Reklamation Reifen Goodyear

BMW 5er F10

Hallo,

ich habe ein Riesenproblem mit einem Neureifenkauf von 2 Stk. Goodyear Excellence 245/ 40 R19 runflat ( mit Sternkennzeichnung).

Im Februar dieses Jahres habe ich bei einem online Händler 2 Stk. Reifen nach o.g. Größe bei einem online Händler ( F...) bestellt und im Februar geliefert bekommen.

Ich habe das Fahrzeug erst im Mai auf Sommerräder umgerüstet und die Reifen bei einem hiesigen Reifenfachbetrieb montieren und wuchten lassen.

Bei einer ersten Fahrt Mitte Mai musste ich eine erhebliche Fahrwerksunruhe feststellen, die weder zuvor mit den Winterrädern , noch im Oktober letzten Jahres mit den alten Sommerrädern auffällig war.

Der Verdacht lag nahe, dass die Auswuchtung mangelhaft war. Ich suchte daraufhin eine sehr renommierte Reifenmontagefirma auf, die sogar über deine Wuchtmaschine Hunter 2500 verfügt.

Diese Firma versuchte die Reifen erneut zu wuchten. Das Ergebnis - die Unwucht der Reifen betrug vor dem sogenannten " Matchen" ( Drehen des Reifens auf der Felge um die Unwucht zu kompensieren)

auf der Hunter 300Nm und 190 Nm.

Nach dem zweimaligen Matchen wurde ein Reifen auf 110 Nm der andere auf 190 Nm gebracht:

Der Händler bestätigte mir schriftlich mit Protokoll, dass der eine Reifen gerade so in der noch zulässigen Toleranz von 120 Nm liegt, der andere jedoch unbrauchbar sei und damit ein Reklamationsfall darstellt.

Er meinte, dass diese Fälle leider auch bei renommierten Herstellern wie Michielin, Dunlop, Pirelli etc. ab und an auftreten.

Mit diesem Ergebnis wandte ich mich an den Verkäufer Firma F...

Der Reifen wurde zur Abholung beauftragt, mit dem Hinweis, dass, wenn ein Montagefehler vorliegt, oder die Reklamation von Goodyear abgewiesen wird, aus welchen Gründen auch immer, ich mit Kosten von ca. 80 € zu rechnen habe!

Der Reifen sollte bei dem hiesigen Reifenbetrieb sofort abgeholt werden. Nachdem bereits 2 Wochen verstrichen waren, wandte sich dieser Händler an meinen online Verkäufer, der daraufhin die Abholung in der 3. Woche veranlasste.

Die Aussage dieses Händlers lautete, dass der Reifen nun zu seinem Großhändler geschickt wird und dieser ihn dann zu Goodyear zur Reklamation anmeldet. Der Zeitraum dafür beträgt ca. 8 Wochen. Eine vorzeitige Ersatzlieferung lehnt er vor dem Vorliegen des Ergebnisses von Goodyear ab. Um die Zeit zu verkürzen, könne ich ja einen neuen Reifen ( ca. 260,00 €!!) kaufen und habe ihn dann als Reserve :-). Das ist eine Frechheit , da er ja genau weiß, dass dieser weggeworfenes Geld darstellt, da er nach 3 Jahre bereits als Altreifen gilt.

Nachdem nun bereits 8 Wochen verstrichen sind und ich den Händler mehrmals zum Stand der Reklamation befragt habe, schickte er mir gestern eine e- Mail, dass der Vorgang nun 8 Wochen benötigt, ,lt. Aussage von Goodyear, die er eben erhalten habe.

Daraufhin hat sich mein Montagebetrieb an Goodyear gewandt und erfahren, dass der Reifen erst seit 17.07.2025, also 6 Wochen später, als Reklamation vorliege und bearbeitet wird.

Daraufhin sagte mir der Verkäufer, das sei nicht seine Schuld, sein Großhändler habe die Weiterleitung an Goodyear verzögert!!

