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Wirtschaftlicher Totalschaden - nachträgliche Reparatur

Themenstarteram 1. April 2012 um 0:35

Hallo liebe Leute,

als Geschädigter habe ich von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bzw. des Verkaufserlös bekommen. Das Auto wurde als wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet. Den Wagen habe ich für etwas mehr als den angegebenen Restwert verkauft (die Versicherung hat auch den Verkaufserlös abgezogen). Nun bekomme ich ein Schreiben von der Versicherung, dass Daten von mir bzw. vom Fahrzeug, u.a. Fahrzeugident.Nr, Kennzeichen und Schadensumfang, an die HIS (Liste der Versicherer) weitergeleitet worden sind. Der Käufer hat den Schaden aber reparieren lassen, neuen Kotflügel, neue Tür, neuer Aussenspiegel, neue Stoßstange, neuer Querlenker und Achseinstellung. Nach der erfolgten Reparatur hat er das Auto vollbegutachten lassen.

Für die Achseinstellung und über das Vollgutachten liegt ein Bericht/Rechnung vor.

Für alles andere hat er keine Rechnung bzw. eine Rechnung die viel weniger Reparaturkosten beinhaltet, als zuvor von meinem Gutachter kalkuliert, zum Einen weil er alle Ersatzteile privat besorgt hat und zum anderen weil er mit den Wekstattsinhaber sehr gut befreundet ist. Ich glaube dass er 1000 € bezahlt bezahlt hat (nur eine Schätzung von mir) Die Reparaturkosten die mein Gutachter damals ausgerechnet hat lagen bei 3.251,00 €.

Nun zu meinen Fragen: Wer und wie bekommt man den Eintrag über das Fahrzeug in der sognenannten schwarzen Liste HIS Liste der Versicherer raus?

Und 2.

MIT was muss er rechnen wenn er Geschädigter in einen Verkehrsunfall ist?

Und 3.

Spielt es eine Rolle, dass er den Wagen für wenig Geld, dennoch fachgerecht reparieren lassen hat?

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Gruß

Joe

Nun wie bekomm

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2012 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von amareno84

Nun zu meinen Fragen: Wer und wie bekommt man den Eintrag über das Fahrzeug in der sognenannten schwarzen Liste HIS Liste der Versicherer raus?

Und 2.

MIT was muss er rechnen wenn er Geschädigter in einen Verkehrsunfall ist?

Und 3.

Spielt es eine Rolle, dass er den Wagen für wenig Geld, dennoch fachgerecht reparieren lassen hat?

1. Ist nicht dein Bier

2. Ist nicht dein Bier

3. Ist nicht dein Bier

4. Glaub ich, dass du derjenige bist, der den Wagen wiederhergestellt hat.

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 1. April 2012 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von amareno84

Nun zu meinen Fragen: Wer und wie bekommt man den Eintrag über das Fahrzeug in der sognenannten schwarzen Liste HIS Liste der Versicherer raus?

Les dir das hier

http://www.gdv.de/.../Infoblatt_zum_HIS_2011.pdf

mal durch. Wie ich das lese, ist der Begriff "schwarze Liste" unzutreffend.

Fiktiv abgerechnete Schäden werden dort ab einer bestimmten Schadenshöhe grundsätzlich erfasst, um Versicherungsbetrug (erneute Regulierung eines Schadens ohne Berücksichtigung des bereits regulierten Vorschadens) vorzubeugen. Eine Löschung wirst du wohl nur erreichen, wenn beim Eintrag ein Irrtum unterlaufen ist, was nach deinen Angaben ja nicht der Fall ist.

Der Eintrag für das Fahrzeug muss dich doch nicht mehr jucken - es ist doch nicht mehr deines. Der Käufer deines Fahrzeuges wird im Falle eines Schadens angeben, dass das Fahrzeug mit erheblichen Vorschäden behaftet war, sein Versicherer wird die Details aus der Datenbank ziehen und dann wird gerechnet, ob und in welcher Höhe noch Leistungen ausbezahlt werden.

