Reparatur Hagelschaden nach Gutachten
Hallo,
Ich hatte im August einen Hagelschaden bei meinem relativ neuen Leasingwagen.
Bis ich schließlich einen Termin bei der von der Versicherung huk24 beauftragten Dekra bekommen habe, hat es schließlich bis Mitte Oktober gedauert.
In deren Gutachten, welches ich auch gleich von der Dekra per Mail bekommen habe, wurde ein fünfstelliger Schaden festgestellt, inkl. einiger zu tauschender Teile die man meiner Meinung nach auch sanft reparieren kann.
Auch um mir eine zweite Meinung zu holen bin ich mit diesem Gutachten gleich zur Vertragswerkstatt und die haben es eingeschätzt wie ich, viel Arbeit, aber größtenteils problemlos "sanft" machbar.
Man könne mit den Gutachten auch gleich loslegen, und alles mit dem Gutachter bzw der Versicherung klären zwecks anderer Vorgehensweise.
Nun soll ich in den nächsten Tagen mein Auto bringen, habe aber immer noch nichts von der Versicherung gehört. Dort steht es nach wie vor auf "Schadenfeststellung/Abwicklung" in Bearbeitung.
Müssen die das Gutachten noch irgendwie "anerkennen" oder bestätigen bevor ich reparieren lassen kann?
Ich meine, es war deren Gutachter, den werden sie wohl schlecht in Zweifel ziehen? Und meine Werkstatt spart ihnen evtl eh ein bisschen...
Ich fahre schon viel zu lange mit einem verbeulten Auto herum, das muss jetzt klappen... :-(
Ps: ich habe natürlich keine Werkstattbindung und die Vertragswerkstatt ist auch gleichzeitig das leasinggebende/-abwickelnde Autohaus.
35 Antworten
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 25. Oktober 2023 um 12:08:06 Uhr:
Nein, du sprichst nicht spanisch und wir haben auch genau verstanden, dass du dich eigentlich geweigert hast, mit dieser Bank zu reden, weil du es gar nicht für nötig hielt hieltest.Und dass jemand anderes die Bank informierte, las ich nirgends von dir, deshalb haben ja auch hier so viele darüber geschrieben.
Das habe ich heute um 10:03 Uhr aufgeklärt, sorry, das war im Ursprungspost nicht drin, mein Fehler. 🙁
Aber trotzdem wurde mir auch danach wieder "geraten" selbst die Bank zu informieren.
Egal... Thema ist durch.
Und selbst wenn ich statt dem Autohaus selbst die Bank informiert hätte, dann wäre doch alles weitere trotzdem direkt zwischen den beiden Parteien gelaufen, also kein Unterschied zum Status quo?
Zitat:
@bug99 schrieb am 25. Oktober 2023 um 12:01:57 Uhr:
der Vergleich mit der Bank war gut 🙂 und passend.und du glaubst wirklich, dass die Bank deine Interessen/Vorteile verfolgt, wenn sie dich "berät".
Nö, natürlich muss man das immer mit Vorbehalt sehen, schließlich bekommt der Bankberater eine Provision etc. der wiederum die besseren Konditionen der Bank gegenüber dem Versicherer gegenüberstehen. Außerdem hat er auch ein großes Interesse, mich nicht als Kunden zu verlieren oder schlechte Bewertungen (ohne die ja inzwischen gar nichts mehr geht) für sein Haus einzufahren etc.
Und in meinem Fall ginge das Auto im Falle einer Rückgabe zurück an das Autohaus, nicht an die Bank. Daher haben die erst recht kein Interesse hier irgendwie minderwertig zu reparieren um mir danach ordentlich Wertminderung abzuziehen. Da machen sie es doch lieber gleich richtig und holen sich das ganze Geld - wie es sich gehört - von der Versicherung und halten die Wertminderung so klein wie möglich?!
Eine gewisse "merkantile"? Wertminderung werde ich ja sowieso zahlen müssen, einfach weil der Schaden da war und den potentiellen Wiederverkaufspreis drückt. Dass diese nicht von der TK übernommen wird ist mir ebenfalls bekannt.
Aber: Diese Wertminderung ist bei einer sanften, weniger aufwändigen Reparatur, wie vom Autohaus vorgeschlagen, deutlich geringer als bei einem Dachtausch.
