Reparatur zu teuer, jetzt Rechtsanwalt eingeschaltet. Was tun?

Hi ihr,
ich weiß jetzt nicht ob ich hier mit meinem Problem im richtigen Bereich bin.
Wenn nicht, bitte ich darum es in den richtigen Bereich zu verschieben.
Oder vielleicht habt ihr ja auch eine Seite wo mir besser geholfen werden kann

Nun zu meinem Fall:

Genauer genommen geht es um meine Schwester...
Sie ist am 21.10.2010 mit ihrem Audi A3 liegen geblieben. Freunde von ihr riefen dann einen "Bekannten" mit Werksatt der sie abschleppte und das Auto auch gleich reparieren wollte.
Wir/meine Schwester gab explizit in Auftrag das Auto nur wieder soweit zu reparieren dass es wieder fahrbereit ist. Alles andere was dann noch gewesen wäre hätten wir dann in unserer richtigen Werksatt machen lassen.

Eine richtige Rechnung haben wir von ihm nie bekommen. Er forderte dann inkl. MwSt 311,66€ von uns.
Was wir bis dahin aber auch nicht nachvollziehen konnten weil wir eben keinen Nachweis ne Rechnung o.ä. bekommen hatten
Haben diesen Betrag dann in unserer Werksatt prüfen lassen. Diese erklärte uns dass er nicht mehr als 137,14€ dafür hätte verlangen dürfen.
Haben gesagt dass wir diesen Betrag nicht dafür bezahlen werden. Ab dann kam es zu Streitereien.
Ein halbes Jahr später schrieb ER uns dann eine 3.Mahnung (eine erste und zweite Mahnung haben wir nie erhalten)
Zudem ist auf dieser von ihm verfassten Mahnung auch das falsche Datum als Rechnungsdatum angegeben.
Ich schrieb ihm dann eine Antwort auf seine Mahnung dass wir immernoch nicht bereit sind den Betrag zu bezahlen zumal er dann auch noch Rufmord meiner Schwester und Familie gegenüber betrieben hat.

Nun ein Jahr später erreicht uns ein Schreiben von einer offiziellen Anwaltskanzlei in der wir aufgefordert werden den Betrag zu bezahlen. In diesem Schreiben sind die Kosten für die Reparatur aber wieder andere als diese die zum Beispiel auf seiner 3.Mahnung stehen. Dazu kommen dann noch Mahnkosten von zehn Euro, Zinsen, Und Gebühren für den Rechtsanwalt wo wir dann bei einem Endbetrag von 464,94€ sind

Nun weiß ich nicht wie man sich bei sowas weiterverhalten soll...Die ganze Sache stinkt ja schon irgendwie bis zum Himmel
Aber ein Rechtschutz wurde erst irgendwann nach dieser Reparatur gemacht.

Was soll man da jetzt tun? Einfach bezahlen oder sich weiter stur stellen

Ich danke euch schon mal für euere Antworten und für euere Hilfe

Beste Antwort im Thema

@Grandhouse

du sag mal schämt ihr euch nicht wenigstens ein bisschen ?

Was soll denn das ganze Gelabere hier von wegen "uns geht es ums Prinzip, das ist alles Dubios, blablabla..."

Ihr habt gedacht, dass Ihr euch um das bezahlen der Rechnung drücken könnt.

Sonst hättest Ihr wenigsten etwas bezahlt. Aber nein, da werden "Ausflüchte" und "Gründe" gesucht bis zum Abwinken.

Hat aber nun mal nicht funktioniert und nun geht euch der Stift und hier werden Tipps erbeten, wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann.

Funktioniert aber auch nicht.

Also: Hört auf zu heulen und bezahlt eurere Zeche !! 

Echt nicht zu fassen was es für Leute gibt.............😠 

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Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Auf der Rechnung vom ersten steht auch eine Überprüfung der Bremsanlage,Fehlerspeicher auslesen

Bei der 2ten sind einfach nur Preise für das Ersetzen der Teile und für die Teile aufgeführt.Die Werkstatt hätte also kostenlos den Fehler gesucht?

Ich find die Preise nicht überzogen.Wenn ich im Wirtshaus das Schnitzel aufgegessen habe kann ich auch nicht später reklamieren das es bei einem anderen 5.- billiger war

Ist die Reparatur nicht ordentlich durchgeführt worden?

Die Rechtsschutz hilft natürlich nicht bei Fällen die vor Abschluß stattgefunden haben

Bei einer Bremsanlage wird nicht gerade mal das nötigste gemacht damit man wieder fahren kann.
Ich sehe da keine nicht erforderlichen Arbeiten...

Für welche Arbeiten war denn der Auftrag genau gegeben worden?

Und gerade so Sachen wie "Entlüftungsnippel gangbar machen" kann dauern. Wäre interessant ob deine 2. Werkstatt dies für Umme gemacht hätte.....oder ob die nachher mit ner Forderung gekommen wären.

Wie gesagt ich verstehe immer noch nicht WARUM du nicht zahlen willst.

