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Kasko Totalschaden fragen zu Versicherung, Gutachten und Restwertermittlung

Themenstarteram 1. März 2012 um 17:37

Hallo zusammen.

Da ich vor kurzem mein Auto kaputt gefahren hatte habe ich nun noch ein paar fragen zu der ganzen sache.

Als erstes würde ich gerne wissen wie es mit der Versicherung weiter geht. Da der Wagen nicht mehr Fahrbereit ist und durch den Wirtschaftlichen Totalschaden nicht mehr fertig gemacht wird (zumindest nicht für mich) frage ich mich ob der Vertrag einfach endet alsob man sein Kfz einfach verkauft oder so abmeldet.

Oder wird erstmal davon ausgegangen das man sich einen ersatzwagen besorgt und den dann wieder bei der Versicherung anmeldet?

Und wenn der Vertrag endet dann erst ab dem Tag der abmeldung oder zählt da der Schadenstag? (Fahrzeug war da nicht mehr Fahrbereit und musste abgeschleppt werden)

Und wenn man dann eine andere Versicherung hat geht die dann im Laufenden jahr auch von der Aktuellen SF klasse aus und geht erst nächstes Jahr hoch oder wird direkt bei der neuen Hoch gestuft?

Zusätzlich würde mich noch interessieren wer für die Abschlepp und Lagerkosten des PKW aufkommt.

 

Dann zu dem Gutachten.

Im gutachten unter Sonderaustattung ist einmal Innensp /Abblendaut aufgeführt. Da ich aber keinen Automatisch abblendenden spiegel hatte frage ich mich ob beim Rest verkaufen ich dann den ärger bekommen könnte oder der Gutachter wenn da was nicht stimmt.

Auch ist im gutachten nur Radio mit 8 Lautsprechern aufgeführt. da ich aber irgendwann ein nachrüst Radio eingebaut hatte frag ich mich ob das so als einfache Aufführung ausreicht. Es war kein wirklich teures Radio und ich brauche es nicht mehr. Nur was passiert wenn der schrott aufkäufer sagt das es nicht das Original Radio ist und er dann weniger zahlen will oder ähnliches.

 

Dann noch zu der Restwertermittlung.

In irgend einem Gerichtsurteil hatte ich davon gelesen das der rest wert auf dem Örtlichen bzw Regionalen Markt ermittelt werden muss.

Da im Gutachten aber nur etwas über eine Online Restwertbörse steht frage ich mich jetzt was denn nun stimmt. Ist der Restwert auf dem örtlichen Markt zu ermitteln oder gelten inzwischen auch online Börsen?

Eigentlich ist es mir ziemlich egal wo der wagen hin geht nur der Höchst bietende sitzt irgendwo oben bei Berlin und hatte keine Tel Nummer angegeben. Über den Postweg würde es ja auch mehrere Tage dauern bis man da einen Termin ausgemacht hat und wenn dann jetzt von da oben einer runter kommt und es wegen der oben genannten sachen Probleme geben sollte dann wäre es wohl auch nicht so toll.

Und wie sieht es eigentlich mit den Restwerten und Wiederbeschaffungswerten bei EU fahrzeugen aus. Bei einem Normalen verkauf muss man solche dinge ja auch mit angeben.

Muss der wagen dann auch vorher abgemeldet werden oder gibt es einen verwertungs nachweis oder ähnliches?

ich hatte von Sachen gelesen wo der aufkäufer den Wagen dann nicht mehr haben wollte wenn der Fahrzeugbrief entwertet wurde oder ähnliches.

Es war zwar kein oberklasse fahrzeug so das man mal eben einen geklauten mit den Papieren ausstatten könnte aber man weiß ja nie.

 

 

Beste Antwort im Thema
am 1. März 2012 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von Etwas

Hallo zusammen.

 

Da ich vor kurzem mein Auto kaputt gefahren hatte habe ich nun noch ein paar fragen zu der ganzen sache.

 

Als erstes würde ich gerne wissen wie es mit der Versicherung weiter geht. Da der Wagen nicht mehr Fahrbereit ist und durch den Wirtschaftlichen Totalschaden nicht mehr fertig gemacht wird (zumindest nicht für mich) frage ich mich ob der Vertrag einfach endet alsob man sein Kfz einfach verkauft oder so abmeldet.

Vertrag (und Steuerpflicht) endet mit der Abmeldung des Fahrzeuges

Oder wird erstmal davon ausgegangen das man sich einen ersatzwagen besorgt und den dann wieder bei der Versicherung anmeldet?

Und wenn der Vertrag endet dann erst ab dem Tag der abmeldung oder zählt da der Schadenstag? (Fahrzeug war da nicht mehr Fahrbereit und musste abgeschleppt werden) Mit dem Tat der Abmeldung

Und wenn man dann eine andere Versicherung hat geht die dann im Laufenden jahr auch von der Aktuellen SF klasse aus und geht erst nächstes Jahr hoch JA oder wird direkt bei der neuen Hoch gestuft?NEIN

 

Zusätzlich würde mich noch interessieren wer für die Abschlepp und Lagerkosten des PKW aufkommt.

