Renault Megane 3 privat gekauft - schäden nicht erwähnt

Hallo,

ich habe mir am Freitag ein Renault Megane 3, Bj 2013 von einem privaten Anbieter gekauft.

Beim Besichtigen und einer ca 20 minütigen Probefahrt sind mir keine Schäden bzw Funktionsstörungen aufgefallen.
Auf die Frage ob sämtliche Elektronik, Multimedia und Navi einwandfrei funktioniert bzw irgendentwas nicht funktioniert wurde mir versichert, dass alles in Ordnung sei
Nun fällt die Drehzahlbeleuchtung regelmäßig bzw bei so ziemlich jeder "längeren" (15km) Fahrt teilweise komplett aus.
Richtig ekelhaft wird es wenn die Beleuchtung "Disco" spielt und durchgehend ein und aus geht.

Ist das ein offensichtlicher Schaden den ich erkennen muss oder ist der Verkäufer verpflichtet solche Schäden zu erwähnen? Im Vertrag ist nichts notiert.

Liebe Grüße
Gregor

Beste Antwort im Thema

Mal als Beispiel, wie es eben kommen kann:

Vor drei Wochen stand unser Golf in der Werkstatt, weil ein Sensor der Automatik defekt war. Keine große Sache. Der Mechaniker fragte, ob wir nicht verkaufen wollen, er hätte einen an der Hand, der genau so ein Auto sucht.

Wir haben überlegt, aber derzeit ist der Gebrauchtwagenmarkt eher mau in der unteren Preisklasse, daher haben wir den Golf behalten, da weiss man, was man hat.

Jetzt, drei Wochen später geht auf der Autobahn die Zylinderkopfdichtung durch. Wirtschaftlicher Totalschaden. Ob der Motor sonst noch Schaden genommen hat, wissen wir nicht.

Hätten wir den verkauft, hätte der Verkäufer sich schwarz geärgert. Aber auch da wäre es für uns völlig unvorhersehbar gewesen, dass der Defekt auftritt. Der Wagen lief bis dahin völlig normal. Und bei 170tkm muß man mit sowas auch nicht unbedingt rechnen.

Also nur weil ein Schaden direkt nach dem Kauf auftritt, muß nicht immer eine schelchte Absicht dahinterstecken, auch wenn man das als Käufer natürlich schnell vermutet.

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Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 1. Dezember 2019 um 13:12:05 Uhr:



Zitat:

@Dave74 schrieb am 1. Dezember 2019 um 13:04:44 Uhr:


Wenn die Reparaturkosten einen bestimmten Prozentwert vom Kaufpreis haben, hat man gute Chancen das der Verkäufer den Wagen zurück nehmen muss.

Nicht muss, sondern kann/darf

Naja, in meinem Fall musste der private Verkäufer seinen Wagen bei mir abholen und mir den vollen Kaufpreis zurück erstatten.
Da nützen auch keine tollen Sätze mit Gekauft wie gesehen oder Sachmängelhaftung!

Zitat:

@Dave74 schrieb am 2. Dezember 2019 um 13:42:36 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 1. Dezember 2019 um 13:12:05 Uhr:


Nicht muss, sondern kann/darf

Naja, in meinem Fall musste der private Verkäufer seinen Wagen bei mir abholen und mir den vollen Kaufpreis zurück erstatten.
Da nützen auch keine tollen Sätze mit Gekauft wie gesehen oder Sachmängelhaftung!

Könntest du bitte kurz zusammenfassen um was es damals konkret ging, bzw wie die Rückabwicklung ablief? Du bist scheinbar einer der wenigen die eine arglistige Täuschng nachweisen konnten.

Ich hab den Wagen in die Werkstatt gebracht und die haben dann eine lange Mängelliste erstellt.
Mit dieser Liste und meinen Anwalt bin ich dann an den Verkäufer rangetreten.
Und dessen Anwalt hat dann geraten es nicht zu einer Klage kommen zu lassen, sondern rückabzuwickeln. Diesen Prozess hätte er verloren.
Es gab 3 Durchrostungen (allesamt unter Verkleidungen), einen Fahrwerksfederbruch (hat man nicht gemerkt oder gehört) und einige Achslager waren hinüber.
Und das Ganze mit neu TÜV!
Zum TÜV fahre ich seit dem nicht mehr!

Was war das denn für ein Fahrzeug? Typ/Wie alt/km?

