Reißverschluss-Prinzip gilt nicht an Autobahn-Auffahrten
Kölner Richter haben es klar gestellt: Bei Auffahren auf die Autobahn wird eingefädelt, und nicht nach dem Reißverschlussprinzip eingeschert. Der Unterschied: Der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt.
Jeden Tag etwas Neues. Und ich dachte immer: den Leuten , die auffahren muß Platz gemacht werden - sei es durch Bremsen oder Ausweichen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Das passiert auch immer wieder. Was meistens vor allem dann lächerlich ist, wenn ich mit 120 auf dem rechten Streifen fahre, und ein ausreichend motorisiertes Fzg. wie zb. ein 5er BMW die ganze Zeit neben mir herfährt, um mich dann zu schneiden. WARUM? Er hätte genügend Motorleistung, um mich innerhalb Sekunden im Rückspiegel verschwinden zu sehen. Aber nein, man kann ja auch 2cm vor mir einscheren.
In dem fall oder wie in dem weiter oben beschriebenen hätte es genausogut auch möglich sein können etwas auszurollen statt zum Beispiel zu Beschleunigen - und sich dann zu wundern, daß derjenige der auf der Auffahrt ist plötzlich auf die Autobahn möchte.
Auch wenn man selbst meinetwegen Vorfahrt und Recht hat - das bißchen an vorausschauendem Fahren sollte dann doch drin sein.
Statt sich die ganze Zeit darüber aufzuregen wie doof und rücksichtslos alle anderen sind - wäre es wohl an der Zeit (insbesondere bei dem heutigen Verkehrsaufkommen) am eigenen Verhalten zu arbeiten.
Gruß, jein
StVO:
Zitat:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Re: Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Nutzt den Beschleunigungsstreifen aus, fahrt, wenn nötig auch im 2. oder 3. Gang und nutzt die Drehzahlbandbreite je nach Motortemperatur aus. Selbst mit einem 50 PS Wagen schafft man es bei den meisten Beschleunigungsstreifen locker auf 90 km/h.
Ich habe persönlich den Eindruck, daß das richtige Beschleunigen heutzutage nicht zum Schulungsumfang in der Fahrschule gehört. Wenn ich sehe und höre, wie Fahrschulwagen heutzutage auf die Autobahn auffahren, dann sind die zum 98% noch weit von ihrem maximalen Beschleunigungsvermögen entfernt...🙄
Zitat:
Original geschrieben von jein
In dem fall oder wie in dem weiter oben beschriebenen hätte es genausogut auch möglich sein können etwas auszurollen statt zum Beispiel zu Beschleunigen - und sich dann zu wundern, daß derjenige der auf der Auffahrt ist plötzlich auf die Autobahn möchte.
Vom Gas gehen eher nicht (ich habe ja nicht mal beschleunigt), bremsen hätte ich natürlich gekonnt (was ich ja dann auch musste). Dies ist abre nicht erlaubt.
Es ist ja auch nicht so als ob das andere Fzg. schwierigkeiten gehabt hätte, vor mir einzuscheren, wenn er nur mal etwas Gas gegeben hätte.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich habe persönlich den Eindruck, daß das richtige Beschleunigen heutzutage nicht zum Schulungsumfang in der Fahrschule gehört. Wenn ich sehe und höre, wie Fahrschulwagen heutzutage auf die Autobahn auffahren, dann sind die zum 98% noch weit von ihrem maximalen Beschleunigungsvermögen entfernt...🙄
Dann gehöre ich zu den 2%, die es noch gelernt haben 😉
Im 3. Gang Vollgas, ohne Rücksicht auf Verluste...
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Re: Re: Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich habe persönlich den Eindruck, daß das richtige Beschleunigen heutzutage nicht zum Schulungsumfang in der Fahrschule gehört. Wenn ich sehe und höre, wie Fahrschulwagen heutzutage auf die Autobahn auffahren, dann sind die zum 98% noch weit von ihrem maximalen Beschleunigungsvermögen entfernt...🙄
FULL ACK!
Meinereiner schaffts, mitm DIesel, bei einem bestimmten Schild die 70 fast drauf zu haben, die drauf stehen, mit dem 110PS, 1,5t leichtem Toyota Diesel.
'die anderen' schaffens mit Glück auf 50 zu sein, trotz der Tatsache, das sie mindestens 100PS unterm Hintern haben...
Übrigens ist das auch ein Grund, warum ich der Meinung bin, das 45PS Schaukeln verboten gehören...
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Auto
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
FULL ACK!
Meinereiner schaffts, mitm DIesel, bei einem bestimmten Schild die 70 fast drauf zu haben, die drauf stehen, mit dem 110PS, 1,5t leichtem Toyota Diesel.
'die anderen' schaffens mit Glück auf 50 zu sein, trotz der Tatsache, das sie mindestens 100PS unterm Hintern haben...
