!? Oder?

Weiterhin lese ich hier immer von, "dein Eigentum", "musst nicht verkaufen“ usw., dann kommt aber gleich der Nächste um die Ecke und wittert „Bereicherungsbetrug“.

Bei dem kleinen Restwert kommen aber ganz automatisch Gedanken auf, das eine oder and Bauteil viel doch noch verwenden zu können (NUR unter dem Aspekt ein Fahrzeug desselben Typs zu kaufen, was aber noch offen ist) , andererseits aber, nicht Gefahr laufen zu wollen mich zu bereichern (sowieso Quatsch, bei dem Verlust), aber auch nicht, in 2 Wochen dann ein höheren RW von der Versicherung präsentiert zu bekommen!

 

Ist das dann hier eine 50:50 Entscheidung meinerseits?

Sonst hätte ich die Überlegung gehabt, ihn selbst zu behalten. Unter Anrechnung des RW ein paar Teile zu behalten und den Rest anschließend verschrotten lassen!? Was dann auch recht flott über die Bühne ginge (meine ich).

Aber geht das so überhaupt? Oder ist das ausgeschlossen wegen Totalschaden/TK-Schaden?

In dem Zusammenhang möchte ich 1-2 Zitate hier einfügen, die ich in den letzten Tagen hier so gefunden habe:

„Diese -im Übrigen bekannten- 30 oder 60 Euro Restwerte werden nur angegeben, damit der Einstellbetrag von 20,82 ausgelöst wird“

„Die Autos werden dann mit Sammeltransporte abgeholt und stehen dann zwischen 3 und 4 bis manchmal 6 Wochen bei den Abschleppunternehmen bis die mitgenommen werden.“

„In der Zeit fallen natürlich Standgeldkosten an, die bei Abholung zu bezahlen sind. Die bezahlt der Abholer nat. nicht und fährt dann einf. weiter“

Hier neige ich ja eigtl. schon dazu, die Finger davon zu lassen. Da es aber im Falle eines weiteren Interessenten (dann durch die Versicherung), eh darauf hinausläuft, bin ich wohl gut (besser) beraten, ihn gleich zu verkaufen – richtig!? Wenn Stress, dann den mit geringerem RW.

Oder eben doch verschrotten lassen?

Weiter geht´s:

Ich bat die Versicherung und Gutachter darum, bei der Begutachtung dabei sein zu wollen, das war abgemacht, wurde dann aber ignoriert. Das ist für mich insbesondere desw. nicht i.O., da ich schon auch auf den Erhaltungszustand VOR dem Schaden eingehen wollte (Rechnungen, Scheckheft, Ausstattung, Feinheiten etc.), dies aber nun nicht konnte. Fahrzeug ist zwar älter, aber recht beliebt, fast schon ein Youngtimer und war gut in Schuss. Viele Neuteile gerade erst verbaut und neuer Tüv!

Von all dem weiß der Gutachter nun nichts (ausgenommen Tüv).

Nun ist es bspw. auch so, dass die Klimaanlage nicht in der VIN-Abfrage auftaucht, warum auch immer, der Wagen aber ab Werk eine hat(te). Inwieweit sind hier nun schon „Probleme“ bei der Bewertung/Gutachten vorprogrammiert?

Sollte es nun „Reibereien“ beim WBW geben (bspw. Klimaanlage), inwieweit lässt sich das beim (dann) bereits verkauften Wagen noch belegen?

Auf Nachfrage hat mir der Gutachter keinen WBW genannt. Liegt das daran das er von der Versicherung beauftragt wurde? Steht das im Zusammenhang mit dem niedrigen RW?

Viele Fragen, viele Gedanken, hoffe es erhellt mich hier jemand.

Danke für eure Mühen

 

 

Beste Antwort im Thema

Du musst den Job des Gutachters nicht unterstützen, dass bekommt er schon selber hin. Natürlich ist dir das Auto selber viel mehr Wert, als es Objektiv (und das ist die Aufgabe des Gutachters) an Wert hat. Neuteile interessieren da niemanden und sind nichts wert.

Schau nach, ob alles an Ausstattung im Gutachten angegeben ist und dann hast du deinen Fahrzeugwert. Und ja die Zahl mag DIR zu niedrig sein, wird aber in 99% der Fälle der korrekte Wert sein.

Ausstattung und Tüv bekommt er als Info ganz leicht (dein Fahrzeug hat eine Eindeutige Nummer mit der sich die Ausstattung beschaffen lässt, alles was du nachträglich eingebaut hast, musst du dann halt angeben. Tüv steht doch auf dem Kennzeichen und im Schein).

