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wirtschaftlicher Totalschaden, jedoch Reparatur erwünscht

Themenstarteram 20. März 2012 um 11:50

Hallo Leute,

hab momentan ein riesen Problem durch einen Autounfall.

Das Auto hat auf der Autobahn im Glatteis die Kontrolle verloren und ist gegen ein anderes Auto eingekracht. Gottseidank nur Blechschaden, keine Person wurde verletzt!

Es ist ein Vollkaskofahrzeug und somit ist ein Gutachter der Versicherung gekommen und hat folgendes Gutachten erstellt:

Reperaturkosten mit MWST: 29.677,72€

Wiederbeschaffungswert mit MWST: 29.150€

Restwerte mit MWST: 18.880 €

Es liegt also ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und die Versicherung will mir die Reparatur nicht bezahlen.

Ich möchte aber unbedingt das Auto behalten aus folgenden Gründen:

- 1. Das Auto ist mir sehr ans Herz gewachsen und bin(war) sehr zufrieden damit, da ich es sehr gepflegt + zusätzliche Austattungen darin investiert habe. (Matte Folie komplett, Felgen usw.)

- 2. Das Auto wird über die Hausbank finanziert, habe es Ende 2011 für knapp 40.000€ von der Leasing heraus übernommen. Es wurde davor 3 Jahre lang geleast als Neufahrzeug über meine Firma eine GmbH.

Somit liegt der KFZ Brief bei der Bank und ich müsste das Kredit ablösen, was momentan finanziell für mich unmöglich ist.

Was ich bisher getan habe:

Ich bin sehr skeptisch über das Gutachten der Versicherung, da einige Freunde von mir, die zum Teil Gutachter, KFZ-Mechaniker sind behaupten der Schaden würde niemals so hoch sein. Es würde wenn schon ein Schade von 15.000-20.000€ vorliegen.

Somit wollte ich ein neutrales Gutachten bei der Dekra machen lassen. Ein Inginieur der Dekra kam und hat die Fotos gemacht die Daten aufgenommen und wollte das Gutachten fertigen.

ABER: Aus unerklärlichen Gründen hat er mir gesagt, dass sein Leiter das Gutachten nicht zulässt und wir kein Gutachten von der DEKRA bekommen können. Das hat mich natürlich noch skeptischer gemacht und ich zweifle noch mehr an dem Gutachten der Versicherung. Außerdem hätte ich sowas nie von der dekra erwartet, da ich dachte die wären unabhängig und seriös.

Was ist jetzt zu tun?

Ich könnte auch andere unabhängige Sachverständiger beauftragen, aber ich bin mir nicht sicher ob die von der Versicherung ernst genommen werden und ich dann evtl. eine Einigung dadruch erzielen kann.

Habt ihr Vorschläge bzw. Erfahrungen, was soll ich am besten tun?

Viele Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

 

Du kannst noch einen anderen Weg gehen.

Es gibt immer noch die Klausel, das du statt Geld auche einen vergleichbaren (anderen) Wagen bekommst!

Und du wirst sehen, UPPPPS, plötzlich kommt ie Versicherung ins Strauchel!

Wo bitte, in welcher AKB gibt es diese Klausel?

Die gibt es nie im Leben !!

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Zitat:

Original geschrieben von Crack0r

ABER: Aus unerklärlichen Gründen...

unerklärlich? *lol*

glaubst du ernsthaft dieser pfuscherverein würde seine eigenen sklaven ins offene messer laufen lassen? :rolleyes:

Zitat:

da ich dachte die wären unabhängig...

wärest du jetzt sehr überrascht, wenn ich dir sage, das die kfz-versicherungen mitunter die größten kunden der dekra sind, weil ein sehr großer teil der (kasko)unfallfahrzeuge über die dekra begutachtet wird?

und zu 99% war der gutachter, der sich dein auto im auftrag der versicherung angeguckt hat - du ahnst es vllt. schon - von der dekra! :eek:

Zitat:

Habt ihr Vorschläge bzw. Erfahrungen, was soll ich am besten tun?

das nächste mal eine versicherung wählen, die auch gap- bzw. finanzierungslücken deckt...