Sollte die Reklamation anerkannt werden, ist dieser Reifen nicht mehr lieferbar und ich bekäme anteilig! ( er ist erst 400 km gelaufen!, das Geld erstattet.

Meine Frage -hatte jemand schon einmal einen solches Dilemma? Ich werde den Reifenhändler eine Frist von 10 Tagen setzen mir einen Neureifen dieses Typs zu liefern. Das Geld für einen Reifen ist in diesem Fall sinnlos, wenn keiner mehr lieferbar ist. Ich werde nicht irgendeinen Reifen aus dem Netz mit DOT 20 oder 21 kaufen.

In diesem Fall fordere ich den Händler auf ,mit Rückgabe des 2. Reifens , mir einen Satz ( 2 Stück) gleichwertige Reifen - Goodyear Eagle, Pirelli etc. zu senden.

Ich fahre nun bereits die 9. Woche mit den 17" Winterrädern mitten im Hochsommer, die max. für 210 zugelassen und bei Nässe kritisch fahrbar sind:-(.

18 Antworten

Ich hatte diese Reifen ab Werk und war bis zum Wechsel auf 20“ hochzufrieden. Angeblich sind diese OEM Reifen extra ausgewählt in 1AA Qualität.

Beim E61 hatte ich in den OEM Bridgestone 17“ Reifen Sägezahn - nach Reklamation bekam ich den Mittelfinger: Soll dynamischer fahren :P

Tut mir leid, hoffe es geht gut für dich aus!

Hi!

Meiner Ansicht nach ist dieser Ablauf zwar sehr bedauerlich für dich, aber leider wirst du dich damit anfinden müssen, dass du bestenfalls den aliquoten Teil erstattest bekommst.

Gyula

Denke das vom Händler nicht viel kommen wird und er dich zum Hersteller verweist.

Ich persönlich hatte mit den Excellence in Runflat an der Innenkante probleme und fahre auf dem F11 seit 8 Jahren Hankook.

Aktuell den Evo3 und sie sind seit 2022 sogar mit Stern Freigabe für BMW 🤟🏼

Zitat:
@gyula1 schrieb am 7. August 2025 um 10:24:42 Uhr:
Hi!
Meiner Ansicht nach ist dieser Ablauf zwar sehr bedauerlich für dich, aber leider wirst du dich damit anfinden müssen, dass du bestenfalls den aliquoten Teil erstattest bekommst.
Gyula

?? Abfinden? Die Reifen sind Neuware und haben noch nicht mal 1 Tkm gelaufen, d.h. weniger als 1/10 mm Profilminderung!

Im Gegenteil ,ich werde den Verkäufer auch für die entstanden Mehrkosten des Matchens haftbar machen.

Der Fehler liegt eindeutig im Produkt und unterliegt der Gewährleistung. ( Nachweispflicht des Verkäufers innerhalb von 6 Monaten nach Kauf)

Ich hatte mal so einen Fall beim Kauf von Möbeln, da wurde die Gewährleistung nach 3 Monaten anstandslos abgewickelt.

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Sehr ärgerlich, und ich fürchte, du wirst da mit hohen Kosten rausgehen. Wie kann dieser Fall überhaupt noch gut ausgehen? Die Reklamation wird anerkannt, und du bekommst anteilig Geld. Da kein Reifen dieses Typs mehr lieferbar ist, wirst du dir vermutlich einen weiteren anderen Reifen aus eigenem Budget neu kaufen müssen. Mir fiele dazu noch ein, dass du vielleicht nochmal bei Händlern nach diesem Reifen suchst. Vermutlich wird irgendwer diese Reifen noch auf Lager haben, dann könntest du einen von der Reklamationssumme nachkaufen und würdest kostenneutral rausgehen.

