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Restwertangebot der Versicherung bindend?

Themenstarteram 5. Februar 2023 um 23:32

Hallo,

mir ist letztens jemand in mein Auto gefahren. Ich habe daraufhin ein Gutachten erstellen lassen. Nachdem ich das Gutachten der Versicherung des Verursachers geschickt habe, kam recht schnell ein Brief mit einem Käufer, der 400km entfernt ist und ca 500 Euro mehr für das Auto zahlen würde. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass er das Auto abholen würde und bar zahlt. Bei einer Abrechnung würde nun der neuere und höhere RW angesetzt werden. Dazu kommt eine Deadline, um mir natürlich Stress zu machen.

Ich bin nun irritiert, da ich hier als auch sogar bei Anwälten immer andere Aussagen zu diesem Restwertangebot höre: Muss ich dieses annehmen, oder ist der RW aus meinem Gutachten bindend, das ja auch 3 Angebote aus der Region ermittelt hat. 400 km sind für mich auch nicht mehr "regional". Nun sagen einige Anwälte, man müsste das Angebot annehmen, wenn man noch im Besitz des Autos ist. Andere sagen, die Ermittlung über eine Restwertbörse ist schon dubios genug und ich kann mich auf das Gutachten von meinem Sachverständigen beziehen. Am Besten wäre es anscheinend gewesen, ich hätte das Auto kurzfristig zum niedrigen RW an meinen Bruder verkauft, oder? Für diesen Fall hat die Versicherung direkt geschrieben, dass ich dieses bitte belegen soll.

Vielen Dank im Voraus

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12 Antworten

Willst du verkaufen oder willst du den wirtschaftlichen Totalschaden reparieren und weiternutzen? Was hat dir der Anwalt empfohlen, der dir diese Nachfrage gestellt hat?

Themenstarteram 5. Februar 2023 um 23:46

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ich möchte das Auto weiternutzen und die Kratzer nicht reparieren, sprich fiktiv abrechnen, da der Wagen sowieso nicht mehr lange fährt. Und mit Anwälten meine ich die Internetseiten von diversen Anwälten, die ich bei dem Thema über Google gefunden habe

Jeder Gutachter ist dazu verpflichtet jedes Fahrzeug auf der Restwertbörse anzubieten und es der gegnerischen Versicherung mitzuteilen.

Sie dürfen die Summe die durch den Verkauf, mehr erzielt werden kann, abziehen vom Restwert.

Du musst die am besten am Montag sofort anrufen und mitteilen das Du das Fahrzeug schon zur Reparatur gebracht hast.

Wenn Du Glück hast, gehen die darauf ein und ziehen nichts ab.

Ich melde das Fahrzeug immer sofort ab.

Deinen letzten Absatz kann ich nur bestätigen und mache es auch immer so.

Bei Weiternutzung ist nur der Restwert aus dem regionalen Gutachten anzusetzen.

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 7:30

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Danke hierfür! Aber dann findet man aussagen wie diese:

„Restwertangebot der gegnerischen Versicherung

Häufig versuchen Versicherer, den von ihnen zu zahlenden Wiederbeschaffungsaufwand dadurch zu minimieren, dass sie dem Geschädigten ein Restwertangebot eines Restwertaufkäufers übermitteln, das höher als das im Gutachten enthaltene Restwertangebot ist.

Dies ist zulässig.

Erreicht dieses höhere Angebot den Geschädigten rechtzeitig, bevor er sein Fahrzeug anderweitig verkauft hat, ist dieser höhere Restwert bei der Schadensberechnung zugrundezulegen – unabhängig davon, ob der Geschädigte das Angebot annimmt oder nicht.“

https://ra-doerfer.de/.../

„ Zu beachten ist allerdings, dass, wenn das Fahrzeug noch nicht verkauft wurde, der Geschädigte bei Eingang eines höheren Restwertangebotes verpflichtet ist, das Fahrzeug in Höhe mindestens dieses Betrages zu veräußern bzw. sich diesen Betrag auf die Schadenersatzleistung anrechnen lassen muss.“

https://www.anwalt.de/.../...twertangebot-der-versicherung-199991.html

Das irritiert mich irgendwo schon

 

Das was du schreibst gilt, wenn du das Fahrzeug nicht weiter nutzen willst.

Dann ist der höhere Restwert der Versicherung bindend, wenn das Fahrzeug bis dahin noch nicht verkauft wurde.

Wie sehen denn die Schadenwerte aus dem Gutachten genau aus?

Wie hoch wurde der Wiederbeschaffungswert geschätzt und wie hoch der Schaden?

Entscheidend ist noch ob es ein sogeannter "unter hundert" Fall ist.

Also Reparaturkosten nicht höher als der Restwert.

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 7:59

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Reparaturkosten: 1100

WBW: 1000

RW: 190

Ich hatte nach dem Schreiben der Versicherung auch den Gutachter gefragt, was er machen würde. Er meinte maßgebend und rechtlich ist das regionale Angebot des Gutachtens. Er würde der Versicherung an meiner Stelle widersprechen. Aber die Texte bei oben zitierten Anwälten lassen mich zweifeln

@sysop89 Sind die 1100 EUR inkl. oder exkl. Steuer? Ist dein Fahrzeug mit dem Schaden aktuell noch fahrbereit und verkehrssicher?

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 8:19

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Die 1100 sind inkl Steuer. Das auto ist noch fahrbereit und verkehrssicher

Ok. Das ist ein "über hundert" Fall.

Da geht es leider nicht, dass man den regionalen Restwert ansetzt.

Der höhere Restwert der Versicherung ist bindend, da du das Auto noch nicht verkauft hast.

Themenstarteram 6. Februar 2023 um 8:43

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Danke für die Hilfe! Also gilt lediglich bei unter hundert Fällen der regionale RW?

@HelferKarl Das sehe ich anders. Man muss hier das Integritätsinteresse des Geschädigten beachten. Das Fahrzeug soll ja weiterhin genutzt werden. Für diesen Fall muss man das Urteil des BGH vom vom 10.07.2007 zum Aktenzeichen VI ZR 217/06 beachten. Das Kfz ist weiterhin verkehrssicher. Demzufolge muss der regionale Restwert berücksichtigt werden. Teile das der Versicherung mit, nimm die 810,00 EUR + 25 EUR für Auslagen und fahr weiterhin mit deinem Auto.

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