Zitat:

Original geschrieben von Crack0r

Außerdem hätte ich sowas nie von der dekra erwartet, da ich dachte die wären unabhängig und seriös.

Muahaha, guter Witz :D :D :D

Wahrscheinlich war das Versicherungsgutachten auch von der Dekra. Zusätzliches Gutachten kannst du natürlich auf eigene Kosten machen, such dir da aber einen freien Sachverständigen. Frag z.B. mal in deiner Stammwerkstatt ob die nicht einen guten kennen. Wird natürlich spassig das vor Gericht durchzusetzten, dazu müssten schon Fehler im Versicherungsgutachten auftauchen. Wenn es vor Gericht geht wird dann eh noch ein unabhängiges Gutachten durch einen vom Gericht bestellten Gutachter gemacht werden. Parteiengutachten die von dir oder der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurden haben vor Gericht wenig Wert.

Zumal bei den Zahlen auch bei anderen Gutachtern ein Totalschaden rauskommen wird, egal ob hier oder da mal 1000€ mehr oder weniger.

Du kannst natürlich trotzdem reparieren lassen. Auf Totalschadenbasis die Summe auszahlen lassen und gucken ob dir einer das Auto für das Geld irgendwie instandsetzt. Mit gebrauchten statt neuen Teilen lässt sich z.B. gut Geld sparen. Ggf. findet man sogar bei gängigen Teilen Gebrauchtteile in passender Farbe. Ob sich das rechnet musst du selber wissen.

Themenstarteram 20. März 2012 um 12:13

ja leider war mir es vorher nicht klar das mit der dekra aber jetzt ... in zukunft werde ich niewieder etwas mit denen zu tun haben

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Habt ihr Vorschläge bzw. Erfahrungen, was soll ich am besten tun?

das nächste mal eine versicherung wählen, die auch gap- bzw. finanzierungslücken deckt...

ich werde sowieso die versucherung wechseln, habe 4 Firmenwagen die wechseln werden. Vorschläge sind gerne erwünscht.

Randinfo: Das ist mein erster Unfall mit der Versicherung...

Zitat:

Original geschrieben von Crack0r

in zukunft werde ich niewieder etwas mit denen zu tun haben

bei einem kaskoschaden wirst du da (leider) nicht drumrumkommen...

Themenstarteram 20. März 2012 um 12:17

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Crack0r

Außerdem hätte ich sowas nie von der dekra erwartet, da ich dachte die wären unabhängig und seriös.

Muahaha, guter Witz :D :D :D

Wahrscheinlich war das Versicherungsgutachten auch von der Dekra. Zusätzliches Gutachten kannst du natürlich auf eigene Kosten machen, such dir da aber einen freien Sachverständigen. Frag z.B. mal in deiner Stammwerkstatt ob die nicht einen guten kennen. Wird natürlich spassig das vor Gericht durchzusetzten, dazu müssten schon Fehler im Versicherungsgutachten auftauchen. Wenn es vor Gericht geht wird dann eh noch ein unabhängiges Gutachten durch einen vom Gericht bestellten Gutachter gemacht werden. Parteiengutachten die von dir oder der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurden haben vor Gericht wenig Wert.

Zumal bei den Zahlen auch bei anderen Gutachtern ein Totalschaden rauskommen wird, egal ob hier oder da mal 1000€ mehr oder weniger.

