restliche Leasinraten auf einmal bezahlen,
geht das, die Bank sagt Nein, der Händler ja.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von laberlaber
es geht um die Volvobank, bzw. einen Volvo und da ich grade etwas Geld überhabe, bzw. der Rezessionsangst entfliehen möchte schien das für mich eine gute Gelegenheit.
Den Sinn verstehe ich nicht ganz. Das wäre ja, als würde ich die Miete meiner Wohnung auf Jahre im Voraus bezahlen...
Soll heißen: Da Leasing nichts anderes als Mieten ist, hättest Du mit der Überweisung aller ausstehenden Leasingraten auf einmal noch immer kein Eigentum am Fahrzeug erworben. Warum also solltest Du das tun ? Dann lieber das Geld aufs Tagesgeldkonto packen und noch ein paar Zinsen kassieren.
39 Antworten
Nein, natürlich nicht:Zitat:
Original geschrieben von Pfeiffenhannes
Naja niemand sagt hier, dass er weiß warum der TE soetwas macht.Und auch niemand maßt sich das an. Seine Frage hat er beantwortet bekommen!
Aber und ein gewisser "Pfeiffen...." wüsste schon, was er im Fall der Fälle zu tun hätte.
Ich gebe dir Schlauberger mal einen positiven Grund für solch ein Verhalten:
Der Themenstarter will eine Immobilie kaufen und braucht dafür ein Darlehen. Da sich ein Leasing- oder Kreditvertrag immer negativ auf die Beruteilung und die Konditionen auswirkt, möchte der TS das Leasing ablösen, damit der Eintrag aus der Schufa verschwindet. Das Geld dafür hat er ja offensichtlich.
Nur eine von vielen Möglichkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Nein, natürlich nicht: Aber und ein gewisser "Pfeiffen...." wüsste schon, was er im Fall der Fälle zu tun hätte.Zitat:
Original geschrieben von Pfeiffenhannes
Naja niemand sagt hier, dass er weiß warum der TE soetwas macht.Und auch niemand maßt sich das an. Seine Frage hat er beantwortet bekommen!Ich gebe dir Schlauberger mal einen positiven Grund für solch ein Verhalten:
Der Themenstarter will eine Immobilie kaufen und braucht dafür ein Darlehen. Da sich ein Leasing- oder Kreditvertrag immer negativ auf die Beruteilung und die Konditionen auswirkt, möchte der TS das Leasing ablösen, damit der Eintrag aus der Schufa verschwindet. Das Geld dafür hat er ja offensichtlich.
Nur eine von vielen Möglichkeiten.
Zu deinem unterschtrichenen "Nein natürlich nicht", musst du mir mal näher erklären was du willst,wenn du schon so gekonnt zitierst!
Wo steht denn da,das ich weiß, warum der TE vorzeitig seine Leasingraten zahlen will????
Und was interessiert es dich,was ich tun würde und was hat das mit Anmaßung zu tun?
Mir scheint es als hättest du etwas langeweile und schreibst einfach dummes Zeug drauf los! Oder was willst du mir damit sagen?
Und das der Eintrag sofort verschwindet halte ich für ein Gerücht. Wenn dann wird der Eintrag "abgelöst" hinzugefügt und nicht gelöscht.Aber ich kann mich ja auch irren,bin ja nur ein Schlauberger und du die große Nr.5 Denkmaschine....🙄
Natürlich verschwindet er nicht komplett, aber die Verbindlichkeit besteht nicht mehr.
Ansonsten klinke ich mich jetzt hier aus, der Ton wird mir jetzt zu freundlich.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Natürlich verschwindet er nicht komplett, aber die Verbindlichkeit besteht nicht mehr.Ansonsten klinke ich mich jetzt hier aus, der Ton wird mir jetzt zu freundlich.
Ok,vielen Dank für die Info Nr.5.
Dann komme ich jetzt mal besser mit,bevor es noch freundlicher wird...🙄
Ich sag es ja, such nach dem hölzernen Ding😉
Gruß
Pfeiffenberger
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Eigentlich halte ich mir eher aus sowas raus, aber in dem Punkt muss ich Nr. 5 Recht geben. Hier im Forum wird oftmals nicht einfach nur die Frage beantwortet, sondern gern auch darüberhinaus spekuliert bzw. verdächtig.