Erstens, weil die Kosten (und somit der merkantile Anteil) geringer sind, und zweitens der Orginallack nicht beschädigt wurde bzw. durchs Nachlackieren Mängel entstehen könnten.
Daher hätte ich die Bedenken verstanden, wenn der Gutachter drücken aufgeschrieben hätte, aber das Autohaus auf ein neues Dach bestanden hätte. Aber es ist umgekehrt.
Werkstätten arbeiten oft Profit maximierend. Könnte also sein, dass die "sanfte" Methode mehr Gewinn bringt. Die von Versicherungen beauftragten Gutachter hingegen sollen den günstigsten Reparaturweg beschreiben.
Nebenbei geschrieben, verlasse dich nicht auf mündliche Zusagen von der Werkstatt, dass mit der Leasingges. alles geklärt sei. Liegt der Leasing das Gutachten vor, liegt ein Kostenvorschlag der Werkstatt vor, wie möchte die Leasingges. repariert haben und lass die auch den Auftrag zur Reparatur erteilen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. Oktober 2023 um 13:56:46 Uhr:
Werkstätten arbeiten oft Profit maximierend. Könnte also sein, dass die "sanfte" Methode mehr Gewinn bringt. Die von Versicherungen beauftragten Gutachter hingegen sollen den günstigsten Reparaturweg beschreiben.Nebenbei geschrieben, verlasse dich nicht auf mündliche Zusagen von der Werkstatt, dass mit der Leasingges. alles geklärt sei. Liegt der Leasing das Gutachten vor, liegt ein Kostenvorschlag der Werkstatt vor, wie möchte die Leasingges. repariert haben und lass die auch den Auftrag zur Reparatur erteilen.
Es wurde gesagt, dass die vorgeschlagene Reparaturmethode in jedem Fall günstiger sein wird.
Laut Gutachten macht ja der Dachtausch und die ganzen Lackarbeiten nach Standardsätzen schon um die 4000 Euro netto aus, bei einer Vertragswerkstatt kann man da gerne noch +50% draufrechnen.
Dafür kann man schon seeehr lange rumdrücken und kleben.....
Wie gesagt, kommt bei dem Ganzen noch dazu, dass ich das Auto vmtl. gerne übernehmen will, und auch mir die sanfte Reparatur deutlich lieber ist. Ein Auto das komplett zerlegt, Dach angeschweißt, gespachtelt und lackiert wurde (alles Vorgabe Gutachter) würde ich nicht mehr haben wollen.
Und ja, mir ist bewusst, dass ich das ganze auch selbst in die Hand nehmen könnte, KV einholen, alles entsprechend durch die Gegend schicken etc. Und dass ich mir dann am Ende auch durchaus ein bisschen sparen könnte.
Aber wenn ich meiner Werkstatt vertraue (ein angesehener großer Händler), dann habe ich am wenigsten Ärger mit der ganzen Sache.
Hier macht es sicher vielen eine Freude das alles zu kontrollieren und vielleicht sogar lieber noch einen dritten KV einzuholen, aber mir nicht, ich bin da absolut nicht der Typ für... 🙁 Ich möchte eigentlich nur das Auto abgeben, repariert wieder bekommen und alles ist gut, die Lebenszeit sind mir die ggf. paar Euro mehr wert... Aber das ist Typsache, ich verstehe euch absolut.
Das Problem ist, dass du hier nichts zu bestimmen und zu entscheiden hast.
Das Auto gehört dir nicht und ob du es mal übernehmen wirst, steht auch nicht in deiner Entscheidungsgewalt.
Auch das bestimmt nämlich der Eigentümer.
Insofern sind deine "Bedenken" bezüglich der Reparaturwege hier nicht von Bedeutung.
In diesem Zusammenhang ist es auch "Unklug" zu versuchen dem Sachverständigen hier seinen Job zu erklären.
Du kannst Kostenvoranschläge oder auch gerne Gutachten einholen so viel du möchtest (und bereit bist zu bezahlen, das wird keiner kostenlos für dich machen).
Ob es den Eigentümer des Autos Interessiert, steht im übrigen auf einem anderen Blatt.
Gehe mal davon aus eher nicht.
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Der Eigentümer möchte aber die höherwertige Reparatur, weil diese von der Versicherung zu tragen ist.
Und der Eigentümer bestimmt!