Du kannst natürlich trotzdem reparieren lassen. Auf Totalschadenbasis die Summe auszahlen lassen und gucken ob dir einer das Auto für das Geld irgendwie instandsetzt. Mit gebrauchten statt neuen Teilen lässt sich z.B. gut Geld sparen. Ggf. findet man sogar bei gängigen Teilen Gebrauchtteile in passender Farbe. Ob sich das rechnet musst du selber wissen.

ich möchte keinen Rechtstreit mit denen anfangen, da es sich um Jahre überziehen könnte laut Rechtsanwalt. Darauf habe ich kein bock. Und das mit der Dekra stimmt icht dachte echt früher die wären so wie oben beschrieben:(

Ich werde wahrscheinlich es dann doch privat reparieren lassen. Aber die wollen mir dann nur knapp 12.000 zahlen. Keine Ahnung ob ich damit auskomme und das Auto später wieder einwandfrei funktioniert.

am 20. März 2012 um 12:20

GAP-Deckung entweder von der Versicherung oder dem Finanzierer wäre bei dem Fahrzeugwert und der Finanzierungssumme dringend angeraten gewesen. Schlecht beraten worden.

Bei einem so hohen Schaden kann ich Dir nur raten das Fahrezeug abzustoßen. Du wirst es sonst noch doppelt und dreifach bezahlen (bei einem evtl. Verkauf nach Reparatur, wann auch immer) weil es ist und bleibt ein Unfallfahrzeug. Das will hinterher kaum einer haben.

am 20. März 2012 um 12:58

Wenn ich das Richtig sehe, hast du ein Delta von knapp 10.000€ zwischen Finanzwert und Zeitwert.

Dies ist bei den meisten Versicherern normale Praxis!

Wie die auf den Zeitwert kommen, ist mir bis heute schleierhaft!

Du kannst noch einen anderen Weg gehen.

Es gibt immer noch die Klausel, das du statt Geld auche einen vergleichbaren (anderen) Wagen bekommst!

Und du wirst sehen, UPPPPS, plötzlich kommt ie Versicherung ins Strauchel!

In den Letzten 2 Jahren im Bekanntenkreis 2x passiert.

Fall1:

Auto selbstverschuldet Kaltverformt.

Versicherung legt den Zeitwert ca 35% ! ! ! unter Finanzierungswert

Bekannter etwas verzweifelt, da dies seinen finanz. Rahmen sprengen würde!

Hat der Versicherung mitgeteilt, das er dann lieber :D einen vergleichbaren Wagen haben wollte.

Die wollten sich erst wehren, nur dank Anwalt mussten sie.

er hat einen vergleichbaren Wagen bekommen!

Andere Farbe.. Aber etwas weniger KM (ca 2tkm).. Austattung gleich / ähnlich.

Nach dem er einfach mal der Historie des Wagen gefolgt ist, kam er bei einem Händler an, der ihm dann den Verkaufspreis, was die Versicherung gezahlt hat, genannt

ca 8% UNTER seiner Finanzierungssumme.. UPPPPPS...

Egal, er hat die Finanzierung auf den "neuen" Wagen übertragen können, Rest ist Geschichte!

Fall 2 wie Fall 1, nur mit dem Unterschied, er wurde durch ein anderes Auto, bzw LKW kaltverformt!

 

am 20. März 2012 um 13:26

Zitat:

Wenn ich das Richtig sehe, hast du ein Delta von knapp 10.000€ zwischen Finanzwert und Zeitwert.

Dies ist bei den meisten Versicherern normale Praxis!

Der Zeitwert wird nicht von einer Versicherung sondern von einem vereidigtem Gutachter festgelegt. Der Zeitwert richtet sich natürlich auch nach dem Markt.

Bei einer Finanzierung zahlt man im allgemeinen weniger Tilgung als der Peisverfall im gleichen Zeitraum ist. Hierdurch kommt es nun mal zu solchen Differenzen. Genau diese Differenzen kann man absichern. Bei Volvo z.B. ist soetwas immer in der Leasingrate enthalten, die sogenennte GAP Deckung.

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

 

Du kannst noch einen anderen Weg gehen.

