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Reparatur Hagelschaden nach Gutachten

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 20:25

Hallo,

Ich hatte im August einen Hagelschaden bei meinem relativ neuen Leasingwagen.

Bis ich schließlich einen Termin bei der von der Versicherung huk24 beauftragten Dekra bekommen habe, hat es schließlich bis Mitte Oktober gedauert.

In deren Gutachten, welches ich auch gleich von der Dekra per Mail bekommen habe, wurde ein fünfstelliger Schaden festgestellt, inkl. einiger zu tauschender Teile die man meiner Meinung nach auch sanft reparieren kann.

Auch um mir eine zweite Meinung zu holen bin ich mit diesem Gutachten gleich zur Vertragswerkstatt und die haben es eingeschätzt wie ich, viel Arbeit, aber größtenteils problemlos "sanft" machbar.

Man könne mit den Gutachten auch gleich loslegen, und alles mit dem Gutachter bzw der Versicherung klären zwecks anderer Vorgehensweise.

Nun soll ich in den nächsten Tagen mein Auto bringen, habe aber immer noch nichts von der Versicherung gehört. Dort steht es nach wie vor auf "Schadenfeststellung/Abwicklung" in Bearbeitung.

Müssen die das Gutachten noch irgendwie "anerkennen" oder bestätigen bevor ich reparieren lassen kann?

Ich meine, es war deren Gutachter, den werden sie wohl schlecht in Zweifel ziehen? Und meine Werkstatt spart ihnen evtl eh ein bisschen...

Ich fahre schon viel zu lange mit einem verbeulten Auto herum, das muss jetzt klappen... :-(

Ps: ich habe natürlich keine Werkstattbindung und die Vertragswerkstatt ist auch gleichzeitig das leasinggebende/-abwickelnde Autohaus.

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35 Antworten

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 26. Oktober 2023 um 14:08:08 Uhr:

Selbstverständlich kann man auch nachweisen, dass man jemand angerufen hat, z.B die Bank, und man kann auch nachweisen, was man demjenigen gesagt hat.

Es könnte nämlich jemand mit im Zimmer gewesen sein, der genau das gehört hat, was ich selbst der Bank gesagt habe. Dadurch wird natürlich noch kein Persönlichkeitsrecht eines Bankmitarbeiters verletzt, da ja nur mein Gesprächsanteil zu hören ist.

Also seid so nett, Rechtsberatung ist nur sub-gut, wenn man vermutet. Und ja, Mail, besser Fax(!) ist besser als Telefonat - unabhängig von diesem Fall.

Also, ich bin sogar schon mit Telefonmitschnitten (ja ich weiß das ist verboten!) und hinterher daraus gefertigten Gedächtnisprotokollen auf die Nase gefallen.

E-Mail ist immer noch nicht Rechtssicher und Faxe sind auch kein echter Nachweis.

Daher hat zumindest für mich die alten Regel immer noch Bestand:

"Wer Schreibt, der bleibt"

Aber natürlich kann auch ein Brief "nicht ankommen"

Themenstarteram 26. Oktober 2023 um 12:54

Keine Sorge, ich habe es schriftlich vom Autohaus, dass die Angelegenheit mit der Bank geregelt wurde und der Reparatur nichts im Wege steht.

Und Emails sind dann rechtskräftig, wenn man nachweisen kann, dass diese gelesen wurden.

Wenn man per Email eine Frage stellt, und diese in der Antwort als Zitat enthalten ist, dann ist das definitiv gegeben, sogar mit jeweiligem Zeitstempel.

Was mich aber in der Tat ganz allgemein interessieren würde:

Was hätte ein Autohaus davon, das nicht mit der Bank abzusprechen? Spätestens bei der Leasingrückgabe käme das ja raus und die müssten sich nicht nur erklären sondern würden ziemlich doof dastehen.

Das Gutachten sowie die Dokumentation der Reparatur sind ja auf jeden Fall Gegenstand der Rückgabe.

Das wäre dann eindeutig ein Vertrauensverlust zwischen Bank bzw. dem Autokonzern und dem Händler. Das würde der nicht riskieren. Für was auch?

Und selbst wenn, weil ja die Rückgabe auch komplett über den Händler läuft, könnte er es auch da verschweigen, nur die ordnungsgemäße Rücknahme bestätigen, der Vertrag wäre für den LN (der seinerseits ziemlich doof wäre nicht spätestens jetzt Fragen zu stellen) beendet.

Aber er könnte nicht mal die Wertminderung berechnen, weil das ja wieder bei der Bank rauskommen würde.

Einzig, diese mit irgendeiner Ausrede gesondert in Rechnung stellen, aber auch das wäre ein ziemliches Nullsummenspiel, es sei denn das Auto würde schadenfrei weiterverkauft, was dann definitiv Betrug wäre.