Zitat:

@Dave74 schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:20:46 Uhr:


Ich hab den Wagen in die Werkstatt gebracht und die haben dann eine lange Mängelliste erstellt.
Mit dieser Liste und meinen Anwalt bin ich dann an den Verkäufer rangetreten.
Und dessen Anwalt hat dann geraten es nicht zu einer Klage kommen zu lassen, sondern rückabzuwickeln. Diesen Prozess hätte er verloren.
Es gab 3 Durchrostungen (allesamt unter Verkleidungen), einen Fahrwerksfederbruch (hat man nicht gemerkt oder gehört) und einige Achslager waren hinüber.
Und das Ganze mit neu TÜV!
Zum TÜV fahre ich seit dem nicht mehr!
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und was für ein Verkäufer?

Händler? oder pseudoprivater Schwarzhändler? oder Kauf direkt vom Vorbesitzer?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:25:38 Uhr:


Was war das denn für ein Fahrzeug? Typ/Wie alt/km?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:25:38 Uhr:



Zitat:

@Dave74 schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:20:46 Uhr:


Ich hab den Wagen in die Werkstatt gebracht und die haben dann eine lange Mängelliste erstellt.
Mit dieser Liste und meinen Anwalt bin ich dann an den Verkäufer rangetreten.
Und dessen Anwalt hat dann geraten es nicht zu einer Klage kommen zu lassen, sondern rückabzuwickeln. Diesen Prozess hätte er verloren.
Es gab 3 Durchrostungen (allesamt unter Verkleidungen), einen Fahrwerksfederbruch (hat man nicht gemerkt oder gehört) und einige Achslager waren hinüber.
Und das Ganze mit neu TÜV!
Zum TÜV fahre ich seit dem nicht mehr!

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:25:38 Uhr:


Was war das denn für ein Fahrzeug? Typ/Wie alt/km?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:25:38 Uhr:



Zitat:

@Dave74 schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:20:46 Uhr:


Ich hab den Wagen in die Werkstatt gebracht und die haben dann eine lange Mängelliste erstellt.
Mit dieser Liste und meinen Anwalt bin ich dann an den Verkäufer rangetreten.
Und dessen Anwalt hat dann geraten es nicht zu einer Klage kommen zu lassen, sondern rückabzuwickeln. Diesen Prozess hätte er verloren.
Es gab 3 Durchrostungen (allesamt unter Verkleidungen), einen Fahrwerksfederbruch (hat man nicht gemerkt oder gehört) und einige Achslager waren hinüber.
Und das Ganze mit neu TÜV!
Zum TÜV fahre ich seit dem nicht mehr!

Audi A4, 230tkm, Bj.2003.

Moin,

Man man ... Was ne Räubergeschichte ... Unter der Voraussetzung, dass ein richtiger Privatverkäufervertrag geschlossen wurde und keine Arglistige Täuschung vorlag muss man wohl einen faulen oder inkompetenten Anwalt feststellen.

Es GIBT keine Wandlungsmöglichkeit für den Fall, dass man bei korrektem Ablauf eines Privatkaufs nur weil irgendwer anschließend einen UNBEKANNTEN Mangel in Höhe von X% des Kaufpreises findet.

Entweder war der Verkäufer blöd, weil er den falschen Vertrag genutzt hat (oder keinen Vertrag) oder der Anwalt mieserabel.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:45:12 Uhr:


...

Entweder war der Verkäufer blöd, weil er den falschen Vertrag genutzt hat (oder keinen Vertrag) oder der Anwalt mieserabel.

LG Kester

... oder es war im Fall der von Dave74 zurückgegebenen Möhre ein gewährleistungspflichtiger Händler und KEIN Arbeitskollege/Privatverkäufer???

(diese Rückfrage hat er ja nicht beantwortet)

Moin,

Wenn ich mich nicht verguckt habe, stand oben irgendwo in einer Randbemerkung etwas von Privat.

Aber das ergibt sich halt, wenn jemand quasi nur Einwürfe produziert und keine vollständigen Informationen beziffern mag ...

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:45:12 Uhr:


Entweder war der Verkäufer blöd, weil er den falschen Vertrag genutzt hat (oder keinen Vertrag) oder der Anwalt mieserabel.

Oder der Verkäufer hat dem eigenen Anwalt gesagt, dass er von den Mängeln Bescheid wusste... mit Hinweis auf der prozessuale Wahrheitspflicht hat der Anwalt ihm dann geraten, hier die Karre zurückzunehmen.