Darf man fragen was passiert ist, dass du einen TK Schaden hast, der zum Totalschaden geführt hat? Eine gerissene Frontscheibe wird ja nicht dazu führen :)

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Du musst den Job des Gutachters nicht unterstützen, dass bekommt er schon selber hin. Natürlich ist dir das Auto selber viel mehr Wert, als es Objektiv (und das ist die Aufgabe des Gutachters) an Wert hat. Neuteile interessieren da niemanden und sind nichts wert.

Schau nach, ob alles an Ausstattung im Gutachten angegeben ist und dann hast du deinen Fahrzeugwert. Und ja die Zahl mag DIR zu niedrig sein, wird aber in 99% der Fälle der korrekte Wert sein.

Ausstattung und Tüv bekommt er als Info ganz leicht (dein Fahrzeug hat eine Eindeutige Nummer mit der sich die Ausstattung beschaffen lässt, alles was du nachträglich eingebaut hast, musst du dann halt angeben. Tüv steht doch auf dem Kennzeichen und im Schein).

Darf man fragen was passiert ist, dass du einen TK Schaden hast, der zum Totalschaden geführt hat? Eine gerissene Frontscheibe wird ja nicht dazu führen :)

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 23:10

Hallo,

einige meiner Fragen habe ich mir mittlerweile selbst beantworten können.

Die Abschleppkosten in die Werkstatt trägt die Versicherung, die Standkosten ICH *

* „muss“ die Versicherung nicht bis Zustellung des GA´s diese übernehmen? Liegt ja nicht bei mir, dass 10 Tage nach Begutachtung immer noch keins vorliegt? Bis es dann bei mir ist, vergehen ja auch nochmal Tage…Wochen!?

Trotzdem habe ich noch Fragen, die primär wichtiger sind für mich:

Wie gesagt, TK-Schaden, RW steht fest, 1 Angebot aus RW-Börse liegt vor.

Was genau darf ich nun??? Und was sollte ich besser lassen?

1. Ich kann verkaufen, an den Bieter (ungern, da Risiken mit dem Verkauf verbunden sein könnten)

2. darf ich ihn verschrotten lassen oder muß ich "verkaufen" (an wen auch immer)?

3. Ist es legitim, im Falle einer Verschrottung, noch eine Rückleuchte abzubauen und zu behalten?

Ich glaube ich würfel hier immer noch KH und Kasko durcheinander!?

@Reaver1988

„Danke“, für dein Feedback!

 

Das „Problem“ eines zu niedrigen WBW hebe ich mir für später auf. Noch kenne ich diesen Wert ja nicht und viel. ist dieser ja nicht „verkehrt“.

Da ich hier aber nun schon viel (negatives) gelesen habe, rechne ich erst einmal mit dem Schlimmsten. Wenn ganze Ausstattungen vergessen oder verwechselt werden, keine Vergleichsangebote eingeholt werden etc.

Zitat:

Darf man fragen was passiert ist, dass du einen TK Schaden hast, der zum Totalschaden geführt hat? Eine gerissene Frontscheibe wird ja nicht dazu führen :)

Brandschaden

 

Gruß und Dank, Teilnehma

Da im Kaskofall Vertragsrecht herrscht, zahlt die Versicherung das, was du mit ihr vertraglich vereinbart hast. Von daher lies deine AKB, da kein anderer weiß, was du unterschreiben hast. Standkosten werden eben nur dann gezahlt, wenn du es mit eingeschlossen hattest. Alternativ gibt es Schutzbriefe, die das übernehmen. Gleiches gilt für den Mietwagen.

 

Wenn du verkaufst, steht es dir frei an wen. Allerdings legt die Versicherung dann trotzdem das ggf. höhere Angebot des Gutachtens zugrunde, so dass du die Differenz zwischen deinem erzielten Verkaufspreis und dem Restwert nicht erstattet bekommst. Ebenso bei Verschrottung, da entgeht dir vermutlich einiges.

am 18. Mai 2018 um 5:09

Deine Verschwiegenheit über das, was passiert ist und die Dauer der Bearbeitung / Begutachtung werfen bei mir irgendwie den EIndruck auf, dass etwas nicht ganz sauber läuft. Üblicherweise hat die Versicherung mit der Erstellung des Gutachtens die Beweissicherung vorgenommen, welche Sie für wichtig erachtet. Daher sollte dem sofortigen Verkauf des FZGs nichts entgegen stehen - aber wegen o.g. gewonnenen Eindruck drängt sich mir die Frage auf, warum Du das nicht mit der Versicherung klärst (und dir dabei Datum, Uhrzeit und Name vom Gesprächspartner in der Schadenabteilung (nicht vom Außendienst/Makler) notierst).

