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Reparatur oder neues Auto???

Themenstarteram 12. Juni 2008 um 10:16

Liebe W203-Gemeinde,

ich hatte unter dem Thema "Klimaanlage defekt!" bereits mein Leid geklagt:

Letzte Woche ist mir auf einer Ampelkreuzung ein Fahrschulwagen mit mindestens 30 km/h in die Fahrerseite geknallt. Mir geht es hier aber nicht um die Klärung der Schuldfrage o.ä., sondern um Euren Rat betreffend der Schadensregulierung, falls Ihr mit solchen Situationen Erfahrung habt. Ich besitze letztere zum Glück bislang nicht - ist mein erster Unfall (mit 39)!

Da ich Vollkasko habe, werde ich den so genannten Wiederbeschaffungswert (Daten zum Auto siehe Signatur, 51.500 km gelaufen) von der Versicherung erstattet bekommen: rund 14.700 Euro. Die Reparaturkosten belaufen sich auf rund 13.500 Euro, der Restwert beträgt 8.390 Euro.

Meine Frage an Euch:

Was würdet Ihr mir jetzt raten? Soll ich das Auto reparieren lassen oder mir das Geld (also die 14.700 Euro) auszahlen lassen und ein anderes Auto kaufen?

Vielen Dank im Voraus!

Der immer noch trauernde Alex der 1. :(:(:(

Beste Antwort im Thema

Die Frage wäre in der Rubrik Versicherung besser aufgehoben. Dort sind neben Versicherungsfachleuten auch Sachverständige die in der gängigen Praxis zu Hause sind.

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hallo,

mal ne dumme Frage, ich lese immer Vollkasko ???

Wenn Dir der Fahrschulwagen reingefahren ist, zahlt seine Haftpflichtversicherung.

Du bestimmst den Gutachter und entscheidest was Du machst.

Klär mich doch mal auf. Normalerweise hat Deine Versicherung damit nix zu tun ???

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 14:44

Bitte vier Beiträge zurück gehen - dort findest Du die detaillierte Schilderung!

Gruß, Alex der 1.

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

JETZT zum Anwalt gehen und nicht abwarten. Mir gefällt nicht, dass Du deine Versicherung momentan als deinen "Freund" betrachtest. Ein Gutachter deiner Versicherung gehört nun mal ins "Vollkasko-Lager deiner Versicherung" und ist damit keinesfalls auf deiner Seite. Bei der Kasko gibt es die 130%-Regelung übrigens nicht. [...] Kurz und gut: Gehe zum Profi und zwar jetzt. Übrigens: Möchte der Fahrlehrer unbedingt seine Lizenz verlieren? :rolleyes: Sollte sich der Sachverhalt so zugetragen haben, wie von dir geschildert, dann steht er entweder unter Drogen oder ist einfach ein kleiner Scherzbold.

Hallo Gerry,

ich danke Dir für Deine Ratschläge! Ich habe soeben meine Verkehrsrechtsschutzversicherung beauftragt, einen Anwalt einzuschalten.

Das mit der Versicherung und dem "Freund" will ich nicht kommentieren, frage Dich aber: Wenn ich Sie nicht als "Freund" oder zumindest als "Helfer" betrachten soll, als was dann?

Der Hinweis, dass es die 130 %-Regel nur bei Haftpflicht gibt, ist sehr wichtig für mich. Im Übrigen haben mir der Gutachter und mein Versicherungsvertreter das mit der 130 %-Regel überhaupt verschwiegen bzw. sagte der Gutachter, bei einer Reparatur müsste ich alles über dem Wiederbeschaffungswert selbst zahlen. Na ja, hast wohl mit dem "Freund"-Bild nicht ganz unrecht ...

Und zum Schluss: Der Unfall hat sich genauso zugetragen wie von mir geschildert!!! Unter Drogen stand der ganz bestimmt nicht, nach Alkohol roch er auch nicht und ein Scherzbold war er erst recht nicht. Darum kann ich sein Manöver auch nicht nachvollziehen. Weil - so denke ich - im Regelfall wohl keiner von uns so reagieren würde, bin ich überzeugt, dass seine Aussage nach dem Unfall wohl nicht der Wahrheit entspricht. Irgendetwas ist an der Sache faul.:confused:

Gruß, der immer mehr verunsicherte Alex der 1.

Zitat:

Original geschrieben von Alex der 1.

Was kann jetzt noch passieren?

Ne Menge, würde ich sagen... :rolleyes:

 

"Deine" freundliche Allianz hatte ich mal als gegnerische Versicherung erlebt, Schuldfrage war klar, Allianz hat gezahlt - ABER: Die haben den Wertverlust aus meinem Gutachten (unabhängig), als es an die Bezahlung ging, einfach um 1/3 gekürzt und sich geweigert, es einzusehen. Über die Rechtsschutz hat mir einen Anwalt gesagt, dass mir die gesamte Summe zusteht. Nur, ich habe bei der Rechtsschutz einen kleinen Selbstbehalt, und dann war die Summe, die ich bestenfalls bekommen hätte ca. 50% vom strittigen Betrag. Also habe ich die Allianz so lange genervt und am Ende wie auf dem Basar haben wir uns das ausstehende Drittel geteilt. Klar haben die mich abgezockt (wozu benötige ich sonst ein Gutachten, wenn man sich bei Bedarf nicht an die Ergebnisse halten muss?) aber mehr hätte ich am Ende über den Rechstweg auch nicht bekommen (Selbstbehalt).

 

Versicherungen sind niemals unsere Freunde....