Du hast den Auftrag gegeben und nu must du zahlen. Du widersprichst dir hier auch wenn du sagst er "solle es fahrbereit" machen und später sagst "er sollte nur den ABS Block machen". Also die Bremsschläuche macht man mit wenn es alles leer ist und man dran ist, erst recht wenn sie kaputt sind (oder fast).

Hätte er es nicht gemacht hätte das Thema hier gelautet: "Hab ABS Block machen lassen und er hat kaputte Bremsschläuche drin gelassen, soll doppelt zahlen"....

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


An der Rechnung ist wirklich nichts auszusetzen der Preis ist auch noch ok.

Im übrigen wurde dir eine Frist bis heute gesetzt um zu zahlen, ich hätte da schon eher reagiert als heute ( Sonntag)

Die Frist war heute vor einem Jahr!

Der Preis fürs Abschleppen ist nicht nur o.k., er ist super: 50 € für 55km!!

O.

😰 stimmt das erklärt natürlich warum der TE damals noch einen A3 fuhr 😉

Der nächste Schritt wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesen kannst Du binnen 2 Wochen widersprechen.
Die Werkstatt hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, deshalb wird nach erfolgten Widerspruch wohl auch eine Klageschrift
eingereicht. Dann landet der Fall vor dem Amtsgericht, eine Anwaltspflicht besteht für Dich nicht.

Dort wirst Du sehr wahrscheinlich verlieren, der Fall ist ja einfach gestrickt, Leistung wurde erbracht - keine Zahlung erfolgt.
Die Verfahrenskosten, die Kosten des Anwalts der Gegenseite, die Kosten des Mahnbescheids, das trägt alles der Verlierer.

Zahl die Rechnung, das ist auf jeden Fall am billigsten.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Die Frist war heute vor einem Jahr!

Der Preis fürs Abschleppen ist nicht nur o.k., er ist super: 50 € für 55km!!

O.

😰 stimmt das erklärt natürlich warum der TE damals noch einen A3 fuhr 😉

Ja stimmt, ich hatte auch nen A3. zu der Zeit aber nicht mehr

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Na ihr macht mir ja Hoffnung...
das heißt da könnte jeder kommen irgendwas am Auto rumbasteln und dafür 1000€ verlangen obwohl er vorher nie sagen konnte was es genau kostet und auch bis zum heutigen Tage keine richtige Rechnung vorlegen/ausstellen kann? 😰 😕

In diesem Fall wurde für eine geleistete Arbeit überhaupt nichts gezahlt
Die Zeit um persönlich über die Rechnung zu sprechen ist lange abgelaufen

Das Ergebniss einer Verhandlung sollte klar sein 😉 Das geht jetzt seinen Gang und wird auch nicht mehr billiger werden.Zum Rechnungsbetrag sind jetzt schon zusätzliche Kosten aufgelaufen

Bei Unklarheiten mit einer Rechnung gibt es KFZ-Schiedsstellen.Diese überprüfen die Rechnung und vermitteln.Kommt aber hier nicht mehr in Frage

Die eingescannte Rechnung ist für dich keine Rechnung? Wie soll sie denn bei einer freien Werkstatt aussehen?

Schiedsstellen können nur schlichten wenn die Werkstatt Innungsmitglied ist.
Bei einer kleinen Werkstatt wird das weniger der Fall sein.

Dir wurde geholfen, die Werkstatt ist mit Material- und evtl. auch mit Lohnkosten in Vorleistung getreten und Du drückst Dich jetzt um
die Bezahlung. Der Rechnungsbetrag geht meiner Meinung nach auch voll in Ordnung.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver


Schiedsstellen können nur schlichten wenn die Werkstatt Innungsmitglied ist.
Bei einer kleinen Werkstatt wird das weniger der Fall sein.

Dir wurde geholfen, die Werkstatt ist mit Material- und evtl. auch mit Lohnkosten in Vorleistung getreten und Du drückst Dich jetzt um
die Bezahlung. Der Rechnungsbetrag geht meiner Meinung nach auch voll in Ordnung.

Ne ne, ihr versteht mich da falsch! Meine Schwester will sich nicht davor drücken ich wollte hier nur nachfragen weil mir die Sache schon ein bischen spanisch vorkommt

Aber wenn dem so ist dann ist das eben so

Aber auf keinen Fall will sich keiner von uns vor irgendwas drücken.

Nur wenn man das nicht vorher prüft und nachfrägt kommt später dann einer und sagt warum habt ihr denn das nicht früher gesagt, jetzt ist es zu spät... Wenn ihr versteht was ich meine!?

Zitat:

Original geschrieben von Grandhouse


Na ihr macht mir ja Hoffnung...
das heißt da könnte jeder kommen irgendwas am Auto rumbasteln und dafür 1000€ verlangen obwohl er vorher nie sagen konnte was es genau kostet und auch bis zum heutigen Tage keine richtige Rechnung vorlegen/ausstellen kann? 😰 😕

Siehst du und für solche Fälle sollte  man

vorher

einen Kostenvoranschlag einholen, dann gibts

hinterher

keine bösen Überrasschungen, wie du (  ööhhm deine Schwester)😉😉 das Auto überhaupt ohne Bezahlung der Reparatur wiederbekommen hat ist mir ein Rätsel.