Übrigens: dein Vertragspartner ist dein Händler, nicht goodyear. Ich würde den Händler in die Pflicht nehmen und eigentlich nicht direkt mit GoodYear kommunizieren.

Und generell der tip: verzichte beim nächsten Mal auf die paar Euros online-Rabatt und bestelle lokal bei einem Reifenmonteur deiner Wahl und gönne ihm die paar Euro Marge. Denn genau in solchen Fällen bist du aufgeschmissen, wenn du nicht einen Vor-Ort-Ansprechpartner hast, der für alles haftet. Ich versuche das generell bei Dingen, die in Reklamationsfall ein logistischer Albtraum sind, (also alles, was schwer per Post zurückzuschicken ist), lokal vor Ort zu machen.

Neuer Reifenkauf läuft so ab: ich suche mir online ein paar Wunschreifen raus, fahre zu meinem lokalen Reifenwechsler und frag ihn, an welchen davon er günstig rankommt. Ab da fängt mein Vertrauen bei ihm an.

Zitat:
@perro234 schrieb am 7. August 2025 um 08:39:52 Uhr:
könne ich ja einen neuen Reifen ( ca. 260,00 €!!) kaufen und habe ihn dann als Reserve :-). Das ist eine Frechheit

Es handelt sich hierbei nicht um eine Frechheit, sondern um gängige Praxis,

ich gehe mal davon aus, dass Du zum ersten Mal bei diesem Händler gekauft hast und

kein geschätzter Stammkunde bist, sonst wäre auch ein anderes Szenario denkbar.

Du hast bei dem Händler nicht gekauft, weil es der teuerste mit 5 Sterne Bewertung war?

Zitat:
@perro234 schrieb am 7. August 2025 um 10:58:12 Uhr:
Der Fehler liegt eindeutig im Produkt

Wenn Dir Goodyear das Gegenteil nachweisen kann, bleibst Du nunmal leider auf den Kosten sitzen.

Zitat:
@chris230379 schrieb am 18. August 2025 um 14:56:36 Uhr:
Wenn Dir Goodyear das Gegenteil nachweisen kann, bleibst Du nunmal leider auf den Kosten sitzen.

Was Goodyear nachweist ist erstmal egal. Grundsätzlich hat der Käufer beim Händler ein Recht auf Gewährleistung, was der Händler mit seinem Lieferanten und dem Lieferanten des Lieferanten rumkaspert ist doch dessen Problem. Am Ende ist was auch immer Goodyear feststellt nichts anderes als das Schreiben der Werkstatt mit dem Huntern. Außer Goodyear weist einen Montagefehler nach.

In der aktuellen Rechtsprechung wären 4-6 Wochen nicht mehr zumutbar. Korrekter Vorgang wäre gewesen: 3 Wochen warten, Frist von 14 Tagen zur Ersatzlieferung/Nacherfüllung setzen. Dann nach 6 Wochen vom GESAMTEN Kaufvertrag zurücktreten, weil ein Set gekauft wurde.

Keine Ahnung, was bisher sinnvoll kommuniziert wurde, aber es ist in meinen Augen jetzt nichts anderes als ein Rücktritt vom Kaufvertrag an. Dazu muss man aber ne Frist gesetzt haben oder jetzt sofort setzen.

Dann gibt man die Sache an einen Anwalt, sonst kommt man nicht an das Geld. Wieviel das ist wird der Anwalt klären, Abnutzung spielt bei Mängeln ab Anfang keine Rolle. Aber am Ende wird man sich eh auf nen Vergleich einigen.

Am besten ist das aber alles in einem Telefonat nach dem Absenden des Rücktritts zu klären, optimalerweise auf Geschäftsführerebene. Der wird auch keine Lust auf nen Rechtsstreit haben, sondern soll halt intakte Reifen raus schicken.