Mich würde nun brennend interessieren, wieso das gemacht wird? Den Grund dafür erkenne ich nämlich nicht. Hier wird zb. nur gefragt, ob man das Leasing vorzeitig beendet werden kann. Eine einfache Ja/Nein-Frage bzw. Verweis auf Vertrag/Leasinggeber. Das "wieso" is doch hier fehl am Platz, oder etwa nicht? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Jlagreen
Mich würde nun brennend interessieren, wieso das gemacht wird? Den Grund dafür erkenne ich nämlich nicht. Hier wird zb. nur gefragt, ob man das Leasing vorzeitig beendet werden kann. Eine einfache Ja/Nein-Frage bzw. Verweis auf Vertrag/Leasinggeber. Das "wieso" is doch hier fehl am Platz, oder etwa nicht? 😕
Nein, das wurde eben nicht gefragt. Hier hätte es eine einfache Antwort gegeben: Man kann das Fahrzeug i.d.R. zum aktuellen kalkulierten(!) Wert kaufen, legt aber meist ordentlich Geld dazu, da der kalkulierte Wert oft höher als der am Markt erzielbare Wert ist.
Der TE wollte aber alle ausstehenden Leasingraten auf den Tisch legen und das Fahrzeug anschließend bis zum Ende der regulären Laufzeit weiterfahren, also weder das Auto käuflich erwerben noch vorzeitig loswerden. Da ist die Frage nach dem Sinn schon angebracht...
Zitat:
Original geschrieben von Jlagreen
Eigentlich halte ich mir eher aus sowas raus, aber in dem Punkt muss ich Nr. 5 Recht geben. Hier im Forum wird oftmals nicht einfach nur die Frage beantwortet, sondern gern auch darüberhinaus spekuliert bzw. verdächtig.Mich würde nun brennend interessieren, wieso das gemacht wird? Den Grund dafür erkenne ich nämlich nicht. Hier wird zb. nur gefragt, ob man das Leasing vorzeitig beendet werden kann. Eine einfache Ja/Nein-Frage bzw. Verweis auf Vertrag/Leasinggeber. Das "wieso" is doch hier fehl am Platz, oder etwa nicht? 😕
Dann frage ich noch mal zurück,da mir deine Argumentaton nicht einleuchtet: Kennt ihr den SMS-Guru noch nicht? Oder andere Ja/Nein Frage Seiten?
Einfach Frage hinschicken und Antwort abwarten.
Ich weiß nur nicht ob das mit Ja/Nein gehandhabt wird und da ich ja auch keine Fragemaschine bin antworte ich,wenn Fragen offen sind,mal über den Punkt hinaus.
Das aber einige so dermaßen darauf anspringen,ist mir wirklich ein Rätsel.
Und da ich so eine Kuriosität nicht alle Tage höre,kann man ja mal etwas weiter ausholen.
Ich bin doch hier nicht vor Gericht sondern in einem Forum,wo sich Menschen nun einmal unterhalten und austauschen.
Und da du auf simple Ja/Nein Antworten stehst,warum buddelst du das Thema wieder aus?
Die Frage wurde doch,zwar wohl nicht wie gewünscht, beantwortet und Bedarf doch dann keine weiteren Fragen oder Spekualationen.
Darüber hinaus,kann ich in deinem Post auch keine Antwort auf die gestellte Frage erkennen und verstehe auch dadurch,dein Anliegen nicht unbedingt viel besser.
Immer aus allem einen Elefanten machen,dafür ist das Forum hier echt Spitze...🙄
Gruß
Pfeiffe
Also ich muss das Thema nochmal aufgreifen, weil ich jetzt in der selben Position bin wie der TS.
Aber erstmal will ich Euch erklären warum man so etwas überhaupt machen will. Ganz einfach: um Steuern zu sparen!
Leasingraten sind nun mal volle Betriebsausgaben. Da ich in diesem Jahr schon etwas zu viel verdient habe, möchte ich nun meine X5 Raten auf einmal bezahlen um meine Steuerlast zu mindern.