Welche Risiken sollten dann mit dem Verkauf noch verbunden sein. Mit Übergabe des FZG-Briefs an den Restwertaufkäufer und dem unterschriebenen Kaufvertrag in der Hand ist das Risiko Auto aus deinem Verfügungs- und Haftungsbereich verschwunden - Angebot des Aufkäufers, wenn in einem Gutachten aufgeführt ist bindend (zumindest für die im Gutachten angegebene Frist !).

Du darfst allerdings mit dem Wagen alles machen - kannst im Zweifelsfall auch das Dach abflexen und ein Hochbeet draus bauen - die Versicherung musste ja nur ermitteln, was der Klumpen Schrott in Geld bedeutet, was DU daraus machst ist dein Bier.Das gilt dann auch für Frage drei, wenn Du dich fürs Verschrotten (also nicht Verkauf an den RW-Aufkäufer) entscheidest, kannst Du das FZG vorher noch völlig ausschlachten - allerdings nicht, wenn du es an den Restwertaufkäufer abgibst, der hat den Restwert angeboten fürs FZG exakt so, wie es im Gutachten beschrieben ist (allerdings wäre auch hier der RW-Aufkäufer der richtige Ansprechpartner, wenn Du etwas ändern willst - der sagt dann entweder: Angebot gilt nur wie im Gutachten beschrieben ODER ist mir doch egal, bau halt die Rücklichter aus).

Themenstarteram 18. Mai 2018 um 9:25

@hydrou

Vielen Dank für deine Antwort!

Zitat:

Da im Kaskofall Vertragsrecht herrscht, zahlt die Versicherung das, was du mit ihr vertraglich vereinbart hast. Von daher lies deine AKB, da kein anderer weiß, was du unterschreiben hast. Standkosten werden eben nur dann gezahlt, wenn du es mit eingeschlossen hattest. Alternativ gibt es Schutzbriefe, die das übernehmen. Gleiches gilt für den Mietwagen.

 

Ok, dann ist es so, wie von mir oben beschrieben. Gibt also nichts weiter außer die Abschleppkosten zur Werkstatt.

Zitat:

Wenn du verkaufst, steht es dir frei an wen. Allerdings legt die Versicherung dann trotzdem das ggf. höhere Angebot des Gutachtens zugrunde, so dass du die Differenz zwischen deinem erzielten Verkaufspreis und dem Restwert nicht erstattet bekommst.

 

Gut, dann habe ich es richtig verstanden und es bleibt dabei.

Zitat:

Ebenso bei Verschrottung, da entgeht dir vermutlich einiges.

 

Das verstehe ich nicht…die Verschrottung kostet mich ja noch Geld!? Und der RW wird mir ja eh angerechnet. Bei der Variante gehe ich also (erst recht) mit „Minus“ raus!?

 

@Relaxolator

Auch Dir danke ich für deinen Beitrag!

Zitat:

Deine Verschwiegenheit über das, was passiert ist und die Dauer der Bearbeitung / Begutachtung werfen bei mir irgendwie den EIndruck auf, dass etwas nicht ganz sauber läuft. Üblicherweise hat die Versicherung mit der Erstellung des Gutachtens die Beweissicherung vorgenommen, welche Sie für wichtig erachtet.

 

Meine Verschwiegenheit beruht lediglich darauf, das die Sache noch nicht (offiziell) abgeschlossen ist, mir noch nichts schriftliches vorliegt. So etwas trete ich dann ungern öffentlich breit. Die Verzögerung liegt wohl in der Natur der Sache, gepaart mit den ganzen Feiertagen. Das GA ist mittlerweile fertig, es liegt der Versicherung noch nicht vor und mir demzufolge auch nicht. Beweissicherung ist also abgeschlossen. Übrigens auch auf Seiten des LKA.

Zitat:

Daher sollte dem sofortigen Verkauf des FZGs nichts entgegen stehen - aber wegen o.g. gewonnenen Eindruck drängt sich mir die Frage auf, warum Du das nicht mit der Versicherung klärst (und dir dabei Datum, Uhrzeit und Name vom Gesprächspartner in der Schadenabteilung (nicht vom Außendienst/Makler) notierst).

 

Nun, das habe ich mittlerweile ja verstanden, das mit der RW-Ermittlung und Bekanntgabe dieser, durch den GA, ich verkaufen darf. Zu den Auskünften der Versicherung sag ich jetzt mal nichts. Da habe ich mehr Transparenz und Wissen erwartet.

Zitat:

Welche Risiken sollten dann mit dem Verkauf noch verbunden sein. Mit Übergabe des FZG-Briefs an den Restwertaufkäufer und dem unterschriebenen Kaufvertrag in der Hand ist das Risiko Auto aus deinem Verfügungs- und Haftungsbereich verschwunden - Angebot des Aufkäufers, wenn in einem Gutachten aufgeführt ist bindend (zumindest für die im Gutachten angegebene Frist !).