Übrigens ist der Vergleich mit VW interessant. Die VWFS (VW Leasingbank) schreibt explizit auf ihrer Homepage, dass eine Schadensannahme selbstverständlich (!) auch in jedem ihrer Autohäuser möglich ist.

Und unabhängig davon, was jetzt wessen Pflicht laut irgendeinem Vertrag ist.

Für die meisten Leute ist das Autohaus der erste Ansprechpartner und ich schätze nur die wenigsten kennen zum Zeitpunkt eines Schadens ihren Vertrag auswendig, so dass man erstmal beim Autohaus anruft. Wenn die dann sagen "wir erledigen alles", dann liest immer noch keiner den Vertrag, es sei denn er stellt in Foren zu viele Fragen.

Aber nachdem man zu diesem Thema so fast überhaupt nichts findet, wird sich dies auch in der Praxis selten so zutragen. Vermutlich fahren 80% einfach mit dem Gutachten um Autohaus, schließlich kommen von da auch alle Unterlagen, und der feine Unterschied Leasinggeber und Vermittler wird weniger als der Hälfte bekannt sein. "VW ist doch VW?!"

Anders ist es bei irgendwelchen Online-LG wie Sixt etc., da hat man wiederum mit dem Autohaus wenig zutun und es ist klar, dass man sich dort zuerst meldet. Aber darum geht es hier nicht, hier geht es um das Komplettpaket bei einer Marke und einem Händler.

Dellenzähler, deine Gespräche und Telefonate sind dann rechtssicher, wenn du diese beweisen kannst.

Aber deine normalen "Briefe" sind z. B. wertlos, weil du schlimmstenfalls "Zugang" (nicht Versand) beweisen musst und das nicht kannst. Selbst Einwurfeinschreiben gelten nur als sog. "Anscheinsbeweis" und es ist möglich, dass der Empfänger beweisen kann, das Schreiben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben.

Aber wir schweifen ab... :)

"Es könnte nämlich jemand mit im Zimmer gewesen sein, der genau das gehört hat, was ich selbst der Bank gesagt habe."

Abgesehen davon, dass jemand tatsächlich im Zimmer sein müsste, reicht es nicht, wenn ein Zeuge meine Aussagen bestätigen kann.

Und auf der Gegenseite heißt es dann "kein Anschluss unter dieser Nummer" oder "beim nächsten Ton des Zeitzeichens ist es..."

In einem Verfahren vor dem Landgericht benannte meine damalige Hausbank ihren Mitarbeiter als Zeugen dafür, was (mündlich) vereinbart worden sein sollte. Auf Grund meiner sämtlichen Mails an die Bank fragte das Gericht nach, ob die Bank ihren Zeugen tatsächlich gehört haben möchte - die haben dann darauf verzichtet.

Da hier wiederholt gefragt wird, was das Autohaus bei einer "krummen" Regulierung für einen Vorteil haben könnte: man kann als Werkstatt eine Reparatur gemäß Gutachten abrechnen und bezahlt bekommen. Das gilt auch für den Fall, dass man nicht nach Gutachten, sondern anders repariert hat. Dann kommt irgendwann die Rückgabe. Es stellt sich heraus, dass beim "alternativen" Reparaturweg etwas übersehen wurde. Schon sind wir in einer nicht fachgerechten und unvollständigen Reparatur. Ein Käufer wird Probleme mit der späteren Schadensregulierung haben, da ein nicht fachgerecht beseitigterr Vorschaden vorliegt.

Einen Vorteil hätte die Werkstatt durch die günstiger durchgeführte, aber eben nicht komplett fachgerechte Reparatur, über die Differenz zwischen Rechnungsstellung und realem Aufwand. Der Leasingnehmer hätte keinen Vorteil sondern einen Nachteil, wenn das bei der Rückgabebegutachtung auf den Tisch kommt. Denn dann erhöht sich die Wertdifferenz vom kalkulatorischen Wert zum realen Wert bei Rückgabe erheblich. Ist zwar nur Spekulation, aber es gibt nichts was es auf diesem Sektor nicht gibt und das auch genau dort wo man es im Leben nicht erwarten würde. Deshalb ist bei sowas Vorsicht geboten.

Welche Vertragswerkstatt befasst sich zudem mit Dellen drücken? Da kommt ein Dienstleister ins Haus, der der Vertragswerkstatt dann seinen kleinen Lohn in Rechnung stellt und die Werkstatt berechnet dann "ihre" Tätigkeit nach den Sätzen im Gutachten.

Wenn ich mir die Rechnungen von Lackierereien anschaue und was die Vertragswerkstatt dann dem Endkunden berechnet, ist das ein lohnendes Geschäft.

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