Zitat:

Original geschrieben von Grandhouse


Na ihr macht mir ja Hoffnung...
das heißt da könnte jeder kommen irgendwas am Auto rumbasteln und dafür 1000€ verlangen obwohl er vorher nie sagen konnte was es genau kostet und auch bis zum heutigen Tage keine richtige Rechnung vorlegen/ausstellen kann? 😰 😕

Nö, kann nicht jeder kommen und einfach so an Deinem Auto rumbasteln.

Du (respektive Deine Schwester) haben ihm aber einen klaren mündlichen Auftrag erteilt: "Mach' das Auto fahrbereit." Und das hat er gemacht.

Warum die Rechnung nie kam oder in Form von "Schmierztetteln", warum ihr die ersten Mahnungen nicht erhalten habt, darüber lässt sich nur spekulieren. Ich an euerer Stelle hätte bei dem ersten "Schmierzettel" gesagt, dass ich eine ordentliche Rechnung benötige und wenn diese vorliegt gezahlt.
Nun ist einiege Zeit ins Land gegangen und Ihr habt eine ordentliche rechnung in Form einer 3. Mahnung. Wenn Ihr die Sache jetzt schnell aus der Welt schaffen wollt, dann zahlt das Ding ganz schnell.

Was mir aber gerade auffällt: Die gescannte Mahnung ist vom 28.04.2011! Ist seitdem nichts mehr passiert? Wann hat euch denn das Schreiben des Anwaltes erreicht? Nach dem 28.04.2012? Ist die Sache dann nicht verjährt? Wäre zwar nicht wirklich die feine Art..... aber....

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Die Leistung wurde 2010 erbracht, d.h. die 3 Jahre werden ab dem 1.1.2011 gerechnet.
Verjährt ist der Anspruch erst am 1.1.2014, wobei ein gerichtlicher Mahnbescheid die Frist um 6 Monate verlängert.

Wir haben ja oft genug gesagt dass wir ne RICHTIGE Rechnung wollen
Er kann uns aber keine Rechnung ausstellen weil das bei ihm höchstwahrscheinlich alles schwarz läuft (Vermuten wir)

Diese vermeintliche Mahnung kam am 28.4.2011... Geschehen ist das Ganze (das Liegenbleiben und die Reparatur)
am 21.10.2010. Das Schreiben von seinem Anwalt ist vom 3.5.2012

Meine Schwester hat ihr Auto wieder bekommen weil mein Vater (meine Schwester wollte er da nicht mehr alleine hinfahren lassen) mit gefahren ist und gedroht hat die Polizei zu rufen falls er das Auto nicht raus gibt

Und um diese Vermutungen (die manche hier durchblicken lassen) 😉 es wäre vielleicht nicht meine Schwester, aus der Welt zu schaffen:
Ich hatte einen schwarzen Audi A3 1.8T bis September 2009
Danach ein blauen Golf V 1.8T bis Oktober 2010
Und seitdem einen Golf V GTI

Meine Schwester fährt seit nun ca 3 Jahren diesen weinroten Audi A3 1.8 um den es hier auch geht 😉

Auf der Mahnung ist die MwSt ausgewiesen, Du hast also eine ordentliche Rechnung.
Seine Anwaltskosten wirst Du wohl auch mit tragen müssen.

Ein weiteres Verzögern der Zahlung treibt nur die Kosten in astronomische Höhen.

Ja und was will deine Schwester nun trotz Zahlungsaufforderung eines Anwaltes machen? Der Anwalt wird mit 100 % alle Rechtsmittel ausschöpfen damit sein Mandant an sein Geld kommt.Oder will deine Schwester warten bis der Gerichtsvollzieher vorm Haus steht und klingelt?

Natürlich steht es deiner Schwester frei ebenfalls einen Anwalt einzuschalten ob die RSV diese Kosten dann übernimmt kann ich nicht sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Grandhouse


Wir haben ja oft genug gesagt dass wir ne RICHTIGE Rechnung wollen
Er kann uns aber keine Rechnung ausstellen weil das bei ihm höchstwahrscheinlich alles schwarz läuft (Vermuten wir)

Diese vermeintliche Mahnung kam am 28.4.2011... Geschehen ist das Ganze (das Liegenbleiben und die Reparatur)
am 21.10.2010. Das Schreiben von seinem Anwalt ist vom 3.5.2012

Was ist eine Richtige Rechnung?

Am 28.04.11 hast Du doch eine detaillierte Rechnung mit allen Angaben, die ein Unternehmer auf einer Rechnung angeben muss, erhalten. Was hast Du seitdem unternommen?
Händler hat eine Leistung gebracht und hat Anspruch auf Bezahlung.

Wie der Händler die Rechnung intern verbucht, ist seine Sache.

O.

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