Und selbst dann muss man ihm eine arglistige Täuschung Nachweisen...Er war ja scheinbar nur ein Vermittler, wenn er sagt, dass er nicht wusste das er sich bei der Kleinanzeige aufgrund der Motorabdeckung um den 2.7er handelte und er sich selbst geirrt hat und nie den Fahrzeugschein geprüft hat muss man ihm erstmal das Gegenteil beweisen! Im Vertrag wurde ja kein 3.0 TDI Quattro zugesichert...