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Reserverad bei Laufrichtungsgebundenen Reifen???

Themenstarteram 8. Juli 2006 um 22:05

Ich hab da eine frage.....ich arbeite bei einer grossen Automobilfirma....seit neuestem bekommen bei uns die fzge Laufrichtungsgebundene Reifen (Wintereifen)

die fzge werdem mit Reserverad ausgeliefert.

Meine frage ist......was ist wenn beim Kunden das Rad platt geht das nicht zum reserverad (von der laufrichtung her passt) er wird diesen logischerweise montieren....nur hätte er halt ein in falscher richtung laufendes rad.

Ich frage deshalb.......weil ich einen verbesserungsvorschlag schreiben werde zu diesem thema in meiner firma. Das reserverad darf in meinen Augen nicht als vollwertiges reserferad verkauft werden da es im ungünstigem falle ja nur als Notrad zu nutzen ist.

Ich könnt mir auch gut vorstellen das wenn ein kunde durch so etwas ins schleudern kommt oder ähnlichem er die möglichkeit hätte die Fzgfirma zu verklagen weil er ja nicht daraufhin gewiesen worden ist.....

würde mich über meinungen zu diesem thema sehr freuen.

Auch würde es mich interessieren wie es versicherungstechnisch aussieht bei einem unfall mit falsch laufenden rädern....wer da hafted.

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16 Antworten
am 13. Juli 2006 um 10:33

Dann hst du auf einer Seite ein vielleicht zwei, drei oder vier Jahres älters Rad, viellciht auch mit anderem Profil - super Sache und dann ein Reserverad, bei dem 50% oder Profil fehlen. Dann macht es die Laufrichtung auch nicht viel schlimmer.

naja... profilgleich sollte es schon sein.

was das alter angeht.... wenn risse im reifen sind ist es eh zu spät.

was macht es wenn auf dem reserverad 50% fehlen?

damit kann man mehrere tausend km noch fahren. bis zum nächsten reifenhändler reichts allemal.

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