Übrigens ist das auch ein Grund, warum ich der Meinung bin, das 45PS Schaukeln verboten gehören...
man schaffst auch mit nem 75PS Diesel @ 1,2t 😉
aber die 45PS kutschen.. naja... wenne so einen mal frontal erwischst... das is ned viel anders als ne große fliege... wenn ich da an die crashtests vom fiat sceicento denke 😁
ich bin auch einer der glücklichen die das VOLLGAS noch gelernt haben *froi*
Ich musste leider auch schon einmal auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten, weil einer meinte Spielchen mit mir zu treiben (vielleicht war es auch ein Missverständniss oder einfach nur Dummheit). Es war ein verkürzter Streifen in einer Baustelle, der nicht in den Standstreifen überging, sondern in einer Betonleitplanke endete.
Ich beschleunigte auf dem Streifen und hatte links neben mir noch ein anderes Fahrzeug, dass mit seinen Vorderrädern auf Höhe meiner Hinterräder war. Es fuhr mit gleicher Geschwindigkeit, also beschleunigte ich weiter. Der andere leider auch, also bremste ich leicht ab, um hinter ihm auffahren zu können und er wurde auch langsamer. Als ich dann wieder nach vorne gesehen habe, blieb mir nur noch eine Vollbremsung und ich kam wenige Meter vor der Leitplanke zum Stehen. Danach hieß es erstmal gut 10 Minuten warten, bis ich eine ausreichend große Lücke gefunden hatte, um im Berufsverkehr aufzufahren, da mir nur noch knapp 10 Meter Beschleunigungsstreifen blieben.
Ich weiss auch nicht, warum ich manchmal solche Situationen im Strassenverkehr erlebe. Ich könnte gut und gerne darauf verzichten, aber ich ziehe sowas irgendwie an.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
...
Ich schule das im übrigen auch genau so und nicht anderes.Denn für mich währe es das schlimmste mein auto aus dem stand raus beschleunigen zu müssen um in die autobahn reinzukommen, denn wie heißt das sprichwort "lieber sterben als schwung verlieren" 😉.
...Gruss
Maik
man sollte den fahranfängern aber auch beibringen, wie man richtig aus niedrigen geschwindigkeiten (auch aus dem stand) bescheunigt.
ichhabe das in der FS nciht gelernt. klar, 3. gang vollgas als faustregel...
aber was, wenn mal im 2. gang auffahren muss, weil vorher eine scharfe kurve ist? oder vor einem ein LKW mit 30km/h fährt?
die wenisten werden den FS-wagen (oder auch ihren eigenen) mal im 2. gang bis 5000u/min gebracht haben. aber manch einer wird sich wundern, wie toll der wagen beschleunigt, wenn man den 2. gang bis 60km/h zieht.
gruß
andy
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
man sollte den fahranfängern aber auch beibringen, wie man richtig aus niedrigen geschwindigkeiten (auch aus dem stand) bescheunigt.
ich habe das in der FS nciht gelernt. klar, 3. gang vollgas als faustregel...
aber was, wenn mal im 2. gang auffahren muss, weil vorher eine scharfe kurve ist? oder vor einem ein LKW mit 30km/h fährt?die wenisten werden den FS-wagen (oder auch ihren eigenen) mal im 2. gang bis 5000u/min gebracht haben. aber manch einer wird sich wundern, wie toll der wagen beschleunigt, wenn man den 2. gang bis 60km/h zieht.
grußandy
Hallo,
manche erschrecken sich auch wenn der Motor auf einmal so Geräuschvoll hochdreht oder meinen man tut dem Motor weh...
Meine bessere Hälfte fährt im Sommer einen Rover 216i Cabrio mit 122PS und 1,6 Liter 16 Ventil Honda Motor der bis 7500 RPM dreht....davon nutzt sie höchstens die Hälfte weil der Motor so knurrig wird und dann erst richtig anzieht,das wird ihr dann zu aggressiv.Wenn ich den Wagen mal fahre und etwas kräftiger beschleunige kommt schonmal ''nun quäle den Motor doch nicht so''
Im Wankel der dann nicht so angestrengt wirkt sind 100km/h im 2 Gang bei weitem weniger stressig vom Klang...🙂
Für volle Beschleunigung wird deshalb auch schonmal ein etwas zu hoher Gang gewählt und das Beschleunigungsvermögen eines Autos nur unzureichend genutzt.
Mir gefällt es dagegen eher mal das Spurtvermögen eines Autos auch mal sinnvoll zu nutzen....🙂
Grüße Andy
Derjenige, der nicht weiß, wo sein Wagen die maximale Leistung erbringt, sollte sich besser nicht hinters Steuer geschweige denn auf die Autobahn wagen.
