Reißverschluss-Prinzip gilt nicht an Autobahn-Auffahrten
Kölner Richter haben es klar gestellt: Bei Auffahren auf die Autobahn wird eingefädelt, und nicht nach dem Reißverschlussprinzip eingeschert. Der Unterschied: Der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt.
Jeden Tag etwas Neues. Und ich dachte immer: den Leuten , die auffahren muß Platz gemacht werden - sei es durch Bremsen oder Ausweichen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
107 Antworten
ufff nach 6 Jahren wieder ausgegraben... 😰
Das "Problem" scheint ja nach wie vor aktuell zu sein...😉
Ein bisschen Nekrophilie hat doch jeder in uns 😉
Hartz4Driver ist ja hier eh der experte 🙂