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Reißverschluss-Prinzip gilt nicht an Autobahn-Auffahrten
107 AntwortenNeuester Beitrag am 9. April 2012 um 10:50
Themenstarteram 9. Februar 2006 um 9:37
Kölner Richter haben es klar gestellt: Bei Auffahren auf die Autobahn wird eingefädelt, und nicht nach dem Reißverschlussprinzip eingeschert. Der Unterschied: Der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt.
Jeden Tag etwas Neues. Und ich dachte immer: den Leuten , die auffahren muß Platz gemacht werden - sei es durch Bremsen oder Ausweichen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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107 Antworten
ufff nach 6 Jahren wieder ausgegraben... :eek:
Das "Problem" scheint ja nach wie vor aktuell zu sein...;)
Ein bisschen Nekrophilie hat doch jeder in uns ;)
Hartz4Driver ist ja hier eh der experte :)