 

Viele Grüße

Moonwalk

Themenstarteram 17. Juni 2008 um 9:44

Meine Verunsicherung steigt ... :(

Gruß, Alex der 1.

Zitat:

Original geschrieben von Alex der 1.

Meine Verunsicherung steigt ...

Lass Dich nicht verrückt machen! Zwar kann ich der Aussage von Moonwalk "Versicherungen sind niemals unsere Freunde" nur zustimmen (die "Freundschaft" hört jedenfalls bei Eintritt des Versicherungsfalls schnell auf), aber dafür ist ja der Anwalt da!

*Daumendrück*

Kai

am 17. Juni 2008 um 10:39

Hallo,

nochmal zum Thema behalten o. abstoßen, mir fällt dazu ein bzw. ich hab die Erfahrung gemacht daß Autos nach zumindest so einem Crash wie du ihn hattest, nach kurzer Zeit gerne anfangen zu rosten und was hast du davon wenn dein Auto zwar top repariert ist ab in einem Jahr überall am blühen ist.. Mein Rat weg damit!!

Grüsse didi

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 8:39

Hallo didi,

vielen Dank für den Rat, aber ich denke, Deine Sorge ist unbegründet. Ich bekomme (zumindest laut Gutachten) eine komplett neue Fahrertür, eine neue B-Säule und einen neuen hinteren Kotflügel. Und das alles mit Hohlraumkonservierung und Neulackierung. Da dürfte nichts rosten.

Gruß, Alex der 1.

am 19. Juni 2008 um 9:24

Hallo Alex,

das die Teile die Du austauschst nicht rosten glaub ich gerne, aber bei heftigen Unfällen können auch Stauchungen auftreten die nicht unbedingt auf den ersten Blick zu sehen sind und dort könnten Haarrisse entstanden sein (muss nicht) und die machen meistens schon nach kurzer Zeit Probleme..

Ich hoffe aber für Dich das an Deinem Wagen alles oK ist..

Mir hat einMB Mechaniker hinter der Hand erklärt, dass heutzutage immer mehr

genietet wird anstelle zu schweissen.

 

Und auch Stand der Technik :-(

Ist halt billiger.

Ich kenne Dein Schaden nicht. Jedoch halte ich ein Auto was so einen hohen Schaden hat,

nicht für erhaltungswürdig bzw. ich würde ihn weggeben.

Ausser, Du hängst so an ihm. (Kinder darin gemacht oder anderes ;-)

So gut wie vorher wird der nicht mehr.

Zum Fahrlehrer: Egal wer drin sitz, der Führer / Lenker ist die Fahlehrer.

Nicht der Fahrschüler.

 

Hauptsache niemand wurde verletzt.

Grüße

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Kaltverformer

aber bei heftigen Unfällen können auch Stauchungen auftreten die nicht unbedingt auf den ersten Blick zu sehen sind und dort könnten Haarrisse entstanden sein (muss nicht) und die machen meistens schon nach kurzer Zeit Probleme...

Du hast natürlich recht, so etwas kann passieren, was ich natürlich nicht hoffe, aber dieses Risiko gehe ich ein. Leider kann ich von meinem nichtvorhandenen Sachverstand auch nicht beurteilen, ob rund 30 km/h autotechnisch "heftig" sind?

Gruß, Alex der 1.

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von kutjub

Ausser, Du hängst so an ihm. (Kinder darin gemacht oder anderes ;-)

So ist es! Ich hänge an ihm:), obwohl ich Kinder darin nicht gezeugt habe.:p Ist halt keine sachliche, sondern eine emotionale Entscheidung. Hoffentlich wird sie nicht bestraft.:confused:

Ich danke Euch allen für die gutgemeinten Ratschläge/Hinweise! Sie haben mir sehr geholfen! Aber die Entscheidung ist gefallen: Ich habe soeben der Werkstatt den Auftrag zur Reparatur erteilt! ALLES WIRD GUT!

Gruß, Alex der 1.

stell doch bitte vorher / nachher Bilder ein.

Immer interessant

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von moonwalk

aber mehr hätte ich am Ende über den Rechstweg auch nicht bekommen (Selbstbehalt).

my dear Kienzle :D ,

wenn man "im Recht ist" bzw. nur so viel einklagt, wie einem zusteht, zahlt am Ende der Gegner. Dann gibt es keinen Selbstbehalt mehr. ;)

@ Alex:

Die Aussage "Fahrlehrer unter Drogen" war natürlich nicht wörtlich zu nehmen. Aber kein "Blaulicht" der Welt rechtfertigt eine solche Aktion eines Dritten. Platz machen heißt nicht mit Vollgas über die rote Ampel und dabei Autos rammen.

Die Aussage des Gutachters zu "max. 100%" hat sich wahrscheinlich auf die (vorläufige) Kasko-Abwicklung bezogen.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Zitat:

Original geschrieben von moonwalk

aber mehr hätte ich am Ende über den Rechstweg auch nicht bekommen (Selbstbehalt).

my dear Kienzle :D ,

wenn man "im Recht ist" bzw. nur so viel einklagt, wie einem zusteht, zahlt am Ende der Gegner. Dann gibt es keinen Selbstbehalt mehr. ;)

Wie meinen, Hauser? :eek:

 

Du meinst, wenn ich den Rechtsweg beschreite und recht bekomme, wird vom Gegner auch mein Selbstbehalt meiner Rechtsschutz übernommen?

 

Je länger ich darüber nachdenke, desto logischer klingt das. Allerdings hat mein "Freund" die Rechtsschutzversicherung :D mir das damals anders verkauft...

 

Viele Grüße

Moonwalk

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