Oder der TÜV war ein Gefälligkeitstüv und der Kumpel hat dem Verkäufer klar gemacht, dass er keine Nachforschungen gebrauchen kann.

Oder der Verkäufer war ein Hasenfuß, der trotz guter Erfolgsaussichten Angst vor den Kosten einer Klage hatte.

Oder der Verkäufer war ein Händler, oder es war erkennbares Strohmanngeschäft, oder der Verkäufer hatte zwischenzeitlich gemerkt, dass er noch die Diamanten seiner Großmutter im Tank versteckt und vergessen hatte.

Es gibt zig denkbare Szenarien. Keines davon beinhaltet, dass die rechtliche Würdigung durch Dave74 korrekt ist. 😉

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Dezember 2019 um 13:58:35 Uhr:


Moin,

Wenn ich mich nicht verguckt habe, stand oben irgendwo in einer Randbemerkung etwas von Privat.

...

ok, Korrektur:

oder ...

... vielleicht kein ECHTER Privatverkäufer?

(und wenn kürzlich zuvor schon mal was war:
ein zweiter Prozess binnen 4 Monaten könnte vom Finanzamt als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit gewertet werden 😉 )

Der Verkäufer und auch ich waren Privatpersonen.
Ob der andere Anwalt faul war, kann ich nicht beurteilen. Meiner ist es definitiv nicht.
Und es hat nicht IRGENDWER einen Mangel gefunden, sondern eine Fachwerkstatt viele Mängel, mehrere davon sogar schwerwiegend bzw. sicherheitsgefährdend.
Die Kosten, dieses Fahrzeug tatsächlich und korrekt erneut durch den TÜV zu bringen (und das hätte man machen müssen), entsprechen die gleiche Summe wie der Kaufpreis!
Ich habe jedenfalls gelernt, sich (auch als Privatverkäufer) nicht auf die üblichen Sätzen zu verlassen. Verkäufer haben keine Narrenfreiheit. (Allerdings könnte ich meine Autos ruhigen Gewissens verkaufen)!
Bei meinem Fall waren die Sätze vom Verkäufer mit "unfallfrei", "keine Sachmängelhaftung", "gekauft wie gesehen" oder "keine Garantie, Gewährleistung und Rückgabe da Privatverkauf" komplett werlos!

Wenn die Hobbyanwälte hier anderer Meinung sind, dann ist das schön für sie ;-)

Moin,

Dave - nochmal - wenn es KEINEN anderen Grund gab wie z.B. eine nachweisbare (arglistige) Täuschung, einen vertraglichen Fehler oder die Entscheidung des VK aus welchem Grund auch immer einen Rechtsstreit zu vermeiden - dann gibt es KEIN RECHT ein Auto zurück zu geben, nur weil man nach dem Kauf einen oder gar viele Mängel findet. Das sieht das Gesetz - ob du es glaubst oder nicht - schlicht und einfach nicht vor.

Du magst zwar glauben, dass der Grund die Höhe der Kosten gewesen ist - das WIRD es aber rechtlich nicht gewesen sein.

Und ich glaube, dass einige die dir das hier so gesagt haben - keine Hobbyjuristen sind - bei dem ein oder anderen habe ich da nämlich so meine Vermutungen .. 😉 (Nur der Klarheit wegen - ich bin "nur" Wissenschaftler)

LG Kester

Manomann...
Ich wurde in diesem Thema von zwei Leuten etwas gefragt und habe es beiden beantwortet. Vielleicht hilft es denen, vielleicht haben die einen ähnlichen Fall.
Aber deine Beiträge helfen nicht unbedingt weiter.
Nervt etwas ;-)
Tschüss...

Moin,

Sorry - aber das ist halt nicht der Fall. Mit deiner Argumentation wirst du von einem Verkäufer, der dich nicht belogen hat und den richtigen Kaufvertrag gewählt hat typischerweise auagelacht und nach Hause geschickt. Und das zu Recht. Du versprichst hier etwas, das es in der von dir geschilderten Einfachheit schlicht nicht gibt. Da kannst du es so darstellen, wie du willst.

Es gilt das BGB und wenn der Verkäufer dieses einhält - dann behältst du das Auto, auch wenn die Reparaturen den Kaufpreis um den Faktor 5 überschreiten.

LG Kester

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