Es gibt immer noch die Klausel, das du statt Geld auche einen vergleichbaren (anderen) Wagen bekommst!

Und du wirst sehen, UPPPPS, plötzlich kommt ie Versicherung ins Strauchel!

Wo bitte, in welcher AKB gibt es diese Klausel?

Die gibt es nie im Leben !!

am 20. März 2012 um 14:04

Hier "lernt" man täglich etwas neues…

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Hier "lernt" man täglich etwas neues…

...und manche lernen gar nicht :D:D:D

am 20. März 2012 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

 

Du kannst noch einen anderen Weg gehen.

Es gibt immer noch die Klausel, das du statt Geld auche einen vergleichbaren (anderen) Wagen bekommst!

Und du wirst sehen, UPPPPS, plötzlich kommt ie Versicherung ins Strauchel!

Wo bitte, in welcher AKB gibt es diese Klausel?

Die gibt es nie im Leben !!

Ich glaube auch nicht, dass es sowas gibt!

Die Versicherung richtet sich nach dem Gutachten und der Gutachter richtet sich nach den Listen (DAT Schwacke) und "pi Auge". Die müssen nicht beweisen, dass die Listen stimmen, oder man einen vergleichbaren Wagen wirklich zu dem Preis kaufen kann!!! (und schon gar nicht wirklich und wahrhaftig die Arbeit machen, einen zu beschaffen!)

Ich habe so einen Fall unlängst bei einem "Exoten" begleitet. Hätte der Gutachter den Aufwand selber treiben müssen, auch nur einen Wagen mit der Motorisierung (alles andere wahlfrei) und plus/minus 40.000km zu beschaffen ...wäre er heute noch unterwegs...

Gruß!

am 20. März 2012 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Crack0r

Hallo Leute,

Es ist ein Vollkaskofahrzeug und somit ist ein Gutachter der Versicherung gekommen und hat folgendes Gutachten erstellt:

 

Reperaturkosten mit MWST: 29.677,72€

 

Wiederbeschaffungswert mit MWST: 29.150€

 

Restwerte mit MWST: 18.880 €

Es ist ein Totalschaden eingetreten - insoweit hat dein Versicherer recht.

 

Gleichwohl kannst du das Fahrzeug reparieren lassen und die Rechnung über die (ordnungsgemäß) durchgeführte Reparatur zur Regulierung deiner Vollkaskoversicherung einreichen. Dein Vollkaskoversicherer wird die Reparaturkosten bis zur Höhe des mit 29.150 Euro ermittelten Wiederbeschaffungswertes abzgl. der/einer vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Sollten die Reparaturkosten 29.150 Euro überschreiten, zahlst du den Differenzbetrag aus eigener Tasche (was bei den Zahlen aus dem Gutachten einen Betrag von rd. 520 Euro ausmacht). Das aber auch nur, wenn deine Werkstatt auf diese Zahlen kommt. Das ist für eine Werkstatt schon ein schöner Auftrag und da kann man schon im voraus mit der Werkstatt vereinbaren, dass die Reparaturkosten die 29.150 Euro nicht überschreiten.

 

am 20. März 2012 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von Crack0r

Hallo Leute,

Es ist ein Vollkaskofahrzeug und somit ist ein Gutachter der Versicherung gekommen und hat folgendes Gutachten erstellt:

Reperaturkosten mit MWST: 29.677,72€

Wiederbeschaffungswert mit MWST: 29.150€

Restwerte mit MWST: 18.880 €

Dein Vollkaskoversicherer wird die Reparaturkosten bis zur Höhe des mit 29.150 Euro ermittelten Wiederbeschaffungswertes abzgl. der/einer vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen.

Ich hätte jetzt gesagt "Er übernimmt maximal ( Wiederbeschaffungswert * 1,3 (30% mehr)) - Restwert"

Wieso jetzt den gesamten Wiederbeschaffungswert als Reparaturkosten ohne Berücksichtigung des Restwertes?

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