@Traxx83
Daher hätte ich die Bedenken verstanden, wenn der Gutachter drücken aufgeschrieben hätte, aber das Autohaus auf ein neues Dach bestanden hätte. Aber es ist umgekehrt.
dann denke hier mal in die andere Richtung. Was ist wenn von den -zum Beispiel- 30 Dellen 28 gedrückt werden können und bei den verbliebenen 2 Dellen geht es nicht? Wer hat dann die A..Karte?
Meinst du so einem Risiko setzt sich der Sachverständige aus? Der muss sich dann nämlich erklären warum, wieso und weshalb sein vorgegebener Reparaturweg nicht funzt.
Und im ürgigen, wenn ein Sachverständiger von der Versicherung eine neue Dachhaut aufschreibt, dann will das schon etwas heißen. Ob sich das hier alles so darstellt, wie von Werke erzählt wird, da bin ich doch eher zurückhaltend mit einer Meinung.......
@Dellenzaehler
Es geht bei keiner Delle im Dach um die Machbarkeit an sich (Laut Werkstatt und SV), die sind alle ziemlich klein, so 10ct. Größe, sondern um die Anzahl. Es sind so viele, dass sich keiner der Beteiligten bisher die Mühe gemacht hat sie zu zählen.
Und der nun eingeschlagene Reparaturweg wurde ja vom Autohaus sowohl mit dem SV als auch mit der Bank geklärt. Welcher Weg da jetzt ganz genau herausgekommen ist weiß ich gar nicht, meine Info ist nur "Reparatur ist genehmigt, bitte Auto bringen".
Die ganze Diskussion wurde ja nur losgetreten, weil erstmal unklar war, ob die Bank als Eigentümer überhaupt davon weiß, und das ist der Fall.
Sie wurde nur nicht von mir, sondern vom Vertragshändler informiert, was scheinbar ein böser Fauxpass ist...
Ich wollte auch niemandem seine Arbeit erklären, oder irgendwas besser wissen. Ich bin weder SV noch Mechaniker, ich habe nur gesagt, was mir lieber wäre.
Dabei ist die eigentliche Frage, ob ich noch irgendwas von der Versicherung brauche, komplett in den Hintergrund getreten. Aber @BeeKlasse hat es um 11:35 zumindest so beantwortet, dass ich mir daraus ein "Nein" ableiten kann.
Zitat:
Aber @BeeKlasse hat es um 11:35 zumindest so beantwortet, dass ich mir daraus ein "Nein" ableiten kann.
Die Versicherung kann dir, allerdings ohne rechtliche Verpflichtung, trotzdem mitteilen, dass sie einer Reparatur im gewünschten Umfang zustimmt. Das tut sie dann halt freiwillig, aber eben nicht, weil sie es muss, denn sie hat sich (nur) mit dem Eigentümer zu verständigen, dem sie die Schadensregulierung schuldet. Sie schuldet es eben nicht dir! Das wollten hier viele, einschließlich mir, dir nur mitteilen.
Mit deiner Aussage, dass dir die Bank (als Leasinggeber) eigentlich egal ist, sollte dir klar sein, dass man dir daher hier deutlich widersprach, denn ein guter Rat sollte auch ein richtiger Rat sein und keiner, den sich der Ratsuchende zunächst wünscht.
Aber: Problem gelöst, wie es scheint.
"ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt"
Du hast nur die mündliche Aussage, deines Händlers,
aber du vergibst schlussendlich den Reparaturauftrag (abweichend vom Gutachten).
Was geschieht, wenn im Nachhinein, der Eigentümer damit nicht einverstanden ist/war?
Zitat:
Du hast nur die mündliche Aussage, deines Händlers,
Ich glaube nicht, dass er den Auftrag "vergibt" im Sinne des Gesetzes. Aber wenn die Versicherung und der Leasinggeber mit dem Reparaturumfang einverstanden ist, ist es doch ok.
@bug99
Ich habe keinen Auftrag vergeben, sondern das Auto nur in die Werkstatt gebracht und um eine Einschätzung gebeten.
Ob ich die Reparatur dort oder woanders durchführen lasse stand gar nicht zur Debatte, weil Werkstattbindung durch Leasing(-vertrag).
Ebenso habe ich keinerlei Anweisungen zur Art der Durchführung gemacht.