Da ich in diesem Jahr auch nich eine Abfindung bekommen werde, würde diese dann mit einem geringeren Steuersatz versteuern werden. Stichwort: Fünftelregelung.
So, und nun rück zur Frage!
Macht das eine Leasingbank mit?
Die Leasingbank kann dir doch egal sein, das Finanzamt ist viel wichtiger.
Es geht hier um das erste Semester BWL: Unterschied Aufwand <-> Auszahlung. Zahlen kannst du natürlich, nur Aufwand wird es nicht. Wenn das Auto Eigentum wäre, könntest du ja auch nicht einfach im ersten Jahr komplett abschreiben, nur weil es dir gerade in den Kram passt. Es würde aktive Rechnungsabgrenzung, die dann über die Jahre ergebniswirksam aufgelöst würde: alles klar?
Überschussrechnung != Bilanz
Leasingrate != Darlehenstilgungsrate
...
...
Anscheinend reicht ein Semester BWL doch nicht so ganz.
😁
Mach et Nr.5: zahl die ganzen Leasingraten, setze die bei deiner nächsten Steuerklärung gewinnmindernd ein, das Finanzamt wird sich passend dazu äußern. Gehe dann bis vor den Bundesfinanzhof, das Urteil werden wir der Presse entnehmen.
Zitat:
Original geschrieben von ChrisCRI
Mach et Nr.5: zahl die ganzen Leasingraten, setze die bei deiner nächsten Steuerklärung gewinnmindernd ein, das Finanzamt wird sich passend dazu äußern. Gehe dann bis vor den Bundesfinanzhof, das Urteil werden wir der Presse entnehmen.
Dann erkläre uns doch mal, warum das ein Fall für den BFH werden soll. Da bin ich jetzt mal gespannt.
@ChrisCRI: warte doch mit Deinen Antworten bis Du das zweite Semester erreicht hast. Leasingraten sind immer volle und sofortige Betriebsausgaben. Im Gegensatz zum Kauf bzw. Finanzierung wo man das Fahrzeug halt abschreibt.
Da es hier aber anscheinend keiner weiss und nur jeder sein Halbwissen dazu gibt, frage ich einfach den Händler.
Es hätte ja sein können, das es hier Erfahrungswerte gibt, dazu ist ein Forum schlichtweg da.
Gruß
... allerdings kann eine Leasingsonderzahlung beim Bilanzierenden auch nicht sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden sondern muss über die Leasingdauer abgegrenzt werden. Anders bei der EÜR: Hier kann die Leasingsonderzahlung sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Gleichlautend müsste nach meinem Verständnis auch mit einer Einmalzahlung der restlichen Leasingraten verfahren werden. D. h. Bilanzierend: Abgrenzung / EÜR: sofortige Betriebsausgabe.
Es kommt also darauf an - wie Nr. 5 schon ausführte - ob man bilanziert oder eine EÜR erstellt.
Wobei ich glaube, dass die restlichen Leasingraten nicht einfach auf einmal bezahlt werden können; d. h. können ja, aber dann handelt es sich ja um die Ablösung des geleasten Fahrzeugs (der LN erwirbt das Fahrzeug) und somit greift wiederum eine andere steuerliche Vorschrift: Da der bisherige LN nun das Fahrzeug erworben hat, muss der Kaufpreis abgeschrieben werden - ergo auch bei EÜR nix mit sofortiger Betriebsausgabe ...
Soweit mein Halbwissen 😉
Gruß
Der Chaosmanager
Die vorzeitige Bezahlung der restlichen Leasingraten impliziert nicht zwingend den Erwerb des Fahrzeuges. 😉
@520dler
Der Händler ist da der falsche Ansprechpartner, frag besser - soweit vorhanden - deinen Steuerberater.
Die Frage hier ist, ob der Unternehmer bilanziert oder ob er eine 4/3 Rechnung macht. Im ersten Fall sind auch die Leasingraten abzugrenzen, macht er aber (nur) eine Überschussrechnung, dann sind die Raten im Zeitpunkt der Bezahlung Betriebsausgaben.