Abschleppkosten = Versicherung - Standgeldkosten nicht unbedingt

 

 

Dann zu dem Gutachten.

Im gutachten unter Sonderaustattung ist einmal Innensp /Abblendaut aufgeführt. Da ich aber keinen Automatisch abblendenden spiegel hatte frage ich mich ob beim Rest verkaufen ich dann den ärger bekommen könnte oder der Gutachter wenn da was nicht stimmt.

Auch ist im gutachten nur Radio mit 8 Lautsprechern aufgeführt. da ich aber irgendwann ein nachrüst Radio eingebaut hatte frag ich mich ob das so als einfache Aufführung ausreicht. Es war kein wirklich teures Radio und ich brauche es nicht mehr. Nur was passiert wenn der schrott aufkäufer sagt das es nicht das Original Radio ist und er dann weniger zahlen will oder ähnliches.

Da das Fahrzeug von deinem Versicherer in eine Restwertbörse eingestellt hast, brauchst du dir hierüber keine Sorgen machen

 

Dann noch zu der Restwertermittlung.

In irgend einem Gerichtsurteil hatte ich davon gelesen das der rest wert auf dem Örtlichen bzw Regionalen Markt ermittelt werden muss. Solche Urteile gibt es - aber nicht für Kaskoschäden

Da im Gutachten aber nur etwas über eine Online Restwertbörse steht frage ich mich jetzt was denn nun stimmt. Ist der Restwert auf dem örtlichen Markt zu ermitteln oder gelten inzwischen auch online Börsen? Es gilt der Restwert, der vom Kaskoversicherer "ermittelt" wurde und dir letztlich auch garantiert wird.

Eigentlich ist es mir ziemlich egal wo der wagen hin geht nur der Höchst bietende sitzt irgendwo oben bei Berlin und hatte keine Tel Nummer angegeben. Dazu solltest du dich mit einem Kaskoversicherer in Verbindung setzen - keine Telefonnummer geht gar nicht! Über den Postweg würde es ja auch mehrere Tage dauern bis man da einen Termin ausgemacht hat und wenn dann jetzt von da oben einer runter kommt und es wegen der oben genannten sachen Probleme geben sollte dann wäre es wohl auch nicht so toll.

Und wie sieht es eigentlich mit den Restwerten und Wiederbeschaffungswerten bei EU fahrzeugen aus. Bei einem Normalen verkauf muss man solche dinge ja auch mit angeben. Da das Fahrzeug von deinem Versicherer in eine Restwertbörse eingestellt hast, brauchst du dir hierüber keine Sorgen machen

 

Muss der wagen dann auch vorher abgemeldet werden (JA) oder gibt es einen verwertungs nachweis oder ähnliches?

ich hatte von Sachen gelesen wo der aufkäufer den Wagen dann nicht mehr haben wollte wenn der Fahrzeugbrief entwertet wurde oder ähnliches. Warum sollte die Zulassungsbescheinung Teil 2 entwertet werden?

Es war zwar kein oberklasse fahrzeug so das man mal eben einen geklauten mit den Papieren ausstatten könnte aber man weiß ja nie. Es gibt in D mehr abgerechnete Totalschäden als entwendete Fahrzeuge - darüber solltest du dir keine Gedanken machen

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9 Antworten
am 1. März 2012 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von Etwas

Hallo zusammen.

 

Da ich vor kurzem mein Auto kaputt gefahren hatte habe ich nun noch ein paar fragen zu der ganzen sache.

 

Als erstes würde ich gerne wissen wie es mit der Versicherung weiter geht. Da der Wagen nicht mehr Fahrbereit ist und durch den Wirtschaftlichen Totalschaden nicht mehr fertig gemacht wird (zumindest nicht für mich) frage ich mich ob der Vertrag einfach endet alsob man sein Kfz einfach verkauft oder so abmeldet.

Vertrag (und Steuerpflicht) endet mit der Abmeldung des Fahrzeuges

Oder wird erstmal davon ausgegangen das man sich einen ersatzwagen besorgt und den dann wieder bei der Versicherung anmeldet?

Und wenn der Vertrag endet dann erst ab dem Tag der abmeldung oder zählt da der Schadenstag? (Fahrzeug war da nicht mehr Fahrbereit und musste abgeschleppt werden) Mit dem Tat der Abmeldung

Und wenn man dann eine andere Versicherung hat geht die dann im Laufenden jahr auch von der Aktuellen SF klasse aus und geht erst nächstes Jahr hoch JA oder wird direkt bei der neuen Hoch gestuft?NEIN

 

Zusätzlich würde mich noch interessieren wer für die Abschlepp und Lagerkosten des PKW aufkommt.

Abschleppkosten = Versicherung - Standgeldkosten nicht unbedingt

 

 

Dann zu dem Gutachten.