Dem Autohaus wird sehr wohl klar sein, dass die Bank in diesem Fall der eigentliche Auftraggeber ist, schließlich haben die einen Vertrag miteinander aus dem sich gegenseitige Pflichten ergeben.
Deswegen hat man ja mit dem LG, als auch dem Gutachter Rücksprache gehalten und sich auf eine Art der Reparatur geeinigt.
Ich denke in genau dieser Art und Weise werden hunderte Schäden jeden Tag gehandhabt.
Klar, ich hätte selbst bei der Bank anrufen können und vielleicht sollen, aber die hätten höchstwahrscheinlich gesagt: Warten Sie auf das Gutachten, schicken Sie uns das zu und fahren dann in ihre Vertragswerkstatt zum Reparieren, die regeln den Rest.
Nur jetzt noch bei der Bank anzurufen, wie es mir hier einige geraten haben, sehe ich ehrlichgesagt als recht sinnfrei an, nachdem bereits alles zwischen den relevanten Parteien geregelt ist.
Ich bin in diesem Fall außen vor, entscheiden darf und werde ich sowieso nichts.
Tatsächlich ist wichtig, dass der Auftrag in einem Umfang ausgeführt wurde, dem der Leasinggeber bekannt ist. Diese Info an die Bank schuldest eigentlich du der Bank. Wenn diese Info aber nachweislich(!) schon von jemand anderem an die Bank gemacht wurde, reicht das auch, ganz klar. Beweisbar wäre eben gut.
Zitat:
@Traxx83 schrieb am 25. Oktober 2023 um 17:24:37 Uhr:
Nur jetzt noch bei der Bank anzurufen, wie es mir hier einige geraten haben, sehe ich ehrlichgesagt als recht sinnfrei an, nachdem bereits alles zwischen den relevanten Parteien geregelt ist.
Ich bin in diesem Fall außen vor, entscheiden darf und werde ich sowieso nichts.
Das ist richtig, aber ich würde mit einem Schreiben "Der guten Ordnung halber informiere ich Sie als Leasinggeber hiermit formgerecht, dass... die Reparatur in einem Umfang von.... durch die Werkstatt.....ausgeführt werden wird. Mir wurde glaubhaft versichert, dass alle erforderlichen Informationen von der Versicherung und der Werkstatt Ihnen bereits vorliegen. Bei eventuellen Rückfragen setzen Sie sich gerne bitte mit diesen und/oder mir in Verbindung."
Diese fünfzehn Minuten Aufwand können sich lohnen; da genügt ggf. sogar eine eMail.
"Klar, ich hätte selbst bei der Bank anrufen können und vielleicht sollen, aber die hätten höchstwahrscheinlich gesagt..."
"Nur jetzt noch bei der Bank anzurufen..."
Mein Lebtag hab ich noch niemanden geraten, so was telefonisch zu erledigen. Im Streitfall muss ich das, was vereinbart wurde, nachweisen. Geht nur schriftlich. Besonders, da du als ein Gespr
"Dem Autohaus wird sehr wohl klar sein, dass die Bank in diesem Fall der eigentliche Auftraggeber ist, schließlich haben die einen Vertrag miteinander aus dem sich gegenseitige Pflichten ergeben."
Woher weißt du denn, dass die einen Vertrag miteinander haben, der auch derartigen Reparaturaufträge umfasst? Beim letzten Unfall mit einem Leasingfahrzeug von VW "durfte" der Leasingnehmer den Auftrag erteilen und erhielt auch die Rechnung vom Autohaus. Übrigens mit jedem Furz, der extra berechnet werden konnte und so fiel die Rep. etwas teurer als im Gutachten kalkuliert aus. Die Wertminderung (Haftpflichtschaden) durfte dann direkt an die Leasinggesellschaft überwiesen werden.
Selbstverständlich kann man auch nachweisen, dass man jemand angerufen hat, z.B die Bank, und man kann auch nachweisen, was man demjenigen gesagt hat.
Es könnte nämlich jemand mit im Zimmer gewesen sein, der genau das gehört hat, was ich selbst der Bank gesagt habe. Dadurch wird natürlich noch kein Persönlichkeitsrecht eines Bankmitarbeiters verletzt, da ja nur mein Gesprächsanteil zu hören ist.
Also seid so nett, Rechtsberatung ist nur sub-gut, wenn man vermutet. Und ja, Mail, besser Fax(!) ist besser als Telefonat - unabhängig von diesem Fall.