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Reklamationen nach Teilkaskoschaden - Fahrtkosten durch Versicherung o. Werkstatt erstatten lassen?

Themenstarteram 18. Juni 2018 um 16:41

Hallo zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit einen Zusammenstoß mit einem Fasan. Dabei wurde die Stoßstange ausgetauscht und neu lackiert.

Leider ist die Lackierung Mist geworden und ich habe das Ganze reklamiert. Beim 2. Mal war die Lackierung wieder Mist und ich wollte den Schaden wieder reklamieren.

Bin also vorbeigefahren, aber der Werkstattleiter wollte den Schaden nicht anerkennen und meinte das wäre alles normal.

Daraufhin wurde über die Versicherung ein Sachverständiger beauftragt, der auch nochmal bestätigt hat, dass definitiv ein Mangel vorliegt. Bald muss ich also zum 3. Mal in die Werkstatt und langsam läppern sich die Kilometer. Für einen Weg fahre ich ca. 40 Kilometer.

Bislang bin ich gefahren:

1. -> Auto vorbeibringen und mit Zug zurückfahren

2. -> Mit Zug kommen und mit Auto zurückfahren

3. -> Mit Auto hingefahren für die Reklamation, mit Leihwagen zurückgefahren.

4. -> Mit Leihwagen gekommen, mit eigenem Auto wieder zurückgefahren

5. -> Zweiter Reklamationsversuch, auf Wunsch der Werkstatt mit Auto gekommen, Schaden wird nicht anerkannt, mit Auto wieder zurück.

6. -> Nächste Woche Montag mit eigenem Auto hin und mit Leihwagen zurück.

7. -> Entsprechend mit Leihwagen hin und das Auto wieder abholen.

Wenn ich jetzt jeweils Hin- und Rückweg rechne, komme ich auf knapp 560 Kilometer.

Jetzt frage ich mich, ob und von wem ich die Kosten dafür erstattet bekommen kann.

Kann ich nachträglich die Übernahme der Fahrtkosten verlangen?

Muss ich mich für die Erstattung der Fahrtkosten an die Werkstatt wenden, oder läuft das über die Versicherung, die das im Rahmen der Regulierung dann mit der Werkstatt entsprechend abrechnet?

Muss ich den Leihwagen überhaupt wieder volltanken? Immerhin fahre ich damit nur die Strecke nach Hause und wieder zur Werkstatt. Und die Strecke muss ich ja nur dank der Werkstatt fahren ...

Eventuell weiß einer von euch da mehr.

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beachi schrieb am 18. Juni 2018 um 22:42:19 Uhr:

Ob und inwiefern in einer Werkstattbindung ein Ersatzwagen kostenlos mitversichert ist, kommt einzig und allein auf den gewählten Tarif an, das kann man nicht pauschal sagen.

Mir wäre neu, wenn die Versicherung jetzt für mangelhafte Reparaturen von Partnerwerkstätten einzustehen hätte.

Gerne kannst du deine Sicht der Dinge aber hier anhand geeigneter Links oder Verweise für mich zum nachlesen untermauern. Vielen Dank.

Der Lerneffekt ist nachhaltiger, wenn man sich die Lösung einer Fragestellung selbst erarbeitet. Es ist nie zu spät damit anzufangen. :)

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Themenstarteram 20. Juni 2018 um 17:32

Ouh ouh ouh, ich hätte gestern nochmal kurz reingucken sollen, dann wäre vllt. einiges an Diskussionen überflüssig gewesen. Aber danke für die rege Beteiligung ;)

Wie einige schon richtig vermutet haben, handelt es sich tatsächlich um die Huk mit Werkstattbindung ;)

Da ich gestern keine Gelegenheit mehr hatte, werde ich jetzt sofort nochmal da anrufen und hoffen, dass die Warteschlange nicht zu lang ist. Werde dann berichten, was die Versicherung zu dem Thema sagt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Juni 2018 um 21:36:44 Uhr:

Und wenn die Werkstatt durch die TK-Versicherung vertragsgemäß vorgegeben worden ist ... :rolleyes:

also ich habe eine werkstattbindung und hatte vor paar monaten einen vermeindlichen glasschaden in der frontscheibe gemeldet. die versicherung (huk coburg) sagte mir dann 3 werkstätten, zu den ich fahren dürfte. einmal nen lackierer in 20km entfernung (macht voll sinn), carglas in der stadt und eine hinterhofwerkstatt. ich nahm dann carglas, weil das bei einen glasschaden auch am meisten sinn macht. also dahingefahren, meinte er, er könne das gar nicht machen, da ich eine kamera in der frontscheibe hätte und er das nicht kalibrieren kann. die lackierei hat so ein gerät natürlich erst recht nicht und ne hinterhofwerkstatt hrhrhr... die scheibe war nun nicht so kaputt, das ein austausch erforderlich gewesen wäre. aber wenn, was hätte ich dann machen sollen. 2 tage urlaub nehmen, damit ich die scheibe 50km entfernt austauschen lassen kann mit nen leihwagen dazu? wer zahlt den quatsch, wenn die vertragswerkstatt um die ecke das doch auch alles kann... denn die kamerakalibrierung gehört eindeutig zum leistungsumfang eines kaskoschadens bei frontscheibenwechsel...