 

Meine Recherchen bezgl. eines Verkaufes, haben gezeigt, das es vorkommen kann, das man im Nachhinein noch Stress bekommen kann mit dem Käufer, weil dieser eine and. Vorstellung vom „Objekt“ hatte. Wenn man sich meinen Wagen anschaut, könnte man meinen, das eine oder and. Teil funktioniert noch einwandfrei.

Einige bekannte Fälle, auch hier im Forum, haben gezeigt, das ein Fahrzeug trotz offensichtlichem Totalschaden, noch zu funktionieren hat. Andernfalls möge man doch bitte Betrag „X“ überweisen.

Da ich das Angebot nicht kenne, auch nicht den genauen Inhalt, verkaufe ich hier wohlmöglich eine bestimmte „Beschaffenheit“ und darf hinterher dafür geradestehen.

Um dem nun einf. aus dem Weg zu gehen und wegen dem niedrigen RW, habe ich eine Verschrottung (nicht Kostenlos!) in Betracht gezogen, was weiterhin den Gedanken bei mir aufkommen ließ, 2-3 Teile vorher abzuschrauben. Aber nicht um diese zu verkaufen (um mich zu bereichern), sondern weil ich evtl. vorhabe, mir den selben Fahrzeugtyp nochmal zu kaufen. So mein Gedankengang…

Zitat:

Du darfst allerdings mit dem Wagen alles machen - kannst im Zweifelsfall auch das Dach abflexen und ein Hochbeet draus bauen - die Versicherung musste ja nur ermitteln, was der Klumpen Schrott in Geld bedeutet, was DU daraus machst ist dein Bier.Das gilt dann auch für Frage drei, wenn Du dich fürs Verschrotten (also nicht Verkauf an den RW-Aufkäufer) entscheidest, kannst Du das FZG vorher noch völlig ausschlachten

 

Ok, dann wäre diese Frage geklärt und ich kann das angehen, um weitere Standkosten zu vermeiden.

Zitat:

allerdings nicht, wenn du es an den Restwertaufkäufer abgibst, der hat den Restwert angeboten fürs FZG exakt so, wie es im Gutachten beschrieben ist (allerdings wäre auch hier der RW-Aufkäufer der richtige Ansprechpartner, wenn Du etwas ändern willst - der sagt dann entweder: Angebot gilt nur wie im Gutachten beschrieben ODER ist mir doch egal, bau halt die Rücklichter aus).

 

Ja, das ist mir klar.

Vielen Dank für eure Mühen!

Gruß, Teilnehma

 

Genau, Beispiel:

- RW-Angebot 5000 € aus Gutachten, WBW 10000 €

- Verkauf zum RW +5000 € vom Aufkäufer, WBW-RW +5000 € von Versicherung = +10000 € des WBW

- Verkauf unterhalb RW, z.B. +4000 €, +5000 € von Versicherung = -1000 € ggü. Variante 1

- Verschrottung mit Kosten von -500 €, +5000 € von Versicherung = -5500 € ggü. Variante 1

Bei sehr geringen RW ist es wohl egal, sollten die RW sehr hoch liegen, dann lohnt sich meist nur die Variante 1.

Wobei ich selber letztes Jahr einen Totalschaden auf Kaskobasis hatte und dann nicht zum RW an den Aufkäufer verkauft habe, sondern den Abschlepper, wo das Auto stand, da ich mir so die Fahrstrecke zum Unfallort von mehreren 100 km für Abwicklung und Kaufvertrag sowie Abmeldung sparen konnte. Kommt also immer auch auf die Umstände an.

Themenstarteram 18. Mai 2018 um 10:06

Zitat:

Bei sehr geringen RW ist es wohl egal, sollten die RW sehr hoch liegen, dann lohnt sich meist nur die Variante 1.

Eben, hier ist der RW niedrig. Ob ich die nun effektiv bekomme oder "Peng"...dann verzichte ich lieber darauf, rette was zu retten ist und gehe irgendwelchen Diskussionen aus dem Weg.

Zitat:

Wobei ich selber letztes Jahr einen Totalschaden auf Kaskobasis hatte und dann nicht zum RW an den Aufkäufer verkauft habe, sondern den Abschlepper, wo das Auto stand, da ich mir so die Fahrstrecke zum Unfallort von mehreren 100 km für Abwicklung und Kaufvertrag sowie Abmeldung sparen konnte. Kommt also immer auch auf die Umstände an.

Verständlich und sicher eine angenehme Lösung. Den Luxus habe ich leider nicht. Die Begeisterung über mein übriggebliebenes Fahrzeug hält sich in Grenzen :)

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