Im gutachten unter Sonderaustattung ist einmal Innensp /Abblendaut aufgeführt. Da ich aber keinen Automatisch abblendenden spiegel hatte frage ich mich ob beim Rest verkaufen ich dann den ärger bekommen könnte oder der Gutachter wenn da was nicht stimmt.

Auch ist im gutachten nur Radio mit 8 Lautsprechern aufgeführt. da ich aber irgendwann ein nachrüst Radio eingebaut hatte frag ich mich ob das so als einfache Aufführung ausreicht. Es war kein wirklich teures Radio und ich brauche es nicht mehr. Nur was passiert wenn der schrott aufkäufer sagt das es nicht das Original Radio ist und er dann weniger zahlen will oder ähnliches.

Da das Fahrzeug von deinem Versicherer in eine Restwertbörse eingestellt hast, brauchst du dir hierüber keine Sorgen machen

 

Dann noch zu der Restwertermittlung.

In irgend einem Gerichtsurteil hatte ich davon gelesen das der rest wert auf dem Örtlichen bzw Regionalen Markt ermittelt werden muss. Solche Urteile gibt es - aber nicht für Kaskoschäden

Da im Gutachten aber nur etwas über eine Online Restwertbörse steht frage ich mich jetzt was denn nun stimmt. Ist der Restwert auf dem örtlichen Markt zu ermitteln oder gelten inzwischen auch online Börsen? Es gilt der Restwert, der vom Kaskoversicherer "ermittelt" wurde und dir letztlich auch garantiert wird.

Eigentlich ist es mir ziemlich egal wo der wagen hin geht nur der Höchst bietende sitzt irgendwo oben bei Berlin und hatte keine Tel Nummer angegeben. Dazu solltest du dich mit einem Kaskoversicherer in Verbindung setzen - keine Telefonnummer geht gar nicht! Über den Postweg würde es ja auch mehrere Tage dauern bis man da einen Termin ausgemacht hat und wenn dann jetzt von da oben einer runter kommt und es wegen der oben genannten sachen Probleme geben sollte dann wäre es wohl auch nicht so toll.

Und wie sieht es eigentlich mit den Restwerten und Wiederbeschaffungswerten bei EU fahrzeugen aus. Bei einem Normalen verkauf muss man solche dinge ja auch mit angeben. Da das Fahrzeug von deinem Versicherer in eine Restwertbörse eingestellt hast, brauchst du dir hierüber keine Sorgen machen

 

Muss der wagen dann auch vorher abgemeldet werden (JA) oder gibt es einen verwertungs nachweis oder ähnliches?

ich hatte von Sachen gelesen wo der aufkäufer den Wagen dann nicht mehr haben wollte wenn der Fahrzeugbrief entwertet wurde oder ähnliches. Warum sollte die Zulassungsbescheinung Teil 2 entwertet werden?

Es war zwar kein oberklasse fahrzeug so das man mal eben einen geklauten mit den Papieren ausstatten könnte aber man weiß ja nie. Es gibt in D mehr abgerechnete Totalschäden als entwendete Fahrzeuge - darüber solltest du dir keine Gedanken machen

Themenstarteram 3. März 2012 um 14:51

Danke für die Antwort.

Allerdings steht auf dem Bericht von der Restwertbörse was von Tüv. Also der Tüv sollte das Gutachten erstellen und hat dabei offensichtlich im auftrag der Versicherung den Restwert über die Börse ermittelt.

Deshalb bezweifel ich das mir meine Versicherung bei dem Problem mit der Fehlenden Tel Nummer helfen kann.

Online findet man zu diesem KFZ händler auch nur einträge in sehr komischen branchenbüchern. So sachen wie firmenwissen.de oder im branchenbuch von meinestadt.de und auch alles ohne Tel nummer.

Leider kenne ichauch niemanden aus Michendorf der mal eben da hin gehen könnte und nach der Tel nummer fragen könnte.

 

Und zu dem Theam KFZ Brief entwerten bzw Zulassungsbescheinigung 2.

In dem Bericht den ich zu dem Thema gelesen hatte ging es eben um einen oberklasse wagen der ausgebrannt war und dessen Brief dann eben entwertet wurde.

Ich selber habe bisher selber nie ein KFZ abgemeldet und kenne mich somoit nicht mit dem Thema aus.

Aber wenn die Briefe bei einer einfachen abmeldung weiterhin gültig sind dann ist ja alles ok.

Zum entwerteten Brief:

Ja, es gibt entwerte Briefe. Entwertet werden Briefe aber erst, wenn der Halterteil beim Fahrzeugbrief vollgeschrieben ist & bei der neuen Anmeldung ein neuer Brief ausgestellt wird.

Das macht man so, weil der alte Brief dann nicht mehr gültig ist, sondern der neue Brief.

Auf den alten Brief kommt dann ein Stempel mit ENTWERTET oder UNGÜLTIG. Außerdem kommt noch ein Stempel drauf, auf dem die neue Briefnr. steht.

Abmelden kannst du den Wagen beruhigt, da wird noch nix entwertet ;)

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