Reparatur Historie gelöscht...!!!

BMW X5 E70

Hallo,

Hatte das schon jemand wo die Reparaturhistorie gelöscht wurde?

Situation:
Auto ist gedreht worden. 2011 hatte es 129000 und 2013 habe ich es mit 119000 gekauft.
Bei BMW ist die Rep Historie vor 08.2011 nicht mehr zu finden. Alles gelöscht!!!

BMW sagt, die haben keine Sicherung. Jaja...

Hatte das schon Jemand?

20 Antworten

Schickt ruhig per pm rüber , ich kann die Nr die Tage an meinem Kumpel im Werk geben .
Will ihn nur nicht überfallen da jetzt schon sehr viele Anfragen waren.
Alles nach und nach 🙂

Hallo Afru,
ich habe dir vor kurzem einmal ne PN mit meiner F- Nummer geschickt.... hast du schon was rausbekommen?

Gruß Peter

Zumindest vom juristischen Aspekt her, möchte ich hier mal ein paar Unklarheiten beseitigen (meine eigene Vorstellung später... 😉)

Die oben genannte Beweislastumkehr betrifft ausschließlich Gewährleistungsansprüche entsprechend des aktuell geltenden Gewährleistungsrechts und bezieht sich auf die ersten 6 Monaten nach Kauf. Heißt im Umkehrschluss, innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf wird erstmal grundsätzlich davon ausgegangen, dass ein gewährleistungsrelevanter Mangel bereits bei Kauf vorhanden war. Den Gegenbeweis kann der Händler natürlich versuchen anzutreten, ist also kein Freifahrtsschein im Sinne von 6 Monate Vollgarantie... 😉

Nach Ablauf dieser 6 Monate gilt wieder die normal übliche Beweislastregelung - wer beanstandet muss seinen Anspruch beweisen. Ist übrigens in den meisten Fällen faktisch unmöglich, sodass beim Gebrauchtkauf wirklich nur die ersten 6 Monate von Bedeutung sind, alles andere ist juristisch eigentlich Augenwischerei...

Ob Betrug oder nicht, prinzipiell in so einem Fall kaum die Frage, aber vorsicht mit einer allzu vorschnellen Anzeige bei der Polizei. Lässt sich das dem verkaufenden Händler nicht eindeutig nachweisen, begibt man sich schnell selbst in die Position einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung und das kann teuer werden. Hier besser direkt bei der örtlichen Staatsanwaltschaft um "Prüfung des Sachverhaltes auf strafrechtliche Relevanz" bitten. Das wird grundsätzlich auch gemacht, aber man selbst läuft nicht Gefahr, am Ende selbst belangt zu werden.

Das Fahrzeug betreffend kommt es darauf an, ob eventuelle Verjährungsfristen bereits ausgelaufen sind oder nicht...

Mir ist durchaus bewusst, dass ich in meinem Fall den Verkäufer wohl nicht mehr zur Rechenschaft ziehen kann und werde.
Mir geht es eigtl. nur darum, um herauszufinden, ob die KM stimmen und vielleicht sogar evtl. frühere Unfallschäden erscheinen.
Geht u.a. darum, dass ich den X5 unfallfrei gekauft habe und eben dies beim Verkauf dann auch wieder gewissenhaft schreiben darf. Nicht, dass ICH dann auf einmal der schwarze Peter bin und einen Unfallwagen als unfallfrei verkaufe, obwohl dies dann nicht stimmt..... Genauso mit den KM- ich weiß ja nicht, ob man mir dann etwas anhaben kann, wenn die KM tatsächlich nicht stimmen sollten. Ich habe leider sonst keine Möglichkeit, dass herauszufinden.
Jetzt warte ich nur mal auf das Ergebnis von Afru- habe leider noch nichts gehört von ihm.... Ich hoffe, er bekommt bald mal die nötige Info von seinem Kumpel....

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Nun gut, so lange Dir ein eventueller Unfallschaden oder eine Tachomanipulation unbekannt bleibt, kann Dir später auch niemand den schwarzen Peter zuschieben, selbst wenn sich das Ganze später als sanierter Totalschaden mit gefakter Laufleistung entpuppt. Blöd ist es aber allemal...

Zitat:

@afru schrieb am 22. Oktober 2015 um 15:17:13 Uhr:


Der hat Einträge vor 2011 , normalen Servie , paar kleinere Garantie Sachen wie Navi Dvd , Stoßdämpfer Test , Steuergeräte anlernen , und das bis 129tkm alles ganz normal.
Ab da verliert sich die Spur ins ungewisse

Hallo afru. Ich habe eine Frage an dich kann ich dich irgendwie persönlich anschreiben?
Schone grüße. Alex

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