Restwertangebot

Hallo motor-talk-Gemeinde,

Ich habe ein schreiben von der HUK-Coburg bekommen worin steht, dass laut Gutachten der Restwert 150€ beträgt, sie aber ein verbindliches Angebot eines Autohändlers über 320€ haben.

Zitat:

Zitat:

Wir empfehlen dieses höhere Angebot anzunehmen, da sonst ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) in Betracht kommen kann. Danach hat der Geschädigte im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen verg. auch BGH, Urteil vom 30.11.1999, Az. VI ZR 219/1998).

Nach derzeitigem Stand werden wir den Restwert bei der Abrechnung berücksichtigen und empfehlen Ihnen deshalb, umgehend mit der Firma Kontakt aufzunehmen und einen Abholtermin zu vereinbaren.

Da ich mein Auto nicht verkaufen will (obwohl wirtschaftl. Totalschaden, dennoch fahrbereit) heißt das also dass sie nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und den 320€ auszahlen werden?

Beste Antwort im Thema

@fordfuchs:
Aber natürlich erklär ich Dir "bitteschön" was:

Im  Schadensersatzrecht gilt die sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung. Der Geschädigte muss danach bei der Schadensbehebung "im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage" den wirtschaftlichsten Weg wählen.

So nennt es der BGH in ständiger Rechtsprechung.

Er soll nicht schlechter gestellt werden aber darf sich auch nicht an dem Schaden bereichern.

Er ist der "Herr des Restitutionsgeschehens" (darf also darüber bestimmen, wie er den Schaden beseitigt haben möchte) aber er muss alle Maßnahmen, die er ergreift, unter dem Postulat der Wirtschaftlichkeit betrachten:

"Was würde ein wirtschaftlich denkender Mensch in meiner Lage, der den Schaden selbst bezahlen müsste, jetzt veranlasssen?"

Sich im Rahmen dieser widerstreitenden Interessen zu bewegen, ohne die Grenzen zu überschreiten, verstehe ich unter der Schadenminderung.

Für den Restwert bedeutet das, dass der Geschädigte nicht zur Veräußerung eines Fahrzeugs gezwungen werden darf, indem man ihm einen so hohen Restwert abzieht, dass er "auf dem Schaden sitzen bleibt", wenn er den Wagen behält. Er aber auch andererseits nicht daran verdienen darf, dass er einen geringen Restwert abrechnet und den Wagen tatsächlich teurer verkauft.

Hafi

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Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Und komme mir bitte nicht damit das der Sachverständige verpflichtet ist den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der Sachverständige ist eigentlich dazu verpflichtet ein objektives Schadengutachten zu erstellen.

Ein Gutachten, welches es Versicherung ermöglicht, auf dessen Basis den Schaden zu regulieren.

Ein Gutachten, welches dem Geschädigten ermöglicht dem ihm entstandenen Schaden erstattet zu bekommen.

Das ist der eigentliche Sinn und Zweck eines Schadengutachten.

Ein Sachverständiger schließt mit seinem Auftraggeber einen Gutachterauftrag ab.

Dieser stellt einen Werkvertrag gemäß §631 ff. des BGB dar.

In dessen Schutzwirkung ist der regulierende Haftpflichtversicherer involviert.

Schließlich wurde das Gutachten zum Zweck der Schadenregulierung ja auch erstellt.

Mit unzutreffenden oder sogar vorsätzlich falsch ermittelten Werten, hat der Sachverständige seine Schutz- und Fürsorgepflichten unter Umständen schuldhaft verletzt.

Leider sind sich einige aus dieser Berufssparte der Verantwortung hier nicht bewusst. 

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Leider sind sich einige aus dieser Berufssparte der Verantwortung hier nicht bewusst. 

Und leider gibt es auch in diesem Thread (mal wieder) einige (in diesem Falle gar nicht schlauen) Füchse, die hier auf die K.cke hauen, ohne im Ansatz eine Ahnung von dem zu haben, was sie hier von sich geben! (das musste jetzt mal gesagt werden).

Gruss vom alten Fuchs Twelferider.

Amen.
Wäre schön wenn der TE schreibt wie es ausgegangen ist.
Gruß
Frank, den einige als Blindfuchs bezeichnen. Weis gar nicht was das ist. 😁

Frank :>
*duckundweg*

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TE hier.

Es hat alles geklappt dank dem Brief, ich bedanke mich für eure hilfe Leute, echt super Forum hier.

Zitat:

Original geschrieben von B3rnd


TE hier.

Es hat alles geklappt dank dem Brief, ich bedanke mich für eure hilfe Leute, echt super Forum hier.

Hi B3rnd,

endlich mal jemand, der nicht nur Infos abholt, sondern auch das Endergebnis mitteilt - DANKE!

Gruß vom Sause

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