@PayDay

Mit dieser Begründung hätte die TK üblicherweise eine outbound-Lösung vorgeschlagen (Übernahme der vollen Kosten in einem Nichtpartnerbetrieb) oder die Verbringung durch einen in der Sache entsprechend ausgestatteten Betrieb organisiert. Lackiereien haben die Kalibrierungswerkzeuge mitunter auch. Bei deren Arbeiten kommen Frontscheiben öfter mal raus und wieder rein. Da lohnt sich die Anschaffung.

Wieso so eine merkwürdige Begründung. Nach Deiner Auffassung muss die Versicherung doch alle Kosten tragen. Sie bietet eine Garantie, scchickt Dich in eine Werkstatt und fertig ist. Nur noch die Kosten erstatten lassen.

Zitat:

carglas in der stadt und eine hinterhofwerkstatt. ich nahm dann carglas, weil das bei einen glasschaden auch am meisten sinn macht. also dahingefahren, meinte er, er könne das gar nicht machen, da ich eine kamera in der frontscheibe hätte und er das nicht kalibrieren kann.

sehr merkwürdig, läuft da nicht gerade rund um die Uhr Werbung von Carglass mit der Lasereinstellung der Kamera.

Die haben das Kalibrierungswerkzeug noch nicht in jeder Werkstatt. Die Werbung läuft anscheinend parallel mit Beschaffung und Mitarbeiterschulung. Etwas heikel ...

Wieso heikel? Die Firma ist dafür zuständig, dass es vertragsgemäß gemacht wird. Muss ja nicht in der gleichen Niederlassung sein. Und bei Werkstattbindung auch kein Problem, da ja die Versicherung alles Kosten der Verbringung tragen muss, vorausgesetzt, ein Kasko-Schaden.

glasbruch ist bis auf ziemlich wenige ausnahmen (mir fällt keine ein außer absicht) immer ein teilkaskoschaden.

Hier ging es aber um Haftung und Garantieansprüche bei durchgeführten anderen Arbeiten.

Ihr müsst das Auto garnicht hinbringen, sobald die Partnerwerkstatt weiter wie 15km entfernt ist. Die müssen es dann abholen und danach wieder bringen.

Themenstarteram 30. Juni 2018 um 18:23

Kleiner Nachtrag:

Nachdem sich die zuständige Abteilung eigentlich bei mir melden wollte (aber wohl überlastet war oder sowas= habe ich gestern nochmal proaktiv da angerufen.

Sollte jetzt eine Aufschlüsselung an die Versicherung schicken mit den Fahrten und Kilometern etc. die ich gefahren bin und die würden das dann entsprechend mit der Werkstatt klären. Mal gucken was dabei rumkommt.

Am liebsten würde ich noch Verdienstausfall oder sowas abrechnen für die Stunden, die ich abbauen musste um zur Werkstatt zu kommen, aber das ist glaub ich nur schwer möglich.

Schreib es halt auf den Zettel. Vielleicht gehts durch. ;)

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 14:38

Danke, zu dem Zeitpunkt war die Mail leider schon raus aber seis drum ;)

Hatte meine 7 Fahren von der 1. Seite angegeben:

Zitat:

1. -> Auto vorbeibringen und mit Zug zurückfahren

2. -> Mit Zug kommen und mit Auto zurückfahren

3. -> Mit Auto hingefahren für die Reklamation, mit Leihwagen zurückgefahren.

4. -> Mit Leihwagen gekommen, mit eigenem Auto wieder zurückgefahren

5. -> Zweiter Reklamationsversuch, auf Wunsch der Werkstatt mit Auto gekommen, Schaden wird nicht anerkannt, mit Auto wieder zurück.

6. -> Nächste Woche Montag mit eigenem Auto hin und mit Leihwagen zurück.

7. -> Entsprechend mit Leihwagen hin und das Auto wieder abholen.

Heute kam die Antwort der Versicherung per Post. Die 7 Fahrten können nicht nachvollzogen werden, es wurden nur 3 Fahrten erstattet (aber es wurde nicht angegeben welche).

1. Wurde wohl nicht erstattet, was ich verstehen kann, da es ja der 1. normale Reparaturtermin war, da besteht ja kein Anspruch auf Erstattung.

2. Da gilt wohl dasselbe wie bei 1.

3.1 Erstattet

3.2 Nicht erstattet (Rückfahrt Leihwagen)

4.1 Nicht erstatt (Hinfahrt Leihwagen)

4.2 Erstattet

5. Beide Fahrten Erstattet

6.1 Erstattet

6.2 Nicht erstattet (Rückfahrt Leihwagen)

7.1 Nicht erstatt (Hinfahrt Leihwagen)

7.2 Erstattet

Mit 0.3€ pro Kilometer kommt das Ganze dann genau hin. Die 4 Fahrten mit dem Leihwagen wurden wohl abgelehnt, mit dem Hinweis dass ein kostenloser Mietwagen zur Verfügung gestellt wurde. Wobei ich da jetzt auch erwartet hätte, dass ich die Spritkosten dann nicht selber tragen müsste (für die Fahrten zur bzw. von der Werkstatt).

Ob es sich jetzt noch lohnt wegen 20€ nochmal nachzuhaken, weiß ich nicht. Mal schauen ;)

Letzte Woche Montag hab ich das Auto abgegeben und bis heute noch nichts gehört von der Werkstatt. Bin mal gespannt, wann es da voran geht.

Wenn du noch die Tank Belege hast, dann kannst du diese wahrscheinlich einreichen. Die volle KM Pauschale kannst du für die Fahrten mit dem Mietwagen ja in der Tat nicht ansetzen.

 

Grüße

Steini

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