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Derjenige, der nicht weiß, wo sein Wagen die maximale Leistung erbringt, sollte sich besser nicht hinters Steuer geschweige denn auf die Autobahn wagen.
Hallo,
dann schätze ich mal sind rund 50% aller Autofahrer fehl am Platze...😁
zum Glück ist der oben genannte Rover auch so ganz flott und damit flotter im 3.Gang als mancher 60PSer im zweiten ,aber die 122PS werden sich Ihr in Gänze nie erschliessen....😉
Grüße Andy
Zur Illustration was dem Urteil zugrunde liegt:
Zitat:
Der Kläger befuhr im Herbst 2002 mit seinem Pkw die Beschleunigungsspur der Auffahrt Köln-Mülheim der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt/M. Bei dem Versuch, sich bei zähfließendem Verkehr auf der rechten Fahrspur vor einem Lkw einzuordnen, kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Kläger meint, den Lkw-Fahrer treffe die Alleinschuld an dem Unfall. Seine auf Zahlung von ca. 1.700 Euro gerichtete Schadensersatzklage blieb auch in zweiter Instanz vor dem OLG Köln erfolglos. In seinem Berufungsurteil hat der zuständige Zivilsenat die folgenden wesentlichen Haftungsgrundsätze herausgestellt: Das sog. Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4 StVO), wonach bei einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen, von denen einer endet oder aus sonstigen Gründen nicht durchgehend befahren werden kann, den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen unmittelbar vor dem Beginn der Verengung der Wechsel auf den benachbarten Fahrstreifen zu ermöglichen ist, findet auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahn keine Anwendung. Hier gilt vielmehr § 18 Abs. 3 StVO, wonach auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn – dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht – Vorfahrt hat. Auf deren Beachtung darf der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn vertrauen. Der einfahrende Verkehr ist wartepflichtig und darf sich nur mit größter Sorgfalt auf die durchgehende Fahrspur eingliedern. Kommt es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem (bevorrechtigten) Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrspur und einem sich einfädelnden Verkehrsteilnehmer, spricht der sog. Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfädelnden. Dieser muss dann den gegen ihn sprechenden Anschein entkräften. Im konkreten Fall hat der Kläger seine Darstellung, zu dem Unfall sei es nur gekommen, weil der Lkw-Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig beschleunigt habe, nicht beweisen können.
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Zitat:
Original geschrieben von andyrx
Meine bessere Hälfte fährt im Sommer einen Rover 216i Cabrio mit 122PS und 1,6 Liter 16 Ventil Honda Motor der bis 7500 RPM dreht....davon nutzt sie höchstens die Hälfte weil der Motor so knurrig wird und dann erst richtig anzieht,das wird ihr dann zu aggressiv.Wenn ich den Wagen mal fahre und etwas kräftiger beschleunige kommt schonmal ''nun quäle den Motor doch nicht so''
Da empfiehlt sich eine Einladung zu einigen Runden auf eine der zahlreichen deutschen Rennstrecken, um dort mal richtig zu demonstrieren, zu welchen Leistungen das Fahrzeug imstande ist...😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da empfiehlt sich eine Einladung zu einigen Runden auf eine der zahlreichen deutschen Rennstrecken, um dort mal richtig zu demonstrieren, zu welchen Leistungen das Fahrzeug imstande ist...😉
bis zu einem gewissen Mass lässt sie dieses auch zu wenn ich fahre....😁
dennoch der aufheulende Motor und die damit einhergehende Geräuschkulisse sowie das bei einem Frontriebler (Rover 216I cabrio) obligatorische Lenkradzerren beim vollen Beschleunigen in den unteren Gängen würde sie niemals aus freien Stücken herrauskitzeln....sie fährt schon flott aber spätestens bei 4500-5000RPM wird geschaltet...😁
Grüße Andy
Re: Re: Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich habe persönlich den Eindruck, daß das richtige Beschleunigen heutzutage nicht zum Schulungsumfang in der Fahrschule gehört. Wenn ich sehe und höre, wie Fahrschulwagen heutzutage auf die Autobahn auffahren, dann sind die zum 98% noch weit von ihrem maximalen Beschleunigungsvermögen entfernt...🙄
Wie es HEUTE ist, weiß ich natürlich nicht.
Zu meiner Fahschulzeit (1995) war es indes anders: Als ich beim Auffahren auf die Autobahn nur ziemlich zögerlich beschleunigte und kurz davor war zu bremsen, gab der Fahrlehrer (mit seinem Pedal) Gas, so daß wir dann recht zügig einfädeln konnten. Es folgte eine "Standpauke" seitens des Fahrlehrers (der ein recht impulsiver Mensch war) --- und daraufhin wußte ich Bescheid 🙂
Ach ja, der Fahrschulwagen war ein Golf III mit 60 PS, also auch ein eher schwaches Auto --- was aber kein Problem darstellte.