Es ist doch nicht ungewöhnlich, ein Fahrzeug für geringere Kosten herzurichten, als das Gutachten - nach den Ansprüchen, die du als Geschädigter hast (Neuteile, "100%-Reparatur") errechnete (Eigenarbeit, Gebrauchtteile, Kleinigkeiten belassen, wie sie sind oder auch mit den Beulen fahren bis zum endgültigen Finale usw.).

am 1. April 2012 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von amareno84

Nun zu meinen Fragen: Wer und wie bekommt man den Eintrag über das Fahrzeug in der sognenannten schwarzen Liste HIS Liste der Versicherer raus?

Und 2.

MIT was muss er rechnen wenn er Geschädigter in einen Verkehrsunfall ist?

Und 3.

Spielt es eine Rolle, dass er den Wagen für wenig Geld, dennoch fachgerecht reparieren lassen hat?

1. Ist nicht dein Bier

2. Ist nicht dein Bier

3. Ist nicht dein Bier

4. Glaub ich, dass du derjenige bist, der den Wagen wiederhergestellt hat.

Themenstarteram 1. April 2012 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von amareno84

Nun zu meinen Fragen: Wer und wie bekommt man den Eintrag über das Fahrzeug in der sognenannten schwarzen Liste HIS Liste der Versicherer raus?

Und 2.

MIT was muss er rechnen wenn er Geschädigter in einen Verkehrsunfall ist?

Und 3.

Spielt es eine Rolle, dass er den Wagen für wenig Geld, dennoch fachgerecht reparieren lassen hat?

1. Ist nicht dein Bier

2. Ist nicht dein Bier

3. Ist nicht dein Bier

4. Glaub ich, dass du derjenige bist, der den Wagen wiederhergestellt hat.

Warum muss man anderen Menschen so selbstverstândlich unverschämt begegnen und das ganze noch mit einer unrichtigen Unterstellung krönen, dass rein auf Vorurteile basiert. Ich habe mir mal sagen lassen, dass es keine dummen Fragen, sondern vielmehr nur dumme Antworten geben kann. Diese Aussage hast du mir gerade zu 100 % bestätigt.

Wenn du erwartet hast, dass ich mich vor dir rechtfertigen werde dann hast du dich gewaltig geirrt.

Themenstarteram 1. April 2012 um 12:07

Situ,

ich danke dir für deine Antwort. Diese Leute und deren Kooperationspartner wehren sich vehement gegen den Begriff "schwarze Liste". Aber Fakt und Tatsache ist, dass es eine schwarze Liste ist.

Es ist schon richtig, dass ein Schaden nicht 2 x abgerechnet werden darf. Das wäre nämlich Betrug und fâllt unter Straftat. Ich bin nur der Meinung, dass dieser Grund nur die halbe Wahrheit ist und dass das System HIS für ganz andere Ziele erschaffen wurde, z.B. die dem Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens das Leben schwer machen sollen.

Ich verstehe nur nicht, wie man bei einem Fahrzeug, welches fachgerecht repariert worden ist, bei einen Schaden an der selben Stelle kein Schadenersatz bekommen sollte.

Viel weniger verstehe ich es, wieso ein nicht mehr existierender Vorschaden in einer HIS Liste dokumentiert werden sollte.rein logisch, theoretisch und sogar praktisch kann man in den o.g Sachverhalt doch nicht mehr 2x für denselben Schaden abrechnen. Das geht nicht, weil das Auto komplett repariert worden ist und es somit nicht mehr derselbe

Schaden wäre. Müsste also bei einem neuen Sachschadwn komplett bezahlt werden.

Zitat:

Original geschrieben von amareno84

Situ,

 

ich danke dir für deine Antwort. Diese Leute und deren Kooperationspartner wehren sich vehement gegen den Begriff "schwarze Liste". Aber Fakt und Tatsache ist, dass es eine schwarze Liste ist.