Spannend wird die Sache im Falle eines Montagefehlers. Um diesem Fall vorzugreifen würde ich so vorgehen:

  • Frist setzen
  • Zurücktreten und mit dem Lieferanten telefonieren.
  • Stellt sich der Lieferant quer und bietet keine schnelle Lösung bei der Werkstatt die montiert hat neue Reifen kaufen und montieren lassen.

So hat man wenigstens ne klare Verantwortung und klare Kosten über die man streitet wenn man an die Werkstatt mit dem Gutachten von Goodyear ran tritt.

Hi!

Ich wiederhole mich……

Du kannst froh sein, wenn du den aiiquoten Teil für einen Reifen bekommst. Und dafür brauchst du schon einen langen Atem.

Wenn du Rechtsschutz hast, kannst du dort eine Kostenerstattung anfragen, da jeder gang zu Gericht mehr kosten würde.

Gyula

Gewährleistung ist lediglich Nachbesserung

nicht Rückerstattung

Zitat:
@chris230379 schrieb am 18. August 2025 um 22:50:54 Uhr:
Gewährleistung ist lediglich Nachbesserung
nicht Rückerstattung

Wenn angemessene Frist abgelaufen für die Nachbesserung, dann ist es Rücktritt, sprich Rückerstattung 😉

"angemessen"

Zitat:
@chris230379 schrieb am 18. August 2025 um 14:56:36 Uhr:
Es handelt sich hierbei nicht um eine Frechheit, sondern um gängige Praxis,

Du kaufst einen neuen Reifen bei diesem Händler,

er bekommt die Gutschrift von Goodyear, bei erfolgreicher Reklamation,

danach bekommst Du die Rückerstattung von ihm.

Wenn er jedes Mal bei einer Reklamation von Schnäppchenjägern in Vorkasse gehen müsste,

gäbe es ihn vielleicht nicht mehr.

Zitat:
@chris230379 schrieb am 19. August 2025 um 09:29:31 Uhr:
"angemessen"

Ja, ist rechtlich klar begrenzt. In der Regel gelten 4 Wochen und es gibt keine Urteile, die bei vergleichbaren waren mehr als 6 Wochen zugestehen. Mit seinen 8 Wochen ist das Thema weit über "angemessen", der einzige korrekte Weg ist vom Kauf der beiden Reifen (Begründung als Set gekauft) zurückzutreten. Das ist auch rechtlich nötig, sonst hängt das sinnlos in der Schwebe.

Zitat:
@chris230379 schrieb am 19. August 2025 um 09:33:42 Uhr:
Du kaufst einen neuen Reifen bei diesem Händler,
er bekommt die Gutschrift von Goodyear, bei erfolgreicher Reklamation,
danach bekommst Du die Rückerstattung von ihm.
Wenn er jedes Mal bei einer Reklamation von Schnäppchenjägern in Vorkasse gehen müsste,
gäbe es ihn vielleicht nicht mehr.

Sorry, aber das ist doch Unsinn.

Wir reden hier von B2C und nicht Ebay Kleinanzeigen. Die Regeln sind doch klar, jeder B2C Händler muss sich so weit mit seiner Ware auskennen, dass er die Gewährleistung geben und zeitnah prüfen kann. Es ist sicher nicht rechtlich vorgesehen, dass der Kunde auf den Lieferanten vom Händler warten muss. Gebrauchtwagenhändler können sich ja auch nicht mit "sorry, ich kenne mich nicht mit Autos aus" rausreden ;)

Ich würde auch sagen, dass wenn hier ein Montagefehler vorliegt sollte der Händler selber das sofort abweisen können. Er sollte auch selber schnell den Rundlauf prüfen können. So viel Expertise muss beim Händler sein, sonst ist er im falschen Geschäft....und wie du schreibst...gibt es ihn dann hoffentlich nicht mehr.

Der Hersteller prüft den Reifen,

erst dann erfolgt gegebenenfalls die Gutschrift.

Wenn ein Montagefehler vorliegt kann der Händler direkt nachbessern.

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