 

Es ist schon richtig, dass ein Schaden nicht 2 x abgerechnet werden darf. Das wäre nämlich Betrug und fâllt unter Straftat. Ich bin nur der Meinung, dass dieser Grund nur die halbe Wahrheit ist und dass das System HIS für ganz andere Ziele erschaffen wurde, z.B. die dem Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens das Leben schwer machen sollen.

 

Ich verstehe nur nicht, wie man bei einem Fahrzeug, welches fachgerecht repariert worden ist, bei einen Schaden an der selben Stelle kein Schadenersatz bekommen sollte.

 

Viel weniger verstehe ich es, wieso ein nicht mehr existierender Vorschaden in einer HIS Liste dokumentiert werden sollte.rein logisch, theoretisch und sogar praktisch kann man in den o.g Sachverhalt doch nicht mehr 2x für denselben Schaden abrechnen. Das geht nicht, weil das Auto komplett repariert worden ist und es somit nicht mehr derselbe

Schaden wäre. Müsste also bei einem neuen Sachschadwn komplett bezahlt werden.

Bei dir geht es wohl nicht darum, dass der Schaden 2x abgrechnet wird, sondern das so manches mal aufgrund von beginnender Alzheimer auch auf Befragen ganz plötzlich der Vorschaden "vergessen" wird.

 

Ob das Fahrzeug dann tatsächlich fachgerecht repariert wurde, wie so manches mal Vollmundig behauptet wird, lässt sich in Nachgang nämlich nur schwer feststellen und beweisen, wenn auf dem gedengelten und gespachtelten Blech so 1 bis 3 Kilo Airo vor der Hochglanzlackieung aufgetragen werden.

 

Der ein oder andere Hobby- Karosseriebauer der sich für ganz schlau hält, vergisst aber des öfteren, dass sich ein qualifizierter KFZ- Sachverständiger schon etwas dabei denkt, wenn er einen Reparturweg in der Kalkulation seines Gutachten vorgibt. 

 

Behaupten, das das Auto nach dem Unfall fach- und Sachgrecht repariert wurde ist die ein Sache.

 

Der Nachweis darüber ist eine andere.  

 

Zu deiner Frage:

 

 

Nein, eine HIS-Meldung für sich allein führt nicht zur Ablehnung eines Versicherungsanspruchs. Das HIS gibt dem Versicherer lediglich den Hinweis, den Leistungsfall eingehender zu prüfen. Ergibt die weitergehende Prüfung aufgrund des HIS bspw., dass der Kunde bewusst Vorschäden verschwiegen oder einen Unfall fingiert hat, können die geltend gemachten Schäden nicht oder nicht im vollen Umfang reguliert werden. In diesem Fall muss der Kunde sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

 

Wenn die gerechtfertigen Gründe für einen Eintrag in das HIS vorliegen, wird dieser Eintrag nicht mehr gelöscht.

 

Und die Einstellung eines KFZ nach einem Totalschaden ist ein gerechtfertigter Grund. Und das ist auch gut so...:)

am 1. April 2012 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von amareno84

Ich verstehe nur nicht, wie man bei einem Fahrzeug, welches fachgerecht repariert worden ist, bei einen Schaden an der selben Stelle kein Schadenersatz bekommen sollte.

Das ist ja eine völlig andere Frage - ich kann sie dir nicht beantworten - aber vielleicht ein Sachverständiger.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein neuer Schaden sehr wohl bezahlt wird, wenn die vorhergehende sachgerechte Reparatur nachgewiesen werden kann (also der ausgetauschte und fachgerecht lackierte Kotflügel erneut zerknittert ist) und der Versuch eines Betruges nicht zur Debatte steht (ein Sachverständiger bestätigt, dass es sich beim erneut zerknitterten Kotflügel tatsächlich um eine Neuteil handelte).

Sehr gut finde ich, dass ein Versicherer in solchen Fällen ganz besonders intensiv hinschaut, wozu die HIS nach Wechsel des Versicherers wohl eine sehr gute Hilfe ist. Und wenn es nur um die Festsetzung des Zeitwerts (beim erneuten "wirtschaftlichen Totalschaden") geht, welcher nach einem Totalschaden und Wiederherrichten sicher nicht dem entspricht, was der neu glänzenden Lack auf ersten Augenschein vermuten lässt.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass diejenigen, welche von solchen Listen betroffen sind, das Ganze in anderem Licht sehen. Macht aber nichts und ändert zum Glück auch nichts.

Themenstarteram 1. April 2012 um 13:46

Danke für die Antworten,

ich werde dies an den Käufer der zugleich mein Nachbar ist weiterleiten. Er hat übrigens nicht lackiert, sondern die Teile eines anderen Fahrzeuges desselben Modells mit Motorschaden, ausbauen und an seinem Fahrzeug wieder anbauen lassen. Alleine die Stoßstange hat er neu gekauft. Die war aber schon vom Händler aus lackiert. Das ganze wurde bei einer Werkstatt vom Meister gemacht. Er sagte mir, er habe das Auto wieder begutachten und den Wert feststellen lassen. Die defekten Teile samt Querlenker hat er alle noch im Keller. Werde ihn aufklären, dass er sich selber um die Löschung kümmern soll. Ich denke es sieht gut aus, weil die Gründe der Eintragung nicht mehr gegeben sind. Wenn die Gründe der Eintragung nicht mehr gegeben sind, dann wird der Eintrag gelöscht. So steht es in den AGB's der HIS..

Vielen vielen Dank für die Infos.

Kannst ja mal berichten, was daraus geworden ist......:)

am 1. April 2012 um 14:29

Wenn dein Nachbar eine ordnungsgemäße Reparatur nachweisen kann, hat er von der Eintragung im HIS nichts zu befürchten.

 

Eine Löschung wird wohl nicht vorgenommen. Du hattest einen wirtschaftlichen Totalschaden. Dir gegenüber wurde der wirtschaftliche Totalschaden abgerechnet.  Du hättest einen Rechnungsnachweis über die sach- und fachgerechte Reparatur beibringen müssen, um eine Löschung zu beantragen.

 

Das die meisten Fahrzeugschäden - mehr oder minder sach- und fachgerecht - irgendwann von irgendwem wieder repariert werden, begründet keine Löschung aus dem HIS.

Themenstarteram 3. April 2012 um 20:06

Hallo nochmals, hier das Ergebnis:

Mein Nachbar hat ein Termin mit dem Sachverständigen, der damals den Schaden begutachtet hat, einen Termin in der Werkswerkstatt wahrgenommen (in dem Fall BMW). Er ist u.a. mit ein elektronisches Lackgerät rübergegangen und hat die Lackschichten überprüft bzw. gemessen. Laut Gutachter-Aussage ist der HIS Eintrag für den schöne n BMW keineswegs negativ oder in irgendeiner Form wertmindernd. Es geht lediglich nur darum, Betrug und doppelte Schadensabrechnung zu verhindern, zum Wohle der Allgemeinheit. Die Eintragung ist keinerlei eine Unterstellung oder Verdächtigung, aber den Versicherungsgesellschaften steht es frei, wann und ob Sie das machen oder nicht. Den Eintrag bekommt man wohl nicht so einfach raus bzw. gar nicht, was ich nicht nachvollziehen kann, aber gut is.

Faszit: Der Gutachter hat nach der, meiner Meinung nach, sehr penibelen und genauen Untersuchung, die Fach- und Sachgerechte Reperatur festgestell und bestätigt, mit der Bemerkung/Aussage dass es bei zukünftige Schäden keine Probleme geben sollte, wenn überhaupt welche eintreten sollten.

Das war der Feedback für euch. Dieser Thread kann geschlossen werden. Ich hoffe, dass andere davon einen Nutzen haben, wenn sie mit der gleichen Thematik konfrontiert werden.

Achso die Gutachtergebühren musste der Fahrzeughalter blechen :-)

am 4. April 2012 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von amareno84

.....Achso die Gutachtergebühren musste der Fahrzeughalter blechen :-)

Sollte bei deinem Nachbarn mal ein Fahrzeugschaden eintreten, ist/war das nicht die schlechteste Investition

Deine Antwort
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